Beiträge von nelli

    Hallo,

    hat jemand schon was von der Creditplus oder der Postbank gehört?


    @kastanienblatt
    Und das mit der Targobank ist ja der Hammer, wieso glauben die, ihre Verträge sind anders und nicht den BGH-Urteilen unterworfen? Wo Bearbeitungsgebühr draufsteht, ist meiner Meinung nach auch Bearbeitungsgebühr drin und die muss zurückerstattet werden. Würde ich mir auch nicht gefallen lassen. Hatte Dir nicht ein Mitarbeiter gesagt, dass die Zahlungen am 19.11. angewiesen worden sind oder war das jemand anderes? Diese Posts gingen ja leider verloren

    @Asaliah,

    also ich habe das Problem bei der Creditplus auch gehabt. Die haben mir geraten, die Forderung per Einschreiben reinzuschicken und die Höhe der Bearbeitungsgebühr freizulassen, weil das Bei mir eben auch mit dem Raussuchen des Darlehensvertrages etwas gedauert hat. Habe das so gemacht und in dem Schreiben nochmals aufgefordert, umgehend den Vertrag zuzuschicken. War zwei Tage später da, habe dann Schreiben um Bearbeitungsgebühr ergänzt und nochmals der Form halber hinterhergefaxt.

    Habe ja gestern auch die Zahlung der BG der zwei Verträge von Santander auf dem Konto gehabt. Die Zinsen habe ich jetzt nochmals mit Verzugszinsenrechner (5% über Basiszinssatz) ausgerechnet und denen als Anlage auch beigefügt. Es geht um einmal ca. 68,- € und einmal ca. 240,- €, die wir natürlich auch nicht herschenken wollen.
    Ein Kredit, von dem wir jetzt (die niedrigeren) BG zurückgefordert haben, läuft noch, eine Autofinanzierung. Ich denke mal nicht, dass man sich da aus Angst vor evtl. Kreditkündigung so aus Rache der Banken fürchten muss, sein Recht einzufordern. So einfach kann einem die Bank den Vertrag nicht kündigen, bzw. soweit ich weiß überhaupt nicht, wenn man seinen Kredit regelmäßig bedient. Schließlich verdienen die Banken mit uns ja ihr gutes Geld.

    Meine Fristsetzung läuft bis 05.12. und ich habe wie gesagt, die 5% gefordert und werde da nicht centgenau irgendwelche Rechnungen anstellen. Wenn die Bank was anderes ausrechnet und ich ein bisschen weniger an Zinsen zurückbekomme, seis drum, ist ja schließlich Geld, mit dem man noch vor ein paar Wochen niemals gerechnet hätte.

    habe gerade meine Schreiben an die Santander zwecks Zinsen fertiggemacht und werde denen gleich noch den ausgedruckten Zinsrechner als Anlage beifügen. Ich rufe aber vorher bei denen an, ob per Fax reicht oder ob es schriftlich eingereicht werden muss. Sicher ist sicher, da zum Beispiel die Postbank keine Anfragen per Fax oder Mail bearbeiter.

    Hallo, an die Leutchen, die auch das Standardschreiben von der Santander erhalten haben und Frist abläuft bzw. abgelaufen ist:

    Meine Frist läuft ja nun nächsten Dienstag aus und wenn bis dahin keine Zahlung da ist, bzw. Zahlung ohne Zinsen, wie ja schon oft hier erwähnt wurde, wollte ich denen eigentlich eine einwöchige Nachfrist per Fax zusenden. Jetzt sehe ich aber, dass auf diesem Standardschreiben gar keine Fax-Nr. oder E-Mail Adresse stehen, nur eine Telefonnummer steht. Soll man da anrufen und Fax-Nr. bzw. E-Mail Adresse erfragen? Für erneutes Anschreiben per Rückschein bleibt einfach keine Zeit mehr. Wie habt ihr das gemacht?

    Also ich habe bisher sehr gute Erfahrungen mit Cosmos Direkt. Ich habe dort meinen Riestervertrag und mein Mann seine Lebensversicherung. Sehr gute und kompetente Beratung.

    Muss allerdings auch für die Allsecur in die Bresche springen. Habe letztes Jahr dorthin gewechselt, da günstigerer Autotarif und hatte bisher nie Probleme, dort telefonisch bei Fragen jemanden zu erreichen. Waren auch immer sehr nett. Hatte allerdings noch keinen Schadensfall.

    Eine Frage an unsere Rechtskundigen:
    Muss ich mich jetzt eigentlich vorab selber darum kümmern, welche von meinen Rechtsschutzversicherungen für die Kostenübernahme zuständig ist (wie bereits erwähnt ab 16.04.10 private Rechtsschutz bei Roland, davor nahtlos von 1990 bis 16.04.10 private Rechtsschutz bei D.A.S.). Oder macht das dann der Anwalt? Eine muss ja zuständig sein, oder?

    zu 'nelli' vom 17.11.2014

    Was die Roland meint, ist die sog. Nachmeldefrist. Diese beträgt - je nach vertraglicher Regelung - 2 oder 3 Jahre. Innerhalb dieser sog. Nachmeldefrist nach dem Ende des Vertrages muss man der alten RSV die Altfälle gemeldet haben. Etwas anderes gilt nur, wenn man die Nachmeldefrist unverschuldet versäumt. Schließt man im Anschluss an den beendeten Vertrag einen neuen Vertrag bei einer anderen RSV, und liegt ein sog. nahtloser Übergang vor, so kann man sich unter bestimmten Voraussetzungen auch an die neue RSV wenden.


    Bei mir ist es ja dann ein oder mehrere neue Fälle, die aber noch in die Laufzeit der ersten RSV fallen, aber nur aus dem Grund, weil die Rechtssprechung es damals noch nicht hergab. Also hier Roland als neue RSV zuständig? Nahtloser Übergang liegt vor.

    Eine Frage bzgl. der Rechtsschutzversicherung. Ich habe mich heute nochmal bei der Roland Rechtsschutz erkundigt, bei einer ganz netten Dame aus der Leistungsabteilung, bin mir jetzt aber nicht ganz sicher, ob ich das richtig verstanden habe.

    Mein Privatrechtsschutz bei Roland läuft seit 16.04.2010, vorher Privatrechtsschutz bei DAS. Nun sagte mir die Dame, dass doch für die Fälle vor 2010 auch die Roland zuständig wäre, weil es für Altfälle nur eine Nachfrist von zwei oder drei Jahren gibt (wußte sie selber nicht so genau). Da ich aber seit 4,5 Jahren bei Roland bin sind die zuständig? Habe ich das richtig verstanden, oder sollte ich vorsichtshalber bezüglich Kostenübernahme die kopierten Unterlagen an beide Versicherungen senden?

    ja, anscheinend zahlen die ohne Schreiben aus. Hatten schon ein paar geschrieben, dass das Geld letzte Woche auf dem Konto war ohne vorherige Post. Dann müsste ich ja beim nächsten Schwung mit dabei sein. Das wird ja wohl nach Posteingang abgearbeitet werden. Ich habe aber auch Frist bis 25.11. gesetzt, zu kurz bringt ja nichts. Die machen da alle auch nur ihre Arbeit.