Ich beginne wie beim letzten Mal mit einem herzlichen Dank an die Community, speziell natürlich an @muc und Schlesinger! Nach einigen Tagen Abwesenheit war der neuerliche Besuch des Forums wieder ein großartiger ‚Informationstrip‘ (wenn auch die Nachrichtenlage bzw. Einschätzungen etwas divergent, vor allem nicht unbedingt rosig sind).
Zwei Informationen sollte ich noch nachliefern:
(1) Zum genauen Ablauf der AGB-Überlieferung, besser: Nicht-Überlieferung: In dem besagten Reisebüro waren wir bisher recht häufig Kunden. Chef u. Angestellte dürften wahrscheinlich recht gut unsere Kenntnisse/Lücken einschätzen (auch wenn das hier kaum zur Sache beiträgt). Natürlich wollten wir die gebuchten Flüge (zu den gebuchten Daten) und natürlich wollten wir auch so fliegen (warum hätten wir sonst die Tickets gekauft?). Aber über die Notwendigkeit der Einhaltung der Flüge, genauer: des ‚Verbots‘ einer Auslassung wurden wir weder schriftlich, noch mündlich informiert.
Bezeichnenderweise hatte der Chef des Reisebüros im ersten (und dann auch letzten) Telefonat nach dem Desaster nassforsch gesagt: Na, das müsse doch jedem klar sein, dass die Flüge abgeflogen werden müssen. Schließlich informiere er uns doch auch nicht darüber, dass wir uns im Flugzeug gesittet zu verhalten haben. Genau hier, muss man doch sagen, liegt der Unterschied: zwischen Selbstverständlichkeiten und der Besonderheit dieses Coupons, die sich dem ‚gesunden Menschenverstand‘ gegenüber sperrt. Naiv formuliert: wenn ich fünf Gegenstände auf dem Supermarkt-Fließband bezahle und einen davon danach liegenlasse, weil ich ihn nicht mehr will, gehören mir doch immer noch die vier anderen. Dass es sich bei dieser Flugreise anders verhält: das wäre genau wichtig gewesen zu wissen und gehört sicher nicht zum Wissensrepertoire des durchschnittlichen Urlaubers.
(2) Zum Rückflug: eigentlich sollte uns die Lufthansa zurückbringen, so gebucht. Einige Flüge im Land wurden gem. Flugcoupon von einer anderen Gesellschaft durchgeführt (auch so gebucht). Als die Lufthansa uns beim Rückflug dann nicht mitnahm, hat man uns am Schalter empfohlen, einen der nächsten Flüge neu zu buchen. Egal, so die Auskunft, ob wir auf eine freie Lufthansa-Maschine warten oder eine andere Maschine buchen: bezahlen müssten wir immer ein sehr teures Neu-Ticket. Da aber eine andere Gesellschaft, die oben besagte, früher nach Deutschland fliege als die Lufthansa, sollen wir doch besser die nehmen. Preislich mache es sowieso keinen Unterschied.
Noch eine Anmerkung: rechtsanwaltlich haben wir bereits Rat gesucht und es wird demnächst einen Termin geben, bei dem wohl Reisebüro und Lufthansa ‘Gegner‘ sind. Ich habe unsere Angelegenheit ins Forum gebracht, weil wir andere zunächst nur informieren wollten –und weil wir uns selbst auch recht hilflos fühlen.
Zum Schluss: Wenn Sie das Reisebüro als „Erfüllungsgehilfen“ der Lufthansa sehen, ist das rechtlich interessant, macht es die Sache für uns aber nicht leichter. Das ist schließlich ein richtig starkes Gewicht, das da im Gerichtssaal Platz nehmen wird. Ihre sehr interessante Empfehlung einer Schlichtungsstelle hätten wir natürlich sofort aufgegriffen, wenn, ja wenn wir früher bei Ihnen ‘gelandet‘ wären. Wie sagt muc: wir dürfen das wohl unter „Lebenserfahrung“ buchen. Na, hoffentlich nicht nur.