Beiträge von Augustine

    Seien Sie unbesorgt, die Vergütung des Beraters / Vermittlers / Versicherungsmaklers für eine Unfallversicherung ist relativ gering, so dass ich selbst bei dafür anfälligen Charakteren keine nennenswerte Gefahr von "Bestechlichkeit" sehe.

    Mal interessehalber: Wie hoch ist der jährliche Beitrag Ihrer Unfallversicherung und wie viel wären Sie bereit, pro Stunde Beratung plus künftige laufende Betreuung zu zahlen?

    Die Unfallversicherung kostet 120 Euro im Jahr.

    Für die ausschließliche Beratung wäre ich bereit 100 € pro Stunde zu zahlen, bei entsprechender Qualifikation des Beraters.

    Ich würde die Beratung aber nicht ausschließlich auf die Unfallversicherung beschränken wollen, da es noch weitere Versicherungen gibt die ich noch prüfen will.

    Wenn der Berater dann auch die Vermittlung von Versicherungen übernimmt, haben wir ja wieder das System mit der Provision genau wie jetzt. Ich hätte das gerne getrennt.

    BVVB - Bundesverband der Versicherungsberater e.V.
    Ich habe schon Versicherungsberater, Rentenberater und Finanzberater auf Honorarbasis genutzt und war mit allen sehr zufrieden.


    pmeinl

    Herzlichen Dank für den Hinweis, war mit nicht bekannt das es sowas gibt.


    Viele Grüße

    Augustine

    Makler nicht mit Vertreter (einer bestimmten Versicherungsgesellschaft) verwechseln. Der Makler berät Dich in deinem Auftrag, der Vertreter verkauft an Dich.

    Hallo,

    der Unterschied zwischen Vertreter eines Versicherungsunternehmens und dem Makler der mehrere Gesellschaften im Angebot hat, ist mir bekannt.

    Es handelt sich tatsächlich um einen Makler.

    Das System ist aber doch bei beiden das gleiche. Der Verkäufer bekommt eine Provision und hat ein Interesse möglichst gewinnbringend, d.h. mit größtmöglicher Provision für sich zu verkaufen, egal ob er jetzt aus dem Portfolio einer Gesellschaft oder mehrerer Gesellschaften auswählt.

    Sicher kann der Makler der mehrere Gesellschaften im Angebot hat möglicherweise passgenauer vermitteln. Die Abhängigkeit verkaufen zu wollen und wohl auch zu müssen bleibt aber, weil derjenige von den Provisionen lebt.

    Ich würde mir da eine wirklich unabhängige Beratung wünschen, für die ich auch bereit wäre zu bezahlen, damit der Berater nicht von einer Provision abhängig ist.

    Kennt jemand so etwas? Kann was empfehlen oder hat Erfahrungen damit?

    Danke und viele Grüße

    Augustine

    Vielen Dank für die Antworten Dr. Schlemann.

    Ich kann an Hand meiner Unterlagen erkennen, dass es aktuellere Versicherungsprengungen gibt. Die Versicherungsgesellschaft bei der der Vertrag abgeschlossen wurde, gibt es nicht mehr. Der Vertrag ist zu einer anderen Gesellschaft übergegangen.

    Abgeschlossen habe ich den Vertrag bei "meinem" Versicherungsmakler.

    Wir kennen uns seit über 25 Jahren sehr gut und er hat für mich bisher alles an Versicherungen gemacht. Ca. 2 Jahre nach meiner Erkrankung, habe ich ihn daher gefragt, ob ich die Unfallversicherung in meiner Situation (er kennt die Situation gut genug) noch brauche und diese noch sinnvoll ist. Seine Antwort war damals, dass die Versicherung für mich auf jeden Fall noch sinnvoll wäre. Ich habe da im Moment eher einen anderen Eindruck und prüfe jetzt lieber selber. Sollte ich tatsächlich die ganze Zeit eine Versicherung haben, bei der klar ist, dass ich daraus keine Leistungen mehr bekomme, so würde ich von meinem Versicherungsmarkler doch erwarten, dass er mich darauf hinweist, spätestens wenn ich nachfrage.

    Ich habe jetzt erstmal die aktuellen Versicherungsbedigungen bei der Gesellschaft angefordert um Klarheit zu bekommen. Ich werde hier erstmal selber prüfen und dann ggf. Fragen stellen.

    Weitere Hinweise lese ich aber weiterhin gerne.

    Viele Grüße

    Augustine

    Allen Antwortenden meinen herzlichen Dank!

    Der Grundvertrag ist von 2005.

    In den alten Versicherungsbedingung findet sich tatsächlich eine Klausel zur Vorinvalidität.

    Ich werden nun erstmal die aktuellen Bedinungen bei meinem Versicherungsunternehmen anfordern.

    Zusätzlich werde ich nachfragen in wie weit eine Mitwirkung von Krankheiten in meinem Fall angerechnet wird.

    Vielen Dank für die Erläuterung der richtigen Fachbegriffe Dr. Schlemann.

    Gibt es eine Möglichkeit bei der Versicherung eine rechtsverbindliche Aussage zu ihren Leistungen anzufordern?


    Viele Grüße

    Augustine

    Hallo zusammen,

    Ich habe in diesem Zusammenhang mal eine Frage, inwieweit eine Unfallversicherung in meiner Situation überhaupt noch sinnvoll ist.

    Ich bin vor einigen Jahren mit Anfang 40 schwer erkrankt und dadurch dauerhaft körperlich eingeschränkt. Dadurch bedingt berufsunfähig, dauerhaft GdB 100 %, Kennzeichen aG & H, sowie pflegebedürftig. Durch meine Einschränkungen sehe ich für mich ein deutlich erhöhtes Risiko zu verunfallen (z.B. Sturz).

    In den mir nicht ganz aktuell vorliegenden Versicherungsbedingungen der DBV BoxPlus habe ich gesehen, dass eine Leistungspflicht ausgeschlossen wird, wenn der Unfall aufgrund von Erkrankungen oder Gebrechen verursacht wurde. Nun denke ich, dass man in meinem Fall immer argumentieren kann, dass meine Erkrankungen mit zu einem Unfall beigetragen haben. Macht die Weiterführung der Unfallversicherung daher überhaupt Sinn?

    Meine zweite Frage an dieser Stelle wäre, wenn es aufgrund eines Unfalls zu weiteren Funktionseinschränkungen käme, inwieweit würden die bisherigen Einschränkungen dort abgezogen oder negativ berücksichtigt werden? Kann ich mit meinem bisherigen Einschränkungen überhaupt eine zusätzliche Invalidität von 50 % erreichen, die Voraussetzung für eine Leistungspflicht wäre?