Beiträge von ruckizucki

    Oje Zije! =O
    Es ist höchste Eisenbahn...

    Wenn du jetzt schon den RA einschaltet, bleibst du auf den Kosten sitzen. Ich würde der Bank eine Frist von 2 Wochen einräumen, das ist völlig ausreichend. Nach Ablauf sofort zum Ombudsmann, da der Eingang deiner Unterlagen schon die Verjährung hemmt, müsste es zeitlich noch hinhauen.

    Gute Besserung! :)
    Ich bin so vorgegangen:
    http://www.zinsen-berechnen.de/kreditrechner.php
    - Kreditbetrag=Nennbetrag
    - Das Häkchen bei Bearbeitungsgebühr machen, den Betrag eingeben und die zwei Optionen durchspielen:
    1) in die Rückzahlungsrate einrechnen
    2) separat zu zahlen
    - Zinssatz (%p.a nominal)
    - Laufzeit: 72

    Das Ergebnis der Berechnung im Fall 1) ergibt bei mir ca. die zu zahlende Rate die im Vertrag steht (die kleine Abweichung kommt wohl daher, dass die letzte Rate im Vetrag keine volle ist, was man so im Zinsrechner nicht eingeben kann), im Fall 2) ist die Ratendifferenz zu groß. Daher gehe ich davon aus, dass die BG mitkreditiert wurde.
    Und überhaupt: Im Zweifel für den Angeklagten...äh...gegen Targo. :whistling:
    Auf sie mit Gebrüll... 8)

    Leider läuft mein Kredit bei der Targo noch ein Jahr, aber gedanklich habe ich mich auch schon von denen verabschiedet.
    "So geht Bank heute" ...dahin ... auf Nimmerwiedersehen!

    @Franko,

    da hilft wohl nur, die Seat Bank um die Zusendung der Unterlagen zu bitten. Hier hatte jemand Erfolg damit:

    Ich habe wegen Targo ein Ombudsverfahren eingeleitet. Darf ich trotzdem zu Anwalt? Ich frage, weil ich gehört habe, dass Ombudsverfahren seeeehr lange dauern kann..... Und Rückschein, dass sie meinen Brief schon haben, habe ich auch noch nicht zurück... Und die Zeit läuft :(

    In der Verfahrensordnung heisst es:

    (2) Ausnahmen vom Schlichtungsverfahren
    eine Schlichtung durch den Ombudsmann findet nicht statt,
    wenn

    a) der Beschwerdegegenstand bereits vor einem Gericht anhängigist, in der Vergangenheit anhängig war oder von
    dem Beschwerdeführer während des Schlichtungsverfahrens anhängig gemacht wird;

    Ich verstehe es so, dass bloss keine Schlichtung mehr stattfindet, sobald der RA die Sache vor Gericht bringt. Fairerweise sollte man die Beschwerdestelle schon informieren (damit keine unnötige Arbeit entsteht, und auch um sicher zu gehen), dass keine Schlichtung mehr gewünscht wird und um die Rücksendung der Unterlagen bitten.

    Das darf ja wohl nicht wahr sein, was sich die Targobank da leistet!
    Ich habe einen ähnlichen Fall (mehrere Aufstockungen, EUR +5000) und war aufgrund der Berichte einiger in diesem guter Dinge , dass die Targobank nächste Woche einlenken würde. Daher habe ich heute morgen ein Schreiben mit letzter Frist geschickt. Die Mühe hätte ich mir wohl sparen können ...und auch die Kosten für das Einschreiben.
    Danke für den Bericht, so weiss ich wo die Reise wohl hingehen wird ...

    6 von 7 meiner gebühren sind "bearbeitungsgebühren". davon hat man die niedrigste gewählt (aus 2011)..nur im vertrag von 2013 steht "einmaliger laufzeitunabhängiger individualbetrag", und den werde ich, soweit ich es hier und anderswo gelesen habe, NICHT erfolgreich fordern können, da die targo hierfür bereits andern ortes erfolgreich zu IHREN grunsten geklagt hat..

    Britta hatte zur Targobank was geschrieben:
    https://www.finanztip.de/kreditgebuehren/targobank/

    Franziska

    ich lese im netz, bzgl einer für die bank verbindlicher entscheidung eines ombudsverfahrens, unterschiedliche summen (bis 5.000 und 10.000 euro)..

    ich hoffe ja auch zweites, denn liegt man (wenn auch nicht über die maßen hoch) über dem mittleren vierstelligen betrag, macht es dann wirklich noch sinn, ggf über den o-mann zu gehen, oder könnte sich die bank auf "unverbindlichkeit" berufen- ergo wäre das dann doch eher ein fall für den anwalt? 8| *es bleibt doch immer spannend hier* LG

    Ich bin nicht @Franziska :) , aber ich klinke mich mal ein wenn du nichts dagegen hast.

    Zur Zeit sind es 5.000 Euro, ab 1.1.2015 werden es 10.000 Euro sein. Siehe Presse-Info, welches der Bankenverband selbst veröffentlich hat:
    http://bankenverband.de/presse/presse-…00-euro-erhoeht

    Achtung: Das gilt nur für die privaten Banken, für alle anderen Banken sind die Schlichtersprüche nicht bindend, unabhängig vom Streitwert.

    @Franziskanull
    was hältst Du davon den aktuellen Thread aufzuspalten? Wie ist die Meinung der restlichen Forenteilnehmer?

    Thread 1: aktive Fragen rund um Verträge

    Thread 2: Erfahrungsaustausch mit Kreditinstituten

    Wie ist die Meinung der restlichen Forenteilnehmer?

    Tolle Idee Henning!

    Aber wer ist eigentlich @Franziskanull? ^^
    Ich kenne nur eine Franziska in diesem Forum, und sie ist die absolute Nummer Eins! :thumbup:

    Hallo,

    ich bin neu hier und möchte trotzdem gerne meine Meinung kundtun.

    Ich habe den Banken, 3 Wochen Fristsetzung geben leider zu meinen Nachteil ohne jeglichen art von Zinsen, macht hier ein erneutes Schreiben Sinn?

    Fiat Bank - Einschreiben liegt seit einer Woche in der Zustellung
    Deutsche Bank - Einschreiben erfolgreich zugestellt.

    Gruß

    Hallo Ethnonym,

    die Zinsen müsste man nachfordern können (sagt der gesunder Menschenverstand). Ist doch ihr gutes Recht!

    Aber vielleicht warten Sie erstmal die Reaktion der Banken ab? Es könnte sich als Vorteil erweisen erstmal keine Zinsen gefordert zu haben, weil die Banken ein gutes Geschäft wittern und schnell die Gebühren zahlen. :whistling:
    Für den Fall, dass die Frist abläuft ohne eine Reaktion der Bank, setzen eine letzte Frist, wobei sie dann die Zinsen draufschlagen.

    Hallo Pitimpillu,

    willkommen im diesem Forum. Freut mich, dass Sie schon Erfolge verbuchen konnten.

    Zu Ihrer Hausbank: Um welche Bank geht es? Wann wurde der Kreditvertrag abgeschlossen?.

    Beim Bauspardarlehen ist die Sache wohl nicht eindeutig. Die Stiftung Warentest sagt: ja, es geht.
    https://www.test.de/Kreditbearbeit…0/#question-2-1
    Meines Erachtens wäre es eine gute Idee den Ombudsmann einzuschalten, da in diesem Fall das Prozessrisiko zu hoch wäre. Der Ombudsmann ist kostenlos.

    Hallo cheeky,

    die Zinsen sind in dem Schreiben genau beziffert.
    Das ist richtig. Leider hatte ich voreilig das Musterschreiben der Verbraucherzentrale genutzt, wo nur Punkt 1 gefordert wurde, was die VON ESSEN nun auch zahlen will. Hätte ich bloss dieses Forum eher entdeckt ... :)
    Ist aber nicht weiter schlimm, es ging um nur um eine Gebühr von ca. 160 Euro.

    Die VON ESSEN wird doch wohl nicht so schnell reagiert haben, nur weil ich Punkt 2 ausgelassen habe :/ (Ein Schuft wer Böses dabei denkt!)

    Bin auf die anderen VON ESSEN Erfahrungen gespannt.

    VON ESSEN:

    Bin grad von der Arbeit heimgekommen und da war Post im Briefkasten. Was soll ich sagen...?
    Da steht kurz und knapp:
    "Wir nehmen Bezug auf Ihr Schreiben vom ... und überweisen den Betrag für die Bearbeitungsgebühr in Höhe von ... zzgl. Zinsen in Höhe von ...in Kürze auf Ihr Konto."

    Das war's! Nichts von wegen Kulanz oder so.
    Ist das zu glauben? Warum können nicht alle Banken so reagieren!?
    Mein Forderungsschreiben wurde am 31.10. verschickt - übrigens nicht als Einschreiben sondern ganz normal (wenn sie nicht reagiert hätten, wär natürlich ein Einschreiben gefolgt).

    Hoffe dass die anderen VON ESSEN Kunden auch bald in den Genuss dieses Schreibens kommen werden.

    @ruckizucki

    ja, hab ich auch schon gemacht. Ich setze denen nach Fristablauf noch eine Woche Nachfrist mit der Mitteilung, dass sie danach von meinem Anwalt hören werden. Soweit ich informiert bin, müssen die Banken dann zusätzlich die Anwaltskosten bezahlen, wenn der Verbraucher vorab seine Forderung unter angemessener Fristsetzung erfolglos geltend gemacht hat. Ich habe denen eine, wie ich denke, durchaus großzügige Frist bis zum 25.11. gesetzt. Wenn die was von einem wollen sind sie ja komischerweise immer superschnell.

    Ich habe gleich im ersten Schreiben darauf hingewiesen, dass ich ohne Vorankündigung den RA einschalten werde, wenn die Frist abläuft. Ich finde eine Frist von drei Wochen ist wohl mehr als angemessen. Danach befindet sich die Bank im Verzug, daher muss sie die RA-Kosten auch übernehmen.

    In meinem Fall komme ich auf über 5000 Euro (Zinsen incl.) und ich habe gelesen, dass nur bei einem Streitwert bis 5000 Eiro die Entscheidung des Ombudsmannes für die Bank bindend ist. Bei dem Streitwert wird sich der Anwalt in der Tat freuen.

    Und wenn ich mir vorstelle, dass Tausende Beschwerden nun beim Ombudsmann landen ...
    Ist es nicht eher wahrscheinlicher, dass dieser überlastet ist und die Fälle nicht zeitnah bearbeiten kann? :| Mir ist klar, dass damit die Verjährung gestoppt werden kann, aber das wäre eher der Weg der Geduldigen denke ich...