Steuerklassenwechsel während des Mutterschutzes (vor Geburt)

  • Hallo zusammen!

    Folgendes Szenario, für das ich gerne einmal euer Feedback einholen wollen würde:

    - Wir bekommen per Ende März Nachwuchs (1. Kind) / ET 30.03.

    - Derzeige Steuerklassen seit September 25: Meine Frau = 3 / Ich = 5

    - Derzeit ist meine Frau im Urlaub (für Februar bekommt meine Frau somit noch "normales" Gehalt, ab März geht der Urlaub dann nahtlos in den Mutterschutz über) - so dass diese Steuerklassen-Kombination insgesamt 6 Monate (vor Beginn des Mutterschutzes) gilt, wodurch dann ja Steuerklasse 3 zur Berechnung des Elterngeldes für meine Frau herangezogen werden sollte.

    Ich würde nun gerne in diesem Monat den Antrag auf Steuerklassen-Wechsel (zurück in 4 / 4) stellen, welcher ja dann für den nächsten Monat gelten würde, schlicht und ergreifend, damit ich ab März bereits wieder (deutlich) mehr Netto bekomme.

    Meine Frage in diesem Zusammenhang lautet also:

    Ist dieses Vorhaben konsequenzlos möglich, oder hätte dieser Steuerklassen-Wechsel (was ich nicht glaube) einen negativen Einfluss auf das Elterngeld o.ä.? Für die Berechnung des Elterngeldes sind doch eigentlich die 12 Monate vor Beginn des Mutterschutzes (somit März 25 - Feb 26) relevant, oder irre ich?

    Danke vorab für euren Support!

  • Ich bin etwas irritiert.
    Der Mutterschutz beginnt doch schon Mitte Februar.
    Damit wären die Voraussetzungen mit der Anzahl der Monate nicht erfüllt.
    Dass die Frau angeblich in Urlaub ist, spielt doch keine Rolle, oder ?

    Der Mutterschutz beginnt bei ET 30.03. ca. Mitte Februar (6 Wochen vorher nach dem Mutterschutzgesetz). Damit müsste der Bemessungszeitraum fürs Elterngeld mit Januar 2026 enden.

    Relevant sind die 12 Monate vor Beginn des Mutterschutzes (§ 2b BEEG, Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz) – also voraussichtlich Februar 2025 bis Januar 2026.

    Wenn Steuerklasse III erst seit September 2025 gilt, sind das im Bemessungszeitraum nur:

    September 25 – Januar 26 = 5 Monate.

    Das ist nicht überwiegend (es müssten 7 von 12 sein und nicht die 6 von dir erwähnten Monate).
    Der Februar 2026 würde nicht mehr zählen auch wenn sie bis Mutterschutzbeginn noch Urlaub hat.

    Also ich denke, dass das so ist.

    Kann sein, dass ich mich irre und natürlich die neuesten Verwaltungsvorschriften nicht kenne.

    Schau mal hier nach:

    https://www.elterngeld.de/elterngeld-steuerklasse-wechseln/

    Da heißt es u.a.

    „Aktuell bist du als Frau in der Steuerklasse III und kommst auf…

    1. … genau 5 Monate bis zum Mutterschutz?

      Dann hast du Glück. Nur als Mutter bzw. Arbeitnehmerin kannst du auf Antrag auf die Ausklammerung des Mutterschutzes für einen (Kalender-)Monat verzichten (§2b Absatz 1 BEEG). Dies ist ein extra Kreuzchen im Elterngeldantrag. Länger zu verzichten ist nicht unbedingt von Vorteil,…“
  • Danke für deine ausführliche Antwort, was ich ggf. noch hätte erwähnen können / sollen:

    Vor der Geburt hat die Frau ja grundsätzlich die Möglichkeit (nach Rücksprache mit dem Arbeitgeber) selbst zu bestimmen, wann sie in Mutterschutz geht (nach der Geburt ist das was anderes).

    Genau das hat meine Frau getan, arbeitet den Februar quasi noch komplett (wovon sie durch Überstunden / Resturlaub aber die letzten beiden Wochen bereits zu Hause ist), was letztlich dazu führt, dass der Februar gehaltstechnisch noch komplett "normal läuft" und in den Bemessungszeitraum einlaufen kann.

  • Das ist nicht überwiegend (es müssten 7 von 12 sein und nicht die 6 von dir erwähnten Monate).

    Die Formulierung ist (aus dem Gedächtnis, daher evtl. nicht 100% korrekt), dass die letzte Steuerklasse gilt, wenn diese in den letzten 12 Monaten überwiegend gültig gewesen ist. Sollte eine andere Steuerklasse in den letzten 12 Monaten vor Beginn des Mutterschutz überwiegend gültig gewesen sein, dann wird diese herangezogen.

    Aus dieser Formulierung lesen einige, dass auch 6 Monate reichen könnten, da dann ja keine Steuerklasse "überwiegend" gültig war und somit die letzte zählt. Kann das aber weder bestätigen, noch dementieren. Wir haben beim zweiten Kind frühzeitig mit Wiedereinstieg die Steuerklasse gewechselt, beim ersten war es nicht relevant.


    Ich würde nun gerne in diesem Monat den Antrag auf Steuerklassen-Wechsel (zurück in 4 / 4) stellen, welcher ja dann für den nächsten Monat gelten würde, schlicht und ergreifend, damit ich ab März bereits wieder (deutlich) mehr Netto bekomme.

    Ich persönlich würde auf jeden Fall warten, bis das Kind auf der Welt ist. Und auch dann dürfte man zunächst andere Dinge im Kopf haben als die Steuerklasse.

    Ist das Mehr an Netto denn so dringend nötig? Dann habt ihr schon ziemlich "auf Kante" kalkuliert. Zumal deine Frau ja noch zwei Monate das höhere Mutterschaftsgeld bekommt (evtl. riskiert ihr hier sogar etwas). Im Zweifel einfach mal den Notgroschen anpacken. Das Geld ist ja nicht verloren, sondern das gibt es nächstes Jahr mit der Steuererklärung zurück.

  • Die Formulierung ist (aus dem Gedächtnis, daher evtl. nicht 100% korrekt), dass die letzte Steuerklasse gilt, wenn diese in den letzten 12 Monaten überwiegend gültig gewesen ist. Sollte eine andere Steuerklasse in den letzten 12 Monaten vor Beginn des Mutterschutz überwiegend gültig gewesen sein, dann wird diese herangezogen.

    Aus dieser Formulierung lesen einige, dass auch 6 Monate reichen könnten, da dann ja keine Steuerklasse "überwiegend" gültig war und somit die letzte zählt. Kann das aber weder bestätigen, noch dementieren. Wir haben beim zweiten Kind frühzeitig mit Wiedereinstieg die Steuerklasse gewechselt, beim ersten war es nicht relevant.


    Ich persönlich würde auf jeden Fall warten, bis das Kind auf der Welt ist. Und auch dann dürfte man zunächst andere Dinge im Kopf haben als die Steuerklasse.

    Ist das Mehr an Netto denn so dringend nötig? Dann habt ihr schon ziemlich "auf Kante" kalkuliert. Zumal deine Frau ja noch zwei Monate das höhere Mutterschaftsgeld bekommt (evtl. riskiert ihr hier sogar etwas). Im Zweifel einfach mal den Notgroschen anpacken. Das Geld ist ja nicht verloren, sondern das gibt es nächstes Jahr mit der Steuererklärung zurück.

    Danke auch dir für deine Antwort - nein, das "Mehr" an Netto ist nicht dringend notwendig, geht hier erst einmal um das Prinzip (wenn meine Annahme zweifelsfrei von euch bestätigt worden wäre, hätte ich den Steuerklassenwechsel halt eben schnell per Elster gemacht und diesen "Task" damit abgehakt).

    Bzgl. der Relation der zuletzt gültigen Steuerklassen gibt es diverse Quellen, die meine Annahme stützen (z.B. https://www.elterngeld.de/elterngeld-steuerklasse-wechseln/) - aber letztlich lasse ich es nun erst einmal so weiterlaufen, wie es derzeit ist.

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