Seine Texte sind oft deutlich länger, aber ich lese die deswegen auch meist nicht komplett durch. Kann daher nicht sagen, ob auch Immobilien Thema sind.
Beiträge von fredo47
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Dann möchte ich etwas nachhelfen:
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Bissle zu kurz, aber ansonsten recht zutreffend

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Da ist die Antwort klar: Nein, die Versteuerung mit der Kapitalertragssteuer zzgl. Soli und ggf. Kirchensteuer läuft wie bei anderen ETFs.
Nur bei niederländischen ETFs (z.B. der VanEck-Dividend) ist es anders. Dort läuft es tatsächlich mit Quellensteuer so wie bei NL-Aktien.
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Bei mir wurde bei der ING heute auch VAP-Steuer gebucht, mit Wertstellung 02.01.2026
Allerdings nur bei zwei Positionen, noch nicht bei allen Fonds.
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Bringt es Spaß, Dividenden zu erhalten, wenn es zuvor 20% nach unten gegangen ist.
Ja!
Auch wenn der Spaß ohne die -20% zugegeben etwas größer wäre
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Psychologie: Wenn man regelmäßige Ausschüttungen erhält, bleibt man in schlechten Börsenzeiten eher investiert, als wenn man nur die fallenden Kurswerte sieht.
Klar, rational gesehen ist es rechte Tasche/ linke Tasche.
Aber wie sagte Kostolany noch so schön... -
Das finde ich doof, warum erhalte ich dann nicht einfach die Steuern wieder zurück?! Ich muss also weiter verkaufen mit Gewinnen, um da wieder dran zu kommen. Was aber, wenn ich nichts mehr zum Verkauf hätte?
(Denkfehler?)
Ich denke, das ist dann der Verlusttopf "Allgemein". Da können dann auch zukünftige Zinsen, Dividenden oder andere Ausschüttungen mit verrechnet werden.
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Wann wurde sie abgeschlossen und wie lange lief sie?
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Tagesgeldkonto = täglich Befüllen und/oder Entnehmen möglich.
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Bisher war auch ein Argument, dass Bondora in ihrem "Tax-Report" die Go&Grow-Zinsen mit null ausgewiesen hat, so lange man sie nicht abgezogen hat. D.h. so lange man maximal seine eigene Einlage abgezogen hat.
Hab eben den neuesten Tax-Report geladen (also für 2025), und dort sind jetzt immerhin die aufgelaufenen Zinsen ("Interest accrued") eindeutig ausgewiesen. Auch wenn sie in die Gesamtsumme (Net Profit bzw. Grand Total) nur die abgezogenen Zinsen ("Profit realized") einfließen lassen.
Für (bzw. ab 2025) fällt damit ein weiteres Argument weg, die G&G-Zinsen nicht zu deklarieren.
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ETF mit Domizil in Niederlande sind hier meines Wissens ein Sonderfall.
Davon abgesehen fallen auf Anlegerseite keine Quellensteuern bei ETF-Verkäufen an.
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Ich häng mal noch eine andere Frage dran:
Nach Preis zu sortieren funktioniert bei mir.
Aber gab es früher dort nicht mal eine Funktion, wo man in der Ergebnisliste bis zu drei Tarife auswählen konnte und diese dann in einer Detailgegenüberstellung ansehen konnte?Diese Funktion finde ich auf Check24 nicht mehr. Ich meine, früher ging das. Bei Verivox geht es immer noch. Und wenn ich Google befrage, dann wird dieses Feature so beschrieben, wie ich es in Erinnerung habe.
Was mache ich falsch?
Oder geht das bei euch auch nicht mehr, auf Check24 bis zu drei Suchergebnisse in einer Detailansicht miteinander zu vergleichen? -
Floridianer, wie beurteilst du das Thema "Verfügungsmacht" bei Bondora Go&Grow vor dem Hintergrund, dass sie sich in ihren AGB ausdrücklich vorbehalten, das Geld auch gestreckt auszuzahlen. Das wurde in 2020 auch schon mal konkret so angewendet.
Das klingt für mich schon so, dass man eben nicht die volle Verfügungsmacht hat. -
- ich habe dividenden von deutschen aktien (liegen bei einem ausländischen broker (IB), der 26,...% steuer einbehalten hat. Der Sachbearbeiter im FA sagt, der dividendenbetrag gehöre in zeile 19 und nicht in zeile 7, mit dem ergebnis, dass die einbehaltene steuer nirgends im steuerbescheid auftaucht und nicht zurückerstattet wird (steuerbetrag insgesamt =0)
Ja, ich denke auch, dass ausländische Kapitalerträge in Zeile 19 gehören (Formular für Veranlagungsjahr 2024).
Wenn du die einbehaltene Steuer nirgendwo eingetragen hast, dann taucht sie natürlich auch nirgends auf. Woher soll das Finanzamt denn auch davon wissen.
Meiner (steuerlichen Laien-)Meinung nach könnte man Quellensteuer, die bei ausländischen Erträgen angefallen ist, in Zeile 41 angeben, sofern sie anrechenbar und noch nicht angerechnet ist.
Ob die ausgewiesene Steuer allerdings voll anrechenbare Quellensteuer ist, kann ich nicht beurteilen, v.a. da es sich ja um Quellensteuer aus Deutschland handelt. -
Tim92 hat es schon erläutert, der Vollständigkeit halber:
Meine Google-Suche hatte ergeben, dass sich Stacking nur auf die "Stacks"-Blockchain (STX) bezieht. Und Staking geht ja bei Bitcoin auch nicht, weil es Proof of Work ist. Daher meine Nachfrage

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Ich nutze Portfolio Performance.
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PS: Gestackt wird bei Bitvavo

Was meinst du damit?
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Darf man fragen, was das für eine Firma ist, bei der Homeoffice nur mit privaten PCs möglich ist?
Bei mir in der Firma ist es nämlich so, dass die Mitarbeiter, die gerne Homeoffice machen möchten, ihren Privatrechner nehmen müssen.
Die andere Seite wäre, ich frage in der Firma nach einem Rechner und Zubehör. Ob das aber klappt, steht in den Sternen.
Ja, was denn nun?
Muss man den Privatrechner nehmen, oder kann man auch Hardware von der Firma bekommen?Im übrigen wundert mich das. Weil ich kenne es von vielen (größeren) Firmen/Konzernen so, dass man keinesfalls seinen privaten PC fürs Homeoffice nehmen darf, weil der Firma das viel zu riskant ist, dass darüber Schadsoftware ins Firmen-Netzwerk eingeschleust werden könnte.
Ist es bei dir womöglich eine kleinere Firma ohne eigene IT/Cybersecurity-Abteilung? -
Sofern die festgesetzte Einkommensteuer 18.130 € (2024) nicht übersteigt, wird der Soli im Rahmen der Einkommensteuererklärung ggf zurückerstattet. (Quelle: Google)
Bitte konkrete Quelle angeben. Quelle "Google" ist ja wie Quelle "Internet"

Hier "meine" Quelle:
https://www.bundestag.de/resource/blob/883530/WD-4-010-22-pdf.pdfDemnach bekommt man Soli nur zurück, wenn man via Günstigerprüfung auf einen geringeren Steuersatz als die 25% der Abgeltungssteuer kommt.
Für den "mittlere Bereich", in dem also die Einkommensteuer inzwischen vom Soli befreit ist, gibt es bei der Abgeltungssteuer keine Soli-Befreiung.