Wenn man noch am Anfang seines Berufslebens steht, ist die Unflexibilität des AVD m.E. schon ein ernster Faktor. Wenn man sich damit nicht wohlfühlt, würde ich es nicht nutzen.
Welche Inflexiblität?
Du kannst das Geld jederzeit wieder entnehmen, auch wenn Du dann die Förderungen zurückzahlen musst, was die Fremdnutzung eher unattraktiv macht, was wiederum gewollt ist, da es ja explizit darum geht, für das Alter vorzusorgen und nicht ein neues Auto zu kaufen, eine Weltreise zu unternehmen oder eine unrentable Selbständigkeit künstlich zu verlängern, nur um im Alter dann in Armut zu leben.
Zudem kannst du das Geld auch für den Kauf/Bau/Sanierung einer selbst genutzten Immobilie förderunschädlich entnehmen - m.E.n. so ziemlich der einzig sinnvolle Grund, das AVD anzuzapfen, da man sich dadurch ja später Miete spart. Überschuldung ist übrigens kein Grund, das AVD zu verwenden, da das dortige (geförderte) Geld zum Schonvermögen zählt und daher bei einer Privatinsolvenz oder Bürgergeldbezug nicht angetastet werden kann / muss.
Wie beim sogenannten Wohnriester wird dabei ein Wohnförderkonto (bei der Deutschen Rentenversicherung) gebildet, auf welchem der Staat sich die entnommene Summe merkt und diese dann im Alter versteuert (im Prinzip als gesparte Miete statt einer regulären als Auszahlung aus dem AVD).
Im Gegensatz zu früher gibt es hier aber zwei Änderungen, zum ersten wird der "Betrag" auf dem Wohnförderkonto nicht mehr jährlich um 2% erhöht, die Inflation arbeitet also für Dich (= positive Änderung).
Zum anderen wird der Betrag auf dem Wohnförderkonto nicht auf 18 Jahre (also bis 85) gestreckt versteuert, sondern nur noch auf 5 Jahre. Dies führt zwar in den ersten 5 Jahren der Rente zu höheren Steuern, allerdings musste man zuvor auch bis 85 in dem Haus wohnen, durfte es nicht verkaufen oder verschenken oder einfach in eine kleinere, evt. behindertengerechte Wohnung ziehen (es sei denn man hat diese ebenfalls gekauft). Tat man dies doch, musste der Rest auf einen Schlag versteuert werden.
Dies war bisher aufgrund des langen Zeitraumes (zu dem laut akt. Lebenserwartung die Hälfte schon tot ist), ein ziemlicher Aufwand / Hinderungsgrund in der sinnvollen, altersgerechten Gestaltung der Wohnverhältnisse und daher eher lästig/praxisfern (von den im hohen Alter leider oftmals nachlassenden geistigen Fähigkeiten, diese Regeln überhaupt korrekt zu durchblicken, mal ganz zu schweigen).
Diese Eigennutzungspflicht wird durch die Neuregelung ebenfalls auf 5 Jahre verkürzt, wenn man die dabei existierende "Karenzzeit" ausnutzt sogar auf nur 2 Jahre.