Könntest du mir das bitte genauer erklären? Also gibt es doch irgendwelche Betragsgrenzen, die eingehalten werden müssen? Ich finde überall nur sehr hohe Beispiele mit mehreren TE zum Verlustvortrag.
Ich habe keine Sozialabgaben bezahlt, nur Rentenversicherung (war nur 20h/Monat beschäftigt).
Dann probiere ich es einfach mal, wenn ein paar hundert Euro Verlustvortrag zusammenkommen, dürfte es sich ja schon lohnen. Mein Arbeitsvertrag beginnt am 01.01., und ich steige mit 50000 brutto in Steuerklasse 1 ein.
ich habe kürzlich ein Studium abgeschlossen, davor habe ich bereits eine Ausbildung absolviert. Damit kann ich Studienkosten als Werbungskosten in einem Verlustvortrag geltend machen (Dafür wird überall geworben). Meine Studienkosten belaufen sich auf ein paar hundert Euro im Jahr, teilweise habe ich auch als HiWi gearbeitet, komme in Summe dann auf maximal 300 Euro Verlust im Jahr. Meines Verständnisses bringt ein Verlustvortrag nichts, da mein Verlust betragsmäßig kleiner ist als der Arbeitnehmerpauschbetrag, und der Verlust somit verfällt. Bin ich da richtig informiert?