Debeka Renten- Lebens- und Berufsunfähigkeits- Kombinationsversicherung kündigen; BU separat neu abschließen

  • @ Monetenmatrose :

    Ein Verfahren vor dem BGH wird sich ziehen, im Normalfall wird das jetzt wahrscheinlich als Revisionsverfahren dort geführt und ist gerade erst dort eingeleitet worden, das kann leider bis zu zwei Jahre dauern

    wir dürfen nicht erwarten, dass wir sehr zeitnah die Entscheidung vom BGH erhalten, realistisch dürfte ein Jahr Verfahrensdauer sein, es sei denn die BGH-Richter haben eine eindeutige Rechtsauffassung zu dem Fall, dann kann es auch schneller gehen

  • MP2329 : Hier der relevante Tenor-Auszug aus dem OLG-Urteil :

    1. Der Beklagte wird verurteilt, es bei Vermeidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 Euro, ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monate, zu vollstrecken an den Vorstandsmitgliedern, zu unterlassen, vor oder bei Abschluss von Lebens- und Rentenversicherungsverträgen gegenüber Verbrauchern die nachfolgend wiedergegebene oder inhaltsgleiche Klausel zu verwenden,
    wie dies in § 16 Abs. 5 der Allgemeinen Bedingungen für die Rentenversicherung mit aufgeschobener Rentenzahlung nach Tarif A2 (ABAR-T 01/2022; Anlage K 2 zur Klageschrift
    vom 15.11.2023) geschehen ist, und/oder
    sich gegenüber Versicherungsnehmern, die Verbraucher sind und eine Lebens- oder Rentenversicherung abgeschlossen haben, auf die nachfolgend wiedergegebene oder inhaltsgleiche Klausel zu berufen


    2. Der Beklagte wird verurteilt, auf eigene Kosten die Verbraucher, gegenüber denen er die in Ziffer 1 des Tenors genannte Klausel verwendet hat, in geeigneter Weise darüber zu informieren, dass die beanstandete Klausel unwirksam ist.


    Nach meinem Rechtsverstänis bedeutet dies, dass die Debeka im Falle der Bestätigung dieser Tenorierung durch den BGH

    sowohl durch Ziffer 1 bei allen Neuverträgen dies beachten muss, als auch sich bei BEstandsverträgen nicht mehr darauf berufen darf

    und durch Ziffer 2 sogar eine Informationspflicht hat, dass Verbraucher bei bereits abgewickelten Altverträgen die Verbraucher informieren müssen


    Die entscheidende Frage ist, wo die zeitliche Grenze bei der Rückforderung dieser Klausel zu sehen ist.

    Das OLG hat dazu in der Begründung folgendes ausgeführt :

    Der angelasteteVerstoß ist geeignet, Interessen von Verbrauchern spürbar zu beeinträchtigen. Die Klausel ist nicht nur geeignet, Versicherungsnehmer davon abzuhalten, von ihrem gesetzlichen Kündigungsrecht Gebrauch zu machen. Es besteht auch die Gefahr, dass sie, in der Annahme der Wirksamkeit der Klausel, einen zu Unrecht erhobenen Stornoabzug hinnehmen. Aufgrund der vielfältigen Verwendung der Klausel betrifft das eine Vielzahl an Versicherungsnehmern. Der Zustand besteht fort.

    Der Anspruch beinhaltet jedoch weder die Versendung eines im Wortlaut vorgegebenen Berichtigungsschreiben (Antrag zu 3) noch ein Berichtigungsschreiben des Inhalts, wie ihn der Hilfsantrag zu 5 vorgibt. Sowohl der Haupt-, als auch der erste Hilfsantrag sind daher abzuweisen. Nach überwiegender Ansicht ist der Verwender lediglich verpflichtet, die Kunden in geeigneter Weise darüber zu informieren, dass die beanstandeten Klauseln unwirksam sind. Beim wettbewerblichen Folgenbeseitigungsanspruch gilt der Grundsatz, dass es dem Schuldner überlassen bleiben muss, wie er den Störungszustand beseitigt.

    mein Fazit:

    Wahrscheinlich wird es damit bei den allgemeinen Verjährungsregeln des BGB bleiben.

    Sprich regelmäßige Verjährungsfrist von 3 Jahren. Die Frist beginnt in der Regel mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Verbraucher von dem Schaden so Kenntnis erlangt hat (§ 199 BGB).

    Rückabwicklung aller rückwirkenden Verträge der Debeka wohl rechtlich möglich, da die Kenntnis über die Entstehung des Anspruchs erst mit der rechtskräftigen Endentscheidung des BGH vorliegen wird

    Das schmerzt die Debeka sicherlich am meisten, dass wäre ein extremer Umfang, weswegen sie sich dagegen auch wehren.

    Mit dem geschilderten Vorgehen von hanselas bei aktuellen Kündigungen (so habe ich es auch gemacht) bist du auf der sicheren Seite. Vorbehalt äußern, dann ist die Verjährung gehemmt.


    Für Altverträge würde ich sagen abwarten, aber ja ich denke auch die sind voll betroffen wenn der BGH die Entscheidung des OLG bestätigt.

  • Hallo,

    wie einige andere hier habe auch ich eine Kombination aus Rentenversicherung mit BU und Unfallzusatzversicherung abgeschlossen. Versicherungsbeginn war Anfang 2016, d. h. ich habe die magischen 10 Jahre bald erreicht. Ich möchte daher die BU unverändert weiterführen und die anderen beiden Versicherungen kündigen. In meinen Bedingungen (BUZ-B 01/2015) ist der einschlägige Passus enthalten.

    Laut meinem Vertreter ist das natürlich nicht möglich, weshalb ich an die Zentrale geschrieben und in Anlehnung an einen Beitrag in diesem Thread und unter Verweis auf §11 Abs. 2 „1. die Umwandlung meiner bestehenden Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung in eine selbstständige Berufsunfähigkeits-Versicherung mit unveränderter Rentenhöhe, d. h. auch unter Beibehaltung von Eintrittsalter, monatlichem Beitrag, Vertragslaufzeit sowie ohne neue Abschlussgebühr oder Risikoprüfung, 2. die Kündigung der Hauptversicherung unter Vergütung des Rückkaufwertes sowie die Kündigung der Unfall-Zusatzversicherung“ beantragt habe.

    Nun möchte die Debeka zunächst von mir jeweils eine Nacherklärung zur beruflichen Tätigkeit sowie zum Rauchverhalten (und hat mir, nachdem ich darauf noch nicht reagiert habe, eine Antwortfrist von zwei Wochen gesetzt). Nur so könne sie den Vertrag überprüfen. Im Betreff schreibt sie von der „Einrichtung einer Berufsunfähigkeitsversicherung wegen Kündigung“.

    An meiner beruflichen Tätigkeit hat sich nichts geändert und ich habe in den vergangenen 12 Monaten auch kein Nikotin konsumiert. Dennoch birgt jede neue Erklärung, befürchte ich, auch ein gewisses Risiko. Daher meine Frage: Sollte ich diese ausfüllen oder besser verweigern und unter Verweis auf die Versicherungsbedingungen auf meinem Anliegen bestehen?

    Vielen Dank schon einmal!

  • Kurzer Hinweis von mir zum Stornoabzug der Debeka.

    Ich hatte den Versuch gestartet nach der Kündigung mittels Ombudsverfahren dagegen vorzugehen und hatte auch einen Vergleich vorgeschlagen (10 statt 15% Kürzung). Das Ombudsverfahren ist inzwischen beendet und mein Vergleichsangebot wurde natürlich nicht angenommen. Die Ombudsfrau möchte dem Verfahren nicht vorgreifen, was ja auch zu erwarten war.

    Immerhin hat die Debeka einen Verzicht auf die Einrede der Verjährung bis zum Abschluss des Prozesses am BGH (IV ZR 184/24) ausgesprochen.

  • Guten Abend zusammen,

    ich habe die gleichen (Lehrgeld-)Erfahrungen machen dürfen und möchte ein großes Lob bzw. ein riesiges Dankeschön an die Forenteilnehmer loswerden! Habe die Einschätzungen und Hilfestellungen genutzt (insbesondere die Anregungen von „hanselas“) und bin nach anfänglichem Ablehnungsschriftverkehr ebenfalls wie der User Tomate123 in der Situation, dass die Debeka nun eine Nacherklärung zum Rauchverhalten und Informationen zur beruflichen Tätigkeit verlangt. Eine explizite (erneute) Gesundheitsprüfung wird nicht verlangt.

    Der Einleitungstext lautet wie folgt: „(…) Die Zusatzversicherung bildet mit der Rentenversicherung eine Einheit; sie kann ohne Rentenversicherung nicht fortgesetzt werden. Bei Kündigung der Rentenversicherung können Sie aber mit uns vereinbaren, die Zusatzversicherung als selbstständige Berufsunfähigs-Versicherung bis zur Höhe der zuletzt vereinbarten Berufsunfähigkeitsrente weiterzuführen. Ergänzend zu Ihren Angaben benötigen wir einige weitere Informationen. Bitte beantworten Sie uns daher noch die in den beiliegenden Nacherklärungen aufgeführten Fragen. Denken Sie in Ihrem eigenen Interesse bitte unbedingt daran, dass Sie uns laut Versicherungsvertragsgesetz (VVG) auf Nachfrage wahrheitsgemäß auch darüber informieren müssen, wenn sich an ihren Risikoverhältnissen (also z.B. Ihrem Gesundheitszustand oder Ihre beruflichen Tätigkeit) etwas ändert, nachdem Sie den Antrag gestellt haben (…)“.


    Wie würdet ihr dies beurteilen? Vielen Dank! ;)

  • Danke für deine rasche Meldung, hanselas! Die Ausführungen im Forum habe ich aufmerksam verfolgt, deine Formulierungen haben nach erster Ablehnung auch zu einer anderen Antwort seitens der Debeka geführt (s.o.). Leider blieb aber die erste (bekannte) Schilderung hinsichtlich einer zu erstellenden Nacherklärung (Beitrag von Tomate123 aus Juli 2025) unkommentiert. Mein Vertrag ist aus 2009 und dürfte deine genannten Kriterien/ Bedingungen erfüllen. Was spricht denn gegen die Abgabe einer solchen Erklärung?

  • Es werden ja keine Gesundheitsfragen gestellt. Lediglich, ob man Raucher/ Nichtraucher ist und auf dem Folgeblatt Angaben zum Beruf (Beamter auf Probe, Lebenszeit / körperliche oder verwaltende Tätigkeit etc.)..

  • Hallo Tomate123 , wie hast du denn weiter verfahren? Hast du ausgefüllt und es hat zum gewünschten Ergebnis geführt?

    Und hanselas Kannst du ggf. kurz skizzieren, was die Debeka dir antwortete und dazu führte, dass du die BU bei schmalem Betrag weiterführen konntest?

    Gemäß der Ausführungen der Debeka werden ja keine Gesundheitsfragen gestellt (mit Ausnahme Raucher/ Nichtraucher innerhalb der letzten 12 Monate); d.h. keine Frage nach gesundheitlicher „Chronologie“ nach Vertragsabschluss vor anno Schnee.

    Ferner ist von einer „Weiterführung“ der ursprünglichen BU-Zusatzversicherung als selbstständige BU die Rede.

    Ich suche immer noch den Hasen im Pfeffer…

  • Hallo Tomate123 , wie hast du denn weiter verfahren? Hast du ausgefüllt und es hat zum gewünschten Ergebnis geführt?

    Und hanselas Kannst du ggf. kurz skizzieren, was die Debeka dir antwortete und dazu führte, dass du die BU bei schmalem Betrag weiterführen konntest?

    Gemäß der Ausführungen der Debeka werden ja keine Gesundheitsfragen gestellt (mit Ausnahme Raucher/ Nichtraucher innerhalb der letzten 12 Monate); d.h. keine Frage nach gesundheitlicher „Chronologie“ nach Vertragsabschluss vor anno Schnee.

    Ferner ist von einer „Weiterführung“ der ursprünglichen BU-Zusatzversicherung als selbstständige BU die Rede.

    Ich suche immer noch den Hasen im Pfeffer…

    Vielleicht handelt es sich um einen komplett neuen Vertrag und hinzu kommt dadurch sicherlich auch ein neues Eintrittsalter? Könnte ich mir nur erklären, da eine neue selbstständige BU unterschrieben werden muss. Die ursprüngliche BU-Zusatzversicherung kann ja nicht fort bestehen.

  • Das ist übel, was da abläuft. Leider habe ich keine Zeit, zu den vielen Punkten im Strang etwas zu schreiben. Aber es dürfte mit sehr großer Wahrscheinlichkeit gar nichts bringen, nur irgendwelche Vorbehalte gegenüber der Debeka zu erklären. Aus meiner Sicht werfen die betreffenden "Berater" hier Nebelkerzen, um den Kunden abzuwimmeln und für dumm zu verkaufen. Die AGB, die hier abgedruckt werden, sagen, dass die BU weitergeführt werden kann (separat und ohne neue Gesundheitsprüfung). "Nicht tragbar", "Haupt- und Nebenvertrag" und was noch alles kam, sind Worthülsen zur Ablenkung, egal, ob die "Berater" selbst das bewusst machen oder nur so von der Zentrale vorgegeben bekommen und selbst nicht verstehen.

    Beim Stornoabzug ist die Verjährung, die bald droht, das Problem. Dann nützt auch das positive BGH-Urteil am Ende nicht mehr, wenn man sich jetzt nicht rechtlich richtig verhält.

    Hier ein Artikel der Verbraucherzentrale Hamburg von heute zum Stand des BGH-Verfahrens, zum Mailverteiler für Aktuelle Nachrichten zum Verfahren, zur Möglichkeit sich der Sammelklage anzuschliessen und wo einzelne Verträge geprüft werden können:

    Stornoabzug der Debeka ist rechtswidrig | Verbraucherzentrale Hamburg

  • Das ist übel, was da abläuft. Leider habe ich keine Zeit, zu den vielen Punkten im Strang etwas zu schreiben. Aber es dürfte mit sehr großer Wahrscheinlichkeit gar nichts bringen, nur irgendwelche Vorbehalte gegenüber der Debeka zu erklären. Aus meiner Sicht werfen die betreffenden "Berater" hier Nebelkerzen, um den Kunden abzuwimmeln und für dumm zu verkaufen. Die AGB, die hier abgedruckt werden, sagen, dass die BU weitergeführt werden kann (separat und ohne neue Gesundheitsprüfung). "Nicht tragbar", "Haupt- und Nebenvertrag" und was noch alles kam, sind Worthülsen zur Ablenkung, egal, ob die "Berater" selbst das bewusst machen oder nur so von der Zentrale vorgegeben bekommen und selbst nicht verstehen.

    Beim Stornoabzug ist die Verjährung, die bald droht, das Problem. Dann nützt auch das positive BGH-Urteil am Ende nicht mehr, wenn man sich jetzt nicht rechtlich richtig verhält.

    Hier ein Artikel der Verbraucherzentrale Hamburg von heute zum Stand des BGH-Verfahrens, zum Mailverteiler für Aktuelle Nachrichten zum Verfahren, zur Möglichkeit sich der Sammelklage anzuschliessen und wo einzelne Verträge geprüft werden können:

    https://www.vzhh.de/themen/versich…st-rechtswidrig

    Da gebe ich dir Recht. Die Frage bleibt aber, ob die Formulare (Nacherklärungen, s.o.) dennoch ausgefüllt werden sollten.

    Leider sind mir die Formulierungen der Debeka-Antwortschreiben (im scheinbar erfolgreichen Fall > hanselas  Monetenmatrose  Tomate123 ) nicht bekannt.

  • Ich sehe das so: Du hast eine bestehende BU Versicherung (zusammen mit einer Rentenversicherung). Wenn in Deinen Versicherungsbedingungen steht, dass Du diese separat zu den gleichen Bedingungen weiterführen kannst, und zwar ohne neue Gesundheitsprüfung (wie es, glaube ich, inhaltlich jedenfalls in den Versicherungsbedingungen der beiden anderen Mitleidenden hier im Strang abgedruckten stand, ich gehe davon aus, bei Dir steht das auch, das musst Du überprüfen) sehe ich keinen Grund, warum Du für das UNVERÄNDERTE FORTFÜHREN Deiner bestehenden Versicherung jetzt Angaben zum Rauchverhalten machen müsstest. Das Rauchverhalten wird abgefragt im Rahmen von Risikoprüfungen. Die werden für neue Verträge gemacht. Und die musst Du nach Deinen bestehenden Vertragsbedingungen nicht machen. Kreuzt Du da jetzt was an oder füllst was aus, würde die Versicherung sagen können, hey, hier wurde ein Antrag auf eine neue BU gestellt. Die Änderungen, die sich daraus ergeben, sind dann im Kleingedrucktem vom Kleingedruckten...

    Dass Du unter Umständen generell Änderungen Deiner Gesundheit/Deines Berufs im Rahmen der Versicherung melden musst, hat damit für mich nichts zu tun.

    Problem ist: Auch wenn Du jetzt einen Antrag auf Weiterführen ohne Angabe zum Rauchverhalten mit einer entsprechenden Begründung stellt, musst Du das Fortführen zu Deinen Bedingungen am Ende vielleicht einklagen, wenn die Versicherung weiter auf Durchzug stellt.

    Du könntest das ganze auch versuchen, von einer örtlichen Verbraucherzentrale prüfen zulassen, manchmal hilft das.

    Oder vielleicht hilft der Versicherungsombudsmann:

    https://www.versicherungsombudsmann.de/. Das würde ich an Deiner Stelle auf jeden Fall probieren (wenn die Zeit reicht).