Wenn das Feld "in Anspruch genommener Sparerpauschbetrag für nicht erklärte Kapitalerträge" ausgefüllt wird, gibt es keine Günstigerprüfung. Für eine Günstigerprüfung müssen ALLE Kapitalerträge erklärt werden inkl. dem tatsächlich ausgeschöpften Sparerpauschbetrag.
Das ist zwar richtig, aber Zwergnase hatte ja geschrieben, dass bei ihm Günstigerprüfung eh nicht in Frage kommt.
Und in dem Fall muss man die schon versteuerten oder freigestellten Erträge nicht mehr erklären. Sondern nur noch jene, die noch zu versteuern sind oder bei denen man etwas korrigieren lassen will.