wann hat denn die Postbank dein Einschreiben entgegengenommen? Ich habe mein Einschreiben am 31.10. abgeschickt und die Postbank hat es am 04.11. angenommen. Dürfte also kurz nach Dir sein. Bei mir geht es um 900,- € plus Zinsen aus einem noch laufenden Kredit von 2007, müsste dann ja bald was kommen.
Beiträge von nelli
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@kqp.de
"Eine Eingangsbestätigung und die Mitteilung der zukünftigen Bearbeitung durch die Bank hemmt die Verjährungsfrist nicht!!! Zur Hemmung reicht nur ein schriftliches Anerkenntnis der Bank aus, womit die Bank die Rückzahlung definitiv zusagt"
Ergo hemmt das Standardschreiben der Santander die Verjährung, weil sie schreiben, dass die noch nicht verjährte Bearbeitungsgebühr allerdings aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht bezahlt wird.
Problem wird halt dann sein, dass bis 31.12.14 die Zinsforderung verjährt. Und was die Santander unter noch nicht verjährt versteht weiss man ja auch erst, wenn das Geld auf dem Konto ist -
Das sich einige Banken jetzt anscheinend darauf rausreden, dass die Urteile ja nicht für ihre Bank gelten, ist doch auch rechtlich nicht haltbar, oder? Das BGH hat ja eine Grundsatzentscheidung gefällt, dass erstens Bearbeitungsgebühren unzulässig sind und am 28.10.14 halt noch, wann Verjährung eintritt. Sehe ich das, grob gesagt, so richtig? Und es haben ja schon andere Banken gezahlt.
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Hallo,
habe jetzt nochmal genau bei der Roland Rechtsschutz nachgefragt. Dort bin ich seit April 2010 versichert, vorher war ich bei D.A.S. Zuständig ist immer die Versicherung, bei der man war, als der Vertrag abgeschlossen wurde, teilte man mir heute mit. Da ich aber in beiden Fällen jeweils eine Privatrechtsschutz auch versichert habe bzw. hatte soll ich Kopien der Vorgänge senden, dann ist innerhalb weniger Tage die Kostenzusage für den Anwalt da. Wenn es nötig wird, werde ich dies zeitgleich mit der einwöchigen Nachfrist am 25.11. erledigen.
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Hallo,
dieses Schreiben habe ich auch erhalten für meine zwei Darlehen auch je ein Schreiben, datiert vom 11.11. und 13.11.
Haben bereits mehrere erhalten und ca. eine Woche maximal später war das Geld drauf, aber nur die Bearbeitungsgebühr, keine Zinsen. Ich warte noch meine Frist bis zum 25.11.14 ab, sehe dann, ob und was kommt und setze dann ggfs. eine einwöchige Nachfrist zur Zahlung des Betrages bzw. der Zinsen. Auf telefonische Nachfrage teilte man nur mit, dass die Zinsen mit gesondertem Schreiben anzufordern sind. Was ja an sich kompletter Quatsch ist, da ich und die meisten anderen ja mit dem Musterschreiben schon die Zinsen aufgeführt haben. Hintergrund ist mit Sicherheit der, dass ein nicht allzu geringer Prozentsatz bestimmt nach Zahlungseingang die Zinsen nicht mehr anfordern wird und die Bank das auch einkalkuliert. Ist ja ihr Gewinn. -
ja, das macht mir auch etwas Sorge. Am Ende heißt es dann halt, Pech gehabt und bei einer Summe von ca. 1000 € wären wir schön dumm, sagt mein Mann zumindest, und er hat ja auch recht. Die Kundenberaterin hat da ja nichts zu entscheiden und ihre wohlwollende Meinung zählt letztendlich auch nicht. Wir werden es jetzt so machen, bis Fristende am 28.11.14 warten, ob was kommt. Dann eine Woche Nachfrist setzten und dann zumindest das Verfahren beim Ombudsmann einleiten. Die Zeit wird halt knapp. Aber Ombudsmann dann per Einschreiben mit Rückfax Vorgang in Kopie senden, sehe ich das richtig, hemmt auf jeden Fall die Verjährung und ist dann auch bindend? Bei meiner Hausbank geht es nämlich um einen bereits getilgten Kredit aus 2003 und ich habe mit Schreiben vom 10.11.14 die noch nicht verjährten Anteile ab 10.11.04 gefordert. Gilt das BGH-Urteil vom 28.10.14 auch für solche Fälle oder ist das noch strittig?
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sehe ich auch so. Sind nächsten Oktober mit unserem letzten Kredit bei der Postbank fertig. Wir waren echt dankbar, die Banken haben uns damals in einer schwierigen Zeit geholfen, aber ich bin auch froh, wenn wir keinem mehr was schuldig sind.
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Hall @renex69,
soweit ich es mir in diesem Thread richtig erlesen habe, kann man die Verjährung letztendlich nur hemmen, wenn man entweder ein Verfahren beim Ombudsmann einleitet oder selbst rechtliche Schritte einleitet, wie z.B. einen Mahnbescheid erwirkt oder eben einen Anwalt beauftragt. Einen Mahnbescheid kann man auch selber erwirken, ob man sich das allerdings selber zutrauen kann, weiß ich nicht, habe das noch nie gemacht. Wenn der nämlich einen Fehler hat, gilt er nicht.
Dieses Thema hatte ich bereits mit der Kundenbetreuerin meiner Hausbank besprochen, die meinte, ich könnte da völlig beruhigt sein, die haben ja den Eingangsstempel mit 10.11.14, und das zählt. Ist aber rein rechtlich gesehen nicht so.
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ja, da ist was wahres dran. Mein Mann sieht das auch so. Und er geht sogar so weit, dass er sagt, sollen Sie uns halt dann kündigen, es gib zig andere Banken.
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@Sylvie62,
wann hast Du dein Standardschreiben erhalten, ich meine von wann datiert es?
Hast Du Deine restlichen Forderungen nochmals in getrennten Schreiben geltend gemacht oder wartest Du das Fristende ab? Ist ja schon komisch, dass sie sich das niedrigst aussuchen und auf die anderen gar nicht eingehen. -
von der BMW Bank haben wir auch noch nichts zurück. Das erste Einschreiben haben die laut Rückschein erst am 06.11. entgegengenommen und dann haben wir noch eine per Fax am 10.11.14 eingereicht, da die wirklich nette Dame vom Call Center mitteilte, es reiche ihnen auch per Fax. Ist wohl noch etwas früh für eine Rückantwort, da gehen bestimmt auch massenhaft die Briefe ein zur Zeit. Aber ich denke, die nächsten vierzehn Tage müsste sich bei einigen schon was tun.
Von der Postbank und der Fiat-Bank kam ebenfalls noch keine Rückantwort, Eingang PB am 04.11. und Fiat am 05.11.
Da läuft die Frist noch bis 25.11. -
Hallo,
ja, das mit der Volksbank habe ich auch gelesen. Darum bin ich vorsichtig mit der Rückforderung an unsere Hausbank, die HypoVereinsbank. Wir sind nämlich zufrieden mit der Bank. Mein Mann meint, wenn sie sich nicht bis 28.11.14 melden, dann möchte er eine einwöchige Nachfrist setzen und dann durch Anwalteinschaltung die Verjährungsfrist hemmen. Aber ich trau mich das irgendwie nicht. Unsere Kundenbetreuerin, die eine wirklich ganz liebe ist, hat uns mitgeteilt, dass in der Abteilung um die 6000 Anträge abzuarbeiten sind, und sich die Sache vier bis sechs Wochen hinziehen kann. Dann wäre ja die Verjährung eingetreten. Meine Kundenbetreuerin kann mir natürlich da in keinster Weise eine Auszahlung zusichern oder irgendwie bestätigen, dass die Verjährung gehemmt ist, dazu hat sie keine Befugnis, verstehe ich auch. Sie meinte aber, durch den Eingang meines Faxes bei ihr haben sie ja den Eingangsstempel vom 10.11.14. Das wäre halt bloß wenn es drauf ankommt nicht haltbar bezüglich der Verjährung. Ist ne blöde Situation, wenn es um die Hausbank geht und man eigentlich nicht gerne wechseln würde. Bei den anderen Banken habe ich da kein Problem. Diese Kredite sind bereits bezahlt, bis auf den bei der Postbank, und der ist nächstes Jahr im Oktober fertig. Und solange man den regelmäßig bedient können sie einem nicht kündigen. -
Hallo,
heute kam der Rückschein von der Creditplus Bank auch bei mir zurück. Annahme war am 07.11.14, so lange kann das also dauern. Ich denke, mit meiner Fristsetzung im Schreiben bis zum 28. November war ich da korrekt, sind immerhin ab Eingang des Schreibens volle drei Wochen.
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ja, das ist schon komisch. Selbst wenn das an einen anderen Sachbearbeiter zur Bearbeitung gegeben würde, liegt doch da nicht ein so langer Zeitraum dazwischen, würde ich denken. Hast schon recht, würde ich auch nachhaken. Sicher ist sicher.
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welche Frist hast Du gesetzt?
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ja, hab ich mir schon gedacht. Telefonisch wird da nichts zu machen sein. Vielleicht per Fax um Klärung bitten. Einschreiben dauert bestimmt wieder ewig und ist ja auch nicht gerade billig.
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habt ihr schon versucht, das telefonisch zu klären?
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nein, zwei Schreiben, datiert vom 11.11.14 und vom 13.11.14
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An alle, die bereits Schreiben von der Santander erhalten haben;
Wartet ihr erst mal ab, bis Geld eingeht, und fordert dann die Zinsen ggfs. nochmals separat? -
ja darf es denn wahr sein, es geschehen also doch noch Zeichen und Wunder.
Wenn man logisch denkt, dann wäre es ja wohl auch Blödsinn von den Banken, es hier auf eine Klage ankommen zu lassen. Ein Amtsgericht kann ja kaum mehr entgegen BGH-Urteilen entscheiden, sehe ich das richtig?