Wie Du Dein Depot im Alter richtig nutzt
Expertengespräch am 03.09.2026
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Das Wichtigste in Kürze
Inhalt
Mit einem Altersvorsorgedepot, kurz AV-Depot, sollst Du die Möglichkeit bekommen, privat Geld für den Ruhestand anzusparen. Zusätzlich ist eine Förderung vom Staat geplant.
Das Altersvorsorgedepot soll die Riester-Rente weiterentwickeln und vereinfachen. Für viele Verbraucher stellt es im Vergleich zu Riester eine Verbesserung dar.
Das Konzept stammt ursprünglich von der Ampel-Regierung. Die Große Koalition hat es wieder aufgegriffen und Ende März 2026 im Bundestag beschlossen. Es ist Teil der Reform der privaten Altersvorsorge. Der Bundesrat hat dem Gesetz am 8. Mai 2026 zugestimmt.
Vorgesehen ist, dass Finanz-Unternehmen ab dem 1. Januar 2027 Altersvorsorgedepots anbieten können.
Die Basis für das Altersvorsorgedepot sollen staatlich zertifizierte Vorsorgeverträge sein, die Du in einem Depot bei einer Vielzahl von Anbietern eröffnen kannst. Im Altersvorsorgedepot wirst Du voraussichtlich in verschiedene Fonds, Anleihen und ähnliches investieren können.
Finanztip empfiehlt, in Deinem Altersvorsorgedepot einen Sparplan – zum Beispiel monatlich oder jährlich – auf einen weltweiten Aktien-ETF einzurichten. ETF steht für Exchange Traded Fund und ist eine kostengünstige Möglichkeit, breit gestreut in Aktien von vielen Unternehmen gleichzeitig zu investieren. Klassische Beispiele für ETFs, auch passive Fonds genannt, sind der MSCI All Countries World Index oder der FTSE All-World.
Für Einsteiger: Wie ein Depot grundsätzlich funktioniert, liest Du in unserem Ratgeber zum Wertpapierdepot. Wenn Du mehr über Fonds erfahren willst und wissen möchtest, warum wir weltweite Aktien-ETFs als langfristige Anlage für die Altersvorsorge empfehlen, lies in unserem Ratgeber zum Thema ETF weiter.
Altersvorsorgedepots sollen unterschiedliche Unternehmen anbieten können: Banken, Lebensversicherer, Fondsgesellschaften, Depotanbieter und Neobroker. Auch der Staat soll ein öffentlich organisiertes Altersvorsorgedepot anbieten. Wie genau das umgesetzt wird, ist noch nicht bekannt.
Da es eine neue Produktart mit einigen Vorgaben sein wird, müssen die Anbieter die Depots zunächst auf Basis des Gesetzes entwickeln oder ihre bestehenden Depot-Regularien anpassen.
Im Altersvorsorgedepot werden für Kleinanleger in Deutschland handelbare Fonds der Risikokategorie eins bis fünf von sieben erlaubt sein (vgl. Art. 6, Nr. 1, Buchst. b, S. 2 Altersvorsorgereformgesetz). Grundlage dafür ist der Summary Risk Indicator (SRI).
Je höher die Zahl, desto höher die Volatilität, also desto mehr schwankt der Kurs Deines Fonds. Welchen Risikoindikator ein bestimmter Fonds hat, steht im Produktinformationsblatt, auch Fact Sheet genannt.
Die von uns für die Altersvorsorge primär empfohlenen ETFs auf den MSCI ACWI IMI, FTSE All-World oder MSCI ACWI werden meist in der mittleren Risikoklasse 4 eingestuft. Daher dürftest Du sie auch theoretisch im Altersvorsorgedepot besparen. In der Praxis wird es aber zusätzlich davon abhängen, ob Dein Anbieter für das AV-Depot diese ETFs auch anbietet. Falls Du Dich genauer über diese ETFs informieren willst, findest Du alle Infos in unserem Ratgeber zur Finanztip-IMI-Strategie.
Darüber hinaus sollst Du im AV-Depot in Anleihen investieren können, die von EU-Staaten sowie von deutschen Ländern oder Gemeinden ausgegeben werden. Staatsanleihen haben meist eine Risikoklasse von 1 bis 2. Ist die durchschnittliche Laufzeit der gehaltenen Anleihen höher, können die Anleihen auch in der Risikoklasse 3 sein.
Egal ob bei Anleihen oder Aktien, die Risikostufen können sich auch verschieben. Denn die Einstufung ist von Marktentwicklungen in den vergangenen Jahren abhängig.
Aktien einzelner Unternehmen sollen im Altersvorsorgedepot nicht erlaubt sein. In Zertifikate und Kryptowährungen sowie andere komplexe oder spekulative Wertpapiere sollst Du in Deinem Altersvorsorgedepot ebenfalls nicht investieren können.
Alle Anbieter sollen verpflichtet sein, ein Standarddepot anzubieten oder sie müssen eine Kooperation eingehen, um auf das Standarddepot anderer Anbieter verweisen zu können. Für dieses gilt ein Kostendeckel von einem Prozent. Mehr dazu im Kapitel Was ist das Standarddepot?
Ein Versicherungsmantel für eine Anlage am Kapitalmarkt ist im Vergleich sehr teuer und war in der Vergangenheit selten eine gute Wahl. Neben Banken, Fondsgesellschaften und Neobrokern sollen auch Versicherer Altersvorsorgedepots anbieten können. Aber Achtung: Das werden keine echten Depots sein. Die Versicherer verpacken die Fonds in eine fondsgebundene Rentenversicherung. In der Vergangenheit waren diese Versicherungsprodukte teils deutlich teurer als einfache Depotlösungen für die Altersvorsorge mit ETFs.
Im Kern des Versicherungsmantels wird aber nichts anderes stecken als bei einem echten Altersvorsorgedepot. Und Garantien gibt es weder bei den Versicherungsverträgen noch bei den anderen Produkten für das Altersvorsorgedepot. Ein Aspekt, der Rentenversicherungen und Depots in anderen Bereichen unterscheidet, ist die Besteuerung. Doch die soll beim Altersvorsorgedepot identisch sein.
Wie früher bei Riester-Verträgen sollst Du das Guthaben Deines Altersvorsorgedepots grundsätzlich auch für Deine eigene Immobilie verwenden können. Eine solche Entnahme soll nicht als förderschädliche Verwendung gelten. Das heißt, Du müsstest keine Steuerersparnisse und/oder Zulagen zurückzahlen.
Allerdings wird diese Option nicht mehr in jedem Vertrag automatisch eingeschlossen sein. Die Anbieter können zukünftig entscheiden, ob sie diese Möglichkeit in ihr Produkt aufnehmen wollen oder nicht.
Als Entnahme für eine Immobilie gelten übrigens nicht nur Kaufen oder Bauen, Du kannst das Geld aus Deinem Altersvorsorgedepot auch für energetische Sanierungen oder einen altersgerechten Umbau verwenden.
Mit der Reform der privaten Altersvorsorge werden sich die Bedingungen für Entnahmen voraussichtlich deutlich verbessern. Unter anderem würdest Du flexibler bei der Entnahmehöhe sein und Du müsstest nachgelagert weniger Steuern zahlen. Das soll auch für bereits bestehende Riester-Verträge gelten.
Welche Möglichkeiten es aktuell bei der Verwendung Deines Riester-Guthabens für Dein Eigenheim gibt und wie die neuen Regelungen konkret lauten sollen, liest Du in unserem Ratgeber zum Thema Wohnriester.
Mit Deinem Altersvorsorgedepot sollst Du innerhalb der Ansparphase beliebig oft zu einem anderen Anbieter wechseln können. Innerhalb der ersten fünf Jahre des Vertrags soll das Geld kosten. Maximal dürfen die abgebenden Unternehmen nach den aktuellen Plänen dafür 150 Euro verlangen.
Läuft Dein Vertrag bereits fünf Jahre oder länger, soll der Wechsel kostenfrei sein. Ebenfalls nichts bezahlen müsstest Du, wenn Du beim gleichen Anbieter bleibst und lediglich in ein anderes Produkt wechselst. Der aufnehmende Anbieter soll ebenfalls Gebühren in Höhe von bis zu 150 Euro erheben dürfen (vgl. Art. 6, Nr. 1, S. 11 Altersvorsorgereformgesetz). Für den Wechsel können also maximal 300 Euro fällig werden.
Beim Wechsel eines klassischen Depots hingegen dürfen Anbieter für den Depotübertrag keine Gebühren verlangen. Das hat der Bundesgerichtshof 2004 entschieden (Az. XI ZR 200/03).
Ein Altersvorsorgedepot soll grundsätzlich jeder und jede für sich eröffnen können, die oder der noch nicht vollständig in Altersrente ist. Allerdings soll nicht jeder die staatliche Förderung bekommen.
Folgende Voraussetzungen wirst Du erfüllen müssen, um grundsätzlich mit Deinem Altersvorsorgedepot förderberechtigt zu sein. Du bist entweder:
Bist Du in Elternzeit oder bekommst aktuell Krankengeld oder Übergangsgeld, sollst Du ebenfalls gefördert werden.
Keine Zulagen oder Steuererstattungen für das Altersvorsorgedepot sollen erhalten:
Du bist mit einem Menschen verheiratet oder in eingetragener Lebenspartnerschaft, der förderberechtigt ist? Dann sollst Du auch gefördert werden können, wenn Du eigentlich nicht zum förderberechtigten Personenkreis für das Altersvorsorgedepot gehörst. In diesem Fall bist du mittelbar förderfähig.
Zukünftig soll auch die Altersvorsorge von Menschen gefördert werden, die nicht in Deutschland leben. Voraussetzung ist, dass Du Pflichtmitglied im gesetzlichen Rentensystem des jeweiligen Landes bist und in Deutschland unbeschränkt oder fiktiv unbeschränkt steuerpflichtig bist. Die deutsche Staatsbürgerschaft ist aber nicht notwendig.
Hintergrund ist eine EU-Richtlinie, die die Gleichbehandlung von Menschen in der EU beziehungsweise des europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) stärkt. Die bisherige – äußerst eingeschränkte – Auslandsregelung der geförderten Altersvorsorge in Deutschland verstößt gegen das Gebot der europäischen Arbeitnehmerfreizügigkeit (vgl. Artikel 45 AEUV und Artikel 28 des EWR-Abkommens).
Gelten soll die Regelung ab 2028 für alle EU-Staaten sowie Länder, deren Rentensystem dem des EWR ähnlich sind. Und zwar sowohl für alle neuen Verträge, beispielsweise das Altersvorsorgedepot, als auch für alle bereits bestehenden Riester-Verträge.
Die maximale Grundzulage soll 540 Euro im Jahr betragen. Wie viel Förderung Du bekommst, ist davon abhängig, wie viel Du einzahlst und wie hoch Deine Steuerlast ist. Dazu können Zulagen bis zu 300 Euro pro Kind kommen, falls Du Mutter oder Vater bist.
Das Grundprinzip der Förderung: Du zahlst Geld in ein spezielles Altersvorsorge-Produkt ein, beispielsweise mit einem ETF-Sparplan in Dein Altersvorsorgedepot. Der Staat unterstützt Dich dabei. Das kann auf drei verschiedene Arten geschehen:
Die Zulagen werden pro Jahr gezahlt. Sie sollen abhängig davon sein, wie viel Geld Du in Dein Depot in dem jeweiligen Jahr einzahlst (vgl. Art. 2, Nr. 7, S. 1. Altersvorsorgereformgesetz). Für die Grundzulage soll demnach gelten:
Laut dem Altersvorsorgereformgesetz liegt die Höchstgrenze für Deine förderfähigen jährlichen Einzahlungen bei 1.800 Euro. Der Mindestbeitrag liegt bei 120 Euro pro Jahr, also zehn Euro pro Monat.
Junge Menschen, die vor dem 25. Geburtstag mit dem Altersvorsorgedepot starten, sollen als zusätzlichen Anreiz einmalig 200 Euro in ihr Depot erhalten.
Eltern sollen zusätzlich zu der Grundzulage eine Kinderzulage bekommen. Für jedes kindergeldberechtigte Kind, das Deinem Vertrag zugeordnet ist, sollst Du pro eingezahltem Euro einen Euro vom Staat dazu erhalten. Das Maximum pro Jahr beträgt hier 300 Euro pro Kind. Zahlst Du also 25 Euro im Monat in Dein Altersvorsorgedepot ein, würdest Du die Kinderzulage in voller Höhe bekommen.
Ein Beispiel: Amie hat in einem Jahr 360 Euro in ihr Altersvorsorgedepot eingezahlt. Also 30 Euro pro Monat. Dafür erhält sie 180 Euro Grundzulage. Da sie ein Kind hat, bekommt sie noch einmal 300 Euro Kinderzulage dazu. Das ergibt insgesamt 480 Euro Zulage. In ihren Vertrag fließen also 840 Euro.
Wie sich unterschiedliche Einzahlungsbeträge und Förderungen in Deinem Altersvorsorgedepot bemerkbar machen, zeigen wir Dir anhand der folgenden Beispiele:
Auch Amies Brüder, Albert und Johannes, eröffnen ein Altersvorsorgedepot und zahlen jedes Jahr Beiträge ein. Albert als alleinerziehender Vater von zwei Kindern zahlt den Mindestbeitrag in Höhe von 120 Euro pro Jahr ein. Johannes als Berufstätiger ohne Kinder den förderfähigen Maximalbetrag von 1.800 Euro.
Die Tabelle zeigt, bei wem wie viel Geld im Depot landet. Daraus ergeben sich unterschiedliche Förderquoten. Das ist das Verhältnis der jährlichen Förderung vom Staat zu Deinen eigenen Einzahlungen.
| Albert | Amie | Johannes | |
| Einzahlungen p.a. | 120 € | 360 € | 1.800 € |
| Grundzulage | 60 € | 180 € | 540 € |
| Kinderzulage 1 | 120 € | 300 € | - |
| Kinderzulage 2 | 120 € | - | - |
| Zulagen gesamt | 300 € | 480 € | 540 € |
| Summe im Depot | 420 € | 840 € | 2.340 € |
| Förderquote | 250 % | 134 % | 30 % |
Quelle: Finanztip-Berechnungen
Da Johannes am meisten einzahlt, kann in seinem Depot das meiste Geld eine Rendite erwirtschaften und sich bis zum Ruhestand entwickeln. Doch auch, wenn Du wie Albert oder Amie nicht so viel sparen kannst, sorgt die hohe Zulagenförderung dafür, dass deutlich mehr Geld in Dein Depot fließt als beim Anlegen ohne Förderung.
Dein Altersvorsorgedepot wird vom Staat unter Umständen auch steuerlich gefördert. In Deiner Steuererklärung kannst Du angeben, wie viel Geld im vergangenen Jahr in Dein Altersvorsorgedepot geflossen ist. Dazu addierst Du Deine Einzahlungen und die erhaltenen Zulagen.
Im obigen Beispiel bekäme Johannes bei 1.800 Euro Einzahlung 540 Euro Zulage. Er könnte also 2.340 Euro bei der Steuer angeben.
Angenommen, Johannes hat einen Grenzsteuersatz von 33,3 Prozent, dann beträgt seine theoretische Steuererstattung rund 770 Euro. Das wären in diesem Beispiel 230 Euro mehr als die Zulage von 540 Euro. Johannes würde über die Steuererklärung dieses Geld angerechnet bekommen. Ob du mit Zulagen, einer Steuererstattung oder einer Kombi aus beidem besser fährst, nennt sich Günstigerprüfung. Willst Du im Detail wissen, wie sie funktioniert, klappe einfach das nachfolgende Element aus.
Wie auch bei der bisherigen Riester-Förderung soll es im neuen Fördersystem eine Günstigerprüfung geben. Dabei vergleichen Finanzamt und Zulagenstelle Deine Zulagenhöhe und Deine berechnete Steuerersparnis miteinander.
Fall A: Deine Zulagen sind höher als Deine Steuerersparnis. In diesem Fall bekommst Du die Zulagen in den Vertrag gezahlt. Das geschieht in der ersten Hälfte des Folgejahres. Darüber hinaus erhältst Du kein Geld über die Steuer zurück, denn die Zulagen sind für Dich der bessere – sprich günstigere – Förderweg.
Fall B: Deine Zulagen sind niedriger als Deine Steuerersparnis. Auch in diesem Fall bekommst Du die Zulagen in den Vertrag gezahlt. Darüber hinaus erhältst Du noch die Differenz zwischen Deiner Zulagenhöhe und der berechneten Steuerersparnis. Allerdings wird diese nicht in Dein Altersvorsorgedepot gezahlt, sondern mit Deinen Steuern verrechnet. Sie verringert also entweder die Summe, die Du an Steuern zahlen musst, oder sie erhöht Deine Steuerrückerstattung. Das war im Beispiel mit Johannes weiter oben der Fall.
Fall C: Sollten Zulagen und Steuerersparnis gleich hoch sein, erhältst Du nur die Zulage. Wie im bisherigen Riester-System soll es darüber hinaus die Möglichkeit geben, auf die Zulagen komplett zu verzichten und die gesamte Förderung über die Steuerersparnis zu erhalten. Das wird unseren bisherigen Analysen nach allerdings nur in den seltensten Fällen Sinn ergeben.
Bist Du über Deinen Partner förderberechtigt, ist die Höhe Deiner Zulagen abhängig von dessen Einzahlungen. Du erhältst 50 Prozent der Einzahlungen Deines Partners oder Deiner Partnerin als Grundzulage. Allerdings ist Deine Grundzulage auf maximal 175 Euro begrenzt. Kinderzulagen kannst Du in voller Höhe erhalten, maximal also 300 Euro.
Du musst, um überhaupt Zulagen zu erhalten, aber auch selbst mindestens 120 Euro im Jahr einzahlen.
Beispiel: David ist als Hausmann mit seinem Altersvorsorgedepot nicht förderfähig. Seine Frau Victoria ist angestellt und zahlt daher Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenkasse ein. Dadurch kann auch David Förderung vom Staat bekommen.
Er zahlt nur den Mindestbeitrag in Höhe von 120 Euro pro Jahr ein. Seine Zulagen berechnen sich aber anhand von Victorias Einzahlungen. Das ist gut für ihn. Denn aufgrund ihrer Einzahlung in Höhe von 1.200 Euro pro Jahr bekommt er 175 Euro Grundzulage.
Die Zulagen für ihre beiden Kinder haben die beiden Davids Altersvorsorgedepot zugeordnet. Bei ihrem Wert von 1.200 Euro p.a. sind das 300 Euro – der Maximalbetrag für Kinder.
| Victoria | David | |
|---|---|---|
| Einzahlungen p.a. | 1.200 € | 120 € |
| Grundzulage p.a. | 390 € | 175 € |
| Kinderzulage 1 p.a. | 300 € | |
| Kinderzulage 2 p.a. | 300 € | |
| Zulage gesamt | 390 € | 775 € |
| Geld, das p.a. ins Depot fließt | 1.690 € | 895 € |
| Förderquote | 33 % | 646 % |
Quelle: Finanztip-Berechnungen (Stand: April 2026)
Die Tabelle zeigt, dass David durch die mittelbare Förderung rund sechseinhalb Mal so viel Zulage bekommt wie er Geld in sein Depot einzahlt.
Das Standarddepot ist eine Basisvariante des Altersvorsorgedepots. Jedes Unternehmen, das ein Altersvorsorgedepot anbietet, soll verpflichtet sein, zusätzlich ein solches Standarddepot anzubieten – oder alternativ auf das Standarddepot einer Partnerfirma zu verweisen.
Gedacht ist das Standarddepot für Einsteiger oder Aktien-Neulinge, die sich noch nicht selbst zutrauen, Anlageentscheidungen zu treffen. Damit Verbraucher mit wenig Erfahrung die Produkte am Markt besser vergleichen können, sollen die Anbieter enge Vorgaben für die Ausgestaltung ihrer Standarddepots haben.
Das Standarddepot soll zwei vorausgewählte Fonds beinhalten. Einer davon muss risikoarm sein, also laut SRI in Risikoklasse 1 oder 2 liegen. Der andere muss in Risikoklasse 3, 4 oder 5 liegen und ist demnach etwas chancenorientierter (vgl. Art. 6, Nr. 1, Buchst. c, S. 2 Altersvorsorgereformgesetz). ETFs auf den MSCI All Countries World Index liegen beispielsweise in der Klasse 4.
Die Aufteilung zwischen den beiden Fonds soll vom Anbieter vorgenommen werden. Du sollst sie aber anpassen können. Zudem soll es für das Standarddepot gesetzlich bestimmte Vorgaben geben, wie der Anbieter Dein Guthaben ab einem gewissen Zeitpunkt vor dem angedachten Rentenbeginn aufteilen muss.
Dabei soll sichergestellt werden, dass ein bestimmter Anteil Deines Vorsorgevermögens in sichereren Anlagen steckt, damit Du bei einem Börsencrash direkt zu Rentenbeginn nicht Dein gesamtes Vorsorgevermögen verlierst. Auch hierbei sollst Du aber mitentscheiden dürfen, wenn Du möchtest.
Wir bei Finanztip empfehlen Dir, Dein Altersvorsorgedepot selbst zusammenzustellen. So bist Du frei in Deiner Depotzusammensetzung.
Die Effektivkosten des Standarddepots dürfen maximal ein Prozent pro Jahr betragen (vgl. Art. 6, Nr. 3, S. 2 Altersvorsorgereformgesetz). Was sich für Riester-Sparer mit Rentenversicherungen nach einem traumhaften Wert anhört, ist im Vergleich zu kostenfreien Depots und günstigen ETF-Sparplänen allerdings sehr teuer. Es wird daher darauf ankommen, zu welchem Preis die Unternehmen das Standarddepot wirklich anbieten werden.
Darüber hinaus ist vorgesehen, dass Du die Möglichkeit haben musst, das Standarddepot komplett digital und ohne Beratung zu erwerben.
Die Koalition hat angekündigt, dass es neben Depots bei privaten Anbietern auch ein staatlich organisiertes Altersvorsorgedepot geben wird. Das soll eine günstige und einfache Standardlösung für Unentschlossene und Unerfahrene bieten. Dafür sollen die gleichen Regeln wie für die private Konkurrenz gelten. Wie das Vorhaben konkret umgesetzt wird, ist noch nicht klar.
Langfristiges Anlegen am Aktienmarkt muss nicht kompliziert sein. Am besten eignet sich dafür ein weltweit gestreuter Aktien-ETF auf den MSCI ACWI IMI, FTSE All-World oder MSCI ACWI. Einen solchen gibt es bei allen großen Fondsanbietern, zum Beispiel bei iShares, Vanguard und xTrackers. Im Finanztip ETF-Finder kannst Du darüber hinaus nach verschiedenen Kriterien filtern, die Dir bei der Auswahl Deines ETF besonders wichtig sind.
Im Vergleich mit einem normalen Depot hat das Altersvorsorgedepot zwei Nachteile und vier Vorteile.
1. Geringere Flexibilität: Im Gegensatz zu einem normalen Depot, das Du komplett frei gestalten und aus dem Du Dir auch jederzeit Geld auszahlen lassen kannst, soll es beim Altersvorsorgedepot die gleiche Vorgabe wie bei Riester-Verträgen geben. Heißt: Würdest Du Dir vor dem Alter von 65 das Geld auszahlen lassen, wäre das eine sogenannte förderschädliche Verwendung. In diesem Fall müsstest Du alle erhaltenen Zulagen und auch eventuell erhaltene Steuerersparnisse zurückzahlen. Die Gewinne, die aus der Anlage der Zulagen entstanden sind, dürftest Du dabei aber behalten.
2. Beschränkung der Anlage: Bei einem klassischen Depot kannst Du jeden bei Deinem Anbieter angebotenen Fonds beziehungsweise jedes verfügbare Wertpapier kaufen und besparen. Beim Altersvorsorgedepot hingegen wird es Beschränkungen geben. Details dazu liest Du oben im ersten Kapitel.
Wenn Du das Altersvorsorgedepot für seinen originären Zweck nutzen möchtest, scheinen die Nachteile vernachlässigbar. Ihnen gegenüber steht eine Reihe von Vorteilen:
1. Keine Steuern in der Ansparphase: Während der Laufzeit musst Du keine Steuer auf die Vorabpauschale zahlen. Das sorgt dafür, dass während des Vermögensaufbaus kein Geld aus dem Depot abfließt. Dadurch kann sich Dein Geld im Altersvorsorgedepot bei gleicher Rendite und gleichen Kosten besser entwickeln als in einem normalen Depot.
2. Mehr Rendite durch die Zulage: Die Zulagen vom Staat erhöhen Deinen Depotwert, daher machst Du bei positiver Rendite mehr Gewinn als ohne staatliche Förderung. Über die Jahre kommt da ordentlich etwas zusammen. Vor allem, da der Vorteil aufgrund des Zinseszins-Effekts stetig größer wird. In Deinem Altersvorsorgedepot vermehrt sich Dein Geld also schneller als in einem klassischen Depot.
Diese beiden Vorteile können zusammengenommen enorm viel ausmachen. Willst Du das einmal für Dich selbst durchspielen, haben wir gleich zwei Rechner für Dich, mit denen das einfach möglich ist.
Mit unserem Altersvorsorgedepot-Rechner kannst Du herausfinden, wie sich Dein Altersvorsorgedepot entwickeln würde und das Ganze mit einem „normalen“ ETF-Sparplan vergleichen. Hier geht es zum Altersvorsorgedepot-Rechner.
Hast Du schon einen alten Riester-Vertrag und willst wissen, wie sich dieser entwickeln würde, wenn Du ihn in ein AV-Depot umziehst? Dann nutze unseren AV-Depot vs. Riester-Rechner. Hier geht es zum AV-Depot vs. Riester-Rechner.
3. Steuerfreies Umschichten: Schichtest Du in einem normalen Depot Guthaben von einem Fonds in einen anderen um, zahlst Du neben Kauf- und Verkaufsgebühren auch Steuern auf Gewinne. Nicht so im Altersvorsorgedepot. Hier sollst Du die Möglichkeit bekommen, beliebig zu verändern, wie Du Dein Geld anlegst. Besonders zum Tragen kommt dieser Vorteil in den letzten Jahren vor dem Ruhestand. Schichtest Du beispielsweise einen Teil Deines Guthabens in einen weniger schwankenden Geldmarktfonds um, musst Du dabei keine Steuern zahlen. Bei größeren Summen kannst Du durch diese Regelung so mehrere Tausend Euro sparen.
4. Steuerfreies Rebalancing: Hast Du mehrere Fonds in Deinem Altersvorsorgedepot, kannst Du in der Ansparphase auch steuerfreies Rebalancing betreiben. Rebalancing beschreibt den Prozess, eine bestimmte Gewichtung von mehreren Anlagen regelmäßig wiederherzustellen. Beispielsweise möchtest Du zwei Fonds gleich gewichten. Da sie sich aber unterschiedlich entwickeln, kann sich das Verhältnis über die Zeit ändern. Um Deine Wunschaufteilung wiederherzustellen, verkaufst Du jährlich einige Anteile des Fonds, der gut lief, und kaufst Fondsanteile, die sich weniger gut entwickelt haben.
Wie Du Dein Depot im Alter richtig nutzt
Expertengespräch am 03.09.2026
Sichere Dir als Finanztip Unterstützer für 8 €/Monat regelmäßig Deinen direkten Draht zu unseren Experten im Finanztip-Expertengespräch.
Neben der Höchstgrenze für die förderfähigen Einzahlungen wird es auch einen grundsätzlichen Maximalbetrag pro Vertrag geben: 6.840 Euro pro Jahr. Bis zu dieser Summe kannst Du Geld in Dein Altersvorsorgedepot einzahlen. Neben den geförderten 1.800 Euro also noch weitere 5.040 Euro.
Aktuell halten wir bei Finanztip es für den Großteil der Menschen für sinnvoll, nur bis zur Grenze von 1.800 Euro einzuzahlen, um die maximale Förderung zu erhalten. Sollte diese Sparrate nicht ausreichen, um Deine Rentenlücke im Alter zu schließen, ist eine Kombination mit einem privaten Depot und ETF-Sparplan unseren Analysen nach eine gute Mischung.
Zwar wirst Du auch auf die Erträge aus den Einzahlungen über 1.800 Euro keine Vorabpauschale zahlen. Dafür wird aber bei der Auszahlung das gesamte Depotvermögen mit Deinem persönlichen Steuersatz versteuert werden. Das kann den Vorteil aus der nicht vorhandenen Vorabpauschale schnell zunichtemachen.
Für den Großteil der Verbraucherinnen und Verbraucher ist die Kombi aus privatem Depot und Altersvorsorgedepot die einfachere und günstigere Lösung.
Es gilt neben den bereits erläuterten steuerlichen Gründen zudem: Ein zweiter Altersvorsorgedepot-Vertrag erhöht nicht Deine Förderung. Die wird es nur auf die ersten 1.800 Euro pro Jahr geben – egal ob Du diese Einzahlung in einen Vertrag zahlst oder auf zwei Verträge aufteilst.
Für die Auszahlung des Depot-Guthabens wirst Du Dich entweder für einen Auszahlplan bis zum Alter von mindestens 85 Jahren oder eine lebenslange Rentenzahlung entscheiden können. In beiden Fällen bekommst Du monatlich Geld ausgezahlt. Entscheidest Du Dich für die Auszahlungsversion der lebenslangen Rente, wirst Du Dich noch einmal zwischen zwei Versionen entscheiden können.
Und egal welche Auszahlungsform Du wählst: Du wirst zwischen Deinem 65. und 70. Geburtstag in die Auszahlphase Deines Altersvorsorgedepots wechseln können. Beziehst Du schon vorher eine gesetzliche Altersrente oder eine Beamtenpension, wird das ebenfalls früher möglich sein.
In allen Varianten hast Du außerdem Stand jetzt die Möglichkeit zu Beginn der Auszahlphase 30 Prozent des angesparten Vermögens auf einen Schlag zu entnehmen. Das nennt sich Teilkapitalisierung.
Achtung: Die Einmalzahlung wirst Du mit Deinem persönlichen Steuersatz versteuern müssen. Solltest Du in dem Jahr noch gearbeitet haben, ist es meist sinnvoll, die Auszahlung der Summe beim Übergang in die Auszahlphase auf den 1. Januar des Folgejahres zu legen. So erhältst Du Arbeitslohn und die Einmalzahlung nicht im selben Jahr und zahlst daher weniger Steuern.
Mehr zum Versteuern von Auszahlungen aus dem Altersvorsorgedepot liest Du in Kapitel 8.
Lass uns nun gemeinsam die Möglichkeiten der Auszahlphase im Detail anschauen.
Beim Auszahlplan bekommst Du monatlich Geld von Deinem Anbieter, mindestens bis zu Deinem 85. Geburtstag. Weil Dein Geld im Depot weiter angelegt bleibt und Du gleichzeitig Geld entnimmst, kann auch Deine monatliche Auszahlung steigen oder sinken. Das soll so funktionieren: Für die erste Berechnung der Höhe werden je nach Deinem Wunsch 80 bis 100 Prozent des Wertes Deines Depots zum Stichtag, an dem Du in die Auszahlphase wechselst, zugrunde gelegt. Hast Du Dich für die Teilkapitalisierung entschieden, wird dieser Betrag abgezogen. Der Rest wird dann durch die Anzahl an verbleibenden Monaten bis zum Alter 85 geteilt.
Weil sich der Wert Deines Altersvorsorgedepots im Laufe der Zeit ändert, muss die Berechnung auch regelmäßig neu durchgeführt werden. Dafür sollen Anbieter im Vertrag Stichtage festlegen, mindestens aber alle drei Jahre. Ist am Ende des Auszahlungsplan noch Geld im Depot, sollst Du dieses auf einen Schlag ausgezahlt bekommen.
Ein vereinfachtes Beispiel: Amar hat zum Wechsel in die Auszahlphase mit 65 Jahren 200.000 Euro in seinem Depot. Er entnimmt als Teilkapitalisierung einmalig 30 Prozent des Depotwertes, also rund 60.000 Euro. Von den verbleibenden 140.000 Euro werden 80 Prozent dann auf 20 Jahre, also 240 Monate, aufgeteilt. Dabei nehmen wir eine Rendite von drei Prozent pro Jahr an, mit dem sich das Kapital durch die Anlage beim Anbieter im Ruhestand weiterhin vermehrt. Gleichzeitig berechnen wir auch Kosten von 0,5 Prozent pro Jahr. In den ersten drei Jahren bekommt Amar dann brutto jeden Monat rund 470 Euro ausgezahlt.
Am nächsten Stichtag wird erneut gerechnet. Weil es nun bis zum Alter 85 weniger Monate sind und sich Amars restliches Kapital gut entwickelt hat, steigt seine Auszahlung. Für die nächsten drei Jahre bekommt er rund 530 Euro brutto pro Monat. Diese Anpassung geschieht nun alle drei Jahre. In den letzten drei Jahren des Auszahlungsplans liegt die Rate bei rund 1.420 Euro brutto im Monat. Und Amar bekommt mit 85 Jahren noch 9.340 Euro Restvermögen vor Steuern ausgezahlt.
Dass es so läuft wie im Beispiel, ist keinesfalls gesagt. Bleibt das Depotvermögen weiter angelegt, ist es auch Börsenschwankungen ausgesetzt. Bei gleichzeitiger Auszahlung kann diese Volatilität große Auswirkungen haben. Ein gleichbleibendes Wachstum wie im Beispiel ist äußerst unwahrscheinlich.
Die genauen Konditionen der Auszahlphase werden bei jedem Anbieter und Produkt zudem unterschiedlich sein. Das Gesetz sieht vor, dass Unternehmen auch spezielle Produkte nur für die Auszahlphase anbieten dürfen. Insofern wird es sinnvoll sein, vor dem Übergang in die Auszahlphase noch einmal über einen Anbieterwechsel nachzudenken. Zu gegebener Zeit findest Du bei Finanztip einen Vergleich der besten Angebote, sodass Du Dir das für Dich passende Auszahlprodukt raussuchen kannst.
Hast Du in Deinem Depot noch Guthaben, wenn Du stirbst, kannst Du es vererben. Je nachdem, an wen das Geld geht und was damit geschieht, ist die Übertragung entweder förderschädlich oder förderunschädlich.
Erhält Dein Ehe- oder eingetragener Lebenspartner das Geld und legt dieser es anschließend in ein eigenes Altersvorsorgedepot, ist das förderunschädlich. Er darf also Deine Zulagen behalten und muss Steuererstattungen, die Du eventuell erhalten hast, nicht zurückzahlen. Dafür reicht es aus, dass Dein Partner erst für die Übertragung ein Altersvorsorgedepot eröffnet. Er muss allerdings noch mit Dir innerhalb der EU oder in Norwegen, Island oder Liechtenstein dauerhaft zusammengelebt haben.
Geht das Geld an jemand anderen oder fließt es nicht in ein Altersvorsorgedepot, gilt die Übertragung als förderschädlich. Der Empfänger bekommt dann nur das Guthaben ausgezahlt, das nach Abzug von erhaltenen Zulagen und eventuell gewährten Steuervorteilen noch übrigbleibt (vgl. Art. 2, Nr. 14, Buchst. b Altersvorsorgereformgesetz). Erbschaftssteuer kann natürlich auch fällig werden, wenn das übrige Depotvermögen die Freibeträge überschreitet. Mehr erfährst Du auch im Ratgeber zur Erbschaftsteuer.
Entscheidest Du Dich für die lebenslange Rente, enden Deine Auszahlungen nicht mit dem 85. Geburtstag. Sondern Du erhältst die monatlichen Zahlungen von Deinem Anbieter bis Du stirbst. Diese werden ebenfalls auf Basis Deines Depotwerts berechnet. Allerdings mit dem Unterschied, dass das Enddatum der Zahlungen im Vorhinein nicht klar ist. Daher würde Dein Anbieter so kalkulieren, als ob Du sehr, sehr alt würdest. Mit Hilfe des Rentenfaktors rechnet er Dein Guthaben in eine lebenslange Rente um. Der Rentenfaktor wird vom Versicherer festgelegt. Er ist bei jedem Vertrag individuell und gibt an, wie viel Geld Du monatlich pro 10.000 Euro Depotwert erhältst.
Ein Beispiel: Merret hat 300.000 Euro im Depot und entnimmt 90.000 Euro zu Beginn ihres Ruhestands mit 67 Jahren als Einmalzahlung. Sie entscheidet sich für die lebenslange Verrentung der verbleibenden 210.000 Euro. Bei einem Rentenfaktor von 35 würde Merret monatlich 735 Euro Bruttorente erhalten. Beträgt der Rentenfaktor ihres Vertrags allerdings nur 30, startet sie mit 630 Euro. Liegt er bei 25, sind es nur 525 Euro im ersten Monat.
Schon am Beispiel wird ersichtlich: Ob die lebenslange Rente eine echte Alternative zum Auszahlplan darstellt, wird auf die konkrete Gestaltung der neuen Produkte und darüber hinaus auf die individuellen Konditionen der Verträge ankommen. Vor allem auf den Rentenfaktor, die Rendite und die Kosten im Ruhestand. Zusätzlich soll es auch neue Möglichkeiten geben, wie das Geld während der Auszahlphase angelegt wird.
Welche Variante – Auszahlplan oder lebenslange Rente – für Dich besser ist, hängt aber nicht nur von der letztlichen Höhe der Auszahlungen ab, sondern auch von Deinen Präferenzen und Deinem Gesundheitszustand.
Optional soll es bei der lebenslangen Rente auch die Möglichkeit geben, Deine Familie abzusichern – zumindest ein bisschen. Die Unternehmen sollen als Zusatzbaustein eine Rentengarantiezeit von zehn oder 20 Jahren anbieten dürfen. Das bedeutet: Du kannst Dich für eine etwas niedrigere Rente entscheiden. Dafür wird sie die ersten zehn Jahre nach Übergang in die Auszahlphase aber garantiert ausgezahlt. Also auch, wenn Du bereits verstorben bist. Sie geht dann an Deine Hinterbliebenen.
Liegt Deine potenzielle monatliche Auszahlung unter einem bestimmten Wert, wirst Du die gesamte Summe aus Deinem Altersvorsorgedepot als Einmalzahlung erhalten können. Der Grenzwert dafür steigt jedes Jahr und ist abhängig von der Bezugsgröße in der Sozialversicherung pro Monat. In diesem Jahr beträgt sie 3.955 Euro.
Liegt Deine potenzielle monatliche Rente unter einem Prozent dieses Werts – in diesem Jahr also 39,55 Euro – kannst Du statt der monatlichen Rente eine Einmalzahlung bekommen. Denn Deine Rente wäre dann eine sogenannte Kleinbetragsrente.
Die Abfindung musst Du versteuern. In der Steuererklärung kannst Du dabei auch die Anwendung der Fünftelregelung beantragen.
Im Rahmen der Reform der privaten Altersvorsorge wird die Regelung zur Kleinbetragsrente angepasst und der Grenzwert erhöht. Eine Abfindung wird dann möglich sein, wenn Deine potenzielle Rente maximal 1,5 Prozent der Bezugsgröße beträgt. Heißt: Dein Guthaben darf dann etwas höher sein als bisher und Du kannst trotzdem die Abfindung wählen.
Bei der Umrechnung von Guthaben zu potenzieller Rente kommt es auf den Rentenfaktor an. Diesen legt Dein Anbieter beim Übergang in die Auszahlphase fest.
Als Faustregel kannst Du Dir merken: Bei einem Rentenfaktor von 30 wirst Du ab Inkrafttreten der Reform voraussichtlich eine einmalige Abfindung bekommen können, wenn das Guthaben in Deinem Riester-Vertrag oder Altersvorsorgedepot im Bereich bis maximal 20.000 Euro liegt. Diese Änderung des Prozentsatzes soll darüber hinaus auch für Riester- und Rürup-Verträge gelten.
Wie Du die monatlichen Auszahlungen im Ruhestand versteuern musst, wird nicht von der Auszahlvariante abhängen. Sondern davon, aus welchen Einzahlungen die Gewinne entstanden sind, die Dir ausgezahlt werden. Das ist die einfachste Variante.
Hast Du zusätzlich Geld in den Vertrag eingezahlt, zum Beispiel den Höchstbetrag pro Vertrag von 6.840 Euro, dann liegen in Deinem Depot auch Erträge von nicht geförderten Einzahlungen.
Bei Erträgen von nicht geförderten Einzahlungen hängt die Besteuerung davon ab, auf welche Weise Dir das Geld ausgezahlt wird, wie alt Du bist und wie lange der Vertrag gelaufen ist.
Bei einer lebenslangen Rente versteuerst Du Erträge aus nicht geförderten Einzahlungen mit Deinem persönlichen Einkommensteuersatz. Allerdings bekommst Du einen Rabatt, denn Du musst nur einen Teil der Erträge versteuern.
Das heißt Ertragsanteilsbesteuerung und bedeutet, dass Dein Alter beim Übergang in die Auszahlphase entscheidend für den Steuersatz ist. Bist Du bei Auszahlbeginn beispielsweise 65 Jahre alt, musst Du 18 Prozent der Gewinne aus diesem Teil des Geldes versteuern. Bist Du 67 Jahre alt, sind es 17 Prozent. Dieser Wert bleibt für die gesamte Dauer der Auszahlung gleich.
Bekommst Du Geld aus Deinem Depot auf einen Schlag ausgezahlt – beispielsweise bei der Teilentnahme zu Rentenbeginn oder der Kleinbetragsrente – kommen zur Feststellung der Art der Besteuerung Dein Alter und die Vertragsdauer ins Spiel.
Fall 2a) Du bist älter als 62 Jahre und der Vertrag lief mindestens zwölf Jahre. Dann versteuerst Du die Hälfte der Erträge aus Deinen nicht geförderten Einzahlungen mit Deinem persönlichen Einkommensteuersatz. Dieses Verfahren ist äquivalent zum früheren Halbeinkünfteverfahren bei Lebensversicherungen (vgl. § 20, Abs. 1, Nr. 6 EStG).
Für diesen Fall gibt es bisher weder von Seiten des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) noch von der Zulagenstelle der Deutschen Rentenversicherung eine konkrete Aussage zur Besteuerung.
Wenn Du bereits einen Riester-Vertrag hast, wirst Du die Möglichkeit bekommen, ins neue Fördersystem zu wechseln. Zum Beispiel in das neue Altersvorsorgedepot.
Ob Du wechseln solltest – und wenn ja, in welches Modell – hängt von vielen Faktoren ab. Wie die neuen Produkte konzipiert sein werden und was sie kosten, spielt dabei eine entscheidende Rolle. Auch relevant ist, welche Konditionen Dein alter Vertrag hat und wie gut er bisher gelaufen ist.
Das neue Fördersystem scheint auf den ersten Blick eine Verbesserung für viele Riester-Sparer zu sein. Für manche Menschen wird es nach Finanztip-Einschätzung allerdings finanziell sinnvoller sein, im alten System zu bleiben. Deinen bestehenden Riester-Vertrag kannst Du dann behalten.
Der Wechsel ins neue Fördersystem soll nicht automatisch passieren. Ein formloses Schreiben an Deinen Riester-Anbieter soll dafür aber ausreichen.
Beim Wechsel von einem Riestervertrag zum Altersvorsorgedepot kannst Du Dein Riester-Guthaben mitnehmen. Dafür schließt Du einen Altersvorsorgedepot-Vertrag bei einem Depotanbieter ab. Bei der Eröffnung gibst Du an, dass Du einen Guthaben-Übertrag von Deinem alten Vertrag wünschst. Dann solltest Du Deinem alten Anbieter bestätigen oder ihn informieren, dass Du einen Wechsel möchtest. Anschließend kümmern sich die beiden Anbieter um die Abwicklung.
Wie lange eine solche Übertragung dauern wird, steht derzeit noch nicht fest. Das Gesetz sieht vor, dass sie innerhalb einer Frist von drei Monaten zum Quartalsende abgeschlossen sein muss (§ 1, Abs. 1, S. 1, Nr. 10, Buchst. b AltZertG). Wir schätzen aktuell mit Blick auf die uns bekannten Prozesse bei der Zulagenstelle, über die der Wechsel laufen muss, die Wechselzeit auf sechs bis neun Wochen nach Kündigung ein. Aus dem Gesetz ergibt sich im langwierigsten Fall aber auch eine Dauer von knapp sechs Monaten.
Das heißt aber nicht, dass Du Dir direkt zu Jahresbeginn großen Wechseldruck machen musst. Wichtiger ist, dass Du die neuen Angebote genau für Dich prüfst, statt durch unnötige Eile einen Vertrag abzuschließen, aus dem Du dann noch einmal wechseln musst.
Nein. Das Altersvorsorgedepot wird ein spezieller Depot-Vertrag sein, der besondere Bedingungen und Regularien hat.
Hast Du bereits ein Depot, kannst Du es daher nicht in ein Altersvorsorgedepot umwandeln. Aber Du kannst ein Altersvorsorgedepot zusätzlich eröffnen und neben Deinem normalen Depot haben.
Geringverdienende, die mehrere Kinderzulagen in ihrem Riester-Vertrag erhalten, sollten eher nicht zum Altersvorsorgedepot wechseln. Die ursprüngliche Hauptzielgruppe von Riester profitiert im neuen System nach unseren Berechnungen deutlich weniger als beispielsweise Durchschnitts- und Gutverdiener.
Denn wenn Du Kinder hast, wenig verdienst und auch nur wenig für Deine Altersvorsorge sparen kannst, würdest Du im alten System mehr staatliche Förderung bekommen als im neuen System. Und Du müsstest auch weniger Geld selbst einzahlen. Das folgende Beispiel verdeutlicht das.
Albert, der alleinerziehende Vater aus unserem Beispiel, verdient 20.000 Euro brutto im Jahr. Seine beiden Kinder sind nach 2008 geboren. Die folgende Tabelle zeigt den Unterschied zwischen einem Riester-Vertrag nach dem alten Fördersystem und einem Altersvorsorgedepot nach dem neuen System.
| altes Fördersystem | neues Fördersystem | |
|---|---|---|
| Eigenbeitrag | 60 € p.a. (Mindestbeitrag) | 120 € p.a. (Mindestbeitrag) |
| Grundzulage | 175 € p.a. | 60 € p.a. |
| Kinderzulage 1 | 300 € p.a. | 120 € p.a. |
| Kinderzulage 2 | 300 € p.a. | 120 € p.a. |
| Zulagen insgesamt | 775 € p.a. | 300 € p.a. |
| Summe im Vertrag | 835 € p.a. | 420 € p.a. |
| Förderquote | 1.292 % | 250 % |
Quelle: Finanztip-Berechnungen
In beiden Fördersystemen zahlt Albert den Mindestbeitrag, um überhaupt einen Vertrag zu bekommen und Anspruch auf die Förderung zu haben. Im alten System sind das 60 Euro, im neuen 120 Euro pro Jahr.
Statt 775 Euro Zulage bekäme Albert im neuen System nur 300 Euro pro Jahr vom Staat. Denn die Zulagen würden im neuen System prozentual auf die Höhe seiner Einzahlungen berechnet. Im bisherigen System bekommt er die Zulagen, wenn er die Vorgabe zur Höhe des Eigenbeitrags erfüllt hat. Diese berechnet sich aus seinem Bruttoeinkommen des Vorjahres und ist bei ihm mit dem Mindestbeitrag abgedeckt.
Wie groß der Unterschied für Albert ist, wird nicht nur daran deutlich, dass im neuen System insgesamt viel weniger Geld in den Vertrag fließt. Sondern auch besonders an der Förderquote.
Im alten System betragen die Zulagen für ihn 1.292 Prozent seines Eigenbeitrags. In seinen Vertrag fließt also knapp 13-mal so viel Zulage wie Geld von seinem Konto. Im neuen System würde die Förderquote nur bei 250 Prozent liegen. Das ist noch immer ein nennenswerter Bonus.
Aber: Albert müsste im neuen Fördersystem doppelt so viel Geld einzahlen wie im alten und hätte am Ende des Jahres nur halb so viel Geld in seinem Vertrag.
Ab 2027 kannst Du keinen neuen Vertrag im alten Fördersystem mehr abschließen (Art. 2, Nr. 3, Buchst. c Altersvorsorgereformgesetz).
Hast Du ein eher geringes Einkommen und mehrere Kinder, wird ein Altersvorsorgedepot – und damit das neue Fördersystem – für Dich wahrscheinlich nachteilig sein. Denn auch, wenn Du im Altersvorsorgedepot mit Deinem Guthaben eine höhere Rendite erwirtschaften kannst als in bisherigen Riester-Produkten: Die staatliche Förderung ist bei geringen Einzahlungen der weitaus größere Faktor.
Bist Du schon am Ende der Ansparphase Deines Riester-Vertrags angekommen? Dann stehst Du vor der Entscheidung, wann Du in die Auszahlphase wechselst. Wenn die Auszahlphase so verändert wird wie vorgesehen, wird sie deutlich flexibler und besser. Aktuell hast Du selbst bei einem Auszahlplan unnötige Kosten. Das liegt daran, dass Dein Anbieter verpflichtet ist, mit einem Teil Deines Riester-Guthabens eine Rentenversicherung zu kaufen. Aus dieser bekommst Du ab dem Alter von 85 Jahren Deine Rente ausgezahlt. Dadurch entstehen erneut sowohl Abschluss- als auch Verwaltungskosten.
Gehst Du erst nach Inkrafttreten der Reform in die Auszahlphase, kannst Du die verbesserten Bedingungen nutzen. Konkret: Dein Auszahlplan muss nur bis 85 Jahre laufen, eine zusätzliche Rentenversicherung ist nicht nötig.
Bist Du bereits in der Auszahlphase Deines Riester-Vertrags, ist ein Systemwechsel nicht mehr möglich.
Wenn Du bisher noch keine private Altersvorsorge hast, warte nicht auf die Reform, sondern starte schon jetzt mit Deinem Vermögensaufbau für den Ruhestand. Denn jeder Monat zählt.
Alle Infos zum Loslegen findest Du in unserem Ratgeber zum ETF-Sparen.
Zum Altersvorsorgedepot und zu allen anderen Entwicklungen im Zuge der Reform halten wir Dich selbstverständlich bei Finanztip auf dem Laufenden – unter anderem über unseren Newsletter und unsere Finanztip-App.