Beiträge von Triple-J

    Frank_K. :

    Hat das bei Dir mit der ING Diba funktioniert, dass Du die Zinsen nach Kündigung sofort auf Dein Referenzkonto ausgezahlt bekommen hast?

    Ich nutze mein dortiges TG-Konto schon seit ca. drei Monaten nicht mehr und warte eigentlich nur noch auf die Zinszahlung zum Jahresende. Daher würde ich gerne kündigen und die Zinsen sofort mitnehmen. Wenn ich das TG-Konto online löschen möchte, kommt die Anzeige: "Wenn Sie noch Guthaben auf Ihrem Extra-Konto haben, überweisen wir den Betrag inklusive Zinsen automatisch auf Ihr Referenzkonto."

    Guthaben habe ich dort längst nicht mehr, allerdings steht mir noch ein dreistelliger Betrag an Zinsen zu. Ich habe die Konto-Löschung bisher noch nicht beauftragt.

    Danke.

    Hmm... Möglicherweise ist Frank_K. hier offenbar nicht mehr aktiv.

    Kann jemand anderes hierzu etwas sagen? Danke.

    So scheint es zu sein, was nur logisch wäre. Was manch einer aufgrund von Sendungsbewusstsein alles so im Internet verbreitet, ist mittlerweile happig.

    Frank_K. :

    Hat das bei Dir mit der ING Diba funktioniert, dass Du die Zinsen nach Kündigung sofort auf Dein Referenzkonto ausgezahlt bekommen hast?

    Ich nutze mein dortiges TG-Konto schon seit ca. drei Monaten nicht mehr und warte eigentlich nur noch auf die Zinszahlung zum Jahresende. Daher würde ich gerne kündigen und die Zinsen sofort mitnehmen. Wenn ich das TG-Konto online löschen möchte, kommt die Anzeige: "Wenn Sie noch Guthaben auf Ihrem Extra-Konto haben, überweisen wir den Betrag inklusive Zinsen automatisch auf Ihr Referenzkonto."

    Guthaben habe ich dort längst nicht mehr, allerdings steht mir noch ein dreistelliger Betrag an Zinsen zu. Ich habe die Konto-Löschung bisher noch nicht beauftragt.

    Danke.

    Das ist doch geradezu ein Schnäppchen! Für 2.000 EUR habe ich bereits 2007 über 30 EUR monatlich gezahlt, wobei in der geringsten Pflegestufe damals nur 800 EUR gezahlt worden wären. Bist Du Dir sicher, dass Dein Tarif auch Altersrückstellungen aufbaut?

    Vereinbart sind konkret die 2.000€ Pflegemonatsgeld bei ausschließlich stationärer Pflege in Pflegegrad 1-5 und die Versicherungsdynamik um 5% alle drei Jahre.

    Du meinst mit "Altersrückstellungen", dass der Beitrag mit steigendem Alter nicht automatisch ansteigt? Ich habe nochmal die Vertragsunterlagen durchforstet, davon kann ich nichts finden. Dieses Wort taucht dort nicht auf, auch nicht, dass automatische Beitragserhöhungen bei Erreichen eines bestimmten Alters erfolgen würden.

    Im aktuellen Schreiben bezüglich der Beitragserhöhung taucht das Wort aber auf. Dort wird mir ein Alternativangebot gemacht, dass, wenn das Pflegemonatsgeld in den Pflegestufen 1 und 2 aus dem Vertrag entfallen würde, könnte ich meinen bisherigen Beitrag in gleicher Höhe weiterführen. Dazu heißt es dann: "Durch den Entfall der Leistungen in den Pflegegraden 1 und 2, werden die darauf entfallenden Alterungsrückstellungen frei. Diese übertragen wir auf die verbleibenden Pflegegrade, was sich dort beitragsreduzierend auswirkt."

    Um welche Beträge in Euro geht es denn bei den 26%?

    Der neue Betrag läge jetzt bei knapp 22€ monatlich.

    Nichts, was ich mir nicht leisten könnte. Nur in Anbetracht eines Preissprungs von 26% nach nur 2 Jahren hat sich mir schon die Frage gestellt, ob das ggfls. so weitergeht und wenn ja, ob es sinnvoll ist oder z. B. ein ETF die bessere Wahl ist. Wenn kündigen, dann jetzt. Wenn die Versicherung einmal so lange läuft, wie seit 2007 bei Dir, dann macht eine Kündigung aufgrund der vielen eingezahlten Beiträge trotz starker Erhöhungen natürlich kaum noch Sinn.

    ...und ich bei meiner Mutter seit drei Jahren regelmäßig die horrenden Rechnungen des Pflegeheims sehe (Pflegegrad 5) sowie der begleitenden Ergotherapie, Physiotherapie sowie individueller Betreuung (insgesamt fünfstellig pro Monat).

    Versichert ist in meinem Fall nur die stationäre Pflege. In allen Pflegegraden sind 2.000€ monatlich versichert (alle drei Jahre Anpassung um 5%). Das ist ja der nächste Punkt: Wie weit kommt man mit den 2.000€ zzgl. der eher geringen Anpassung zukünftig überhaupt noch bei den tatsächlichen Pflegekosten?

    Das Pflegeheim meiner Mutter ist eher wie ein gehobenes gutbürgerliches Hotel mit Küche auf Restaurantniveau und einem Personalschlüssel, der auch eine persönliche(re) Betreuung zulässt als gesetzlich vorgeschrieben. Wenn es einem so schlecht geht, dass man auf Pflege angewiesen ist, ist das zentral für die verbleibende Lebensqualität.

    Das dürfte aber auch eher Glückssache sein. Bei meinem Onkel mitsamt Frau machen wir in Bezug auf das dortige Pflegeheim doch sehr durchwachsene Erfahrungen. Freundlich formuliert.

    Wenn du diese Versicherung jetzt schon als Mist bezeichnest willst du diese dann noch wirklich über 2 Jahrzehnte besparen?

    In 2 Jahrzehnten wäre ich 57. :) Es dürfte also ein noch längerer Zeitraum sein.

    Musst du dir ausrechnen und dann entscheiden ob du das Risiko der Pflegebedürftigkeit wirklich absichern möchtest oder ob dir ein ordentliches ETF-Depot im Alter auch die Pflege bezahlen könnte. Solltest du nicht Pflegebedürftig werden hast du zumindest freies Vermögen, aber einige Menschen können damit nicht umgehen und kaufen sich davon Quatsch. Dann ist natürlich nichts mehr für die Pflege da......

    So wie sich die Pflegekosten mittlerweile entwickeln, ist ohnehin fraglich, ob eine Vorsorge (ob nun in Form einer Pflegezusatzversicherung oder ein ETF-Depot) am Ende auch nur annähernd ausreicht. Und diejenigen, die sich "Quatsch kaufen" und sich die Pflege dann nicht mehr leisten können, bekommen es - Stand heute - vom Staat finanziert.

    Hallo zusammen,

    ich bitte hier mal um Eure Meinungen.

    Ich, Jahrgang 1987, habe Ende 2022 eine Pflegezusatzversicherung abgeschlossen, welche ausschließlich die stationäre Pflege umfasst. Vor dem Abschluss hatte ich natürlich einen Versicherungsvergleich (Preis & Leistungen) durchgeführt.

    Vor einer Woche, nach ziemlich genau zwei Jahren, teilt mir die Versicherung mit, dass sich mein Beitrag um satte 26% erhöht.

    Man müsse aus gesetzlichen Gründen jedes Jahr den Beitrag überprüfen und bei mehr als 5% Abweichung entsprechend handeln. Dabei habe sich beitragserhöhend ausgewirkt, dass es eine starke Zunahme der Pflegefälle gegenüber den erwarteten Pflegefällen im ambulanten Bereich in den Pflegegraden 1, 2 und 3 gegeben habe...

    Mir war natürlich klar, dass der Beitrag keine 40 Jahre stabil bleibt, aber 26% nach nur zwei Jahren finde ich eine erschreckend krasse Beitragserhöhung.

    Ich stehe nun vor der Wahl:

    1. Akzeptieren.

    2. Kündigen und Wechseln.

    3. Kündigen und keine Neuversicherung.

    zu 1) Muss ich jetzt alle zwei Jahre mit einer Steigerung von 26% rechnen? Die Pflegekosten explodieren ja ohnehin.

    zu 2) Natürlich kann ich jetzt wieder die Beiträge anderer Versicherer vergleichen, aber da diese auch alle paar Jahre den Beitrag anheben können, ist die Frage, ob dies überhaupt nützlich ist. Zumal es sich hier nicht um eine "normale" Versicherung (z. B. wie Hausratversicherung) handelt, sondern die bereits eingezahlten Beiträge bei der bisherigen Versicherung dann verbrannt wären und die neue Versicherung mein späteres Eintrittsalter dann wieder beitragssteigernd berücksichtigen würde.

    zu 3) Macht der Mist unter diesen Umständen überhaupt Sinn? Oder sollte ich die Beiträge besser in einen ETF stecken? Zumal der versicherte Betrag die heutigen Kosten der stationären Pflege natürlich auch bei Weitem nicht vollständig abdeckt.

    Danke.

    Guten Abend,

    derzeit lasse ich die Vermögenswirksamen Leistungen auf meinen längst zuteilungsreifen Bausparvertrag einzahlen. Im kommenden Sommer macht dieser bereits die zehn Jahre voll, wodurch sich die Verzinsung reduziert.

    Am liebsten würde ich die VL dann auf eine meiner beiden Altersvorsorgen bei der Huk-Coburg einzahlen (Ein Vertrag schimpft sich Privatrente, der andere ist eine Fondsgebundene Rentenversicherung). Doch die Huk teilte mir auf Anfrage mit, dass beide Verträge "nicht dem Vermögensbildungsgesetz" entsprechen würden. Ist das wirklich nicht möglich?

    Die Alternative ist, die VL für eine bereits bestehende Baufinanzierung zu nutzen, bei der ich die finanzierende Wohnung vermiete. Unter https://www.finanztip.de/vermoegenswirk…ngen/print.html ist Folgendes zu lesen:

    Zitat

    Sie können die vermögenswirksamen Leistungen dazu nutzen, Ihre Baufinanzierung zu tilgen. Dabei ist es laut Gesetz unerheblich, ob Sie die Immobilie selbst bewohnen oder vermieten. Da die Zinsen, die Sie für Ihr Darlehen zahlen, meist höher sind als die zu erzielenden Renditen anderer VL-Angebote, ist die Tilgung die beste Form der Anlage Ihrer vermögenswirksamen Leistungen. Fragen Sie einfach bei Ihrem Kreditinstitut nach, wie Sie vermögenswirksame Leistungen zur Tilgung nutzen können. Im Idealfall können sie zur Sondertilgung eingesetzt werden. Falls Ihnen laut Darlehensvertrag kein Sondertilgungsrecht zusteht, können Sie die VL als Teil Ihrer regulären Tilgungsrate nutzen.

    Hiernach sollte das eigentlich kein Problem sein. Doch die örtliche Sparkasse, bei der ich die Finanzierung abgeschlossen habe, teilte mir - nachdem ich bereits einen Ausdruck des o. g. Artikels vorgelegt hatte - mit, dass dies nur möglich sei, wenn ich die finanzierende Wohnung selbst nutzen würde. Die BBBank, bei der ich eventuell zukünftig eine Baufinanzierung abschließen werde, teilte mir - ebenfalls nach Vorlage des o. g. Artikels - pauschal mit, dass "dies ist bei uns im Hause nicht möglich" sei.

    Damit widersprechen die Sparkasse und die BBBank klar dem o. g. Artikel auf finanztip.de. Gibt es eine Rechtsgrundlage, wonach man auf die Akzeptanz der VL durch die Banken bei einer Baufinanzierung bestehen kann?

    Danke.