Man muß unterscheiden zwischen Bisex-Tarifen ("Alte Tarifwelt" bis 2009, "Neue Tarifwelt" bis 2012) und Unisex-Tarifen.
Laut meiner Unterlagen ist ein Wechsel in den Standardtarif grundsätzlich nur möglich, wenn der PKV-Vertrag vor dem 01.01.2009 abgeschlossen wurde!
Nach einem Wechsel in einen Unisex-Tarif ist aber selbst dann der Standardtarif nicht mehr möglich!
Bei den Unisex-Tarifen der HUK gibt es keinen E1000-Tarif. Dort gibt es den E1 und E3. In dem Schreiben der Beitragserhöhung wurde mir als Alternative der E3 angeboten, welcher (momentan) deutlich günstiger als der E1000 wäre, allerdings mit einem SB von EUR 1.500,-.
Da ich jedoch erstmal in der Bisex-Welt bleiben möchte, habe ich mich für den E1000 ("Neue Tarifwelt") entschieden.
Vermutlich werden über kurz oder lang aber die meisten Versicherten aus Kostengründen in die Unisex-Tarife wechseln, da die Bisex-Tarife ja geschlossen sind, Versicherte versterben, und die Beiträge somit aufgrund eines schrumpfenden Versichertenkollektivs (innerhalb der jeweiligen Tarife) weiterhin steigen dürften.
Letztlich ist es fast schon ein Glücksspiel...
Da ich selbst nur ein Versicherungsnehmer bin, besteht für meine Ausführungen natürlich keine Gewähr! 