Netter Strohmann, denn du hier konstruierst. Wie ich mehrfach geschrieben habe, geht es um die Definition von "Zinsänderungsriskio", um nichts anderes.
Beiträge von vly
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Oh mann. Wenn keine sachlichen Argumente mehr vorhanden ist, schießt man gegen die "studierten fachleute ohne jeglichen praxi bezug".
Viele deiner Aussagen hier im Thread bzgl. Anleihen sind nicht falsch und Allgemeinwissen, aber deine Nutzung des Begriffes "Zinsänderungsriskio" und die damit verbundene Kritik ist schlicht und einfach falsch.
Wenn man in einem bestimmten Bereich unterwegs ist, sollte man schon die Begriffe nutzten, wie sie definiert sind und nicht so, wie man sie gerne selber definiert haben will.
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Frage wir oft kann sich der Zins des €str in 2,5 Jahren ändern?
Du hast meine Nachricht inkl. der verlinken Seite gelesen und verstanden?
Mir geht es um die allgemeine Definition des Begriffes Zinsänderungsrisko in Verbindung mit Anleihen.
Dass sich eine €str-Anleihe permanent an den aktuellen Zinssatz anpasst ist klar und dass du damit dauernd eine andere "Verzinsung" hast, auch. Aber das hat nichts mit dem finanzmathematischen Begriff "Zinsänderungsrisiko" bei Anleihen zu tun.
Nach dieser Begrifflichkeit hast du bei einer €str-Anleihe schlicht kein "Zinsänderungsriskio".Zinsändersungsriskio meint was anderes, als du darunter verstehst.
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fazit: zu behaupten der €str hätte keine zinsänderungne ist schlichtweg eine falsch aussage.
Ich glaube, deine Definition von Zinsänderungsrisiko entspricht nicht der allgemeinen Definition.
Als Beispiel (https://gerd-kommer.de/blog/zinsaenderungsrisiko/
"...Konkreter ausgedrückt und auf die Position eines Anlegers bezogen, ist es das Risiko von Kursverlusten bei Anleihen, die entstehen können, wenn die Marktzinsen steigen
....
Um die Zinsänderungsrisikothematik zu verstehen, wollen wir uns daher ganz kurz mit ein wenig einfacher Anleihen-Mathematik befassen. Das hier zentrale Konzept ist der negative oder inverse Zusammenhang zwischen dem Kurs (dem Preis oder Wert) von Anleihen und der Veränderung des Marktzinsniveaus: Ein Anstieg des Marktzinses führt unter sonst gleichen Umständen zu einem Rückgang von Anleihenkursen, ein Sinken des Marktzinses zu einem Kursanstieg."
Bei kurz laufenden Anleihen, die den €STR abbilden wollen, gibt es nach der allgemeinen Definition praktisch kein Zinsänderungsriskio. -
https://www.fundresearch.de/altersvorsorge…rgedepot-an.php
"Die Deka beschränkt sich allerdings nicht auf das günstige Standarddepot. Anleger können alternativ ein aktiv gemanagtes Individualprodukt wählen. Dieses kostet abhängig von der Vertragslaufzeit zwischen 1,0 und 1,5 Prozent pro Jahr.
Im Standardmodell investiert die Deka das Geld in einen weltweit anlegenden Aktien-ETF und einen europäischen Rentenfonds.
In der klassischen Variante wird zunächst vollständig in Aktien investiert. Fünf Jahre vor dem geplanten Rentenbeginn wird der Aktienanteil auf 50 Prozent reduziert, zwei Jahre vor dem Rentenbeginn nochmals um 20 Prozentpunkte. Wer selbst entscheiden möchte, kann den Aktienanteil in der Sparkassen-App während der Ansparphase kostenlos anpassen.
Das aktiv gemanagte Modell setzt dagegen auf bis zu drei Fondsbausteine. Die Deka steuert das Risiko über einen Lebenszyklusansatz und schichtet mit zunehmendem Alter schrittweise von Aktien in Renten- und später Geldmarktfonds um. " -
https://www.handelsblatt.com/finanzen/banke…/100252107.html
"Die deutschen Sparkassen wollen im Wettbewerb um das neue Altersvorsorgedepot Neobrokern Paroli bieten. Ihr zentraler Fondsdienstleister, die Deka, verlangt für das Standarddepot 0,1 Prozent Gebühren pro Jahr, wie er am Mittwochvormittag mitteilte. Weitere Kosten, etwa für die Führung des Depots, fallen nicht an."
Kann jemand erklären, wieso das Handelsblatt der Meinung ist, dass die Deka damit Scalable unterbieten?
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Wenn man schon einen neuen Thread über die Kosten des AVD startet, wäre es dann nicht sinnvoll, Links zu den bekannten Kosten beizufügen, statt einen nichtssagenden Beitrag zu verfassen?
https://de.scalable.capital/altersvorsorgedepot
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Quelle? Laut der Vanguard-Webseite beträgt das Volumen knapp 660 Mio Dollar, also rund 570 Mio Euro.
https://extraetf.com/de/etf-profile/IE000VAHT5T0?tab=chart
Spricht im Diagramm von 1092 Mio $ -
Tomarcy
Den Gedanken habe ich auch, weshalb ich das AVD ungerne bei den Neoborkern abschließen möchte.Die Konditionen können mit einer Frist von 4 Monaten zum Quartsende vom Anbieter geändert werden, falls der Vertrag eine Preisanpassung vorsieht. Das Standard-Depot darf aber nicht teurer als 1% werden. Im Fall einer Preiserhöhung darfst du kostenlos den Anbieter wechseln. (§ 7c AltZertG)
Den AVD Vertrag kann die Bank meinem Verständnis nach nicht regulär kündigen.
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Und das nächste kostenlose Altersvorsorgedepot:
https://www.smartbrokerplus.de/de-de/altersvorsorgedepot/
Die TER werden im Standarddepot sogar für mindestens 3 Jahre übernommen (bis 25.000€ Anlagebetrag).
Beim freien Altersvorsorgedepot fallen bei Käufen von unter 500€ Kosten in Höhe von 1€ an. Sparpläne sind kostenlos. -
Aha…und was ist dann mit den anderen Einkünften aus Kapitalvermögen ? Muss man die auch eintragen ? Auch wenn sie bereits korrekt mit der Abgeltungssteuer besteuert wurden?
„Frage für einen Freund“, weil ich seit vielen Jahren keine Anlage KAP mehr ausfülle.
Wenn du ausländische Kapitalerträge angibst, musst du zumindest den von dir durch Freistellungsaufträgen genutzten Sparer-Pauschbetrag mitangeben.
Wenn du auf die Günstigerprüfung nicht verzichten willst, musst du alle Kapitalerträge aufführen.
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Absolut nicht mein Gebiet.
Aber meiner Meinung nach muss du zwischen dem Vertrag und den Auszahlungen unterscheiden.
Bei deinem Zitat von oben geht es mMn darum, ob der Vertrag "weggepfändet" werden kann.
Du redest aber von der Auszahlungsphase. Hier gelten mMn dann wieder die "normalen" Pfändungsgrenzen. -
Für einen 67-Jährigen sind zum Beispiel maximal 256.000 Euro im Falle einer Pfändung gesichert."
Die Werte sind nicht mehr aktuell (siehe § 851c Abs. 2 ZPO)
Mittlerweile liegt der Höchstbetrag bei 340.000 €, aber man muss auch immer den jährlichen Höchstbetrag (6 bis 7000€) und die 30% Regel beachten. Man kann also nicht auf einem Schlag z.B. 340.000€ einzahlen, um sein Geld zu sichern.
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Deine vorherigen Steuerbescheide spielen keine Rolle.
Stattdessen trägst du deine voraussichtlichen Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen, Werbungskosten (über 1230€ hinaus + 600€ Antragsgrenze), Pauschbeträge usw. ein. Daraus wird dann ggf. ein Freibetrag berechnet, der von deinem Arbeitgeber berücksichtigt wird.
Hast du dir den Antrag mal angeschaut?
https://www.formulare-bfinv.de/ffw/form/displ…EAF63D460DDCC18
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Am Ende sind die ganzen Rechner nur grobe "Schätzeisen" und erzeugen das falsche Gefühl einer Gewissheit. Wenn die Rechner hier Cent-Werte ausgeben, verdrehe ich die Augen.
- Man schaue sich nur mal eine Monte Carlo Simulation eines ETF-Vermögens an, dass man über 20 Jahre bespart. Einfach mit 6 Prozent zu rechnen, ist schon eine mehr als fragliche Vereinfachung.
- Steuerrecht
Wer weiß, ob es bei der Versteuerung bei Kapitalerträgen bei der aktuellen Regelung bleibt. Das Thema Versteuerung mit dem persönlichen Einkommensteuersatz ist ja immer wieder ein (Rand-)Thema.
- Einordnung der Geldsumme
Ich würde mal unterstellen, dass kaum einer einschätzen kann, was z.B. 2.000€ pro Monat inflationsbereinigt in 20 oder 30 Jahre bedeuten.
Was sollen wir machen? Gar nicht mehr rechnen?
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Hinzu kommt ein konstantes zvE im Ruhestand. Mal abgesehen davon, dass es für die meisten Menschen nicht möglich ist das angemessen zu prognostizieren sehe ich aus rein praxisbezogen Gründen diese Vereinfachung als unglücklich. Unterschiedliche Lebensphasen eines Ehepaares lassen sich damit beispielsweise nicht sauber darstellen. Ist ein Partner bereits Rentner und der fünf Jahre jüngere Partner arbeitet noch, kann das Haushaltseinkommen zunächst sehr hoch sein und später deutlich fallen. Genau das beeinflusst aber die zusätzliche Steuer auf die AVD-Auszahlung.
Wobei ich bislang noch keine für mich zufriedenstellende Antwort gefunden habe, wie man bei einem verheirateten, zusammenveranlagten Paar das zu versteuernde Einkommen in der Entsparphase näherungsweise bestimmt.
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Und beim Soli ist aktuell noch ein Bug. Das ist natürlich verzeihlich, da man sowas fixen kann. Aber trotzdem mal der Hinweis.
Danke für den Hinweis.
Ich habe aus Interesse auch eine Version mit den vorgeschlagenen Änderungen gebaut:
Basierend auf dem aktuellen Rechner:
https://avd-matrix.netlify.app/
Basierend auf den vorgeschlagenen Änderungen:
https://avd-matrix.netlify.app/indexpr36.html
Die Änderungen zwischen beiden Versionen sind deutlich. Ich wage aber nicht sagen, welche der beiden Versionen jetzt genauer rechnet. -
Ab einem Einkommen von 120k in der Ansparphase, ergibt sich ein etwas komisches Bild. Hier steigt der Vorteil des AV Depots bei einem Einkommen in der Entnahme mit höherem Einkommen ab 105k wieder... Ich weiss nur ein theoretischer Fall. Aber entweder es gibt einen steuerlichen Effekt, den ich nicht verstehe, oder da ist ein kleiner Bug im Programm.
Die Auffälligkeiten ab 120k und zwischen 80k und 110k im Ruhestand waren mir auch aufgefallen. Ich habe es stichpunktartig mal im dem Rechner von finanzfluss geprüft und die Werte passten.
Wenn ich es richtig verstanden habe, spielt in diesem Bereich der Soli eine Rolle und sorgt für diesen "Sprung". -
Das Einkommen wächst ja in der Regel im Laufe der Ansparphase. Vielleicht kann man das auch noch simulieren?
Können? Natürlich. Aber macht es Sinn?
Damit erhöhst du dann dein fiktives zukünftiges Einkommen, beachtest aber nicht, dass sich die Steuergrenzen im laufe der Zeit wahrscheinlich auch ändern werden. -
Ich habe den AVD-Rechner von Finanzfluss etwas aufgebohrt.
Statt nur eine Kombination aus Einkommen in der Ansparphase und im Ruhestand, berechtet der Rechner nun eine Matrix aus allen Einkommens-Kombinationen. In der Matrix kann man direkt sehen, welche Einkommenskombinationen positiv und welche negativ in Hinblick auf das AVD zu bewerten sind.
Vielleicht hat der eine oder andere Freak seinen Spaß an dem Rechner :
https://avd-matrix.netlify.app
Einkommen immer im Sinne es zu versteuerndes Einkommens.