3 Jahre ist die Obergrenze, die steuerlich anerkannt wird. Wenn es nur minimal mehr ist, wird die komplette Zahlung nicht anerkannt.
Ich dachte, es wird dann nur der übersteigende Beitrag nicht im laufenden Jahr anerkannt, aber einen definitiven Ausgang der Geschichte habe ich vom TE gar nicht gesehen (oder ihn überlesen).
Vielleicht kann man hier nochmal eine verlässliche Aussage treffen ...
Das Finanz hat meinen Einspruch vollumfänglich entsprochen.
Wie sieht es mit der Überbezahlung oberhalb der drei 2024er Jahresbeiträge aus?
Wurden die auch (über die Gesetzesregelung hinaus) in 2024 anerkannt, oder erst für 2025 berücksichtigt?