Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zur folgender Konstellation:
Meine Darlehen wurden im Jahre 2005 bei der DSL Bank abgeschlossen, LZ 10 und 15 Jahre. Im August 2012 habe ich Forward-Darlehen (mit neuer Widerrufsklausel) für beide Darlehen abgeschlossen. Soweit, so schlecht.
Nun habe ich bei einem Termin mit dem freundlichen Anwalt einer Verbraucherzentrale w/ des Widerrufsjoker nachgefragt.
Der Anwalt hat sich nur den ursprünglichen Vertrag von 2005 angeschaut und meinte, ich kann den Widerruf erklären, da die Klausel fehlerhaft sei. Auf die Anmerkung, dass ich ein Forward-Darlehen in 2012 abgeschlossen habe, meinte der Anwalt, da ja der Ursprungsvertrag w/ des Widerrufs obsolet ist, wäre die Grundlage für die Forward-.Darlehen auch nicht mehr gegeben. Eine Prüfung des Forward-Darelehen hat er daher nicht vorgenommen.
Ist dem so? Hat jemand Erfahrung mit einer ähnlichen Konstellation?
Vielen Dank und viele Grüße