Das habe ich auch gelesen, wäre mal interessant, auf welcher Rechtsgrundlage finanztest glaubt, solche Empfehlungen aussprechen zu können:
Tipp Geben Sie in Ihrer Steuererklärung zunächst an, was Ihnen bekannt ist.
Wenn man das schon so macht, dann nur verbunden mit dem Hinweis, dass die Anlage KAP nicht vollständig ausgefüllt werden konnte, mangels fehlender Daten.
Legen Sie die Bescheinigungen für aus- ländische thesaurierende Fonds bei. Das müssen Sie tun, auch wenn Sie dem Finanzamt andere Belege nur noch auf Anforderung schicken sollen.
"Das müssen Sie tun" - auch ja, warum? Ganz abgesehen davon, dass nicht jede Bank solche gesonderten Bescheinigungen ausstellt.
Also mein Veranlagungsbeamter hat mir einfach - ohne dass ich danach gefragt habe - die Frist verlängert und gesagt, warten Sie, bis Sie alle Unterlagen haben und dann reichen Sie eine vollständige Erklärung ein.