Das ist dann im hier diskutierten Beispiel spätestens mit der Steuererklärung für 2024 gegeben, die im Sommer 2025 hätte abgegeben werden müssen.
So sieht’s aus, da es im Beispiel um die Jahre 2021 bis 2024 geht, KÖNNEN (falls in jedem Jahr tatsächlich eine Erstattung herauskommt) oder MÜSSEN (falls in jedem Jahr eine Nachzahlung herauskommt) die Verspätungszuschläge i.H.v ca. 3.000€ festgesetzt werden.
All der Stress, nur weil man zu faul war, aufgrund einer voraussichtlich niedrigen Erstattung eine Erklärung abzugeben.
Da gibt’s doch ein gutes, altes Sprichwort mit dem Pfennig ![]()