Ich muss die letzten Jahre noch steigende Beiträge zahlen
1997/1998 lag der Beitragssatz bei 20,3%, heute bei 18,6% (und in Österreich bei 22,8%). Wenn auf die jetzigen 18,6% jetzt noch gestaffelt 2% für die Kapitalrente draufkommen, sind wir gerade mal 0,3% höher, wie vor 30 Jahren (merke gerade, dass ich langsam offenbar alt werde...).
Mein Rente wird aber noch nicht durch die Kapitalrente erhöht
Doch, aber natürlich nicht um die für einen Standardrentner 700 EUR, wie es mal bei meiner Tochter der Fall sein wird, die gerade mit der Schule fertig ist. Wenn Du nur 5 Jahre in die Kapitalrente einzahlst, liegen da halt nur 5k-6k drin, was dann halt 30 EUR pro Monat ausmacht.
Mir fehlt auch das Thema Vermeidung von altersarmut, Stichwort flaschensammelnde Rentner.
Altersarmut entsteht primär aus (falschen) Lebensentscheidungen. Jemand war lange im Ausland, saß im Knast, hat als Selbständiger / Künstler etc. nicht in die RV eingezahlt, bis 30 studiert, viel in Teilzeit gearbeitet, 40 Jahre im gleichen, schlecht bezahlten Job im Tante-Emma-Laden, statt "Karriere" zu machen, ist/war zwecks "Kinderbetreuung" zu Hause, obwohl die Kinder inzwischen schon >16 sind...
Wer nicht einzahlt und auch nicht privat vorsorgt, ist im Alter arm.
Es ist ungerecht / unfair der Allgemeinheit gegenüber, wenn der Staat das komplett auffängt.
Zitat
Zu 18 ist Vorschlag Ausbau der betrieblichen Altersversorgung. Dann sollen sie als erstes die doppelte verbeitragung bei der Krankenversicherung zurücknehmen, damit die BAV rentabler wird. Warum soll ich den Arbeitgeber Anteil zusätzlich zahlen
Ich vermute mal, dass mit "doppelter Verbeitragung der KV" im Zusammenhang mit der bAV gemeint ist, dass man in der Auszahlungsphase als Rentner den vollen KV+PV-Satz auf Zahlungen aus der bAV zahlt, während man bei der gesetzlichen Rente nur den halben Satz trägt (der Rest kommt von der Rentenversicherung).
Der Grund ist eigentlich recht simpel - zum einen gibt es keinen "Arbeitgeber" mehr, der die andere Hälfte zahlen würde. Die Versicherungsgesellschaften könnten das zwar übernehmen, das wäre aber einfach nur linke Tasche/rechte Tasche, da dann einfach Deine ausgezahlte Rente um den entsprechenden Betrag niedriger wäre.
Und zum anderen - was glaubst Du, warum die Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet sind, mind. 13% Zuschuss zur bAV zu zahlen? Das sind deren während des Arbeitslebens eingesparten Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, sprich der AG zahlt sozusagen die Hälfte der KV-Beiträge ein, die Du dann später in der Rentenphase an die KV wieder abtreten musst.
Kommt auf die Sichtweise an:
Stellen die Entscheider in Unternehmen Verkehrszeichen auf, nach denen sich tausende von Verkehrsteilnehmern zu richten hat?
Sperren diese Entscheider auch Leute ein?
Legen diese Entscheider die zu entrichtende Steuer fest?
Bestimmen diese Entscheider, ob, wann und unter welchen Auflagen Du eine Baugenehmigung erhältst?
Entscheider in Unternehmen treffen eben Entscheidungen, die die Mitarbeiter betreffen. Das braucht niemanden zu interessieren. Du kannst das Unternehmen ja wechseln.
nur ganz kurz zu der Beamtendiskussion: Ärzte und (mit wenigen Ausnahmen) alle Mitarbeiter im Gesundheitswesen sind Angestellte. Die Versorgung mit Energie, Gas, Wasser, Benzin, das komplette Transportwesen, Telefon/Internet und inzwischen sogar der Post liegt in privater Hand.
Und all diese wirklich kritischen Sektoren funktionieren ohne Beamtentum und ohne dass es zu massiven Ausfällen aufgrund von Generalstreiks kommt, seit Jahrzehnten mehr oder weniger reibungslos.
Erzieher in Kindergärten sind nie, Gymnasiallehrer oftmals verbeamtet, trotzdem fällt gefühlt mehr Schule als Kindergarten aus.
Bin also stark für den Vorschlag, nur noch die absolut notwendigsten Personen zu verbeamten.
Kannst du erklären warum das so ein wichtiger Punkt ist? Jeder der einzahlt wird ja auch zu jemanden der etwas ausgezahlt bekommt.
Also wie kann das System dadurch nachhaltig unterstützt werden?
bezieht sich wieder / noch auf die Einbeziehung der Beamten.
Ich glaube, der Grund, weshalb der Großteil der nichtverbeamteten Bevölkerung eine Einbeziehung selbiger in die gesetzliche RV fordert, ist schlichtweg die völlig ungerechtfertigte (oh, sie durften ihr Leben lang nicht streiken ...) Differenz in der Höhe zwischen Pension und Rente.
Wenn die Beamtenpensionen sich künftig wie vorgeschlagen nicht mehr am letzten Gehalt, sondern an dem Durchschnitt im Lauf des Lebens orientiert (also äquivalent zu den Rentenbeziehern) und das Niveau dadurch angeglichen wird, dürfte es den meisten egal sein, ob die eine Sonderversorgung haben, oder nicht (bei den Landwirten kräht ja auch kein Hahn danach).
2004, 2005, 2006, 2010 und 2021 gab es Nullrunden in den Rentenzahlungen.
Bei gleichzeitigen Inflationsraten von 1,7%, 1,5%, 1,6%, 1,1% und 3,1%.
Also nicht dass es so was nicht schon gegeben hätte,....
Diese Nullrunden kamen aber dadurch zustande, dass das allgemeine Lohnniveau in diesen Jahren (bzw. den Jahren zuvor) gesunken ist.
Generell finde ich die Anhebung der Renten nur noch um die Inflation gerechtfertigter, als die Anpassung an das Lohnniveau. Wenn ich mich recht entsinne gab es Ende der 90iger auch schon Zeiten, in denen zwar das Lohnniveau stieg, aber gleichzeitig auch die Arbeitslosigkeit. Anders ausgedrückt - das Durchschnittseinkommen aller Erwerbsfähigen sank, nur die, die das Glück hatten, noch zu arbeiten, haben etwas mehr bekommen. Die Rentner haben damals dann überdurchschnittlich profitiert.
Gleiches galt auch bis vor Corona / Ukraine, das Lohnniveau ist sehr stark gestiegen, da die Wirtschaft gebrummt hat und es einen Mangel an Arbeitskräften gab, so dass die Arbeitnehmer hohe Lohnforderungen durchsetzen konnten. Die Inflation hingegen war sehr niedrig. Die Rentner habe fast nichts zu dieser Entwicklung beigetragen (außer zu wenig Nachkommen zu zeugen), haben aber massiv davon profitiert.