Beiträge von Peterfoerster27

    Immer daran denken, dass der Garantiezins vor Kosten gilt!


    Stimmt, und das ist von deinen beiden Punkten der wichtigere. Der Rechnungszins läuft auf den Sparanteil, nicht auf den Beitrag. Von 100 € Beitrag landen bei einer klassischen Police vielleicht 75 € im Sparteil, und 2,75 % auf 75 € sind eben nicht 2,75 % auf 100 €.

    Deshalb halte ich die ganze Rechnungszins-Diskussion inzwischen für wenig hilfreich. Die Zahl, nach der man fragen sollte, ist die garantierte Ablaufleistung in Euro zum Rentenbeginn. Die steht in der Standmitteilung oder man bekommt sie auf Nachfrage, und die kann man direkt gegen den aktuellen Depotwert stellen. Prozentangaben führen bei Versicherungen fast immer in die Irre.

    Aber man kann mit einem Wechsel zum AV-Depot auch dem lebenslangen Verrentungszwang von Riester entkommen.


    Guter Punkt, den hatte ich so nicht auf dem Schirm. Eine Ergänzung: Ein gesetzlicher Verrentungszwang ist es bei Riester streng genommen nicht, das AltZertG lässt auch dort den Auszahlungsplan mit Restverrentung ab spätestens 85 zu. In der Praxis bieten das aber fast nur die Fondssparpläne an, die Versicherungen meist nur die Leibrente. Es ist also eher eine Produktbeschränkung als eine Gesetzsfrage, und für Versicherungsverträge stimmt dein Punkt voll.

    Der Dreh, kurz vor Rentenbeginn nur wegen der Auszahlform noch zu wechseln, gefällt mir. Da würde ich nur vorher die garantierte Ablaufleistung gegen den aktuellen Depotwert halten, sonst kauft man sich die bessere Auszahlform mit einem realisierten Verlust.

    Bei 100.000 € Guthaben entscheidet praktisch nur eine Zahl, und die steht nicht in der Standmitteilung: deine Effektivkostenquote.

    Was ein Prozentpunkt auf diesen Betrag ausmacht, ohne einen weiteren Euro Einzahlung, bei 6 % Bruttorendite:

    Kostennach 15 Jahrennach 20 Jahren
    1,67 % (Riester-Durchschnitt)188.859 €233.445 €
    1,00 % (Deckel Standarddepot)207.893 €265.330 €
    Unterschied+19.034 €+31.885 €

    Für einen Vorgang, der nach bisherigem Stand einmalig höchstens 150 € kostet.

    Aber: Die UniProfiRente ist ein Fondssparplan, keine Versicherung. Deren Kosten liegen typischerweise deutlich unter dem Riester-Durchschnitt von 1,67 %, der von den Versicherungsprodukten nach oben gezogen wird. Wenn dein Vertrag bei 1,0 % oder darunter liegt, ist er günstiger als der Deckel des neuen Produkts — dann gibt es keinen Kostengrund zu wechseln. Deshalb: erst die Zahl holen, dann entscheiden.

    Frag schriftlich nach der Effektivkostenquote nach § 2a Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz. Die ist gesetzlich definiert und vergleichbar. Wer nur nach „den Kosten" fragt, bekommt eine Aufzählung von Gebührenarten, mit der er nichts anfangen kann.

    Zum Rentenfaktor: Bei einem Fondssparplan gibt es keinen garantierten Rentenfaktor wie bei einer Versicherung — der entsteht erst, wenn zu Rentenbeginn verrentet wird. Das ist ein Grund weniger, am Altvertrag zu hängen. Bei einer Riester-Versicherung von 2005 sähe das anders aus: dort wären 2,75 % Rechnungszins garantiert, und die bekommt man heute nirgends wieder.

    Was du aufgibst, und das steht in keiner Broschüre: die gesetzliche Beitragsgarantie. Jeder Riester-Vertrag muss zu Beginn der Auszahlungsphase mindestens die eingezahlten Beiträge plus Zulagen bereitstellen. Im Altersvorsorgedepot sind Garantien ab 2027 freiwillig — genau deshalb sind dort höhere Aktienquoten möglich. Bei mehr als zehn Jahren Restlaufzeit ist dieser Tausch meist richtig, weil eine Beitragsgarantie nur nominal schützt: Über 30 Jahre bei 2 % Inflation ist ein garantierter Euro noch 55 Cent wert. Bei weniger als zehn Jahren würde ich es andersherum sehen.

    Der Plan geht in beiden Punkten nicht auf, und das lässt sich beziffern.

    Erstens: Die Erträge sind nicht ausgenommen. Eine Kündigung löst die schädliche Verwendung aus, und die besteht aus drei Teilen, nicht aus zweien:

    1. alle Zulagen zurück,
    2. alle Steuerermäßigungen aus dem Sonderausgabenabzug zurück,
    3. die Erträge werden mit dem persönlichen Steuersatz besteuert — nicht mit der Abgeltungsteuer.

    Punkt 3 ist genau der, auf den der Plan setzt, und er entfällt nicht durch einen Anbieterwechsel. Der Übertrag ist förderunschädlich, die Kündigung danach ist es nicht. Was übertragen wurde, behält seinen Status.

    Zweitens: Auch ohne Punkt 3 rechnet es sich nicht. Modellfall, durchschnittlicher Vertrag nach 15 Jahren, 1.925 € Eigenbeitrag plus 175 € Zulage im Jahr, 3 % Bruttorendite, 1,67 % Kosten:

    selbst eingezahlt28.875 €
    Guthaben34.879 €
    Rückzahlung Zulagen + Steuerermäßigungen−9.450 €
    ausgezahlt, vor Steuer auf die Erträge25.429 €

    Ein Minus von 3.446 € gegenüber dem, was man selbst eingezahlt hat — und die Steuer auf die rund 3.400 € Erträge geht davon noch ab.

    Interessant ist der Verlauf: Nach 5 Jahren sind es −1.912 €, nach 15 Jahren −3.446 €, nach 25 Jahren −1.565 €. Am teuersten ist die Kündigung in der Mitte, weil die Rückzahlung linear mit den Jahren wächst, das Guthaben aber exponentiell. Es gibt keinen guten Zeitpunkt zum Kündigen, nur weniger schlechte.

    Was stattdessen funktioniert: beitragsfrei stellen und ab 2027 übertragen. Beides beendet die Einzahlung, ohne dass du einen Cent Förderung zurückgibst. Wenn deine Effektivkosten über 1 Prozent liegen, ist die Übertragung ohnehin die Maßnahme mit dem besten Verhältnis von Aufwand zu Ertrag.

    Einschränkung, die dazugehört: Wie übertragene Beträge im neuen Depot genau geführt werden, ist bis zur Zertifizierungsverordnung nicht final. An der Behandlung der Kündigung ändert das aber nichts — die steht im Gesetz.