Immer daran denken, dass der Garantiezins vor Kosten gilt!
Stimmt, und das ist von deinen beiden Punkten der wichtigere. Der Rechnungszins läuft auf den Sparanteil, nicht auf den Beitrag. Von 100 € Beitrag landen bei einer klassischen Police vielleicht 75 € im Sparteil, und 2,75 % auf 75 € sind eben nicht 2,75 % auf 100 €.
Deshalb halte ich die ganze Rechnungszins-Diskussion inzwischen für wenig hilfreich. Die Zahl, nach der man fragen sollte, ist die garantierte Ablaufleistung in Euro zum Rentenbeginn. Die steht in der Standmitteilung oder man bekommt sie auf Nachfrage, und die kann man direkt gegen den aktuellen Depotwert stellen. Prozentangaben führen bei Versicherungen fast immer in die Irre.
Aber man kann mit einem Wechsel zum AV-Depot auch dem lebenslangen Verrentungszwang von Riester entkommen.
Guter Punkt, den hatte ich so nicht auf dem Schirm. Eine Ergänzung: Ein gesetzlicher Verrentungszwang ist es bei Riester streng genommen nicht, das AltZertG lässt auch dort den Auszahlungsplan mit Restverrentung ab spätestens 85 zu. In der Praxis bieten das aber fast nur die Fondssparpläne an, die Versicherungen meist nur die Leibrente. Es ist also eher eine Produktbeschränkung als eine Gesetzsfrage, und für Versicherungsverträge stimmt dein Punkt voll.
Der Dreh, kurz vor Rentenbeginn nur wegen der Auszahlform noch zu wechseln, gefällt mir. Da würde ich nur vorher die garantierte Ablaufleistung gegen den aktuellen Depotwert halten, sonst kauft man sich die bessere Auszahlform mit einem realisierten Verlust.