Na ja, wenn ProLife sicher ist, dass da was zu holen ist, warum sollte das die Verbraucherzentrale nicht auch schaffen. Gerade weil bereits etliche Prozesse schon entschieden wurden, sollte die Verbraucherzentrale die entscheidenden Argumente (Paragraphen) kennen, um den Fall schnell abzuschließen.
Ob sich ProLife so sicher ist, noch was zu holen, weiß ich nicht.
Steht darüber irgendendwas Konkretes in dem Ankaufsangebot? Stand da auch der komplette Rückkaufswert als Kaufpreis?
Ich hatte im letzten Jahr eine Anfrage an ProLife bezüglich des Verkaufs einer privaten Rentenversicherung gesendet. Telefonisch versprach man mir auch, sich noch um einen höheren Betrag als den Rückkaufswert bei der Versicherung zu bemühen. Im Kaufvertragsformular war davon nichts zu finden. Damit sind solche mündlichen Versprechungen auch hinfällig und nicht Vertragsgegenstand. Zudem war der Kaufpreis der ProLife auch 15 % niedriger als der aktuelle Rückkaufswert. Wenn eine Rückabwicklung nicht möglich ist, solltest Du die Versicherung kündigen und den aktuellen, aber gesamten Rückkaufswert der Versicherung nehmen. Falls Du bis dahin auf die BU-Versicherung verzichten kannst, sollte die separat schon vorher kündbar sein.
War der Beitrag zur BU vorher schon so hoch und wieviel BU-Rente würden denn gezahlt werden?