Die Formulierung ist (aus dem Gedächtnis, daher evtl. nicht 100% korrekt), dass die letzte Steuerklasse gilt, wenn diese in den letzten 12 Monaten überwiegend gültig gewesen ist. Sollte eine andere Steuerklasse in den letzten 12 Monaten vor Beginn des Mutterschutz überwiegend gültig gewesen sein, dann wird diese herangezogen.
Aus dieser Formulierung lesen einige, dass auch 6 Monate reichen könnten, da dann ja keine Steuerklasse "überwiegend" gültig war und somit die letzte zählt. Kann das aber weder bestätigen, noch dementieren. Wir haben beim zweiten Kind frühzeitig mit Wiedereinstieg die Steuerklasse gewechselt, beim ersten war es nicht relevant.
Ich persönlich würde auf jeden Fall warten, bis das Kind auf der Welt ist. Und auch dann dürfte man zunächst andere Dinge im Kopf haben als die Steuerklasse.
Ist das Mehr an Netto denn so dringend nötig? Dann habt ihr schon ziemlich "auf Kante" kalkuliert. Zumal deine Frau ja noch zwei Monate das höhere Mutterschaftsgeld bekommt (evtl. riskiert ihr hier sogar etwas). Im Zweifel einfach mal den Notgroschen anpacken. Das Geld ist ja nicht verloren, sondern das gibt es nächstes Jahr mit der Steuererklärung zurück.
Danke auch dir für deine Antwort - nein, das "Mehr" an Netto ist nicht dringend notwendig, geht hier erst einmal um das Prinzip (wenn meine Annahme zweifelsfrei von euch bestätigt worden wäre, hätte ich den Steuerklassenwechsel halt eben schnell per Elster gemacht und diesen "Task" damit abgehakt).
Bzgl. der Relation der zuletzt gültigen Steuerklassen gibt es diverse Quellen, die meine Annahme stützen (z.B. https://www.elterngeld.de/elterngeld-steuerklasse-wechseln/) - aber letztlich lasse ich es nun erst einmal so weiterlaufen, wie es derzeit ist.