Das geht jetzt durcheinander. Die Bestandsimmobilie mit der Oma mit Wohnrecht dürfte unverkäuflich sein oder allenfalls zu einem sehr geringen Preis.
Die ETW möchtest Du kaufen, steuerlich geltend machen und an Deine Mutter vermieten, die aus ihrer bisherigen Mietwohnung aus- und in diese ETW einzieht. Wo gibt es in diesem Zusammenhang eine Schenkung und ein prospektives Erbe?
Es ist noch etwas komplizierter. Ich habe nicht an sich das „Spielgeld“ eine ETW in der Größenordnung zu kaufen, sondern die könnte nur durch einen Verkauf der Bestandsimmobilie geleistet werden. Auch dies stellt eine Perspektive für die Situation nach dem versterben der Oma dar. Die Mutter und haupteigentümerin hat noch für drei Jahre eine kleinere Kredit-Belastung und möchte am liebsten nie wieder einen Kredit aufnehmen müssen (weil sie es als belastend erlebt). Gleichzeitig ist spätestens nach ableben der Oma der Zeitpunkt einiger größerer Renovierungen, bevor man die zweite Wohnung vermieten würde aber auch generell. Das zweite Geschwister möchte selbst bauen und hat daher weder Nerven noch weitere Kreditwürdigkeit die nicht schon für den eigenen Bau genutzt wird. Die hab am Ende nur ich, Gehalt ca. 2500€ netto, 33 Jahre alt. Möglich ist es auf längere Sicht aber nur durch größere Kredit Aufnahme, die der Mutter psychisch Schwierigkeiten macht und wofür die Auflagen mittlerweile auch recht hoch scheinen. Daher gehen die Interessen so weit auseinander. Mein Bruder würde trotzdem gerne die Immobilie halten, hat selbst aber kein Interesse in einer Investition involviert zu sein. Die emotionale haltung (eher zurückhaltend und abwartend) und Interessen des Bruders sind teilweise auch widersprüchlich. Ein verkauf ist für ihn dennoch schwer vorstellbar, „weil man Immobilien nicht verkauft“. Ich finde die Situation für den aktuellen Moment okay, aber langfristig einfach unsinnig - daher meine Idee einer Umschichtung, bei ableben der Oma. Den Interessen meiner Mutter würde ein Verkauf total entsprechen. Der Kauf einer Immobilie in der sie selbst zu ihren Wünschen wohnen kann und gleichzeitig finanziell mehr Spielraum hat allerdings genau so - wenn nicht sogar mehr - da sie wahrscheinlich keine bessere Idee einer passenden Geldanlage hätte. Und natürlich gibt es keine Ehevertrag zwischen der Mutter und dem angeheirateten Ehemann, der selbst Kinder aus anderer Ehe hat. Daher gibt es ein Interesse unter uns Kindern die Erbfolge vorzeitig zu regeln um etwaigen pflichtanteilen an die andere Familie vorzukommen. Das ist auch kein Geheimnis unter den Beteiligten und ok.
Ich spinne Ideen, wie man die Situation gestalten könnte. Eine neue Immobilie (Versterben der Oma->Verkauf->Schenkung->Neuer Kauf) die entweder günstig vermietet oder die Mutter ein lebenslanges Wohnrecht hätte würde und gleichzeitig bereits uns Kindern gehört, würde, so glaube ich, den verschiedenen Interessen einigermaßen nachkommen. Die steuerliche absetzbarkeit der AfA wäre der Teil gewesen, der es mir und vor allem meinem Bruder attraktiver machen würde den Vorschlag anzunehmen.
Insgesamt würde durch Verkauf und Kauf finanziell auch Verlust entstehen und die Renditeerwartung einer ETW wäre deutlich geringer. Gleichzeitig würde ein neuer Kauf auch eine neue Nutzdauer ansetzen, die zumindest theoretisch steuerlich genutzt werden könnte. Und es würde zumindest in meiner bisherigen Wahrnehmung einige andere Probleme lösen. Den literaturhinweis (t.c. Boyle) muss ich noch recherchieren.