Beiträge von michael_d

    Die Lohnsteuerklassen als Vorauszahlung auf die Einkommensteuer haben erstmal nichts mit dem Ehegattensplitting, das auf der Möglichkeit der Zusammenveranlagung beruht zu tun. Das sind zwei verschiedene paar Schuhe.

    Das ist meiner Meinung nach Teil des Problems. Ein Großteil der Leute kennt nicht mal den Unterschied zwischen den Steuerklassen und dem Ehegattensplitting. Aber auf Basis dieser Unwissenheit wird dann diskutiert.

    Das passiert auch bei Tagesgeldkonten, selbst wenn man dort nur Geld parkt. Die Schufa sieht nur „neues Konto“, nicht „sichere Geldanlage“.

    Wieso verbreitest du hier so eine Falschaussage ohne jeglichen Beleg? Die Berechnung des Schufa Score ist auf deren Seite detailliert erklärt und dort steht explizit, dass nur Girokonten in den Score einfließen.

    Hier noch der Auszug von der Schufa Webseite zur Berechnung des Score:

    Zitat

    Diese zwölf Kriterien haben unterschiedliche Punktzahlen. Denn die Kriterien gehen unterschiedlich stark in die Berechnung der Bonität einer Person ein. Die verschiedenen Punkte pro Kriterium erhalten Personen je nachdem, wie gut sie dieses Kriterium erfüllen. Zählt man die Punkte über alle zwölf Kriterien zusammen, erhält man seinen individuellen Scorewert. Die Punktzahlen im neuen Score gehen von 100 bis 999 Punkten. Bei allen Kriterien bis auf Zahlungsstörungen ist die schwächste Ausprägung null Punkte. Hier ist die Aufschlüsselung, wie viele Punkte es maximal für jedes Kriterium gibt:


    • Zahlungsstörungen: Maximal 264 Punkte.
    • Alter des ältesten Bankvertrags: Maximal 69 Punkte.
    • Alter der ältesten Kreditkarte: Maximal 81 Punkte.
    • Alter der aktuellen Adresse: Maximal 94 Punkte.
    • Alter des jüngsten Rahmenkredits: Maximal 36 Punkte.
    • Anzahl der Anfragen und Abschlüsse für Girokonten und Kreditkarten in denvergangenen 12 Monaten: Maximal 117 Punkte.
    • Anzahl der Anfragen außerhalb des Bankenbereichs in den vergangenen 12Monaten: Max. 99 Punkte.
    • Aufgenommene Ratenkredite in den vergangenen zwölf Monaten: Max. 66 Punkte.
    • Längste Restlaufzeit aller Ratenkredite: Max. 61 Punkte.
    • Kreditstatus: Max. 19 Punkte.
    • Immobilienkredit: Max. 55 Punkte.
    • Vorliegen einer Identitätsprüfung: Max. 38 Punkte


    Die höchste Punktzahl, die Personen für ein Kriterium erhalten können, sind 264 Punkte, wenn sie in den vergangenen drei Jahren keine Zahlungsstörung hatten.

    ich habe mittlerweile einen schönen Betrag zusammengespart und würde ca. die Hälfte des investierten Geldes auszahlen lassen

    Und wenn du konkretere Antworten haben möchtest, dann müsstest du hier selbst konkreter werden. Bei allen Antworten wurde implizit angenommen, dass du in Aktien/ETF investiert hast.

    Aber vielleicht hast du dein Geld ja auch auf Tagesgeld zusammengespart, oder in Krypto. Da wäre die steuerliche Situation wieder anders.

    Auf deine Gewinne musst du 25% Kapitalertragsteuer + Soli bezahlen (ggf. noch Kirchensteuer). Wenn du einen Freistellungsauftrag hast, dann wird der mit deinem Gewinn verrechnet und mindert diesen entsprechend.

    Wenn du bei einer deutschen Bank bist, wird die Steuer automatisch abgeführt. Bei einer ausländischen musst du das in der Einkommensteuererklärung selbst machen.

    Danke für deine Antwort. Vielleicht habe ich mich auch unklar ausgedrückt.
    Ich bin gar nicht per se gegen eine Abschaffung des Splittings, ich wollte mit dem Beispiel nur zeigen, dass es in einer Ehe neben dem finanziellen Vorteil des Splittings auch diverse finanzielle "Nachteile" gibt.


    Und ein einseitiges Abschaffen des Splittings wäre meiner Meinung nach ungerecht. Man müsste dann größer Ansetzen und eben auch bei den Solzialleistungen ansetzen.

    Mal ein konkretes Beispiel, warum ich der Meinung bin, dass das Ehegattensplitting nötig ist, um die Ehe nicht zu benachteiligen:

    Wir leben aktuell genau in der Situation, dass ich berufstätig bin und meine Frau Hausfrau ist. Da ich privat Krankenversichert bin, muss meine Frau sich freiwillig gesetzlich krankenversichern. Zur Berechnung ihres Krankenkassenbeitrags wird unser gemeinsames "Familieneinkommen" herangezogen. Das hat zur Folge, dass meine Frau 600 Euro pro Monat für die GKV bezahlen muss, obwohl sie kein eigenes Geld verdient.

    Ich will mich darüber gar nicht beschweren, uns war immer bewusst, dass das so sein wird. Und wir haben auf der Gegenseite ja das Ehegattensplitting, dass uns Steuern spart.

    Nehmen wir nun den selben Fall an, nur dass wir nicht verheiratet sind. Dann würde meine Frau nur den Mindestbeitrag für die GKV bezahlen müssen. Gleichzeitig müsste ich dann deutlich mehr Steuern bezahlen. Und damit wäre die Ehe finanziell ja der Nicht-Ehe gegenüber schlechter gestellt. Und das darf nicht sein.

    Wenn man das Ehegattensplitting also abschaffen wollte, dass müsste man auf der Gegenseite auch die finanziellen Pflichten, die sich aus der Ehe ergeben abschaffen.

    Sie stellt sich die Frage, wie sie jetzt am sinnvollsten bei diesen aktuellen Märkten was machen soll.

    Der Sohn wird in 2 Jahren volljährig. Vielleicht sollte man einfach mit ihm reden und ihn fragen, was ER denn möchte, schließlich sind es seine Aktien. Will er die Allianz Aktien verkaufen? Dann würde ich sie verkaufen. Das funktioniert übrigens bei "diesen aktuellen Märkten" genauso wie bei allen anderen Märkten. Einfach verkaufen drücken und für den Erlös einen Welt-ETF kaufen (wenn der Sohn das denn möchte).

    Wenn der Sohn aber die Allianz behalten will, dann würde ich die auch nicht antasten. Stellt dir mal vor, die Mutter verkauft gegen den Willen des Sohnes die Allianz und kauft statt dessen einen MSCI World. Und in 2 Jahren, wenn er volljährig ist, hat die Allianz eine viel bessere Performance hingelegt, als der MSCI World. Dann kommt die Mutter ggf. in Erklärungsnot.