Beiträge von fredo47

    Als nächsten Punkten sehe ich das mit den Verkaufskosten etwas kritisch bei einer direkt Bank. Das wäre ja bei ein neobroker wiederum auch kostenlos

    Jetzt steht ja zunächst mal der Kauf an. Und ETF-Sparpläne sind bei einigen Banken/Brokern (u.a. die erwähnte ING) kostenlos.

    Der Anlagezeitraum von Aktien/ETF sollte wegen den möglichen Schwankungen mindestens ca. 10-15 Jahre sein. Bis dann also einmal der Verkauf ansteht und die Verkaufskosten relevant werden, können sich die Kosten noch ändern. Und wenn nicht, dann kannst du immer noch einen (kostenlosen) Übertrag zu einem anderen Broker machen, wo die Verkaufskosten niedriger sind.

    Ausländische Kapitalerträge sind kein KO-Kriterium für die Günstigerprüfung.


    1. Du musst ausländische Kapitalerträge in der Steuererklärung angeben, weil sie noch nicht der deutschen Besteuerung unterlegen haben.

    2. Inländische Erträge sind bereits von dem Freistellungsauftrag und/oder der Abgeltungssteuer erfasst und müssen daher nicht in der Steuererklärung angegeben werden.

    3. Wenn du eine Günstigerprüfung machen lassen willst, musst du aber *alle* Kapitalerträge angeben (und auch das Kreuz bei Günstigerprüfung machen).


    Ausländische (anrechenbare) Quellensteuer kann nur im selben Jahr verrechnet werden. Ist das nicht möglich, weil nichts da ist, mit dem verrechnet werden kann, dann verfällt sie.

    Frage von mir: Wenn hier die Metallrente genannt wird, heißt das, die Firma ist im Metalltarif organisiert?

    Weil dann geht eigentlich gar kein Bausparvertrag, nach meinem Verständnis nach.

    Denn im Metalltarif (IG Metall) ist geregelt, dass die VWL nur als avwL eingesetzt werden darf, d.h. für altersvorsorgewirksame Leistungen. Und das ist afaik nicht so weit gefasst, dass darunter ETFs oder Bausparverträge fallen würden.

    Ich bin nicht bei der R+V BU-versichert.

    Aber wenn deine Antworten auf die Gesundheitsfragen Anlass zu Nachfragen geben, dann kann es zu drei verschiedenen Ergebnissen führen (neben der normalen Vertragsschluss):

    1) Du wirst abgelehnt

    2) Du wirst vollständig angenommen, aber du musst einen höheren Beitrag bezahlen

    3) Du wirst angenommen, aber einige "Gesundheitsprobleme" sind dann aus dem Versicherungsumfang ausgenommen.


    Sei dir bewusst, dass das Ergebnis auf eine Liste kommt, auf die alle Versicherer Zugriff haben.

    Es kann daher in bestimmten Fällen empfehlenswert sein, eine anonymisierte Anfrage über einen Vermittler laufen zu lassen.

    Wer vorher die Prospekte der Discounter durchschaut und sich dann notiert, welche rabattierten Produkte er/sie kaufen möchte , kann im Vorteil sein, wenn die Preisschilder fehlen. Denn von diesen ist dann eher noch was da, als von den Produkten, wo der rabattierte Preis am Regal steht ;)

    Wichtige Punkte noch:

    Sind alle diese Aktien auch steuerlich als "Aktien" eingestuft?
    Ich frage, weil US-REITs in Deutschland steuerlich als Fonds eingestuft sind, und somit nicht als Aktiengewinne/-verluste zählen.

    Und: Hast du deine zu verkaufenden Verlustaktien alle zum gleichen Zeitpunkt gekauft? Weil es gilt FIFO, und bei mehreren Kaufzeitpunkten mit unterschiedlichen Kaufkursen kann die Berechnung komplizierter werden ;)

    Also bei mir ist es so, dass ich bei der ING Ende 2024 einen gefüllten "Allgemein"-Verlusttopf hatte, und dieser Betrag ist dann (wie erwartet) nicht auf der Steuerbescheinigung aufgetaucht, weil er ja bei der Bank weitergeführt wird. Weil ich ja keine Verlustbescheinigung angefordert hatte.

    Ohne, dass man eine Verlustbescheinigung beantragt hat, werden einem die Verluste üblicherweise auch nicht bescheinigt. So mein Verständnis.

    Nachdem bei dir der Verlust auf der Steuerbescheinigung für 2024 aufgetaucht ist, kannst du nachvollziehen, ob er dann Anfang 2025 bei der Bank weitergeführt oder genullt wurde?

    Kann es sein, dass sie die Steuerbescheinigung falsch ausgestellt wurde?

    Ich denke, ja. Die Zeile für die Anlage KAP haben sie ja richtig (13) hingeschrieben, aber es ist eigentlich der falsche Paragraph.
    Richtig wäre § 20 Abs. 6 Satz 4 EStG, aber darin wird ja auch auf § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG verwiesen, also vllt nicht so dramatisch :).


    Wenn dieser Verlust in deiner Bescheinigung auftaucht, heißt das, dass du aktiv bis zum 15.12.2024 eine Verlustbescheinigung bei der Bank beantragt hattest?

    Aber statt auf den Paragraphen rumzureiten, zurück zur ursprünglichen Frage:
    Ja, du solltest eine Steuererklärung machen, denn der Verlusttopf ist durch die Beantragung und Ausstellung der Verlustbescheinigung bei der Bank gelöscht worden. Via Steuererklärung muss er (der Verlusttopf) nun zum Finanzamt, um dort weitergeführt zu werden.

    Da es zum Thema Bruchstücke bei der ING passt:

    Das habe ich im Netz gefunden:

    "Im Falle einer Dividenden-Zahlung sind Bruchstücke Dividenden-berechtigt, Du erhältst eine Dividendenausgleichszahlung in Höhe des rechnerischen Anspruchs auf die Dividende."

    Habt ihr Erfahrung damit?

    Ja, ich habe eine nicht-ganzzahlige Anzahl an Telekom-Aktien im ING-Depot liegen. Das kommt daher, dass man dort vor ein paar Jahren statt der Dividende neue anteilige Aktien bekommen konnte, wenn ich mich recht erinnere.

    Naja, auf jeden Fall bekommen dort auch meine Bruchstücke die entsprechende anteilige Dividende. Und ich glaube, das war doch die Frage ;)

    Ich war dort seit 2016. Hat einfach und gut funktioniert.
    Sie haben sogar einen quasi Zweitmarkt eingeführt.

    Seit diesem Jahr bin ich am abziehen, da es immer mehr Cash Drag gibt.
    Außerdem sind mir Zinssätze unter 10% bei dem Risiko zu niedrig.


    PS: Bei einigen der bisherigen Antworten könnte man meinen, manche halten Robocash für einen Robo-Advisor ^^

    Geht das z.B. mit dem ING Depot?

    Vor einigen Jahren hab ich meine UniImmo-Fonds vom Union-Depot in mein ING-Depot übertragen lassen. Damals hatte ich vorher die ING mit der Frage angeschrieben, ob auch ein Handel mit der Fondsgesellschaft möglich ist.

    Die Antwort war: Rückgabe an die UnionInvestment geht. Neukauf von der UnionInvestment geht nicht.

    Im Oktober 2023 hab ich dann meine beiden Fonds bei der ING ohne Frist an die Fondsgesellschaft erfolgreich zurückgegeben. Ohne Frist, weil vor 2013 gekauft und vom Betrag her unter der Grenze.

    Es geht eindeutig schneller, wenn man den Auftrag direkt an die abgebende Bank schickt.

    Weil dann entfällt ein Zwischenschritt. Schickt man den Auftrag nämlich an die aufnehmende Bank, dann macht sie auch nichts anderes, als ihn an die abgebende Bank weiterzuleiten, weil dort der Übertrag beginnt.

    Es ist auch die abgebende Bank, die noch dein Depot verwahrt und sich selbst davon überzeugen muss, dass die Autorisierung auch wirklich von dir kommt.


    Ich hatte schon einige Überträge bei Empfänger ING beauftragt, und dann hat sich einige Zeit später die abgebende Bank gemeldet und geschrieben, sie brauchen eine Autorisierung von mir, weil meine Unterschrift auf dem Formular nicht der bei ihr hinterlegten entspricht.

    Seit wann hast du die ImmoFonds schon, und welche Summe ist es pro Fonds?

    Wenn du sie vor einem bestimmten Stichtag gekauft hast, kannst du bestimmte Summen auch ohne Haltefrist an die Fondsgesellschaft zurückgeben (=verkaufen).

    Nicht alle Broker bieten eine Rückgabe an die Fondsgesellschaft (Union) an.


    Bei jedem Broker müsstest du auch ohne Haltefristen die Fonds an der Börse verkaufen können. Hierbei ist allerdings der Verkaufspreis deutlich unter dem Rückgabepreis an die Fondsgesellschaft.

    Wird automatisch in der Steuerbescheinigung der Bank für 2025 der Restverlust (nach „Sonstiges“) In Höhe von 1600,- € separat ausgewiesen werden, so dass das Finanzamt das mit Zinseinnahmen einer anderen Bank verrechnen kann?


    Oder wird da nichts ausgewiesen, da Zahlen unter dem Sparer-Pauschbetrag nur als der Sparer-Freibetrag angesehen wird, der mit seinen Verlusten ungenutzt mit Jahresende verfällt?


    Ausgewiesen wird ein nicht ausgeschöpfter Freistellungauftrag nicht.

    Aber wie du schon richtig geschrieben hast: Du kannst in der Steuererklärung die Erträge angeben, die bei anderen Banken angefallen und versteuert worden sind, und außerdem dass du noch nicht den ganzen Sparerfreibetrag genutzt hast.

    Das wird dann verrechnet und du bekommst auf diesem Wege zu viel gezahlte Steuer erstattet.

    Ich habe das Urteil kurz überflogen und konnte nichts zur Anrechenbarkeit von Verlusten aus Aktienverkäufen finden.

    Meines Erachtens hebt dieses Urteil nur die jährliche Beschränkung der Anrechenbarkeit von Verlusten aus Termingeschäften i.H.v. 20k EUR auf.

    Meiner Meinung nach ist § 20 Abs. (6) Satz 4 EStG weiterhin gültig.