Beiträge von Wertguthaben

    Danke zunächst für die Ausführungen.

    Rechtssicherheit bekomme ich wohl nur annähernd, wenn ich anfange mit offenen Karten zu spielen. Ich habe es zunächst mit einer anonymen Anfrage bei meiner Krankenkasse versucht, die bestehen aber auf meinen echten Daten. Bzgl. Personalabteilung bin ich vorsichtig. Bei 150 Mitarbeitern könnte ich mir schon vorstellen, dass der Geschäftsführung berichtet wird, wenn jemand plötzlich hohe Beträge ins LZK einbringt.

    Die DRV hat mir immerhin schriftlich bestätigt, dass das Referenzgehalt jenes nach Einbringung ins LZK ist. Das wird auch bei euch so gehandhabt? Geringfügigkeitsgrenze ist eine Herausforderung, aber kalkulierbar. Es kommt mir jetzt auch nicht auf 6 Monate Einzahlung mehr oder weniger an.


    Mit dieser Regelung soll insbesondere erreicht werden, dass zum einen der bisherige Lebensstandard auch in der Freistellungsphase in etwa gewahrt bleibt, zum anderen soll verhindert werden, dass der Sozialversicherungsschutz mit Minimalbeiträgen begründet werden kann.


    Dieser Satz macht mir ja ehrlich gesagt eher Sorge, auch wenn ich "die Regelung" befolge. Denn die Beiträge zu minimieren ist ja letztlich mein Ziel und den Lebensstandard halte ich eher durch Kapitaleinkünfte/Ersparnisse.


    Mein nächster Schritt wird dann wohl sein, unter Angabe meiner Daten bei meiner Krankenkasse nachzufragen.


    Ist eigentlich denkbar, die Auszahlungsphase zu "dynamisieren"? Also, es muss ja immer ein Vertrag abgeschlossen werden. Könnte man in diesen reinschreiben, zunächst 700 Euro monatlich, dann 3 Jahre später 750 Euro, dann 6 Jahre später 800 Euro...?

    Um was für ein Zeitwertkonto handelt es sich?

    Vom Arbeitgeber (Institution) angeboten, gibt Dienstvereinbarung, Wertguthaben bei einer Versicherung, mäßig verzinst, insolvenzgesichert

    Restbrutto oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze

    Ja, sowohl Restbetrag ist klar über der Grenze als auch Auszahlbetrag. Ich denke mit 800 Euro ist man auch in 15 Jahren noch safe, außer es kommt ein Rieseninflationsschub. Aber vielleicht werden Minijobs ja sogar abgeschafft oder eingeschränkt.

    Sie muss also derzeit bis mind. 63 gehen.

    Ja, ich fürchte das bei uns auch. Kann das aber weder aus Gesetzen, noch Broschüren, noch unserer Dienstvereinbarung eindeutig rauslesen, dass anderes ausgeschlossen ist. Aber das würde reichen, wenn man in 3 Jahren 135.000 Euro (+22% SV-Zulage) einzahlen würde.

    Denn einzelne Jahre sind abgabentechnisch natürlich leichter zu überbrücken.

    Ich meinte im Hinblick auf Krankenkassenbeiträge auf Kapital- und Mieteinkünfte

    ***

    Grundsätzlich ist es so, dass ich die größte Befürchtung habe, dass die Krankenkasse irgendwie die Beschäftigungsfiktion nicht anerkennen könnte. Also dass sie sagen 800 Euro reichen nicht zum Leben. Steuerlich ist es wohl kein Gestaltungsmissbrauch. Vielleicht hat mir ChatGPT halt auch ganz umsonst Angst gemacht. Bezüglich meines Arbeitgebers ist es nicht so problematisch, weil dort der Redebedarf entstehen würde, sobald ich einen Antrag auf Einzahlung von 4.000 Euro monatlich o.ä. stellen würde. Bei der Beschäftigungsfiktion hätte hingegen ich ja dann schon jahrelang eingezahlt und den Freistellungsantrag gestellt.

    Ich kram den jetzt wieder raus, weil es doch recht schwierig ist, Erfahrungswerte zu finden, speziell von Leuten, die Zeitwertkonten in größerem Stile nutzen wollen.

    Meine Hauptmotivation ist nach Berufsausstieg günstig sozialversicherungspflichtig zu bleiben wegen Krankenkasse und KVDR. Dazu erwäge ich in den nächsten Jahren sehr hohe Beträge einzubringen (z.B. 45.000 Euro jährlich) und anschließend lange sehr niedrige (z.B. 800 Euro monatlich) zu entnehmen. Dabei befolge ich die 70%-Regel. Trotzdem sagt mir ChatGPT, dass hier "Gestaltungsmissbrauch" vorliegen kann, so dass meine Beschäftigungsfiktion vom Finanzamt und/oder der Krankenkasse nicht anerkannt werden könnte. Einzig: wie kann ich mich dagegen absichern? Alle mir bekannten Regeln befolge ich, aber aus so subjektiven Formulierungen wie "Missbrauch liegt demnach vor, wenn eine unangemessene rechtliche Gestaltung gewählt wird, die beim Steuerpflichtigen oder einem Dritten zu einem gesetzlich nicht vorgesehenen Steuervorteil führt." kann ich natürlich keine Erkenntnis ziehen. Wenn das nämlich gar nicht möglich wäre, würde ich erst gar nicht mit dem Einzahlen anfangen oder erst 5 oder 10 Jahre später.

    Eine Frage, die ich auch noch nicht final beantwortet habe, ist, ob man die Freistellung so machen kann, dass man 3 Jahre einzahlt und sich freistellen lässt bis das Konto erschöpft ist und in den Vertrag schreibt, "damit endet das Beschäftigungsverhältnis". Denn einzelne Jahre sind abgabentechnisch natürlich leichter zu überbrücken. In unserer Dienstvereinbarung steht, kann in Anspruch genommen werden für vertragliche vereinbarte Freistellung, insbesondere Vorruhestand + Weiterbildung. Das "insbesondere" heißt ja aber eigentlich auch für andere Zwecke, oder?

    Ist mein erster Post hier, private Nachrichten kann man hier gar nicht schreiben, oder?