Unter dem Aspekt Verteilung auf Partner Banken und Geldmarktfonds - wie sicher ist das im Vergleich zu “normalen” Tagesgeldkonten ?
Beiträge von SuperUe
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Ich denke es geht um Rente und weiter arbeiten bis zur Regelaltersgrenze. Bei der Berechnung sollte man nicht vergessen, dass die Rente zusätzlich zum Gehalt voll versteuern muss. In meinem Fall würde ich grob überschlagen die ersten 4 Monatsrenten pro Jahr nur für die Steuer zurück legen müssen. Deshalb stimmen zumindest in meinem Fall die 23 Jahre nicht.
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Moin SuperUe,
ich habe mich für die gleiche Idee entschieden wie du, nachdem ich gemerkt habe, dass mein Riestervertrag in der Auszahlungsphase eine ziemlich schlechte Leistung hätte.
Also 2028 (bei mir ist Ende Januar 2028 das Ende der 10-jährigen Zinsbindung erreicht) das Guthaben aus dem Riester-Vertrag komplett zur Tilgung von Restschuld der selbstgenutzen Immobilie einsetzen. Zu meinen Überlegungen gibt es irgendwo von Frühling 2025 auch einen Thread.
Jetzt habe ich allerding bei den FAQ auf der Website der Bundesministerium der Finanzen zurm geplanten neuen Altervorsorgedepot folgendes gelesen:
Bei den Altersvorsorgeverträgen, bei denen die Auszahlungsphase bereits begonnen hat, wird aus Vertrauensschutzgründen keine Änderung bei der Besteuerung eines bereits vorhandenen Wohnförderkontos vorgenommen.
Haben Sie das Altersvorsorgekapital für einen altersvorsorgenden Zweck bereits verwendet (hier für eine selbst genutzte Wohnung nach § 92a EStG), so haben Sie bei Ihrer Entscheidung auch die steuerlichen Folgen, insbesondere im Hinblick auf die spätere nachgelagerte Besteuerung, einfließen lassen. Aus Gründen des Vertrauensschutzes gelten in den Fällen, in denen die Entnahme vor dem 1. Januar 2028 erfolgte, die bisherigen Regelungen weiter.
Quelle: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ…rsvorsorge.html
Das sieht für mich so aus, dass es nur noch bis Ende 2027 möglich sein könnte, nach der alten Regelung Guthaben zu entnehmen. Die alte Regelung (mit dem bis zu 20jährigen Ablösungszeitraum) scheint mir jedenfalls deutlich flexibler bei der späteren Ablösung des Wohnförderkontos zu sein. Nach der neuen Regel muss ja bereits in fünf Jahren (!) abgelost werden.
Hi Florcy11,
Danke für die Nachricht. Ich war mir nicht bewusst, dass die neue Regelung schon soweit gediegen ist!
Mein Kreditvertrag läuft im November 2028 aus. Meine Auszahlunphase des derzeitigen Riestervertrages würde am 01.01.2030 beginnen.
Sieht für mich so aus, dass ich zunächst nichts für Sondertilgungen entnehme , zunächst mal abwarte ob die neuen Regelungen günstiger sind und ich mich im Nov 2028 immer noch für eine Gesamtentnahme aus dem alten (oder vielleicht umgewandelten Riestervertag) zwecks Tilgung entscheiden kann, oder ?
Viele Grüße -
Das verstehe ich nicht. Du hast vor wenigen Jahren einen weiteren Finanzprodukteverkäufer glücklich gemacht, weil Du Dich umbetten ließest? Und dazu soll Finanztip auch noch geraten haben? Wer bei Finanztip hat Dir denn diesen Rat gegeben?
Schaffst Du es denn überhaupt noch vor Deinem Ruhestand, diesen neuen Vertrag in einen Wohnriester umzubauen?
Ich habe leider den Artikel von Finanztip nicht mehr gefunden. Aber das ganze war ohne Kosten umsetzbar. Ich habe beim selben Anbieter (Union Investment) das Produkt gewechselt (von einem Fondssparplan auf einen anderen). Der Trick dabei war, dass das bisherige Guthaben als Einzahlung auf das neue Produkt gilt und damit garantiert ist, egal wie sich der Fonds entwickelt. Das war auch gut so, danach ging es steil bergab. Derzeit ist der Garantiewert > aktueller Fondswert.
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Vielen Dank für Eure Kommentare!
Zunächst mal habe ich beide Verträge ruhend gestellt. Damit kann ich “in Ruhe” abwarten, welche Entscheidungen 2026 fallen.
Zum anderen habe ich mich näher mit dem Thema Wohnriester befasst. Was ich bisher nicht wusste ist, dass man damit auch Sondertilgungen eines laufenden Immobilienkredits bedienen kann. Ich werde also den Antrag auf Entnahme wegen Wohnriester stellen, und dann nach und nach den Riestervertrag (reiner Fondssparplan bei Union Investment) meiner Frau “entsparen”.
Was dann im November 2028 an Kredit übrig bleibt, tilge ich dann mit den noch enthalten Guthaben in unseren beiden Riester- Verträgen.Warum mach ich da alles? Ich möchte die Riesterverträge beenden und das Kapital “Riester unschädlich” (also auch die bisherigen Zulagen ) vor Begin der Rentenphase entnehmen. Dass es zu einer Besteuerung des Betrages im Wohnriesterkonto kommt, ist mir bewusst. Auch dass die Beträge darin jährlich um 2 % erhöht werden (bis zur Rente).
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Vertrags Beginn von meiner Frau : 05.12.2004
Von mir : 23.06.21 ( das ist das Datum nach Änderung des Produktes wie oben erwähnt), der Ursprünglich Termin des Abschlusses war vor 2005
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Mein Frau hat einen Riestervertrag bei Union (Fonds Spar Plan). Derzeitiger Wert ca 40 TEUR, garantiert ca 15 TEUR (Einzahlung und Zulagen) . 2028 läuft unser letzter Immokredit ab und wir wollen unsere beiden Riesterverträge in Wohnriester umwandeln um den Restbetrag zu tilgen.
Vor ein paar Jahren habe ich auf Anraten von Finanztip mein Produkt (auch Union und Fonds) geändert und somit den damaligen Stand als Einzahlung gesichert, Garantieleistung jetzt bei ca 40 TEUR, welches den Stand des Sparplans um ca 4 TEUR übertrifft ( da auf Grund meines Alters nur noch in Rentenfonds investiert wird).
Ich überlege nun , etwas ähnliches für den derzeit auf 100% Aktienfonds beruhenden Vertrag meiner Frau zu tun. Die zu erzielenden Garantiewerte in Höhe von ca 80 TEUR (beide zusammen) entsprechen den abzulösenden Kreditbetrag und wären gesichert.
Macht das Sinn, geht das überhaupt und wenn ja für welches Produkt soll ich mich für den Vertrag meiner Frau entscheiden? -
Vielen Dank für die ausführlichen Informationen!!
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Wenn ich mit 63 Rente mit Abschlag beziehe und voll bis zur Altersrente (67) weiter arbeite: was passiert , wenn ich zwischendurch arbeitslos werde? Bekomme ich Arbeitslosengeld und Rente ?