habe von der Santander nur die BG`s erstattet bekommen, nicht aber die Zinsen. Frist für die Zahlung der Zinsen läuft morgen ab. Die Santander hat nur mit dem üblichen Standardbrief geantwortet, dasselbe Schreiben, das auch bereits bei der Anforderung der BG kam, also von Zinsen ist da nicht die Rede.
Da meine Zinsforderung insgesamt so 270,- € ausmacht würde ich hier gern den Weg über den Ombudsmann gehen. Nun glaube ich aber, irgendwo hier mal gelesen zu haben, dass der Ombudsmann nur tätig werden kann, wenn die Bank entweder überhaupt nicht reagiert oder ablehnt. Nun habe ich zwar eine Reaktion bekommen, genanntes Schreiben, das bezieht sich aber nicht auf meine Zinsforderung, es ist nur von Bearbeitungsgebühr die Rede. Kann in so einem Fall der Ombudsmann überhaupt als verjährungshemmende Maßnahme ergriffen werden und gäbe es da vielleicht ein Musteranschreiben?