Beiträge von michael_d

    Ich habe gerade etwas interessantes festgestellt:

    In den letzten Tagen wurden bei mir bei der ING diverse Vorabpauschalen abgerechnet, die Steuer wurde wie erwartet rückwirkend zum 2.1. abgebucht.

    Heute kam dann auch die erste Abrechnung der Comdirect und dort wurde die Steuer mit 20.1. wertgestellt.

    Es scheint also nicht zwangsläufig bei jeder Bank die rückwirkende Wertstellung zu erfolgen.

    Kann ich das Geld dann heute (20.1.) bereits wieder investieren, also vor dem Wertstellungsdatum, oder entstehen dann Kosten in Form von z.B. Überziehungszinsen

    Ja das kannst du. Die Wertstellung ist immer 2 Tage nach dem Kauf/Verkauf. Sprich, wenn du heute kaufst, dann ist Wertstellung für den kauf erst am 22.1. und damit ist dein Konto zu keiner Zeit im Minus.

    Buche ich diese 500 Euro dann aber am 15.1. ab (oder gebe sie aus) und bringe damit das Konto auf Null und erfahre aber erst Ende Januar oder Anfang Februar, dass die Steuern fällig sind (wie bei mir letztes Jahr), dann laufe ich mit dem Verrechnungskonto doch nachträglich ab dem 15.1. in die Miesen und müsste Dispozinsen ab dem 15.1. zahlen.

    Das muss nicht zwangsläufig so sein. Ich habe auch schon gehört, dass die Bank die Steuer dann einfach nicht abbucht, wenn das Konto nicht gedeckt ist. Die Bank versucht es dann ggf. später nochmal abzubuchen und wenn das auch nicht klappt, dann musst du die Vorabpausche selbst über die Steuererklärung versteuern.

    Ich halte dieses Vorgehen der Banken für skandalös. Es widersprich jeglichem seriösen Geschäftsgebahren, einen Betrag irgendwann abzubuchen, der vor der Abbuchung nie mitgeteilt wurde und dann für eine angebliche Überziehung Zinsen zu fordern.

    Die Bank ist das falsche Ziel für deinen Unmut. Du müsstest dich über den Gesetzgeber aufregen, denn dieser hat das Gesetzt ja so geschrieben. Die Bank führt es nur aus.

    Der Gesetzgeber verlangt eine Wertstellung zum 2.1. Die Bank bekommt aber die Daten für die Abrechnung vom entsprechenden Datenlieferanten erst Mitte Januar. Sie kann also die Steuer erst Mitte Januar abbuchen. Wenn die Bank nun mit Wertstellung mitte Januar abbuchen würde, dann müsste die Bank die entsprechenden Strafzinsen bezahlen, denn sie muss ja auch zum 2.1. ans Finanzamt überweisen. Und warum sollte die Bank die Zinsen bezahlen für deine Steuerschuld?

    Ich persönlich überschlage das einfach, indem ich 25% vom Verkaufserlös abziehe. Damit ziehe ich bewusst zu viel Steuer ab, aber ich rechne bei solchen Dingen immer eher konservativ.

    Und ganz exakt kann ich es sowieso nicht ausrechnen, da meine Entnahmephase noch 20 Jahre in der Zukunft liegt und sich die Steuergesetze bis dahin noch ändern können.

    Naja, nun plane ich ja auch keinen Verkauf, bin zu dem Zeitpunkt bestimmt auch wieder in einem anderen Land.

    Und dieses andere Land hat dann wieder andere Steuergesetze. Aber nun weißt du ja, worauf es zu achten gilt.

    Wobei ich mir vorstellen kann, dass es beim Umzug in ein anderes Land tatsächlich einfacher sein kann, alle Aktien zu verkaufen und im neuen Land dann neu zu kaufen. Ist vermutlich nicht immer die günstigste Option, aber man muss sich nicht mit dauernd wechselnden Besteuerungen rumschlagen.
    Nur als Beispiel: Deine ETF erzeugen nun hier in Deutschland jedes Jahr Vorabpauschale, die du versteuern musst. Solltest du den ETF in Deutschland irgendwann verkaufen, dann wird das gegengerechnet. Wenn du beim Verkauf aber in Land X steuerpflichtig bist, dann könnte ich mir Vorstellen, das dort keiner was von einer Vorabpauschale weiß und du im Zweifel wieder zu viel Steuer beim Verkauf zahlen müsstest.

    Frage Haben wir es bei den steigenden Aktienkursen wirklich mit einer Übertreibung zu tun? Oder spiegelt er eher den Wertverlust des Geldes wider, als den Anstieg des Assets "Aktie"? Warum sollen sich Aktien anders verhalten als Gold und Immobilien?

    Ich würde sagen: beides.

    Ein teil der steigenden Aktienkurse ist sicher der Inflation geschuldet. Und ein Teil dem Wachstum der Firmen. Darum steigen Aktien (weltweit; nicht einzelne Titel) langfristig stärker als die Inflation.

    Du hast doch die gleiche Frage schon vor 4 Stunden gestellt.

    Lucija
    14. Januar 2026 um 16:37

    Also prinzipiell würde ich sagen, dass es keine Doppelbesteuerung geben darf. Was in den Niederlanden versteuert wurde, muss in Deutschland nicht nochmal versteuert werden. Das ist meine Laienmeinung, für konkretes bräuchte es einen Steuerberater.

    Interessant finde ich es allemal. Hier wird in diversen Threads über die unfaire Vorabpauschale diskutiert und in den NL muss man einfach mal pauschal alle Buchgewinne versteuern. Da ist die Vorabpauschale ja richtig harmlos dagegen :)

    Geht nur unter Beachtung der Nachweispflicht, sagt meine Bank. Kein Problem, ich erklärte die Herkunft, dachte ich. Wird nicht akzeptiert, sagte meine Bank. Was nun?

    Dieses Thema ist bei nun knapp 70 Beiträgen. Und wenn ich nichts überlesen habe, dann ist das das erste Mal, dass du schreibst, dass die Bank die Einzahlung abgelehnt hat. Das ist doch dann ein komplett anderes Thema. Bisher klang es so, wie wenn du dich darüber ärgerst, dass du etwas nachweisen musst. Nun geht es aber darum, dass du das Geld gar nicht einzahlen kannst, weil die Bank sich weigert.
    Das habe ich tatsächlich noch nicht gehört. Ich dachte immer, wenn die Bank den Grund nicht "akzeptiert", dann melden sie es an die Finanzbehörden.

    Da diese aber eh schon 90% der Gewinne ausschütten müssen, um überhaupt als REIT zu gelten, müssten sie vom Kursanstieg her der ultimative Supertenbagger des Jahres gewesen sein, damit da auch eine Steuer auf die VAP anfallen würde.

    Ich glaube hier liegt ein Denkfehler vor. Angenommen ein REIT zählt als Fonds und ist somit relevant für die Vorabpauschale:
    Sobald der Kursanstieg größer ist, als der Basiszins, wird der Basiszins als Berechnungsgrundlage für die Vorabpauschale verwendet. Ob der REIT also 10% gestiegen ist, oder ein "Supertenbagger" ist, spielt für die Vorabpauschale keine Rolle, da in beiden Fällen der Basiszins relevant ist für die Berechnung der VAP