Beiträge von samot

    Ich habe nicht alle 32 Seiten gelesen, daher bitte ich zu verzeihen, falls Antworten bereits irgendwo hier zu finden wären. Ich könnte noch ca. 7-8 Jahre ein AVD besparen.

    1) Die Verrentung finde ich nicht so spannend. Soweit ich gelesen habe, gibt es wie bei Riester eine Mindestrentenhöhe bis zu der man den Betrag auch einmalig entnehmen kann. Ist das so richtig? Wie hoch wäre diese?

    2) Muss man beschäftigt sein, oder kann jeder für sich sparen?

    3) Die Beiträge inkl. Förderung sind während der Ansparphase als Vorsorgeaufwendungen steuerlich absetzbar?

    1. Du kannst Dir zu Rentenbeginn 30 % förderunschädlich auszahlen lassen.

    Du kannst auch alles entnehmen, dann müsstest Du aber die Förderung und Steuererstattungen zurückzahlen, die Gewinne daraus darfst Du aber behalten (hast im Prinzip vom Staat Geld geliehen bekommen, um Deine Rendite zu hebeln).

    Du musst das Vermögen nicht verrenten (also lebenslange Leibrente), sondern kannst es auch für eine gewisse Zeit (mind. bis 85) auszahlen lassen. Das ist im Regelfall günstiger / zu empfehlen, da Versicherungen, die für die Leibrente "zuständig" sind, aus Eigeninteresse von einer sehr hohen Lebenserwartung ausgehen. Außerdem hast Du bei der Leibrente das Problem, dass bei einem frühen Tod etwaiges Restkapital (wenn der Vertrag nicht eine Mindestzahldauer vorsieht) einfach weg ist, die Erben also nichts davon bekommen.

    2) Beamte und Selbständige und Minijobber dürfen neben den regulär RV-pflichtigen auch mit rein. Und natürlich kannst Du nach wie vor über deinen Partner mittelbar zur Teilnahme berechtigt sein

    3) ja, beides (also ohne Kinderzulage 1800 Eigenbeitrag + 540 Zulage = 2340 EUR) kann voll von der Steuer abgesetzt werden. Bei 42% Grenzsteuersatz macht das dann 982,80 EUR aus, von denen das Finanzamt dann aber die 540 EUR Zulage wieder abzieht und nur 442,80 EUR (ggf. etwas mehr mit Kirchensteuer) auszahlt. Diese 442,80 EUR solltest Du nicht unbedingt für den nächsten Urlaub ausgeben sondern in deinem privaten Depot reinvestieren.

    Natürlich schenkt uns der Staat nicht einfach massenhaft Geld, die Auszahlungen aus dem AVD musst Du im Alter mit Deinem persönlichen Steuersatz voll versteuern (beim privaten Depot nur die Gewinne, bei Aktien-ETFs sogar nur 70% der Gewinne und mit max. 25% Abgeltungssteuer).

    Wenn Du nicht gerade eine hohe Pension, eine sehr hohe Rente oder Einnahmen aus Vermietung etc. im Alter bekommst, wird Dein Steuersatz aber im Regelfall niedriger sein (Gering- und Normalverdiener werden vermutlich im Alter gar keine Steuer zahlen), so dass sich das ganze trotzdem lohnt (solange die Kosten für das AVD niedrig sind)

    Wie kommt die Rentenkommission eigentlich auf ein Sparpotenzial von 8-11 Mrd.€ pro Jahr bei Aufkündigung der Rente für besonders langjährig Versicherte mit 65 Jahren?

    Ich vermute Du meinst die sogenannte Rente mit 63.

    45 Jahre Durchschnittsentgelt = 45 Entgeltpunkte * 42,52 EUR = 1.913,40 EUR Rente pro Monat
    Dazu kommen noch KV und PV: 17,5% KV + 2,8% PV = 20,3 / 2 = 10,15% = 194,21 EUR "Arbeitgeberanteil", der durch die RV getragen wird, zusammen also 2.107,61 EUR

    Multipliziert mit 24 Monaten, die man eher in Rente geht = 50.582,64 EUR Kosten pro Person (dass noch 1-2 Rentenerhöhungen dabei sind, lass ich mal untern Tisch fallen).

    Dazu kommen noch die entgangenen Beiträge für die zwei weiteren Arbeitsjahre. Das Durchschnittsentgelt 2025 betrug 50.493 EUR, 18,6% davon sind 9131,70 EUR bzw. für zwei Jahre 18.793,40 EUR entgangene Einnahmen in der RV.

    Ausgaben plus Einnahmeverluste zusammen betragen 69.366,04 EUR pro Person, die zwei Jahre eher abschlagsfrei in Rente ging.

    Multipliziert mit 280.000 Personen, die diese pro Jahr in Anspruch nehmen = 19.422.491.200 EUR (19,4 Mrd) pro Jahr.

    Also ja, ich habe keine Ahnung, warum die nur mit 8-11 Mrd. Einsparung rechnen.

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    Ja, ich darf die zwei Jahre Rentenbezug auf Einsparung eines Jahres berechnen, da ja jedes Jahr erneut 280k Rentner frühzeitig in Rente gehen. Für eine bestimmte Person, die im Januar 2026 in Rente ging fallen 2026 zwar nur die Hälfte der genannten Beträge an, die andere Hälfte wird dann aber halt an jemanden gezahlt, der bereits im Januar 2025 frühzeitig in Rente ging.

    Ja, einige Leute werden aus gesundheitlichen Gründen die zwei Jahre nicht arbeiten können (für die soll es ja eine verbesserte EU geben), das wird die 19,4 Mrd. etwas drücken. Es gibt aber auch viele Mitnahmeeffekte durch mopsfidele Bürohengste.

    Nein, die Leute werden die zwei zusätzlichen Jahre nicht mit Dauerkrankschreibungen und Alo überbrücken, da sie das ja oftmals bereits jetzt tun und quasi schon 4 Jahre vor der Regelaltersrente in den Ruhestand gehen. Man müsste schon sehr "tricksen", um diese Zeit um zwei weitere Jahre zu verlängern (und von irgendwas will man da ja auch leben)

    Ja, ich habe vergessen zu berechnen, dass Leute, die zwei Jahre länger arbeiten / einzahlen, ja auch für den Rest ihres Lebens 2 Entgeltpunkte mehr haben, also akt. ca. 85 EUR mehr Rente pro Monat erhalten werden. Hätte ich das getan, wäre ich bei 19 Jahren Rentenbezug (bis 85) auf ca. 5,4 Mrd. Mehrausgaben gekommen (ohne Berücksichtigung künftiger Rentenerhöhungen und nur, wenn ich die 19 Jahre Rentenbezug bilanziell dem Jahr des Rentenbeginns zuordne). Dann betrüge die Einsparung der Rente mit 63 "nur" noch 14 Mrd pro Jahr.

    Zitat

    Empfehlung 22: Selbständige verpflichtend in die gesetzliche Rente aufnehmen

    Die Kommission empfiehlt, künftig alle nicht obligatorisch abgesicherten Selbständigen, die ihre Tätigkeit ab einem Stichtag neu aufnehmen, verpflichtend und ohne Opt-out in die GRV einzubeziehen.

    Die Versicherungspflicht sollte auch alle Personen umfassen, die bereits jetzt eine selbständige Beschäftigung ausüben. Ihnen soll jedoch ein voraussetzungsloses Herausoptieren ermöglicht werden.

    Ich finde den zweiten Absatz etwas problematisch, wenn man bei der Umsetzung nicht sehr genau aufpasst.

    Prinzipiell finde ich es sehr sinnvoll, die Selbständigen zur Vorsorge zu zwingen, da insbesondere die kleinen, nur bedingt erfolgreichen Soloselbständigen oftmals nicht (ausreichend) privat vorsorgen und am Lebensende im Regelfall auch kein nennenswertes Betriebsvermögen vorhanden ist, von dessen (Verkaufs-)erlösen gelebt werden kann. Unterm Strich landen die also oftmals in der Grundsicherung und müssen dann vom Steuerzahler "durchgefüttert" werden.

    Das Opt-Out-Verfahren hingegen gibt es bereits seit Ewigkeiten bei Handwerkern, was dazu führt, dass das fast jeder von denen macht - und oft genug auch die oben genannten Konsequenzen hat. Es gibt mehr als genug kleine oder auch größere Handwerksbetriebe, die pleite gehen und wo dann auch ein etwaiges privat angespartes Vermögen / Depot im Rahmen der Insolvenz/Privathaftung geplündert werden muss.

    Wenn der Gesetzgeber jetzt einen pauschalen Opt-Out für jeden momentanen Selbständigen erlaubt, verstärkt das natürlich zum einen die oben genannten Probleme.
    Und - wenn man den Rahmen nicht sehr eng steckt - führt es dazu, dass sich heute quasi jeder als Selbständiger "melden" könnte, auch wenn er hauptberuflich angestellt ist. Bei mir auf der Webseite steht z.B. schon/noch seit Jahren, dass ich Webdesign anbiete, obwohl ich das seit Jahren schon nicht mehr gemacht habe und früher auch nur mal für eine Bäckerei / Pension eine einfach Seite erstellt habe. Außerdem produziere ich seit 2011 PV-Strom, was seinerzeit auch irgendwie mal steuerlich eine selbständige Tätigkeit war..

    Wenn der "Pseudoselbständige" sich dann doch in 10 Jahren mal entschließt, echt selbständig zu werden, könnte er einfach behaupten, seine (heutige) selbständige Tätigkeit einfach nur erweitert zu haben und somit nach wie vor nicht der RV-Pflicht zu unterliegen. Dass die neue Selbständigkeit evt. ein ganz anderes Tätigkeitsfeld betrifft, kann man sicher gut mit geänderten Marktanforderungen / "Expansion" etc. begründen (ich könnte z.B. Beratung für Finanzen oder PV machen oder im Worst Case auch Pakete ausfahren).

    Wenn es tatsächlich eine solche Opt-Out-Klausel gibt, sollte diese sehr enge Grenzen z.B. in Bezug auf das Tätigkeitsfeld / -ort / -umfang etc. beinhalten, um Missbrauch vorzubeugen (und bei einem Ruhen / Liebhabelei / keinen relevanten steuerlich festgestellten Einnahmen automatisch verfallen)

    Was sind bitte "unabhängige, staatliche Versicherungsberater"

    Ich habe vor 30 Jahren in der staatlichen Rentenversicherung (damals noch LVA) gelernt. Damals gab es "Versicherungberater", meist irgendwelche Ehrenamtler oder ggf. auch mal ein Angestellter im Gemeindebüro, die den Leuten geholfen haben, ihre Rentenanträge auszufüllen, die SV-Ausweise / Rentenmarkenheftchen oder sonstigen Nachweise über die gezahlten Beiträge zusammenzustellen und auch z.B. in Bezug auf Reha (von der RV) oder gesetzliche EU/BU-Renten beraten haben.

    Die haben das natürlich nicht ganz umsonst gemacht, sondern meist noch ein paar DM pro Antrag von der RV bekommen. Soweit ich gehört habe waren, das oft ältere Herren/Damen aus einschlägigen Berufen, die sich damit in der Rente noch etwas hinzuverdient haben. Einige von denen haben sogar Hausbesuche gemacht.

    Ich vermute mal, dass die da in der Redaktion der Verbraucherzentrale noch ein "Fossil" haben, welches sich erinnert hat, dass es diese Leute mal gab.

    Rein praktisch und rechtlich dürften staatliche Berater solche Vergleiche / Versicherungsabschlüsse für private BU-Versicherungen gar nicht anbieten (Neutralitätsgebot) und warum so etwas über Steuern bezahlt werden sollte ...

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    Bzgl. Stiftung Warentest: ich habe von denen einige Tests von Produkten gesehen, wo ich die Testqualität beurteilen kann - letztenendes haben die absolut laienhaft völlig irrelevante Kriterien ausgewählt und/oder übergewichtet, so dass die Ergebnisse unterm Strich unbrauchbar / irreführend waren (Beispiel Balkon-PV - dass die Produktion einbricht, wenn ich ein Modul abdecke, sollte jeder wissen). Warentest einen guten Ruf, der aber eigentlich nicht wirklich gerechtfertig ist, da dort Laien sitzen, die sich nicht einmal wirklich intensiv in die jeweilige Materie einarbeiten (oder Experten befragen) und sich dann irgendwas ausdenken, wie sie vergleichen können.

    Ich muss die letzten Jahre noch steigende Beiträge zahlen

    1997/1998 lag der Beitragssatz bei 20,3%, heute bei 18,6% (und in Österreich bei 22,8%). Wenn auf die jetzigen 18,6% jetzt noch gestaffelt 2% für die Kapitalrente draufkommen, sind wir gerade mal 0,3% höher, wie vor 30 Jahren (merke gerade, dass ich langsam offenbar alt werde...).

    Mein Rente wird aber noch nicht durch die Kapitalrente erhöht

    Doch, aber natürlich nicht um die für einen Standardrentner 700 EUR, wie es mal bei meiner Tochter der Fall sein wird, die gerade mit der Schule fertig ist. Wenn Du nur 5 Jahre in die Kapitalrente einzahlst, liegen da halt nur 5k-6k drin, was dann halt 30 EUR pro Monat ausmacht.

    Mir fehlt auch das Thema Vermeidung von altersarmut, Stichwort flaschensammelnde Rentner.

    Altersarmut entsteht primär aus (falschen) Lebensentscheidungen. Jemand war lange im Ausland, saß im Knast, hat als Selbständiger / Künstler etc. nicht in die RV eingezahlt, bis 30 studiert, viel in Teilzeit gearbeitet, 40 Jahre im gleichen, schlecht bezahlten Job im Tante-Emma-Laden, statt "Karriere" zu machen, ist/war zwecks "Kinderbetreuung" zu Hause, obwohl die Kinder inzwischen schon >16 sind...

    Wer nicht einzahlt und auch nicht privat vorsorgt, ist im Alter arm.
    Es ist ungerecht / unfair der Allgemeinheit gegenüber, wenn der Staat das komplett auffängt.

    Zitat

    Zu 18 ist Vorschlag Ausbau der betrieblichen Altersversorgung. Dann sollen sie als erstes die doppelte verbeitragung bei der Krankenversicherung zurücknehmen, damit die BAV rentabler wird. Warum soll ich den Arbeitgeber Anteil zusätzlich zahlen

    Ich vermute mal, dass mit "doppelter Verbeitragung der KV" im Zusammenhang mit der bAV gemeint ist, dass man in der Auszahlungsphase als Rentner den vollen KV+PV-Satz auf Zahlungen aus der bAV zahlt, während man bei der gesetzlichen Rente nur den halben Satz trägt (der Rest kommt von der Rentenversicherung).

    Der Grund ist eigentlich recht simpel - zum einen gibt es keinen "Arbeitgeber" mehr, der die andere Hälfte zahlen würde. Die Versicherungsgesellschaften könnten das zwar übernehmen, das wäre aber einfach nur linke Tasche/rechte Tasche, da dann einfach Deine ausgezahlte Rente um den entsprechenden Betrag niedriger wäre.

    Und zum anderen - was glaubst Du, warum die Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet sind, mind. 13% Zuschuss zur bAV zu zahlen? Das sind deren während des Arbeitslebens eingesparten Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, sprich der AG zahlt sozusagen die Hälfte der KV-Beiträge ein, die Du dann später in der Rentenphase an die KV wieder abtreten musst.

    Kommt auf die Sichtweise an:
    Stellen die Entscheider in Unternehmen Verkehrszeichen auf, nach denen sich tausende von Verkehrsteilnehmern zu richten hat?
    Sperren diese Entscheider auch Leute ein?
    Legen diese Entscheider die zu entrichtende Steuer fest?
    Bestimmen diese Entscheider, ob, wann und unter welchen Auflagen Du eine Baugenehmigung erhältst?
    Entscheider in Unternehmen treffen eben Entscheidungen, die die Mitarbeiter betreffen. Das braucht niemanden zu interessieren. Du kannst das Unternehmen ja wechseln.

    nur ganz kurz zu der Beamtendiskussion: Ärzte und (mit wenigen Ausnahmen) alle Mitarbeiter im Gesundheitswesen sind Angestellte. Die Versorgung mit Energie, Gas, Wasser, Benzin, das komplette Transportwesen, Telefon/Internet und inzwischen sogar der Post liegt in privater Hand.

    Und all diese wirklich kritischen Sektoren funktionieren ohne Beamtentum und ohne dass es zu massiven Ausfällen aufgrund von Generalstreiks kommt, seit Jahrzehnten mehr oder weniger reibungslos.

    Erzieher in Kindergärten sind nie, Gymnasiallehrer oftmals verbeamtet, trotzdem fällt gefühlt mehr Schule als Kindergarten aus.

    Bin also stark für den Vorschlag, nur noch die absolut notwendigsten Personen zu verbeamten.

    Kannst du erklären warum das so ein wichtiger Punkt ist? Jeder der einzahlt wird ja auch zu jemanden der etwas ausgezahlt bekommt.

    Also wie kann das System dadurch nachhaltig unterstützt werden?

    bezieht sich wieder / noch auf die Einbeziehung der Beamten.
    Ich glaube, der Grund, weshalb der Großteil der nichtverbeamteten Bevölkerung eine Einbeziehung selbiger in die gesetzliche RV fordert, ist schlichtweg die völlig ungerechtfertigte (oh, sie durften ihr Leben lang nicht streiken ...) Differenz in der Höhe zwischen Pension und Rente.

    Wenn die Beamtenpensionen sich künftig wie vorgeschlagen nicht mehr am letzten Gehalt, sondern an dem Durchschnitt im Lauf des Lebens orientiert (also äquivalent zu den Rentenbeziehern) und das Niveau dadurch angeglichen wird, dürfte es den meisten egal sein, ob die eine Sonderversorgung haben, oder nicht (bei den Landwirten kräht ja auch kein Hahn danach).

    2004, 2005, 2006, 2010 und 2021 gab es Nullrunden in den Rentenzahlungen.
    Bei gleichzeitigen Inflationsraten von 1,7%, 1,5%, 1,6%, 1,1% und 3,1%.

    Also nicht dass es so was nicht schon gegeben hätte,....

    Diese Nullrunden kamen aber dadurch zustande, dass das allgemeine Lohnniveau in diesen Jahren (bzw. den Jahren zuvor) gesunken ist.

    Generell finde ich die Anhebung der Renten nur noch um die Inflation gerechtfertigter, als die Anpassung an das Lohnniveau. Wenn ich mich recht entsinne gab es Ende der 90iger auch schon Zeiten, in denen zwar das Lohnniveau stieg, aber gleichzeitig auch die Arbeitslosigkeit. Anders ausgedrückt - das Durchschnittseinkommen aller Erwerbsfähigen sank, nur die, die das Glück hatten, noch zu arbeiten, haben etwas mehr bekommen. Die Rentner haben damals dann überdurchschnittlich profitiert.

    Gleiches galt auch bis vor Corona / Ukraine, das Lohnniveau ist sehr stark gestiegen, da die Wirtschaft gebrummt hat und es einen Mangel an Arbeitskräften gab, so dass die Arbeitnehmer hohe Lohnforderungen durchsetzen konnten. Die Inflation hingegen war sehr niedrig. Die Rentner habe fast nichts zu dieser Entwicklung beigetragen (außer zu wenig Nachkommen zu zeugen), haben aber massiv davon profitiert.

    Ich werde mir es auch nicht antun. Kaum Mehrwert zum normalen Depot.

    Der Mehrwert zum normalen, privaten Depot für Gutverdiener ist relativ gering (ca. 30-50 EUR pro Monat, wenn man in der Rente einen hohen Steuersatz hat). Bei dem AVD geht es aber weniger um uns in unserer Finanzbubble, die alles von vorne bis hinten durchrechnen, uns stunden- oder tagelang mit Finanzthemen beschäftigen und daran sogar noch Spaß haben und sowieso schon jeden Monat hunderte an EUR in irgendwelche Depots schieben.

    Das Produkt ist für die restlichen 97% der Bevölkerung gedacht, die auf all das keine Lust haben. Und die provitieren davon (wenn sie sich nicht überteuerte Versicherungsprodukte a la Riester) aufschwatzen lassen und stattdessen jetzt einfach ihr Scherflein in das AVD einzahlen.

    Der Großteil dieser "Normalos" (und auch von uns) wird unterm Strich vom Depot profitieren. Weil er überhaupt vorgesorgt hat, weil die Kosten beim Standarddepot im Vergleich zu Riester günstig sind, weil sie von der Entwicklung am Kaptialmarkt profitieren und weil es finanziell alles andere als attraktiv ist, das Geld aus dem Depot einfach für die nächste Urlaubsreise abzuziehen, das Depot also auch eine Art der Selbstdisziplinierung darstellt, was einige definitv nötig haben.

    Dass es nebenbei noch geschütztes Sondervermögen darstellt (zumindest der geförderte Teil), keine Vorabpauschale / Kosten bei der Umschichtung anfallen und der Steuersatz bei den Allermeisten in der Rente geringer ist, sind noch ein paar andere Punkte, die für das AVD sprechen.

    Der einzige "Nachteil" ist m.E.n. dass man nicht so einfach an das Geld kommt, wie beim Privatdepot - aber das besparen wir doch auch fürs Alter und nicht für die Yacht mit 62.

    Aus rein steuerlicher Sicht wäre Option 2 das Beste - mal davon abgesehen, dass es schwierig ist, in den 7 Jahren bis 67 noch 100k in das AVD einzuzahlen (der Großteil wäre dann ja ungefördert und unterläge dem Halbeinkünfteverfahren, was die ganze Rechnerei wieder schwieriger macht). Ich gehe der Einfachheit halber einfach mal davon aus, dass ca. 84k im AVD aus einem übertragenen Riestervertrag stammen und somit gefördert sind (oder dass man wegen Wohnriester ein Wohnförderkonto über diesen Betrag hat und daher so viel gefördert einzahlen kann).

    Natürlich kann es, wie Newb angemerkt haben, passieren, dass es einen gewaltigen Crash gibt, in dem man dann bei Option 1 nach Abzug der Steuern weniger Verlust im AVD macht, da man schlichtweg weniger Steuern zahlen muss (wobei auch hier die Berechnung etwas hinkt, im Privatdepot würde ein Crash ja auch die Abgeltungssteuer reduzieren).

    In der Praxis gehen wir aber alle davon aus, dass so ein Crash nur ein temporäres Phänomen ist und wir im Schnitt auch nach Beginn der Rente 6% Plus im Aktienanteil machen werden. Die Strategie daher auf ein mögliches Crashszenario auszurichten, ist unsinnig (denn wenn man das macht, lautet die einzig richtige Antwort 0% Aktien in AVD *und* Privatdepot)

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    Ich hab mir in Excel mal einen stark vereinfachten Auszahlungsplan erstellt, der das Kaptial bis 85 komplett aufbraucht und jährlich die Auszahlung an die verbleibende Restzeit anpasst.

    Bei Option 3 (100% Aktien im AVD) würdest Du zwischen 67 und 85 noch ca. 82k Rendite im AVD machen, 30% Steuern darauf wären 24,6k (zusätzlich zu den 30k Steuern, die Du in allen 3 Optionen sowieso schon auf die ursprünglichen 100k zahlst). Dazu kommen noch ca. 7k Abgeltungssteuer auf 100% der Tagesgeldzinsen im Privatkonto, zusammen also 31,6k Steuern

    Bei Option 2 (0% Aktien im AVD) machst Du bei 2,5% Zinsen etwa 26,5k Gewinn bis 85, was dann nur 7,4k Steuern wären. Auf 70% der 82k Aktien-Rendite, die dann ja im Privatdepot anfallen, zahlt man 15k Steuern, zusammen also 22,4k

    Bei Option 1 (70% Aktien im AVD) beträgt die Durchschnittsrendite 4,95%, was zu 70k Zusatzeinnahmen und 21k Steuern im AVD führt. Die Steuern im Privatdepot in diesem Szenario auszurechnen, bin ich zu faul :)

    Zitat von https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ…rsvorsorge.html:

    Zitat

    Was passiert, wenn man den Ruhestand außerhalb der EU verbringt?

    Ab Beginn der Auszahlungsphase treten bei Wohnsitznahme außerhalb eines EU-/EWR-Staates die Folgen der sogenannten schädlichen Verwendung ein. Als Rechtsfolge sind in diesen Fällen die darauf entfallenden, während der Ansparphase gewährten Altersvorsorgezulagen und die gegebenenfalls gesondert festgestellten Steuerermäßigungen zurückzuzahlen (Rückzahlungsbetrag).

    Eine Wohnsitznahme außerhalb eines EU-/EWR-Staates liegt vor, wenn

    sich der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Zulageberechtigten außerhalb der EU-/EWR-Staaten befindet oder
    sich der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt zwar in einem EU-/EWR-Staat befindet, der Zulageberechtigte aber nach einem Doppelbesteuerungsabkommen als außerhalb eines EU-/EWR-Staates ansässig gilt.

    Die Schweiz hat sich 1992 per Volksabstimmung gegen die Zugehörigkeit zum EWR entschieden, wenn Du also in Deutschland rentenversichert wärst (was notwendige Grundlage für das AVD ist) und würdest in der Rente den Hauptwohnsitz in der Schweiz, Türkei, Brasilien, Kanada oder Thailand habe (Liste natürlich unvollständig), müsstest Du die Zulagen und etwaige Steuererstattungen zurückzahlen, die während der Ansparphase daraus erzielten Gewinne darfst Du aber behalten. Bleibst Du in Deutschland, ist alles okay.

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    Da Du selber in der Schweiz arbeitest, bist Du nicht selber zulagenberechtigt, es sei denn Du suchst Dir noch einen Minijob in Deutschland oder Deine Frau/Dein Mann arbeiten in Deutschland, so dass du mittelbar zulagenberechtigt wärst.

    KI Generiertes Rechenbeispiel:

    In Szenario 1 investierst Du 10k in Aktien und 14k in Geldmarkt.
    In Szenario 2 investierst Du 14k in Aktien und 10k in Geldmarkt.
    Dass dann Szenario 2 "gewinnt", ist verständlich.

    Mein Beispiel habe ich daher bewusst so gewählt, dass in beiden Szenarien exakt die gleichen EUR-Beträge in die Aktien und Geldmarkt-ETFs fließen (und sich nur das Depot, auf dem die jeweils angelegt sind, unterscheidet).

    PS: Ich verstehe zwar die Logik, warum Du 14k in das AVD einzahlen willst (da du die 30% Steuer, die Du im Alter draufzahlst direkt in der Ansparphase addierst), das hat aber nichts mit dem geschilderten Szenarien zu tun und ist auch insofern realitätsfern, als dass es ja Maximalbeträge für die (geförderte) Einzahlung ins AVD gibt (1800 EUR jährlich plus die 540 EUR Förderung). Die zusätzliche Steuererstattung kann man lediglich im Privatdepot (oder als ungeförderten Teil ins AVD) schieben

    Also ich meine ein 0815-Depot, mit dem ich ETFs bespare, kein AV-Depot vom Staat. Finanztip empfiehlt doch einen ETF-Sparplan als AV, aber auch zum Vermögensaufbau. Weiß der Staat doch jetzt nicht, zu welchem Zweck ich das Depot bespare.

    Dann bist Du hier im falschen Thread, hier geht es um das Altersvorsorgedepot (welches zumindest in Bezug auf die geförderten 1800 EUR jährlich als Schonvermögen gilt).

    Ansonsten gibt es abhängig vom Alter Schonvermögensbeträge, die sich auch auf dein privates Depot, dein privates Tagesgeldkonto etc.

    Und wenn Verwandte gepflegt werden müssen, ins Heim oder sonst was, würde ein AV-Vertrag von mir nicht heran gezogen werden, aber ggf. mein Depot.

    Nein, für Pflegekosten von Eltern ist nur Dein Einkommen, nicht Dein Vermögen relevant. Und Einkommen auch nur, wenn Du mehr als 100k im Jahr verdienst.

    Dein privates Depot würde nur herangezogen, wenn Du in die Grundsicherung abrutschst oder Privatinsolvenz anmeldest, das AVD wäre in dem Fall geschützt (zumindest bis zur Auszahlungsphase, danach würde das, was Du als Auszahlung bekommst als Einkommen auf Grundsicherung im Alter etc. angerechnet).

    Dass das private Vermögen (also dein Depot etc.) auf Grundsicherung angerechnet wird, ist andererseits auch okay, ich will zumindest nicht monatlich meine Steuern dafür verwendet sehen, dass jemand Grundsicherung bekommt, obwohl er 500k im Depot rumliegen und keine Lust mehr zu arbeiten hat.

    Ich will aber nicht mehr anlegen, ich zahle in beiden Szenarien in beide Depots exakt gleich viel ein, die Förderung / (nicht reinvestierte) Steuererstattung während der Ansparphase etc. sind komplett identisch.

    Der "Schlussstand" über alle Anlageklassen in beiden Depots unterscheidet sich naturgemäß nur minimal (etwa 500 EUR) was primär an den 0,2% jährlichen Kosten im AVD liegen dürfte.

    Ich habe aber gerade noch einen Fehler im Szenarion 1 in meiner Exceltabelle gefunden (im AVD nur 1638 statt 1755 EUR in Aktien und 702 statt 585 EUR in den Geldmarkt-ETF) - der tatsächliche Vorteil von Szenario 2 (im AVD nur den Sicherheitsbaustein und im Privatdepot 100% Aktien) beträgt nach Korrektur nur etwa 5.000 statt 10.000 EUR bei 35% Steuersatz und 20 Jahren Anlagedauer.

    Also was im AV Depot angelegt ist, ist Brutto.

    Nein, es wird aus dem Netto angelegt. Man kann allerdings die 1800 Anlage plus 540 EUR Förderung von der Steuer absetzen und dadurch bei einem Grenzsteuersatz von 42% 982,80 EUR Gutschrift bekommen, wovon aber die 540 EUR Förderung abgezogen werden -> 442,80 EUR zusätzliche Steuererstattung, die im Beispiel einfach im Jahresurlaub verprasst wird.

    Sozialversicherungsbeiträge fallen auf die Einzahlungen ins AVD immer an, dafür sind aber auch die Auszahlunge SV-frei (es sei denn, man ist freiwillig gesetzlich krankenversichert, da zählen immer alle Einnahmen).

    PPS: das ganze Szenario funktioniert so natürlich nur, wenn ich tatsächlich dauerhaft wesentlich mehr als die 150 EUR monatlich einzahlen kann und will (das eigene Haus also z.B. schon abgezahlt oder nicht geplant ist und das verfügbare Einkommen hoch genug ist).

    Normalverdiener, die es sich nicht leisten können, dauerhaft 735 EUR pro Monat wegzusparen, sollten doch lieber auf einen vernünftigen Aktienanteil im AVD setzen.

    Und wenn man entsprechend risikofreudig ist und bis z.B. 50 auch mit 100% Aktienquote setzen möchte, fährt natürlich auch besser, erst später im AVD auf Geldmarkt-ETFs umzuschichen.

    Ich mach mal zwei Vergleichsrechnungen auf.
    Annahme ist immer, dass ich 1800 EUR + 540 EUR Zulage ins AVD stecke und den dreifachen Betrag (also 7080 EUR) ins private Depot. Es wird bei der Einzahlung eine Aktienquote von exakt 75% eingehalten, die 6% Rendite abwirft, die 25% Geldmarkt-ETF bringen 2,5%. Ein Rebalancing erfolgt nicht (das würde ja die Durchschnittsrendite der Aktien drücken)

    Kosten im AVD liegen bei 0,2% jährlich, das Privatdepot ist kostenlos. Grenzsteuersatz in der Rente liegt z.B. aufgrund von Mieteinnahmen, betrieblicher Altersvorsorge etc. bei 35%, die zusätzliche Steuerersparnis in der Ansparphase wird nicht reinvestiert. Der Einfachheit halber gehe ich mal davon aus, dass sich das Geld nach Rentenbeginn nicht mehr vermehrt; es geht hier nur um das allgemeine Prinzip.

    Anlagezeitraum sind 20 Jahre.
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    In Szenario 1 halte ich die 75% in beiden Depots gleich, ich kaufe pro Jahr also für

    • 1638 EUR Aktien-ETFs im AVD, welche nach 20 Jahren 62.395 EUR im AVD ergeben (unter Berücksichtigung von 0,2% jährlicher Gebühr)
    • 702 EUR Geldmarkt-ETFs im AVD = 17.980 EUR
    • 4194 EUR Aktien-ETFs im Privatdepot = 191.610 EUR
    • 2106 EUR Geldmarkt-ETFs im Privatdepot = 55.140 EUR

    Im AVD liegen somit 80.375 EUR, die bei der Auszahlung bis zum 85. LJ verteilt komplett mit 35% zu versteuern sind, womit mir netto 52.243,75 EUR zur Verfügung stehen.

    Von den 191.610 EUR Aktien im Privatdepot wurden 98.280 EUR von mir selber eingezahlt, der zu versteuernde Gewinn beträgt also 93.330 EUR, wovon 70%, also 65.331 EUR zu versteuern sind. Der Steuersatz inkl. Soli beträgt 26,375%, das macht also 17.231,05 EUR Steuern auf die Aktien.

    Beim Geldmarkt-ETF (55.140 EUR) im Privatdepot wurden 42.120 EUR selber eingezahlt, die komplett mit Abgeltungssteuer zu versteuernden Gewinne betragen also 13.020 EUR, was 3.434,02 EUR Steuer ausmacht.

    Insgesamt habe ich im Privatdepot also 191.610 Aktien - 17.231,05 Steuer + 55.140 Geldmarkt - 3434,02 Steuer = 226.084,93 EUR netto

    Auf beiden Depots zusammen sind des 278.328,68 EUR nach Steuern in Szenario 1.
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    In Szenario 2 lege ich im AVD nur in Geldmarkt-ETFs (2.340 jährlich) und im Privatdepot nur in Aktien (7020 EUR jährlich) an. Da der ins Privatdepot fließende Betrag 3 mal höher als der ins AVD ist, ergibt sich automatisch eine Aktienquote von 75% (in Bezug auf die Einzahlungen).

    Nach 20 Jahren habe ich im AVD 59.933 EUR, die komplett mit 35% (=20.976,55 EUR) zu versteuern sind, wodurch netto 38.956,54 EUR im AVD übrig bleiben.

    Im Privatdepot liegen 273.729 EUR Aktien, eingezahlt wurden 140.400 EUR, der zu 70% zu versteuernde Gewinn beträgt also 133.329 EUR. 26,375% Abgeltungssteuer/Soli = 24.615,85 EUR Steuern, es verbleiben im Privatdepot netto 249.113,15 EUR

    Auf beiden Depots zusammen sind des 288.069,69 EUR nach Steuern in Szenario 2 und somit fast 10k EUR mehr, als in Szenario 1.
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    Die Höhe des finanziellen Vorteils, den sicheren Anteil der eigenen Geldanlage komplett ins AVD zu verlagern hängt natürlich stark vom Grenzsteuersatz im Alter ab. Liegt dieser bei nur 15% beträgt der Vorteil 5650 EUR, bei 25% ca. 7700 EUR, bei 35% ca. 9740 EUR und bei 42% ca. 11.170 EUR.

    Bei mehr als 20 Jahren Anlagedauer verstärken sich die Vorteile noch, da es den Aktien ja weitestgehend egal ist, ob sie sich im AVD oder im Privatdepot vermehren (bei 35% Steuersatz im Alter liegt der Vorteil von Szenarion 2 bei fast 30k).

    Höher Depotkosten im AVD (also z.B. 1% statt 0,2%) würden Szenario 2 ebenfalls lukrativer machen, da ja das Gesamtvermögen und somit die absoluten Gebühren im AVD durch die Anlage im Geldmarkt-ETF niedriger sind.

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    Nachteil von Szenario 2 ist natürlich, dass man - von den 30% möglicher Einmalentnahme zu Rentenbeginn - nicht an das Geld kommt und es schön gleichmäßig ausgezahlt wird. Sollte es also z.B. mit 70 einen Börsencrash geben, müsste man entweder seine Lebenshaltungskosten reduzieren oder mehr Aktien-ETFs zu ungünstigen Kursen verkaufen, sein Vermögen also schneller verbrauchen.

    In Szenario 1 könnte man hingegen in guten Zeiten Geldmarkt- und Aktien-ETFs gleichmäßig verkaufen und bei einem Crash erstmal die Geldmarkt-ETFs komplett aufbrauchen, in der Hoffnung, dass sich die Aktien bis dahin wieder erholt haben.

    Ein weiterer Nachteil von Szenario 2 ist, dass im AVD im Beispiel ca. 20k weniger geschützes Vermögen liegt, sollte man also in die Grundsicherung abrutschen, müsste man ja zunächst das ungeschützte Vermögen im Aktiendepot verbrauchen und hätte dann in der Rente entsprechend niedrigere Auszahlungen aus dem AVD, als in Szenario 1.
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    PS:
    Die Vorabpauschale habe ich in der Berechnung komplett außen vor gelassen (zu kompliziert, die jährlich einzuberechnen und bei der Steuerlast am Ende wieder abzuziehen), sie würde die Rendite und den Schlusstand des Privatdepots in beiden Szenarien etwas reduzieren. Bei Einbeziehung der Vorabpauschale wäre der finanzielle Vorteil von Szenario 2 daher ebenfalls etwas geringer (aber nicht sehr viel, da ja auch in Szenario 1 ein nicht unerheblicher Anteil Aktien-ETFs im Privatdepot liegt).

    Servus. Habe hier immer mal wieder mitgelesen. Gibt ja noch viele Fragezeichen. Auch wie z.B. der Auzahlungsplan genau funktioniert. In den üblichen und hier teilweise auch schon genannten Vergleichsrechnern wird immer eine gleichbleibende Auszahlung dargestellt... was faktisch falsch ist und dann auch steuerlich nicht sauber betrachtet wird.

    Das Problem ist, dass die Auszahlung wesentlich individueller ist, wie die Einzahlung.

    Einzahlung ist einfach - einfach 150 EUR pro Monat oder einmalig 1800 im Januar in das AVD und fertig. Ggf. legst Du noch fest, wie / auf welche ETFs du das verteilst (wenn kein Standardprodukt).

    Zu Rentenbeginn darfst Du 30% einmalig entnehmen (und versteuern, weshalb die Entnahme idealer Weise im Kalenderjahr nach Arbeitsende beginnt), dies ist sinnvoll, wenn man entweder einen schlechten Gesundheitszustand hat oder noch die Restrate seines Hauses abzahlen oder auch einfach auf große Weltreise gehen möchtest.

    Bei der Auszahlung hast Du erstmal zwei grundlegende Möglichkeiten: Verrentung (lebenslang) oder bis zu einem bestimmten Alter, mind. aber bis 85, d.h. Du könntest auch 90 oder 95 vereinbaren, je nach Optimismus und Langlebigkeit der Familie.

    Verrentung dürfte im Regelfall ungünstiger sein, da die Versicherungen von sehr hohen Lebensspannen ausgehen werden (und natürlich auch noch verdienen wollen).

    Ich persönlich würde (aus heutiger Sicht) empfehlen, einfach Auszahlung bis 85 zu vereinbaren und immer einen Teil zurückzulegen, falls man doch älter wird. Da sich die Gesundheit gerade in dem Alter jederzeit rapide verschlechtern kann, ist man dann auf der sicheren Seite und kann das Geld z.B. für die Pflege verwenden. Bleibt man gesund, hat man auch später noch etwas. Stirbt man plötzlich mit 84 an einem Schlaganfall freuen sich halt die Erben.

    In den Rechnern wird im Regelfall mit 85 gerechnet, falls es keine medizinische Revolutionen gibt, dürfte dies die später am häufigsten gewählte Variante sein.
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    Laut Gesetz muss die Auszahlung spätestens alle 3 Jahre überprüft und an das Restvermögen angepasst werden, sprich der Restwert des Deopots wird durch die Zahl der Monate bis 85 dividiert. Dadurch wird halbwegs sichergestellt, dass das Geld tatsächlich so lange reicht, falls ein Crash dazwischen kommt, anderenfalls gibt es eine Art Rentenerhöhung / Inflationsausgleich durch das zwischenzeitlich gewachsene Depot.

    Der Rest, also wie die Auszahlung genau funktionieren wird, dürfte sehr von der Umsetzung durch den jeweiligen Anbieter des AVD abhängig sein. Im einfachsten Beispiel würden gleichmäßig (entsprechend ihrer Gewichtung) alle vorhandenen ETFs monatlich zum aktuellen Kurs verkauft und überwiesen.

    Persönlich würde ich bevorzugen, dies nur sozusagen als Fallback-Variante zu nutzen und selbst bestimmen zu können, wovon die Auszahlung erfolgt. In einem Börsencrash könnte ich also zunächst meinen Geldmarkt-ETF verkaufen und erst später nach der hoffentlich kommenden Erholung meinen Aktien-ETF. Und Geld auf dem Verrechnungskonto sollte natürlich immer zuerst ausgezahlt werden, so dass ich sogar komplett selber mit passenden Verkäufen bestimmen kann, was / wann / zu welchem Kurs zu Geld gemacht wird.

    Neobroker etc. werden solche Auszahlungsvarianten vermutlich anbieten, bei klassischen Anbietern wie Versicherungen oder Altbanken bin ich mir nicht ganz sicher, ob die den Aufwand für solche Regelungen betreiben, da ihre Kundschaft eher konservativ und nicht unbedings so firm in Finanzdingen ist.

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    Steuerlich werden die Auszahlungen zu 100% mit dem persönlichen Steuersatz versteuert (dafür waren sie ja im Ansparzeitraum steuerfrei). Wie hoch der ist, ist hochindividuell und hängt z.B. von der Höhe der gesetzlichen Rente, etwaigen Mieteinnahmen, Betriebs- oder Rüruprente etc. Hast Du Wohnriester für ein Eigenheim in Anspruch genommen (oder das Äquivalent im AVD), wird das auch noch in den ersten 5 Jahren zu Deinem Einkommen addiert (also je 1/5).

    Für die meisten ist der Steuersatz in der Rente wesentlich niedriger, als im Arbeitsleben, viele sind sogar komplett steuerfrei, da sie unter dem Freibetrag bleiben. Die Auszahlungsrechner im Internet können oft eine Abschätzung des Steuersatzes nach jetziger Rechtslage vornehmen, wenn Du die Angaben aus der jährlichen RV-Mitteilung plus etwaige weitere Einkünfte eingibst, aber auch daran kann sich viel ändern (was, wenn Du die letzten 5 Jahre krank oder arbeitslos wirst, was wenn Du ein Haus erbst und vermietest, was wenn die Betriebsrente wider Erwarten einen gewaltigen Renditeboost hinlegt...)

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    Wenn man davon ausgeht, auch in der Rente einen hohen Steuersatz zu haben (z.B. aufgrund von Mieteinnahmen), habe ich hier im Thread eine interessante Option gelesen: man kann im AVD nur den Sicherheitsbaustein des eigenen Vermögens anlegen, also das Geld eher in einem Geldmarkt-ETF oder Rentenpapieren parken und stattdessen im (zusätzlichen) privaten Depot auf 100% Aktien zu setzen, statt in beiden Depots eine 80:20 oder 70:30-Aufteilung zu verwenden. Das AVD entwickelt sich dann bei 2-3% Rendite zwar nur minimal über der Inflation, dafür gibt es dann aber auch weniger zu versteuern. Auf Entnahmen aus dem privaten Depot fällt dann nur die übliche Abgeltungssteuer auf 70% der Kursgewinne an.
    Funktioniert natürlich nur, wenn man 500-600 EUR im Monat zur Seite legen kann (150 EUR AVD + 350 EUR Privatdepot = 30:70), ansonsten (als Otto-Normalverdiener) sollte man auch im AVD - je nach Alter - einen entsprechend hohen Aktienanteil fahren.

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    PS: https://finanz.guide/tools/altersvorsorgedepot zeigt auch die Steuern in der Auszahlungsphase an - entsprechend Deiner Angaben. Aber seien wir mal ehrlich, jegliche Aussage über die tatsächliche Steuerlast in 30 oder 50 Jahren (mit 85) treffen zu wollen, ist Kaffesatzleserrei. 1976 konnte auch noch niemand seriös beantworten, wie hoch heute der DAX / MSCII World sein wird, wie hoch das allgemeine Zinsniveau, der Grundfreibetrag und Höchststeuersatz sind und wie genau die Steuertabelle aussehen wird (ich glaube niemand würde damals geglaubt haben, dass man heute mit einem nur etwas überdurchschnittlichen Gehalt schon den Spitzensteuersatz zahlen wird)

    Deswegen habe ich ja auch eine gute BU. Rein finanziell wäre es für mich sogar ziemlich von Vorteil, wenn ich berufsunfähig würde, da ich dann fast mein Netto abgesichert habe und zusätzlich noch wahlweise Krankengeld oder EU-Rente bekäme oder zumindest noch zeitweise arbeiten könnte (aber halt nicht müsste).

    Nachteil ist natürlich, dass man dann krank ist - und da verzichte ich lieber auf das Extrageld :)

    Hmpf also haben wir jetzt festgestellt, dass DU keine BU brauchst, da Du genug gespart und keine notwendigen Ausgaben hast und vermutlich auch relativ puritanisch lebst. Du brauchst vermutlich auch keine Kaskoversicherung, da Du genug Vermögen hast, um jeden Schaden reparieren zu lassen oder notfalls ein neues (vermutlich gebrauchtes) Auto zu kaufen.

    Das Problem ist aber, dass Du damit ein absoluter Ausnahmefall bist, die Empfehlungen aber für die Allgemeinheit / Mehrheit gelten.

    Und zu der gehören junge Familienmütter und -väter, Berufsanfänger, 50-jährige ohne nennenswerte Vermögenswerte, Häuslebauer oder auch 19-jährige, die ihr übermotorisiertes Auto um einen Baum wickeln und anschließend eher Steven Hawking ähneln.

    Ich behaupte mal, dass ca. 95% der Menschen ohne eine BU-Versicherung im Fall des Falles ihren Lebensstandard ziemlich einschränken müssen und / oder ihr bisheriges Vermögen (monetär oder immobil) aufbrauchen müssen, so dass sie im Alter nichts oder weniger haben.

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    Ein weiterer bisher nicht wirklich erwähnter Punkt ist natürlich auch die Freiheit, die die BU-Versicherung gibt.

    Wenn ich keine BU habe und erkranke / verunfalle oder schlichtweg für meinen Job zu alt werde, muss ich mich irgendwie durchkämpfen und / oder mich irgendwie mit den finanziellen Verlusten arrangieren.

    Mit einer guten BU habe ich die Sorge nicht. Ich muss nicht nach spätestens 18 Monaten (Ende Krankengeld) irgendwie wieder voll arbeiten, mich trotz zunehmender gesundheitlicher Beschwerden auf Arbeit schleppen etc.

    Stattdessen kann ich mich ohne finanzielle Sorgen meiner Genesung widmen oder mir in aller Ruhe eine zweite Karriere aufbauen (z.B. Dachdecker, dem ein Bein fehlt). Wenn ich in dem neuen Job weniger verdiene - who cares, die BU zahlt dann ja trotzdem weiter. Gleiches gilt auch, wenn ich noch in meinem Job arbeiten kann, aber halt nur noch halbtags oder zwei Tage pro Woche.
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    Ich kenne jemanden, derein paar Wochen nach einer Lungenembolie (vermutlich aus finanziellen Gründen) und div. anderen gesundheitlichen Problemen wieder ins Büro gegangen ist. Jemanden, der sich mit 50 dank MS div. anderer Erkrankungen voraussichtlich für immer aus dem Erwerbsleben verabschieden musste. Jemanden, der bis 63 auf dem Bau geschuftet hat (trotz "Vorerkrankungen") und nicht lange nach Rentenbeginn verstarb. Jemanden, der sich seine Knochen im Forst so kaputt gemacht hat, dass er jetzt in der Rente massive Probleme nur unter Schmerzen laufen kann (etwas, was mit einer rechtzeitigen BU mit ~60 vermutlich nicht eingetreten wäre).

    Ich kenne natürlich auch viele Leute, die es ohne nennenswerte gesundheitliche Probleme in die Rente geschafft haben und denen es heute noch (dem Alter entsprechend) gut geht. Und ich hoffe, dass ich auch zu diesen gehören werden, insbesondere da die BU-Quote bei ITlern nicht allzu hoch ist.

    In dem Fall ist eine BU-Versicherung natürlich - im nachhinein gesehen - herausgeschmissenes Geld, dass in einem ETF besser angelegt gewesen wäre. Gleiches gilt aber für jede Art von Risikoversicherung, bei der kein Schadensfall eintritt.

    Genau so ist es, ich steck das Geld lieber in den ETF als in eine Versicherung.

    Mit dem ETF kann ich nämlich dann auch mal meinen Lebensunterhalt zahlen, früher in Rente, etc. Und der ist frei verfügbar und kann man sogar vererben

    Dann hoffe aber mal, dass Du nicht in 5 sondern erst in 25 Jahren BU wirst, anderenfalls nützt Dir der ETF auch nicht viel, da er sehr schnell aufgebraucht ist.

    Wobei - war der ETF nicht eigenlich für das Alter, also ab 67 gedacht und nicht für den Schlaganfall mit anschließend langer Reha mit 50 oder die zur vollwertigen Depression ausgewachsene Midlife-Crisis?

    Wem 80% Prozent vom Netto nicht reichen, der ist - mal grob überschlagen - in diesem Forum fehl am Platz. Der bläst das Geld nämlich so raus, dass nichts zum Sparen übrig bleibt.

    wenn ich heute BU werden würde (und zwar im Worst Case so, dass ich laut Gutachter noch > 3h als Regalauffüller oder Pausenaufsicht täglich arbeiten kann (=keine EU-Rente), was aber aufgrund ständiger Arztbesuche unpraktikabel ist, müsste / wollte ich

    • mein Haus weiter abzahlen
    • die Leasingrate für das Auto bedienen
    • weiterhin etwas in den Sparplan meiner Kindern einzahlen
    • mittel bis kurzfristig die Kinder beim Studium finanziell unterstützen
    • allgemeine Lebenshaltungskosten weiterhin tragen (Versicherungen, Strom / Wasser, Streaming & Co., Lebensmitteln, Handy ...)
    • meinen ETF für das Alter weiter bedienen

    entfallen könnten

    • im Regelfall die Beiträge zur BU selber (Beitragsfreiheit ist meist mitversichert)
    • das Zweitauto, wenn ich fahruntauglich bin
    • Urlaubsreisen (wobei ich auch Schwerkranke kennen, die nochmal das Leben leben wollen, wenn sie gerade eine gute Phase haben)
    • andere Freizeitausgaben, wenn ich ein geselliger Mensch war, mich jetzt aber einschränken muss (weniger als Nerd und viele finden auch andere Hobbies)

    hinzukommen könnten

    • Kosten behindertengerechte Umbaumaßnahmen an Haus / Auto
    • Umzug in eine geeignete Wohnung mit entsprechend höherer Miete
    • Kosten für Medikamente, Arztbesuche (ggf. mit Taxi), Behandlungen, orthopädische oder sonstige Hilfsmittel, Pflegeprodukte, u.U. spezielle Diäten
    • Kosten für Pflegedienste / Haushaltshilfen
    • Aufstockung der eigenen Altersvorsorge, da ich ja nur noch reduziert arbeiten kann und somit meine zu erwartende Rente im Alter stark sinkt

    Nicht verweisen kann/darf man auf das Einkommen oder die Hilfe des Partners oder gar der Kinder (wäre ziemlich unfair denen gegenüber).

    Den Partner kann man auch ohne BU jederzeit verlieren oder er hält es nicht mehr mit einer pflegebedürftigen Person aus oder flieht zwecks Selbstschutz, weil man aus psychischen Gründen / aufgrund einer Sucht BU geworden ist.

    Oder er saß im Fall eines Unfalls im gleichen Auto und ist jetzt ebenfalls BU oder im schlimmsten Fall sogar tot. Auch unabhängig von Unfällen kann der Partner natürlich auch jederzeit selber schwer erkranken und somit zeitgleich ausgefallen sein.

    Hmpf sicher, dass Du das alles mit nur noch 1/3 Deines bisherigen Einkommen stemmen kannst, ohne Deine Reserven aufzubrauchen und langfristig in die Altersarmut abzurutschen?

    PS: natürlich übernimmt die Krankenkasse einige der Kosten, aber nicht immer / in jedem Fall, einfach weil sie bzw. die Gutachter anderer Meinung wie Du sind, was notwendig für ein vernünftiges Leben sind.

    Durch die Pausierung des Altersvorsorgedepots entgeht dir die staatliche Förderung und die angenommene Rendite von 6% pro Jahr.

    Im Umkehrschluss spart er 1,85 % Zinsen.

    Sollte es finanziell wirklich sehr knap werden, gehen die Raten (nicht Sondertilgung) natürlich immer vor, eine Zwangsversteigerung ist fast immer das größte Übel.

    PS: aus dem AVD kann man zu Rentenbeginn 30% förderunschädlich entnehmen um eine etwaige Restschuld noch zu tilgen.