Schau mal hier unten... und auch den "rabaca" Link anschauen.
Sicher ist, dass man was zurückfordern kann, wenn ab 2004 noch in den Raten Gebühren bezahlt worden wären.
Faxe... weiß nicht, hab oft hier gelesen, dass diese nicht durchgehen. Mail ist gut, aber sicherer ist man eben mit EINWURF-Einschreiben, evtl. zusätzlich.
Alles anzeigenZitier mich mal selber.... hab ich an jemand anderen hier mal geantwortet:
Evtl. mal das hier durchlesen:
racaba.de/general-storage/bankenrecht-hintergrundinfo.html
Ich weiß, ich weiß.... ist umstritten.... entbehrt aber nicht jeder Logik.
Ich zitiere von dieser besagten Seite:
"Achtung: Es sprechen die besseren
juristischen Argumente dafür, dass der Anspruch erst zum Ende der
Vertragslaufzeit entstanden ist, d.h. auch ein vor dem Jahr 2004
aufgenommener Kredit, der erst nach dem Jahr 2004 abgezahlt wurde und
ein Bearbeitungsentgelt enthielt, kann noch bis zum 31. Dezember 2014
angegriffen werden. Es ist also noch nicht zu spät aber höchste Eile
geboten, denn auch die einfache außergerichtliche Zahlungsaufforderung
gegenüber der Bank hemmt die Verjährung nicht!Es dürfte egal sein, ob die Bank die rechtswidrige
Bearbeitungsgebühr zu Vertragsbeginn in voller Höhe verrechnet hat oder
anteilig mit jeder Tilgungsrate. Denn in beiden Fällen entsteht ein
Rückzahlungsanspruch grundsätzlich erst zum Ende der Vertragslaufzeit;
im ersten Fall hat der Bankkunde ein Anspruch auf Erstattung der zum
Schluss der Tilgungsphase eingetretenen Überzahlung der Bank und im
zweiten Fall ein Anspruch auf Neuberechnung der fehlerhaften
Teilzahlungen gemäß § 494 Abs. 5 BGB. "