Beiträge von Effektiv

    @nelli
    Wie gesagt, ich hatte eine Antwort innerh. 1 Stunde. Habe aber an eine Mailadresse geschrieben, die einem auf fb empfohlen wurde ( socialmediasupport@unicredit.de)
    ... die Antwort habe ich aber von der beschwerdestelle@.... erhalten.
    Hab auch dort dann nochmal nachgefragt per Mail, ob ich denn nicht bitte inn. 3 AT jetzt ein Schreiben gleichen Inhalts per Post, unterzeichnet, erhalten könnte - keine Antwort mehr.

    Daher meine Frage an die SPEZIALISTEN, zählt eine MAIL mit VERZICHT AUF EINREDE wg. Verjährung?

    @nelli
    NEUESTE ENTWICKLUNG:
    Habe soeben eine Antwortmail erhalten:

    "Sehr geehrte Frau XXX,

    wir werden Ihnen den Sachverhalt wie gewünscht schriftlich mitteilen.

    Freundliche Grüße

    -------------------------------------------
    XXX
    Beschwerdemanagement
    XXX
    Customer Care Department Germany

    UniCredit Direct Services GmbH"

    ..... das Einschreiben an den Ombudsmann ist eigentlich schon eingetütet und ich wollte gerade zur Post fahren....
    Nun weiß ich nicht.... vertrauen oder nicht vertrauen?

    Effektiv,

    habe gestern ebenfalls mit dem Hypo Beschwerdemanagement telefoniert und anfangs dieser Woche bereits eine eMail geschrieben - auf die eMail wurde bis heute nicht geantwortet und Beschwerdemanagement teilte mit, dass Schreiben mit Einrede der Verjährung nicht verschickt werden, auch nicht auf Anfrage. Die Dame konnte mir nur sagen, dass mein Antrag am 13.11. erfasst wurde und sie momentan beim Prüfen und Auszahlen der Eingänge vom 06.11. sind. Da das wohl bis 31.12.14 nichts mehr wird, habe ich die Sache heute vorab an den Ombudsmann gefaxt, Einschreiben folgt am Montag.

    @nelli
    Wie gesagt, ich hatte eine Antwort innerh. 1 Stunde. Habe aber an eine Mailadresse geschrieben, die einem auf fb empfohlen wurde ( socialmediasupport@unicredit.de)
    ... die Antwort habe ich aber von der beschwerdestelle@.... erhalten.
    Hab auch dort dann nochmal nachgefragt per Mail, ob ich denn nicht bitte inn. 3 AT jetzt ein Schreiben gleichen Inhalts per Post, unterzeichnet, erhalten könnte - keine Antwort mehr.

    Daher meine Frage an die SPEZIALISTEN, zählt eine MAIL mit VERZICHT AUF EINREDE wg. Verjährung?

    Hallo Forum,
    jetzt muss ich mit meiner Frage nochmal in diesen Thread umziehen, da im anderen leider keiner antwortet.
    Die Frage lautet: Reicht diese Email mit der Zusicherung, dass bis 31.03.2015 nichts verjährt, aus?
    Ich weiß, dass immer wieder diskutiert wird, ob maschinelle Schreiben ohne Unterschrift ausreichend sind (Ergebnis der Diskussion?), aber in meinem Fall ist es eben eine Email von der Beschwerdestelle Unicredit, diese aber schon mit Name der Bearbeiterin?

    Hallo Bernd,
    auch bei unserem KfW-Darlehen war die Auszahlungsrate 96% -> d.h. 4% Disagio.
    Später in den Abrechnungen hat die durchleitende Bank aber die 4%, die sie jeweils bei Auszahlung der Kredittranchen abgezogen hat, als "Bearbeitungs-/Schätzkosten" bezeichnet. Es handelt sich hier aber um die 4% Disagio.
    Sollte ich hier einen Fehler in den Bezeichnungen machen, bitte ich die Fachleute um Verzeihung und Korrektur.

    Wir haben jedenfalls einen Musterbrief, den für KfW-Darlehen, abgeschickt und warten auf Antwort.

    @Henning und auch andere:
    Vielen Dank für Ihre Antwort.
    Ich weiß, ich hab im Forum und Inet gestöbert, aber es verwirrt mich.
    Also, wenn man ein KfW-Darlehen über eine Privatbank bekommen hat und wenn der Fall und die Gebührenlage so liegt, wie ich geschildert habe, ist es dann ein derartiger Fall, über den eine Rechtssprechung noch aussteht?

    Und wenn ja, habe ich so verstanden, dass man dann dennoch Ansprüche anmelden soll, und die Antwort erwarten kann, dass noch kein Urteil gefallen ist, aber man hat dann wenigstens Fristen gewahrt, oder?
    Viele Grüße

    Bei den über Privatbanken und Sparkassen geleiteten KfW-Darlehen ist die Rechtslage in der Tat noch unklar und wie wahrscheinlich bekannt ein Revisionsverfahren gegen das eine Erstattungsklage abweisende Urteil des Landgerichts Itzehoe anhängig. Zur Hemmung der Verjährung genügt es aber nicht, die Bank unter Hinweis auf das ausstehende BGH-Urteil anzuschreiben. Wenn die Bank in der zu erwartenden Ablehnung nicht entweder auf die Einrede der Verjährung verzichtet oder eindeutig erklärt, dass sie den Anspruch nach Abschluss des Revisionsverfahrens erneut prüfen wird, müssen Sie bis zum 31.12.2014 selbst die Verjährung hemmen (am einfachsten und kostenlos über den zuständigen Ombudsmann). Fordern sollten Sie die vollen 4 % und nicht nur 2 %, auch wenn die Chancen hierfür schlecht stehen dürften, aber was Sie schon gar nicht einfordern, zahlt Ihnen die Bank ganz bestimmt nicht. ;)

    Ansonsten stellen die in den Saldenmitteilungen für 2006 und 2007 aufgeführten Beträge sehr wahrscheinlich den Auszahlungsabschlag von 4 % dar und Sie haben diese Beträge nicht gesondert an die Bank gezahlt. Dafür spräche, wenn der Darlehensbetrag 28.000 EUR betrug. Die von der Bank angegebene Verrechnung des Auszahlungsabschlags auf den gesamten ersten Zinsbindungszeitraum bis 2016 erläutert lediglich die Berechnung des angegebenen effektiven Jahreszinses.[/quote]

    @ThorstenH : Vielen Dank für Ihre Antwort, habe ich erst heute entdeckt
    Habe mir die Unterlagen jetzt mal richtig vorgenommen. Sie haben recht, es handelt sich um die "Gesamtinvestitionssumme" von 28.000 EUR. ALLERDINGS
    Es ist folgendermaßen abgewickelt worden: Die zwei "Bearbeitungsentgelt/ Schätzkosten" entsprechen genau den 4%.
    D.h. wir haben jeweils bei Auszahlung der angeforderten Darlehenssummen die 4% abgezogen bekommen, dann aber weiterhin den Gesamtbetrag 28.000 und nicht den Nettobetrag der uns ausgezahlt wurde von 26.880 EUR bedienen müssen!
    D.h. die 4% werden doppelt gemoppelt angesetzt?! Einmal für die KfW, das andere für die HVB?
    Also unabhängig davon, ob wir das Geld von den 4% der KfW (oder zumindest 2% davon) wieder erhalten, müssten wir doch die 4%, die wir zuviel bedienen (die Kreditsumme, die wir abzahlen sind 28.000 EUR, erhalten haben wir nur 26.880) wieder erhalten?
    Bin baff... kann mir einer sagen, ob ich mich jetzt total täusche?

    Die Thematik mit öffentlichen Förderkrediten wurde bereits einige Male andiskutiert, über die Suchfunktion oben rechts können Sie diese finden.

    Es gibt noch keine explizite Rechtssprechung in diesem Bereich, so daß diese Institute sich auf diesen Tatbestand beziehen.

    @Henning und auch andere:
    Vielen Dank für Ihre Antwort.
    Ich weiß, ich hab im Forum und Inet gestöbert, aber es verwirrt mich.
    Also, wenn man ein KfW-Darlehen über eine Privatbank bekommen hat und wenn der Fall und die Gebührenlage so liegt, wie ich geschildert habe, ist es dann ein derartiger Fall, über den eine Rechtssprechung noch aussteht?

    Und wenn ja, habe ich so verstanden, dass man dann dennoch Ansprüche anmelden soll, und die Antwort erwarten kann, dass noch kein Urteil gefallen ist, aber man hat dann wenigstens Fristen gewahrt, oder?
    Viele Grüße

    Und hier noch eine Frage:
    KfW-Darlehen für Modernisierung, über Hypovereinsbank. Titel:
    "Darlehensvertrag für ein Darlehen mit KfW-Refinanzierung"

    Ich verstehe leider die Schlußfolgerung aus den neuesten Urteilen bzgl. Förderdarlehen nicht im Detail. Deshalb gebe ich jetzt mal an, was ich über unseren Vertrag weiß, viell. kann mir jemand sagen, ob ich nun eine Erstattung von Bearbeitungsgeb. geltend machen kann:

    1. das darlehen wurde mit einem 4%-Auszahlungsabschlag ausgezahlt. Dieser dient der KfW zur Abdeckung einmaliger Bearbeitungs- und Geldbeschaffungskosten, sowie zum pauschalen Ausgleich des Refinanzierungsrisikos. Dieser Auszahlungsabschlag wird im weiteren aber als "laufzeitunabhängige Gebühr" bezeichnet.
    2. der Nominalzins ist 3,75%, der Anfängliche effektive Jahreszin "im Sinne der Preisangabenverordnung": 4,40%.
    Bei der Berechnung wurde der Auszahlungsabschlag auf den Zeitraum vom ...2006 bis zum Ende des Zinsbindungszreitraum 2016 VERTEILT.
    3. In den Saldenmitteilungen 2006 und 2007 wird angegeben, dass wir neben den Zinsen/ Bereitstellungszinsen/ Tilgung auch
    "Bearbeitungsentgelt/ Schätzkosten" von 785,55 EUR bzw. 334,45 EUR bezahlt haben, später fällt dieser Posten in den Mitteilungen weg.

    So, kann man nun sowohl/ als auch, oder nur die Bearbeitungsgebühren der KfW (die 4% teilen sich, wie ich las, in 2 + 2% auf?), oder/ und die Bearbeitungsgebühren in 2006 und 2007 zurück verlangen?

    Viele grüße und auch hierfür vielen Dank im Voraus, schon alleine fürs lesen :)

    Hallo Leser + Team,

    ich bin totaler Laie, wir haben aber ein paar Fragen, viell. kann das nochmal teilweise oder zusammenfassend oder auch detailliert :) beantwortet werden von jemandem? Forum durchgestöbert habe ich schon, Antworten waren aber für mich nicht 100% zutreffend ... Vielleicht hat jemand die Möglichkeit mir das zu erklären...

    Wir haben einen Kredit bei Corealkredit, vormals bei der Rheinboden über einen Vermittler abgeschlossen im Jahr 2000. Da die Zinsbindung 2005 ausgelaufen war, haben wir ein neues, besseres Angebot (zinsen) von denen erhalten für die Restsumme. Im alten und im neuen Vertrag bzw. die nennen das "Konditionenvereinbarung" sind lediglich die
    Zinsen p.a. mit 3,820%
    Auszahlungskurs 100%
    Tilgung 5%
    die Raten, das Leistungsberechnungskapital und der
    anfängliche effektive Jahreszins nach Preisangabenverordnung mit 3,89%
    angegeben.
    Bzgl. Kosten oder Darlehensgebühren steht nichts explizit, nur allg. Sätze, dass weitere Kosten, deren Höhe/ Entstehung z.Zt. noch nicht feststehen blabla...

    Sind nun die Bearbeitungsgebühren in der Differenz des Nominal- zu Effektivzins enthalten? --> 3,89 - 3,82 = 0,07% ?

    Dazu ist zu sagen, dass der ursprüngliche effekt. Zins von 2000 bis 2005 bei 6,915% zu Nominalzins 6,700% --> 0,215% lag. Evtl. wurden damals die Gebühren damit bezahlt?

    Sollen wir die Bank anschreiben, um uns die Bearbeitungsgebühren ausweisen zu lassen?

    Herzlichen Dank im Voraus