Danke zunächst für die Ausführungen.
Rechtssicherheit bekomme ich wohl nur annähernd, wenn ich anfange mit offenen Karten zu spielen. Ich habe es zunächst mit einer anonymen Anfrage bei meiner Krankenkasse versucht, die bestehen aber auf meinen echten Daten. Bzgl. Personalabteilung bin ich vorsichtig. Bei 150 Mitarbeitern könnte ich mir schon vorstellen, dass der Geschäftsführung berichtet wird, wenn jemand plötzlich hohe Beträge ins LZK einbringt.
Die DRV hat mir immerhin schriftlich bestätigt, dass das Referenzgehalt jenes nach Einbringung ins LZK ist. Das wird auch bei euch so gehandhabt? Geringfügigkeitsgrenze ist eine Herausforderung, aber kalkulierbar. Es kommt mir jetzt auch nicht auf 6 Monate Einzahlung mehr oder weniger an.
Mit dieser Regelung soll insbesondere erreicht werden, dass zum einen der bisherige Lebensstandard auch in der Freistellungsphase in etwa gewahrt bleibt, zum anderen soll verhindert werden, dass der Sozialversicherungsschutz mit Minimalbeiträgen begründet werden kann.
Dieser Satz macht mir ja ehrlich gesagt eher Sorge, auch wenn ich "die Regelung" befolge. Denn die Beiträge zu minimieren ist ja letztlich mein Ziel und den Lebensstandard halte ich eher durch Kapitaleinkünfte/Ersparnisse.
Mein nächster Schritt wird dann wohl sein, unter Angabe meiner Daten bei meiner Krankenkasse nachzufragen.
Ist eigentlich denkbar, die Auszahlungsphase zu "dynamisieren"? Also, es muss ja immer ein Vertrag abgeschlossen werden. Könnte man in diesen reinschreiben, zunächst 700 Euro monatlich, dann 3 Jahre später 750 Euro, dann 6 Jahre später 800 Euro...?