Wobei ich mir - zumindest für mich selbst - ziemlich sicher bin, daß man "später" nicht mehr in einen höherwertigen Tarif wechseln wird.
Weil falls man dann gesundheitlich angeschlagen sein sollte, wird es entweder nicht möglich, oder sehr teuer zu wechseln.
Ich meine, ab dem 61. Lebensjahr entfallen diese 10% Aufschlag für die Altersrückstellungen. Das sollte man vielleicht noch bedenken.
Und noch ein Hinweis: Bestandteil der Widerrufsbelehrung sollte die Beitragsentwicklung des neuen Tarifs sein (Abschnitt 2 / Unterabschnitt 2 / Punkt 7). Mir wurde diese nicht bereitgestellt, was ich natürlich angemahnt habe - vor zwei Wochen. Bisher ohne Reaktion.