Beiträge von LukeTheNuke

    Das ist dann im hier diskutierten Beispiel spätestens mit der Steuererklärung für 2024 gegeben, die im Sommer 2025 hätte abgegeben werden müssen.

    So sieht’s aus, da es im Beispiel um die Jahre 2021 bis 2024 geht, KÖNNEN (falls in jedem Jahr tatsächlich eine Erstattung herauskommt) oder MÜSSEN (falls in jedem Jahr eine Nachzahlung herauskommt) die Verspätungszuschläge i.H.v ca. 3.000€ festgesetzt werden.
    All der Stress, nur weil man zu faul war, aufgrund einer voraussichtlich niedrigen Erstattung eine Erklärung abzugeben.

    Da gibt’s doch ein gutes, altes Sprichwort mit dem Pfennig ;)

    Letztes Mal hat mir das Finanzamt im Bescheid geschrieben, dass der Verspätungszuschlag von 25€/Monat unabhängig von einer Nachzahlung oder Erstattung erhoben wird/werden kann.

    Das entscheidende Wort ist hierbei KANN, bei Erstattungen liegt es immer im Ermessen des Finanzamts, ob ein Verspätungszuschlag festgesetzt wird. In 99,9 % der Fälle verzichtet das FA allerdings darauf, außer jemand gibt 5 Jahre am Stück deutlich verspätet ab, dann kann’s da schon den ein oder anderen Bearbeiter geben, der als Erziehungsmaßnahme die Verspätungszuschläge doch mal festsetzen lässt.

    Bei Nachzahlung und bis zu 14 Monate verspäteter Abgabe handelt es sich ebenfalls um eine Ermessensvorschrift. Erst wenn die verspätete Abgabe mehr als 14 Monate beträgt, liegt eine gebundene (Muss)Entscheidung vor.

    §152 (5) AO lässt auch grüßen.

    Bei einer Nachzahlung wird 25 EUR pro Monat als Verspätungszuschlag fällig.

    Für 2023 sind das schon mal 500 EUR, wenn ich richtig gerechnet habe.

    Für das Jahr 2023 werden tatsächlich sogar 625€ fällig. Im absoluten Worstcase sind es für die Jahre 2021 bis 2024 3.050€, wenn man davon ausgeht, dass die Steuer selbst abgegeben wird und jedes Jahr eine Nachzahlung festgesetzt wird.