Hallo Kater Ka,
du hast gegoogelt, dass die Firma eine GbR ist. Muss ich dann, wie bei einer GmbH, die GbR verklagen oder bleibt es beim Einzelunternehmer?
Beiträge von Therese
-
-
Für die zusätzlichen Informationen nochmals vielen Dank, muc.
Ich bin sehr erleichtert, dass ich nicht noch einen Reparaturversuch anbieten muss. Ich werde entsprechend vorgehen, am Montag geht der Brief raus und ich habe das Gefühl, dass ich auch für den Antrag beim Amtsgericht bestens vorbereitet bin. -
Alles anzeigen
Sie haben Recht, Therese. Der zugrundeliegende Vertrag ist ein Werkvertrag. Und ganz offensichtlich ist dieser mangelhaft erfüllt worden.
Da Sie den Unternehmer bereits mehrfach zur Nacherfüllung aufgefordert haben, haben Sie ihn auch bereits in Verzug gesetzt. Trotzdem empfehle ich Ihnen, dass Sie nochmals einen Brief schreiben, um ihn eine letzte Frist zu setzen.
Diese kann - angesichts der inzwischen vergangenen langen Zeit - auch sehr kurzfristig sein (z.B. 10 Tage).Wichtig ist, dass Sie den Zugang bei der Firma nachweisen können. Schicken Sie den Brief per "Einwurfeinschreiben", wenn Sie nicht persönlich dort hinfahren wollen, um den Brief persönlich abzugeben.
Kündigen Sie in diesem Schreiben an, dass Sie rechtliche Schritte einleiten werden, wenn Sie jetzt nicht innerhalb der Frist Ihr Geld zurück erhalten.
Sehr wahrscheinlich wird weiterhin nichts passieren.
Nun gibt es keine "Institution", der Sie das Verhalten "melden" können.
Der einzige Weg in unserem System, der Ihnen helfen kann, ist der Rechtsweg.Aber die gute Nachricht lautet: Sie brauchen dazu keinen Anwalt.
§ 78 Abs. 1 ZPO bestimmt, dass sich vor den Landgerichten die Parteien durch einen Anwalt vertreten lassen müssen.
Ihr Streitwert liegt jedoch so gering, dass das Landgericht gar nicht zuständig ist, sondern das Amtsgericht.
Gilt für alle Verfahren bis 5.000 EUR Streitwert (§ 23 Nr. 1 GVG).Und vor dem Amtsgericht können Sie einen Prozess auch ohne Anwalt führen.
Sie müssen dazu nur eine Klage erheben.
Da Sie juristisch nicht ausgebildet sind, verlangt niemand von Ihnen, dass Sie das schriftlich können.
Sie können die Klage auch mündlich zum Protokoll des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle des für Sie zuständigen Amtsgerichts anbringen.Erkundigen Sie sich bei dem für Sie zuständigen Amtgericht, wo sich die Geschäftsstelle befindet und wann dort die Sprechzeiten sind. Dann marschieren Sie einfach dort hin und schildern mündlich den Hergang, so wie Sie diesen hier gepostet haben.
WICHTIG: Sie müssen einen Antrag stellen. Beantragen Sie einfach die Rückzahlung des von Ihnen gezahlten Werklohns.
Sie könnten ferner auch Schadensersatz beantragen. Allerdings müssten Sie dann die Höhe des Schadens beziffern.
Und so lange die Waschmaschine kaputt ist, kennen Sie die Schadenshöhe noch nicht... - Das ist ein gewisses Problem.Aber die Klage bei Gericht ist der einzige Weg, der Ihnen helfen kann.
Andere "Institutionen" gibt es nicht.
Ach so... - Sie werden die Gerichtskosten vorschießen müssen.
Das sind 105,00 €. Aber die bekommen Sie von der Gegenpartei ersetzt, wenn Sie den Prozess gewinnen.
Und das ist sehr wahrscheinlich.
Hoffentlich gibt es diese Firma dann noch.
Sonst war alles umsonst.Viel Erfolg!
Sie
Vielen Dank, muc.
Ich werde sofort noch einen Brief mit einer letzten Frist schreiben. Muss ich darin auch noch einmal eine Nachbesserung (erneute Reparatur) verlangen, obwohl ich mit der Firma eigentlich nichts mehr zu tun haben will oder kann ich ein letztes Mal auch nur das Geld zurückverlangen?
Während die Frist läuft, werde ich Ort und Sprechzeiten des Amtsgerichts erkunden.
Der Weg, den ich gehen kann, ist mir jetzt jedenfalls klar und dafür möchte ich nochmal sehr herzlich danken. Diese Information habe ich sonst nirgendwo erhalten, es hieß immer nur "Nimm dir einen Anwalt" oder "Da kann man nichts machen, das Geld ist weg". Endlich komme ich weiter. Vielen Dank an die Finanztip-Community! Ich werde sie unbedingt weiterempfehlen.
Therese -
Im Juli ging meine Waschmaschine kaputt und ich bestellte einen Waschmaschinenreparaturdienst (gefunden über das Internet nach Eingabe des Herstellers der Waschmaschine). Dies war die Firma "Meisterhand", Tel. 030/ 34347676. Techniker kamen und äußerten, dass eine Reparatur möglich sei (Lagerschaden), die Maschine dazu allerdings mitgenommen werden müsse. Am 21. 7. wurde sie zurückgebracht und ich habe, wie verlangt, die Rechnung gleich bar bezahlen müssen: 377,79 Euro. Auf der Rechnung ist eine Reparaturgarantie von 48 Monaten angegeben.
Beim ersten Waschgang nach der Reparatur stellte ich fest, dass die Maschine nun undicht war und Wasser unten austrat.
Am 31.7. kam ein Techniker, um sich das anzusehen und fotografierte das Typenschild. Nichts passierte.
Nach mehren Anrufen kam am 25.8. ein zweiter Techniker, der wieder das Typenschild fotografierte und mir mitteilte, dass die Suche nach einem Ersatzteil längere Zeit dauern könne und er mich anrufen würde. Nichts passierte.
Am 26.9. musste ich feststellen, dass neben der Undichtigkeit nun auch die Trommel nicht mehr dreht, genau wie vor der Reparatur.
Die Reparatur hatte den Fehler also nicht dauerhaft beseitigt und zusätzlich noch einen Schaden (Wasseraustritt) verursacht.Nach einer Beratung in der Verbraucherzentrale schrieb ich einen Brief, in dem ich um Auskunft bat, welche Reparaturmaßnahmen im einzelnen durchgeführt wurden, ich eine Nachbesserung außerhalb meines Haushalts ablehne und um eine Stellungnahme bis zum 9.10.bitte. Ansonsten erwarte ich, dass meine Reparaturkosten erstattet werden. Der Brief wurde per Einschreiben zugestellt. Es erfolgte keine Reaktion.
Im Laufe des Oktobers und im November bis jetzt erreichte ich telefonisch gelegentlich eine/n Mitarbeiter/in, die regelmäßig angaben, der Chef sei nicht da oder mir Termine nannten, zu denen er mich zurückrufen würde. Nie erfolgte ein Rückruf. Mehrfach konnte ich niemanden telefonisch erreichen oder es sprang nur ein Anrufbeantworter an.
Meine Frage: Was kann ich tun, um mein Geld zurückzuerhalten?
Da ich keine Rechtsschutzversicherung habe, hat man mir abgeraten, einen Anwalt zu nehmen, um in dieser Sache evtl. nicht noch mehr Geld zu verlieren.
Wie kann ich auch ohne Anwalt erreichen, dass diese Firma, die ja betrogen hat, da sie Geld kassiert hat, obgleich der Fehler nicht behoben ist und die auf ihrer Rechnung eine Garantie zusagt, aber sich überhaupt um diese Sache kümmert, mir mein Geld wiedergeben muss? Es liegt meiner Meinung nach ein Werkvertrag vor, der nicht erfüllt wurde.
Gibt es Institutionen, denen man ein solches Verhalten melden kann und die die Firma dann veranlassen können zu zahlen?
Ich hoffe doch, dass es ein Mittel gibt, die Firma zur Rückzahlung zu veranlassen, sonst könnte sie sich ein solches Verhalten ja sehr leicht erlauben und wiederholen und alle Garantien wären Makulatur. Das kann der Gesetzgeber so nicht gewollt haben.
Im Internet habe ich indessen übrigens auch sehr negative Bewertungen mit ähnlichen Fallschilderungen gelesen. Das tritt nicht das erste Mal bei dieser Firma auf.
Ich würde mich sehr freuen, wenn jemand mir weiterhelfen und mir sagen kann, wie man in einem solchen Fall vorgehen kann - möglichst auch ohne Anwalt.
Ich brauche das Geld, um mir endlich eine neue Waschmaschine zu kaufen!Hoffnungsvoll und in gespannter Erwartung,
Therese