Zuerst einmal sollte man seine Vorsorge mit den Angehörigen klären.
Dazu gehören neben Patientenverfügung, Betreuungsvollmacht, … und allerlei anderen Papieren auch Vollmachten über den Tod hinaus, in denen ausdrücklich und detailliert beschrieben ist, welche Rechte eingeräumt werden. Vordrucke gibt es bspw. beim BAfJustiz.
Denen legt man am Besten eine ärztliche Bestätigung bei, dass man „noch alle Tassen im Schrank hat“ und lässt den ganzen Stapel nebst eigenhändiger Unterschrift bestätigen. Beim Notar oder auch Stadtverwaltung.
Diese Vollmachten stehen im 1.Rang. Damit hat man den Angehörigen Rechte eingeräumt und diese sind für ihr Handeln erst einmal abgesichert.
Besteht nun Handlungsbedarf könnten diese auf hinterlegte div. Zugangsdaten zugreifen und in Deinem Interesse handeln.
Banken wollen sich i.d.R. selbst absichern. Das fängt mit der Form und Formulierung an und geht weiter über die Rechte der Vollmachten weiter. Viele Banken akzeptieren also erst einmal keine formlosen oder pauschal formulierten Vollmachten. Des Weiteren verlangen diese Banken eine Legitimation (PostIdent).
Ein Testament ist keine Vollmachtserteilung. Hier erklärt man seinen letzen Willen, damit u.a. das Nachlassgericht handeln kann.
Man will doch nicht den Angehörigen zumuten, dass diese sich mit einem Testament mit intimen Inhalten an anderen Stellen ausweisen müssen…
Fazit: Verfügungen und Vollmachten für die Angehörigen erteilen, damit Handlungsfähigkeit bestehty
Zusätzlich soweit es geht bei Banken Vollmachten erteilen.
-Keine Rechtsberatung-