Beiträge von samot

    Wie kann man es denn erreichen, bei zwei Kindern, dass jeweils ein Elternteil den Kinderbonus erhält? Einfach die Kindergeldberechtigung ändern oder wird es dann andere Möglichkeiten geben? Aktuell ist meine Frau bei beiden Kinder die „Berechtigte“.

    Wozu die Bürokratie beschäftigen? Mach einfach in deinem privaten Depot (oder als ungeförderten Anteil in Dein AVD) einen Sparplan über 25 EUR im Monat (=300 EUR im Jahr), der vom Girokonto Deiner Frau abgebucht wird.

    Damit hat sie dann 2 * 300 EUR Kinderzulage in ihrem AVD plus ihre eigene 540 Zulage plus die eigenen 1800 EUR Einzahlungen = 600 + 540 + 1800 = 2.940 EUR - 300 EUR Zahlung an Dich = 2640 EUR.

    Du hast dann exakt das gleiche, nämlich 1800 EUR Einzahlung plus 540 EUR Zulage plus 300 EUR von Deiner Frau = 2640 EUR.

    Und wenn ihr Euch mal trennt und die Kinder bei ihr bleiben, muss sie nur den Sparplan kündigen.

    Kinderzulage: Eine Person (standardmäßig die Mutter) muss 300 EUR = 50 EUR pro Monat einzahlen, um für alle Kinder je 300 EUR zu bekommen (also bei 4 Kindern bekommt sie 300 EUR eigene Zulage plus 4 * 300 für die Kinder, aus 300 EUR Einzahlung werden also 1800 EUR - nette Rendite :-))

    Zuordnung auf Vater geht nur auf Antrag, es gibt keinen sinnvollen Grund, dass nur eine Person ein AVD eröffnet, also stellt sich die Frage nur ganz theoretisch (Ausnahme: man ist unheilbar erkrankt und weiß, dass man nur noch 1-2 Jahre hat und ist nicht verheiratet / eingeschriebene Partnerschaft - in dem Fall kann man das Geld auch aufs Tagesgeld oder in die Zuckerdose stecken)

    Im Altersvorsorgedepot Ratgeber steht, dass das Altersvorsorgedepot über die Ertragsanteilbesteuerung besteuert werden soll.

    Das gilt nur für den ungeförderten Anteil, wenn Du also mehr als 1800 EUR pro Jahr einzahlst. Auf die ersten 1800 EUR sowie die Zulage zahlst Du immer mit Deinem persönlichen Steuersatz.
    Im Moment ist die genaue Versteuerung in verschiedenen Konstellationen aber auch noch etwas unklar (alle warten auf eine klärende Aussage aus dem Finanzministerium)

    Ich denke es gibt immer Optionen die man nicht abdecken kann. Solche Risiken lassen sich nur mit extrem viel Aufwand annähernd vermeiden.

    Klar könnten wir jetzt auch strikt das Geld trennen und Hürden aufbauen das der Partner nicht dran kommt. Dann hat man aber die Opportunitätskosten die man im Falle eines Unfalls trägt. Wird einer von uns auch nur vorübergehend Handlungsunfähig hat der Partner eh genug Probleme. Sich dann um Finanzen kümmern zu müssen wäre extrem nervig und unnötig. Da wir beide Zugriffe auf alles haben ist das kein Problem.

    Ich lebe mein Leben lieber in eine vertrauensvollen Beziehung als so viel Paranoia haben zu müssen.

    Du musst den Partner nicht ausschließen. Unsere Zugangsdaten etc. stehen alle in KeePass (Passwortmanager), so dass der jeweils andere rankommt.

    Trotzdem ist es sauber getrennt und wenn ich x EUR für einen neuen Gaming-PC oder meine Frau y EUR für ihre Hobbys ausgibt, statt das Geld für das Alter etc. anzulegen, ist das völlig okay (Eigenverantwortung).

    Für die gemeinsamen Kosten gibt es natürlich einen fixen Betrag, den wir jeden Monat auf das Gemeinschaftskonto überweisen.

    Sollte - wider jegliches Erwarten aber meine Frau mein oder ich ihr Konto plündern, wäre das zumindest Diebstahl und ich könnte versuchen das Geld zurückzubekommen. Ohne Trennung ist das wesentlich schwieriger (es sei denn man führt ganz genau Haushaltsbuch), denn dann kann der eine immer behaupten, es wäre sein Geld gewesen.

    Gerade bei der langfristigen Altersvorsorge geht es ja irgendwann um sehr viel Geld (und irgendeinen Grund wird es schon haben, dass jeder Partner sein eigenes AVD machen muss und es kein gemeinsames gibt).

    Derzeit ist dem so, im Extremfall der hoffentlich nie Eintritt könnte ich mit halbe halbe von dem Topf leben.

    Solange beide ähliche finanzielle Interessen / Gewohnheiten etc. haben, ist das gut. Aber was machst Du, wenn Deine Partnerin aufgrund einer Sucht, einer psychischen Erkrankung etc. plötzlich ihren Teil der Altersvorsorge plündert oder in einer schlechten Ehephase schlichtweg auf einen Love-Scammer reinfällt und 80k für die Operation dessen armer, schwer kranker Mutter überweist?

    Bei komplett kombinierten Finanzen kommt dann noch hinzu, dass sie nicht nur ihren eigenen, sondern auch Deinen Anteil "ausgibt".

    Wenn alles gut läuft, ihr bis zum einem friedlichen Tod im hohen Lebensalter zusammenbleibt etc. spielt es keinerlei Rolle, ob ein Ehevertrag, getrennte Finanzen, Ausschluss von Versorgungsausgleich etc. vereinbart wurden, oder nicht.

    Aber wer - gerade bei den zu erwartenden hohen Beträgen einer langen Anspardauer - blauäugig vom Best-Case ausgeht, handelt m.E.n. verantwortungslos.

    „Riester-Sparer sollten sich überlegen, ob sie ihre Garantien aufgeben und ihre Verträge zum ungünstigen Zeitpunkt komplett in aktienorientierte Produkte für ein Altersvorsorgedepot übertragen“.

    Thomas Romig (Investmentchef bei Assenagon).

    ob der Zeitpunkt ungünstig ist oder nicht, weiß man aber halt erst hinterher. Der Worst-Case wäre, den Riester ins AVD zu übertragen, während die Börsen auf einem Allzeit-Hoch sind. Und eine Woche später kommt der Crash und es geht 50% runter. In dem Fall wäre es natürlich sinnvoller gewesen, bis zum Tiefststand zu warten, aber man weiß halt auch bei dem nicht, wann der erreicht ist.

    Die beiden letzten Minicrashes (Trumps Zölle und Irankrieg) haben immer nur ein paar Wochen gedauert, in der Finanz- bzw. Dot-Com-Kriese hat es 2 Jahre gedauert, bis die Börsen wieder einigermaßen oben waren.

    Ich frage mich bei dem Dezember-1979-Beispiel ehrlich gesagt, ob die 3 Monate Unterschied wirklich so dramatisch sind – klar, Serverüberlastung und Videoident-Chaos klingt nach gutem Argument, aber hat da jemand schon konkret nachgerechnet, was die paar Wochen früher bei 1800 EUR Einmalbetrag und ~18 Jahren Laufzeit bis 2045 tatsächlich bringen? Ich vermute, der echte Vorteil liegt weniger im Zinseszins als darin, sich den Anbieter seiner Wahl zu sichern, bevor bestimmte Produkte eventuell geschlossen oder geändert werden

    Letztenendes ist das eine Wette auf die Börse, getreu dem Motto Time in Market beats Timing the Market. Wenn 2027 die Börse sehr gut läuft, nimmst Du bei Einmalanlage im Januar die volle Ralley mit, während du bei einem Abschluss im Dezember 2027 mit Einmalanlage die Erfolgsstory verpasst oder bei monatlich 150 EUR einfach nur teilweise partizipierst.

    Umgekehrt sind die beiden anderen Szenarien natürlich günstiger, wenn es 2027 einen Crash gibt - das weiß man aber halt erst hinterher.

    Rein bezogen auf die Förderung, ist es völlig egal, ob das Geld im Januar oder Dezember 2027 auf das AVD fließt.

    Das mit der "Zertifizierung unter Widerrufsvorbehalt" klingt außerdem so, als könnten theoretisch auch Verträge nachträglich kippen – weiß jemand, ob das in der Praxis schon mal passiert ist bei vergleichbaren Regelungen?

    Diese Zertifizierung auf Widerruf ist einfach eine Verwaltungsvereinfachung, da es die Behörden nicht schaffen werden, hunderte AVDs von verschiedenen Anbietern auf Herz und Niere zu prüfen. Also gibt es (vermutlich) einen Katalog an zu erfüllenden Mindestanforderungen, bei denen der Anbieter die einzelnen Punkte abhaken muss.

    Wenn bei der Nachprüfung festgestellt wird, dass ein Anbieter / Produkt bestimmte Kriterien nicht erfüllt, könnte es theoretisch dazu führen, dass es nicht mehr angeboten werden darf. In der Praxis würde aber der Anbieter schlichtweg die beanstandeten Punkte beheben, so dass die Zertifizierungsstelle zufrieden ist.

    Sollte dies warum auch immer absolut nicht gelingen, dürftest Du als Kunde trotzdem nicht benachteiligt sein/werden, dann werden die Verträge und Guthaben und Zulagen einfach zu einem Anbieter überführt, der regelkonform arbeitet.

    • Finanztip (Saiti) sagt in einigen Videos, unter 50% Aktien bringt nicht viel
    • generelle Verteilungen (60:40 / 70:30 / 90:10 ...) werden nicht empfohlen, da die immer individuell sind
    • zu unterscheiden sind natürlich erstmal der Notgroschen, Rücklagen (z.B. für das nächste Auto oder anstehende Sanierungen) und der eigentlich langfristige Spar- bzw. Investanteil
    • die genannten Quoten beziehen sich natürlich immer nur auf den letzteren Teil, Notgroschen und Rücklagen gehören immer aufs Tagesgeld / Geldmarkt-ETF etc.
    • bei fest geplantem Hauskauf will man keinen Crash riskieren, also 0% Aktien
    • andere Einflussfaktoren: hat man Kinder (wenn ja, wie alt etc.), wie alt ist man selber, ist man verbeamtet, wie viel Rente erwartet man, hat man Wohneigentum, hat man andere Anlageklassen (z.B. eine vermietete Immobilie), gibt es eine ausreichend hohe BU-Versicherung, ist man privat oder gesetzlich krankenversichert, wie ist der eigene Gesundheitszustand ...
    • ich persönlich tendiere akt. dazu fast 100% meines verfügbaren Einkommens in Aktien zu investieren, habe aber auch ein abgezahltes Haus, 19 Jahre zur Rente und zusätzlich noch das Haus meiner Eltern mit einem Privatkredit gekauft, wodurch dort monatlich auch nochmal 400 EUR "Sparquote" hinfließen, so dass die reale monatliche Aktienquote eher bei 50% liegt.
    • zu Rentenbeginn plane ich, da Geld so umzuschichten, dass ich ca. 5 Jahre meiner geplanten Auszahlung in sicheren Anlagen habe, so dass ich keine Aktien zu Tiefstpreisen verkaufen muss, falls es zu einem Aktiencrash kommt (und in 5 Jahren haben die Märkte sich bisher meist wieder erholt gehabt)

    Nachgelagerte Steuer (auf Ertrag)-8.375,00 € (~41% Steuersatz)

    ich bin kein Steuerexperte (schon gar nicht in Bezug auf internationales Steuerrecht), aber wenn ich das richtig verstehe musst Du - wenn Du zu Rentenbeginn auswanderst - die Gewinne nicht in Deutschland versteuern, sondern in dem Land, in das Du auswanderst.

    Deine Schuldigkeit hättest Du ja mit der Rückzahlung der Förderung und der Steuererstattungen ja bereits getan, das AVD wäre dann streng genommen nichts weiter, als ein normales privates Depot.

    Alternativ könnte es bei der Auswanderung auch als echter oder fiktiver Verkauf auf einen Schlag gewertet werden, dann wären Abgeltungssteuer auf die erzielten Gewinne fällig. Die 41% wären aber in beiden Fällen zu hoch.

    Falls sich hier im Forum niemand findet, der die Frage korrekt beantworten kann (was auch aufgrund der noch unzureichenden "Faktenlage" schwierig sein kann), könntest Du natürlich auch einfach beim Finanzamt eine Verbindliche Auskunft gem. § 89 Abs. 2 der Abgabenordnung (AO) beantragen (bis 10k Wert ist die wohl sogar kostenfrei). Selbst wenn die Dir etwas für Dich günstiges mitteilen, dass später durch Urteile / Verfahrensanweisungen etc. verschärft wird, kannst Du Dich dann auf diese Auskunft berufen und die bessere Regelung einfordern. Ändern sich die Regeln zu Deinen Ungunsten, kannst Du die für Dich bessere Neuregelung einfordern.

    Wenn man noch am Anfang seines Berufslebens steht, ist die Unflexibilität des AVD m.E. schon ein ernster Faktor. Wenn man sich damit nicht wohlfühlt, würde ich es nicht nutzen.

    Welche Inflexiblität?

    Du kannst das Geld jederzeit wieder entnehmen, auch wenn Du dann die Förderungen zurückzahlen musst, was die Fremdnutzung eher unattraktiv macht, was wiederum gewollt ist, da es ja explizit darum geht, für das Alter vorzusorgen und nicht ein neues Auto zu kaufen, eine Weltreise zu unternehmen oder eine unrentable Selbständigkeit künstlich zu verlängern, nur um im Alter dann in Armut zu leben.

    Zudem kannst du das Geld auch für den Kauf/Bau/Sanierung einer selbst genutzten Immobilie förderunschädlich entnehmen - m.E.n. so ziemlich der einzig sinnvolle Grund, das AVD anzuzapfen, da man sich dadurch ja später Miete spart. Überschuldung ist übrigens kein Grund, das AVD zu verwenden, da das dortige (geförderte) Geld zum Schonvermögen zählt und daher bei einer Privatinsolvenz oder Bürgergeldbezug nicht angetastet werden kann / muss.

    Wie beim sogenannten Wohnriester wird dabei ein Wohnförderkonto (bei der Deutschen Rentenversicherung) gebildet, auf welchem der Staat sich die entnommene Summe merkt und diese dann im Alter versteuert (im Prinzip als gesparte Miete statt einer regulären als Auszahlung aus dem AVD).

    Im Gegensatz zu früher gibt es hier aber zwei Änderungen, zum ersten wird der "Betrag" auf dem Wohnförderkonto nicht mehr jährlich um 2% erhöht, die Inflation arbeitet also für Dich (= positive Änderung).

    Zum anderen wird der Betrag auf dem Wohnförderkonto nicht auf 18 Jahre (also bis 85) gestreckt versteuert, sondern nur noch auf 5 Jahre. Dies führt zwar in den ersten 5 Jahren der Rente zu höheren Steuern, allerdings musste man zuvor auch bis 85 in dem Haus wohnen, durfte es nicht verkaufen oder verschenken oder einfach in eine kleinere, evt. behindertengerechte Wohnung ziehen (es sei denn man hat diese ebenfalls gekauft). Tat man dies doch, musste der Rest auf einen Schlag versteuert werden.

    Dies war bisher aufgrund des langen Zeitraumes (zu dem laut akt. Lebenserwartung die Hälfte schon tot ist), ein ziemlicher Aufwand / Hinderungsgrund in der sinnvollen, altersgerechten Gestaltung der Wohnverhältnisse und daher eher lästig/praxisfern (von den im hohen Alter leider oftmals nachlassenden geistigen Fähigkeiten, diese Regeln überhaupt korrekt zu durchblicken, mal ganz zu schweigen).

    Diese Eigennutzungspflicht wird durch die Neuregelung ebenfalls auf 5 Jahre verkürzt, wenn man die dabei existierende "Karenzzeit" ausnutzt sogar auf nur 2 Jahre.

    Hallo zusammen,

    mich würde mal interessieren wie es aussieht wenn man ein AV Depot vor Renteneintritt auflöst. Ich bin mir da etwas unsicher wie das mit der Rückzahlung der Zulagen und Steuern aussieht und wie der Gewinn dann genau versteuert wird. Ich habe nähmlich vor so in 15 jahren auszuwandern und müsste dann das neue AV Depot falls ich dann auch wirklich auswandere zwangsauflösen.

    Würdest Du das Geld die vollen 15 Jahre in einen Geldmarkt-ETF o.ä. stecken, der nur minimal wächst, gibt es tatsächlich kaum Unterschiede zu einem Privatdepot, da du die Zulagen und Steuererstattungen ja zurückzahlen musst.

    Bei einer Anlage in einem Aktien-ETF kommt ein Vorteil aber aus dem vom Staat geliehenen Geld. Wenn Dein Grenzsteuersatz akt. 35% beträgt, bekommst Du 540 EUR Zulage und nochmal 279 EUR Steuererstattung, also 819 EUR pro Jahr.

    In 15 Jahren sind das bei 6% durchschnittlicher Rendite 19.063 EUR, davon must Du aber 12.285 EUR wieder zurückzahlen, so dass dir noch 6778 EUR einfach durch das geliehene Geld verbleiben (Zusatzrendite im Vergleich zu einem privaten Depot). Die Kosten für das AVD habe ich mal außen vor gelassen, umgekehrt aber auch nicht die Vorabpauschale im Privatdepot eingerechnet, insgesamt sollte der Vorteil für ein günstiges AVD dadurch nochmal etwas besser werden.

    ---
    Ein weiterer wichtiger Punkt:
    Du planst JETZT in 15 Jahren auszuwandern. Das kann in 15 Jahren aber ganz anders aussehen. Entweder weil Du eine(n) neuen Lebenspartner(in) hast oder weil es Dir gesundheitlich nicht so gut geht und Du lieber die Vorteile des hiesiger Gesundheitssystemes in Anspruch nimmst. Oder Du bekommst Enkel die Dich abgöttisch lieben (oder für die Du womöglich sogar sorgen musst, weil die leiblichen Eltern nicht dazu in der Lage sind)...

    Niemand weiß genau, was die Zukunft bringt, man sollte also trotz aller Lebensträume und festen Vorhaben immer auch durchrechnen, was passiert, wenn sich diese Träume nicht realisieren lassen.

    Zitat von samot

    Außnahme: Du verdienst wenig und hast mind. 2 Kinder, deren Kinderzulage du bekommst, in dem Fall ist es günstiger, den Riester weiterlaufen zu lassen

    Ist das so? Ich dachte, das AVD sei in so einem Fall fast immer besser. Kannst du kurz erläutern, warum genau der Riester günstiger ist?

    Bei einem Riestervertrag ist der jährliche Mindestbeitrag 60 EUR oder 4% vom RV-pflichtigen Einkommen des Vorjahres, beim AVD müssen es mind. 30 EUR pro Monat, also 360 EUR im Jahr sein. Und wenn Du halt eine alleinerziehende Mutter mit 3 Kindern bist und jeden EUR drei mal umdrehen musst, sind die 300 EUR mehr evt. nicht leistbar, weshalb ein Riestervertrag günstiger sein kann (du zahlst da dann 60 EUR ein und bekämst 175 + 3 * 300 = 1075 EUR Förderung, was eine gewaltige Rendite darstellt)

    Meine Frage war, ob ich die 2100-175 Euro lieber dann jetzt im Sommer in einen ETF stecke oder doch nochmal in den Riestervertrag :)
    Dazu gab es auch schon einen Austausch vorher im Thread. Da hatte ich nur übersehen, dass es nicht nur um die 175 Euro Zulage geht, sondern auch den Steuerspareffekt.

    Ändert diese Zusatzinformation deine Empfehlung?

    Der einzige Nachteil, die 1925 EUR dieses Jahr noch in den Riester zu stecken, wären etwaige Gebühren, die der Anbieter (wie bisher auch) kassiert, also etwaige Abschlussgebühren (wenn Laufzeit < 5 Jahre) und das ganze andere Zeug, was der Anbieter da halt so hat und sich in der TER im Produktinformationsblatt versteckt. Allerdings sollte Zulage plus Steuererstattung im Regelfall höher sein.

    Falls die Börse in der zweiten Jahreshälfte boomt, weil Trump die Midterms haushoch verliert, würde ein normaler ETF natürlich mehr profitieren, falls aber die KI-Blase platzt (wenn es denn eine ist), wäre das Geld im Riester sicherer - man kann also nichts von beiden wirklich als Pro oder Contra werten.

    Fohlenboy ich weiß nicht genau, was Du meinst / Deine Frage ist, versuche daher einfach mal allgemein zu beantworten.

    • Du solltest auch dieses Jahr (2026) die max. 2100 EUR (abzüglich der 175 EUR Zulage) in den Riester einzahlen, sofern dieser noch läuft
    • ab Januar 2027 zahlst Du nur noch ins AVD, entweder 1800 EUR einmalig oder 150 EUR monatlich
    • den Riestervertrag lässt Du ins AVD übertragen. Außnahme: Du verdienst wenig und hast mind. 2 Kinder, deren Kinderzulage du bekommst, in dem Fall ist es günstiger, den Riester weiterlaufen zu lassen
    • im Mai 2027 bekommst Du dann noch die Riesterzulage für 2026, die an den Anbieter des Riestervertrag geht. Wie der jeweilige Anbieter damit umgeht, wenn Dein Riestervertrag bereits übertragen ist, weiß noch niemand, im besten Fall überträgt er die Zulage dann ebenfalls
    • bisher konnte man max. 2100 EUR inkl. Zulage pro Jahr steuerlich absetzen, ohne Kinderzulage konnte man also (2100 - 175) / 12 = 160,42 EUR monatlich gefördert einzahlen und darauf bei Spitzensteuersatz 707 EUR Steuern (plus ggf. Soli) als Steuererstattung bekommen
    • künftig kann man 1800 EUR plus 540 EUR Zulage steuerlich absetzen, also 2340 EUR. 42% davon wären 982,80 EUR, davon werden aber (wie auch bei Riester) die Zulage abgezogen, so dass man "nur" noch 442,80 EUR höhere Steuerersparnis hat (aber dafür eine höhere Grundzulage, was den sozial Schwächeren verstärkt zugute kommt).
    • Die Steuererstattung solltest Du idealer Weise nicht für den nächsten Urlaub verwenden, sondern auf Dein privates Depot einzahlen und in einem ETF anlegen.
    • Insgesamt ist die Gesamtförderung (Zulage plus Steuer) für Spitzenverdiener im Vergleich zu Riester um 100 EUR gestiegen, in Anbetracht des Alters von Riester und der seitdem aufgelaufenen Inflation ist das aber eigentlich lächerlich
    • Für Geringverdiener steigt die Förderung hingegen von 175 auf 540 EUR, was sich schon eher lohnt - von den hoffentlich geringeren Kosten im AVD und der erhöhten Flexibilität (wenn gewünscht) ganz zu schweigen.

    Was für Probleme könnten das sein?

    Ich werde, wenn möglich, direkt übertragen und auch meinen Jahresbeitrag einzahlen.

    dass die Zulage noch an den alten Riesteranbieter geht, obwohl das Depot bereits zu einem neuen übertragen ist. Der alte kann dann entweder die Zulage noch nachträglich auf das AVD übertragen oder Dir auf Dein Giro überweisen oder auch erst nach Aufforderung überhaupt reagieren. Kann im Zweifel also ein paar zusätzliche Wochen dauern, bis das Geld im AVD ankommt. Natürlich kann auch alles glatt gehen, wenn Du aber halt keine Lust hast, da im Zweifel 5 mal nachzugucken / nachzufragen, wäre es einfacher (aber nicht profitabler) bis Juni mit dem Übertrag zu warten.


    habe folgende Frage: Was passiert mit dem Kapital im Altersvorsorgedepot (neu ab 01.01.2027), wenn der Depotinhaber vor bzw. nach Rentenbeginn verstirbt?

    es kann förderunschädlich in das Depot des Ehegatten / eigentragenen Lebenspartners übertragen werden, der bekommt dann also quasi beide "Renten" / Auszahlungen.
    Nach Rentenbeginn ist das nur möglich, wenn ein Auszahlungsplan (mind. bis 85) vereinbart ist, eine lebenslange Leibrente wäre im Regelfall komplett weg, egal, ob man mit 68 oder 99 stirbt (die Anbieter können natürlich eine gewisse Mindestauszahldauer von z.B. 10 Jahren garantieren, wie es bei heutigen Renten üblich ist).

    Gibt es keinen Partner gilt das in der vorherigen Antwort geschriebene (Erbschaftssteuer kann auch noch anfallen, wenn die Freibeträge schon z.B. durch Immobilien oder weil es nur ein "normaler" Partner ist, ausgeschöpft sind.

    Hallo liebe Community!

    Denkt Ihr, ich sollte auf meinen Riester dieses Jahr noch einzahlen, wenn pünktlich zum 1.1. ein Übertrag ins AV Depot geplant ist? Hintergrund der Frage: Die Zulagen kämen ja dann erst im Laufe des nächsten Jahres, mein Riesterkonto wäre dann wohl geschlossen. Oder kommen die Riester-Zulagen dann einmalig ins AV-Depot...?

    Schöne Grüße und schonmal schönes Wochenende!

    S.

    Bezüglich der Riester-Zulage: ich denke mal, das kommt auf den / die Anbieter an.

    Wenn Du z.B. einen Allianz Riestervertrag in ein Allianz AVD umstellst, sollte es keine Probleme geben, ob aber - gerade jetzt in der Anfangsphase - alles sauber läuft, wenn Du von Allianz zu einem Neobroker wechselst, kann dir keiner sagen.

    Was ich dir sagen kann: wir haben Wohnriester in Anspruch genommen und das komplette Kapital entnommen. Die Zulage wurde danach an den ursprünglichen Anbieter gezahlt, der sie dann wiederum uns in bar ausgezahlt hat.

    Wenn Du ganz sicher gehen willst:

    • zahl dieses Jahr nochmal voll ein, um die maximale Zulage / Steuererstattung zu bekommen
    • stelle Deinen Riester-Vertrag zum 1.1.2027 beitragsfrei (falls noch nicht geschehen)
    • eröffne ein AVD und zahle dort ab Januar ein
    • warte, bis die Riesterzulage im Mai auf Deinen Riestervertrag ausgezahlt wurde
    • lass dann das Guthaben aus dem Riestervertrag ins AVD übertragen.

    Einziger Nachteil: die Rendite im Riestervertrag ist vermutlich geringer, insbesondere wenn es in der ersten Jahreshälfte eine Börsenralley geben sollte.

    Alternativ kannst Du natürlich auch einfach mal Deinen Riesternabieter fragen, wie die das handhaben wollen.

    Logisch ist also, den Jahresbetrag zu bezahlen und zwar möglichst spät im Jahr.
    Dann 2027 fröhlich wechseln.

    Beim AVD ist es m.E.n. sinnvoller, die 1800 EUR jährlich direkt im Januar zu investieren (wenn man das Geld "übrig" hat) - getreu dem Motto "Time in Market beats Timing the market".

    Natürlich kann es passieren, dass es einen Crash gibt und die Börse auf Jahressicht gesehen 15 % Verlust gegenüber einer Anlage im Dezember oder im Crashmonat macht. Es kann aber auch sein, dass sie 20% nach oben geht, die einem bei Einzahlung im Dezember oder monatlicher Anlage von 150 EUR ganz oder teilweise entgehen.

    Ich habe bezüglich der genauen Modalitäten nach denen der Auszahlplan aus dem AVD läuft noch nichts gesehen. :/

    Das ist auch nicht gesetzlich geregelt und hängt somit vom jeweiligen Anbieter ab (den Du alle 5 Jahre auch kostenlos wechseln kannst, anderenfalls kostet es max. 150 EUR).

    Ich gehe mal davon aus, dass die besseren Anbieter (Neo-Broker, Direktbanken etc.) eine Regel haben werden, die sinngemäß besagt, dass die Auszahlung zunächst vom Verrechnungskonto erfolgt und nur der Restbetrag durch automatische Verkäufe "erzielt" wird. Ob die automatischen Verkäufe gleichmäßig über alle ETFs verteilt werden oder Du selber sagen kannst, in welchem Verhältnis verkauft werden soll (z.B. 90% Geldmarkt, 10% Aktien), dürfte ebenfalls vom Anbieter abhängen und ist nicht gesetzlich geregelt.

    Falls die Gewichtung nicht einstellbar ist - da man auch in der Auszahlungsphase noch frei umschichten kann, kannst Du im Fall eines Börsencrashes mit 67 auch einfach deine Festgeltanteile verkaufen und somit immer ausreichend Kapital auf dem Verrechnungskonto vorrätig haben. Wenn dass dann auch noch mit 2% verzinst wird, genügt es sogar, das einmal pro Jahr zu tun.

    Aber selbst im Worst Case (Steuersatz von 42% im Alter und kurzer Anlagezeitraum) dürfte man im Regelfall noch geringfügig Plus machen, allein, weil Umschichtungen steuerfrei sind.

    Und selbst wenn man erst mit 60 mit dem AVD anfängt, beträgt der Anlagehorizont immer noch mind. 25 Jahre, bevor das letzte Geld ausgezahlt ist.

    Das einzige Szenario, dass ich mir vorstellen kann, in dem man Minus macht, wäre, dass man vor der Rente einen eher niedrigen Steuersatz hat (entweder weil man Geringverdiener ist oder Teilzeit arbeitet) und dann kurz nach Rentenbeginn von einem längst vergessenen Onkel ein gut laufendes Mehrfamilienhaus erbt, aus dem man hohe Mieteinnahmen hat. Aber selbst das könnte man ja einfach verkaufen.

    Oder man rechnet einfach anders herum und sagt nicht, dass man auf die Auszahlung aus dem AVD 42% Steuer zahlt, sondern auf die Mieteinnahmen - und schon stimmt die Rechnung wieder :)

    PS: bis kurz vor der Auszahlung kann man auch noch 100% entnehmen. Man muss dann zwar die Zuschüsse / Steuererstattungen zurückzahlen, die Gewinne darf man aber behalten. Wenn der Onkel also vor der Auszahlungsphase stirbt...

    Mit welcher Begründung dürfen Beamte auch mit rein, in das aus Steuermitteln geförderte AVD? Bei der GRV Reformen sind Beamte von der Erweiterungs des Kreises der Beitragszahler in die GRV ausgenommen. Warum dann die Beteiligung am AVD? Oder steht auch das Pensionssystem auf wackeligen Füßen und bedarf einer Unterstützung durch eine kapitalgedeckte Komponente der Altersversorgung?

    Sieh es anders herum - gerade Beamte werden durch die nachgelagerte Besteuerung unterm Strich kaum etwas sparen, da sie hohe Pensionen und somit einen hohen Steuersatz im Alter haben und zudem auch im Schnitt länger leben (also nicht nur bis 72 sondern eben bis 92 Steuern auf die Auszahlung zahlen). Und natürlich gibt es auch "kleine" Beamte mit eher niedrigem Endgehalt / Pension.

    Abgesehen darf natürlich auch der Chef eines erfolgreichen Großunternehmens (und dadurch Multimillionär oder gar Milliardär) mitmachen