Beiträge von Oekonom

    Vielleicht mach ich einen Mix. Kompletten Sparer-Pauschbetrag bei der Bank mit den höchsten Erträgen, selbst wenn ich ihn da nicht komplett nutze, aber keinen Split des Pauschbetrags um den Überblick nicht zu verlieren.

    Das Szenario "gar keinen Freistellungsauftrag zu erteilen" macht in meinen Augen keinen Sinn. Die Patchwork-Variante ist mir auch zu aufwendig, daher mache ich es genau so, wie du es jetzt beschreibst.

    Dabei stellte ich fest, dass diese Bedingung lediglich für den Monat Dezember gilt.

    Also entweder habe ich das tatsächlich auch falsch verstanden oder es hat sich geändert. Auf jeden Fall steht jetzt auf der Website:

    "Bei ebase Depots, die im Zeitraum vom 01.12. - 31.12. täglich einen Depotbestand von über 100.000 Euro (ohne Bestand in ETFs) aufweisen, übernimmt die AAV Fondsvermittlung das jährlich anfallende Depotführungsentgelt."

    http://www.alpha-tarif.de/

    Im Alpha-Tarif übernimmt der Fondsvermittler die Depotgebühr grundsätzlich nicht - außer das Depotvolumen ist immer über 100.000 Euro. Wenn durch einen kurzfristigen Kursrückgang der Depotwert nur an einem Tag im Jahr unter 100.000 Euro liegt, zahlt man die Depotgebühr selbst....

    Was wohl passiert wenn ich meine ganzen Stücke übertragen habe und dann der Gebührenerhöhung widerspreche.....

    Interessante Überlegung. Meines Erachtens sollte dann auf jeden Fall der Widerspruch klappen. Ich hatte das Problem früher auch mal. Damals war die Auskunft der ebase, wenn die Depotauflösung nur deshalb nicht klappt, weil ich die Bruchteile nicht loswerde, dann fallen gar keine Depotkosten mehr an.

    Deswegen habe ich weiter das ebase-Depot, über die ich fast alles kostenlos kaufen kann, auch als Einzelanlage. Im Anschluss dann nach comdirect übertragen.

    Und welchen Mehrwert generierst du durch die Übertragung zur Comdirect? Ist die Bestandsvergütung von fondsdiscount so viel besser? Die üblichen Verdächtigen zahlen zwischen 70 und 80% der Bestandsvergütung als Kickback, kann das fondsdiscount tatsächlich toppen?

    Im Übrigen gibt es in meinen Augen noch einen guten Grund, Fonds nur über Fondsbanken und nicht über Direktbanken zu kaufen: Bei der ebase werden die (sehr unterschiedlichen) cut-off Zeiten offen gelegt und man weiß genau, wann seine Order ausgeführt wird. Bei der Comdirect ist das immer ein bisschen Lotterie. ich habe schon mal eine Fondorder um 18.30 Uhr aufgegeben und die wurde noch taggleich ausgeführt - was eigentlich gar nicht sein kann. In den meisten Fällen ist das natürlich egal, im Einzelfall, insbesondere wenn man Fonds A in Fonds B tauschen will, kann man einen Tag verlieren. Und wenn dann die Börse von heute auf morgen etwas überprobportional steigt oder fällt, dann ist das ärgerlich. Natürlich machen 0,5 oder 1 Prozent nicht die Welt aus, aber wenn ich 20.000 Euro tausche, will ich nicht durch unterschiedliche Ausführungstage 200 Euro verlieren, wenn es vermeidbar ist.

    Hi, weis von euch jemand welche Bonitätsnote Lehmann Brothers 20 Minuten vor dem Insolventsantrag hatte?

    Na, also 20 Minuten vorher ist villeicht ein bisschen zu viel verlangt ;)

    Aber kuck mal hier, das war im März 2008:
    https://www.moodys.com/research/Moody…able--PR_151071

    dann im Juni 2008:
    https://www.moodys.com/research/Moody…tive--PR_156963

    dann im Juli 2008:
    https://www.moodys.com/research/Moody…tive--PR_159162

    dann am 10. September 2008:
    https://www.moodys.com/research/Moody…tain--PR_162621

    und am 15.09. war dann Schluß mit lustig....

    Das ist doch gerade Sinn der Sache. Sie kaufen mit einem ETF den Markt und fahren mit ihm hoch und mit ihm runter und von vorn. Wo ist das Problem?

    Wenn man lange genug dabei ist, dann stimmt das. Wer heute einsteigt, kauft aber (wohl zu spät) die hochgejubelten FANG Aktien mit einem KGV von teilweise über 100. Dann fährt man im Zweifelsfall nur mit dem Index / dem Markt runter und die Erholung lässt im Zweifel auf sich warten. Das sieht man gut beim EuroStoxx 50. Damals waren Banken und Versicherungen massiv überbewertet und damit übergewichtet und das hat der Index - im Gegensatz zu anderen Indices - bis heute nicht wieder aufgeholt:

    https://www.comdirect.de/inf/indizes/de…#timeSpan=SE&e&

    @'Jack Welch

    Dennoch sehe ich die grosse Differenz zu z.B. dem, was meine Kinder an KfZ Haftpflicht zahlen,

    Hier gibt es ein Hintertürchen, das bei einigen Versicherern funktioniert:

    -> Sie überschreiben das Fahrzeug auf Ihr Kind samt Rabattübertrag und werden als zusätzlicher Fahrer bei der neuen Versicherung eingetragen.

    Bei den meisten Vergleichsportalen / Versicherungen bringt das nicht viel, weil man das Alter des zusätzlichen Fahrers angeben muss und dann die "83 Jahre" wieder (voll) durchschlagen.

    Es gibt aber einige wenige Versicherer, wie zB die HUK, die fragt nur, ob alle weiteren Fahrer mindestens 25 Jahre alt sind. Damit umgehen Sie ganz legal den "Alterszuschlag".

    Wenn Sie das Modell erwägen, klären Sie bitte vorher, ob der Rabattübertrag auch funktioniert, also insbesondere, ob

    - Ihr Kind die von Ihnen erfahrene Schadensfreiheitsklasse zumindest theoretisch selbst erreichen konnte. Also ein 25-jähriger kann noch keine 30 schadensfreie Jahre selbst "eingefahren" haben.

    - oft fordert die neue Versicherung auch, dass das Kind schon in der alten Versicherung als zusätzlicher Fahrer eingetragen war. Meines Wissens ist das zB bei der HUK zwar nicht der Fall, aber bitte vorher die formalen Voraussetzungen eines Rabattübertrags genau klären. Nichts ist ärgerlicher, also die ganze Aktion anstoßen und dann scheitert der Rabattübertrag.

    Bei mir hat das Modell allerdings genau so funktioniert und wir zahlen jetzt nur noch die Hälfte an Beitrag.

    Der Erbe muss maximal fällige Steuern nachzahlen. Sonst passiert nichts. Bestraft wird der Erbe durch eventuelle Steuerhinterziehung des Erblassers natürlich nicht.

    Die Aussage ist so nicht ganz korrekt oder zumindest unvollständig. Der Erbe ist natürlich nicht für eine durch den Erblasser erfolgte Steuerhinterziehung verantwortlich bzw. kann für die Handlung an sich nicht bestraft werden. Wenn dem Erben aber klar wird, dass eine Steuerhinterziehung durch den Erblasser vorliegt, ist er zur Berichtigung der Steuererklärungen verpflichtet, sonst besteht die Gefahr für den Erben, sich selbst der Steuerhinterziehung strafbar zu machen.

    Vgl. § 153 AO "Berichtigung von Steuererklärungen": https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__153.html

    "Die Verpflichtung trifft auch den Gesamtrechtsnachfolger eines Steuerpflichtigen und die nach den §§ 34 und 35 für den Gesamtrechtsnachfolger oder den Steuerpflichtigen handelnden Personen."

    Der Fonds wäre darauf ausgelegt, möglichst lange keinen liquiden Überschuss zu produzieren um steuerliche Vorteile sicherzustellen.

    Also salopp gesagt, finde ich das einen ziemlichen Unfug. Aber es kommt natürlich immer auf den Einzelfall an, also z.B. Finanzierungsstruktur und Abschreibungsvolumen.

    Die Empfehlung war, noch ca. 10 bis 15 Jahre die eingezahlte Beteiligung "arbeiten" zu lassen, damit sich der Abfindungswert steigern kann

    Das stimmt natürlich, aber die Begründung ist auch wieder eher fragwürdig. Ich versuch mal, dass an einem groben Beispiel zu illustrieren:

    Der Fonds hat ein Volumen von 100 und wird mit 50 EK und 50 FK finanziert. Der Fonds kauft jetzt eine Immobilie für 80, 10 gehen für Nebenkosten wie Grunderwerbsteuer drauf und 10 sind Vertriebskosten für den Fonds. Wenn du nun gedanklich die Immobilie sofort wieder verkaufst, kriegst du 80, dann zahlst du die 50 an die Bank zurück, es bleiben 30 für dich. Bezogen auf die 50 die du eingesetzt hast, also ein Rückfluss von 60 Prozent bzw. ein Verlust von 40 Prozent.

    Die Kosten müssen also erst einmal - im Idealfall durch die Wertsteigerung der Immobilie - wieder verdient werden. Wenn wir jetzt mal einen Zeitsprung machen, also ins Jahr 2027 und unterstellen, deine Immobilie ist jetzt um 25 Prozent im Wert gestiegen, dann ist sie jetzt 100 wert. Verkauft zu 100, Tilgung Bank zu 50, kriegst du auch wieder 50, also deinen Kapitaleinsatz zurück. In den 10 Jahren hast du natürlich noch die jährlichen Mietüberschüsse verdient. Ferner ist hier aus Vereinfachungsgründen ein tilgungsfreies Darlehen unterstellt.

    Gemessen an diesem Modell macht es jetzt natürlich keinen Sinn, den Anteil zu verkaufen, weil die Kosten voll durchschlagen. Wenn du magst, schick mir eine persönliche Nachricht unter "Kommunikation" und verrate mir, was es für ein Fonds ist, dann kann ich dir vielleicht ein bisschen mehr sagen. So sinnvoll Sparpläne im Wertpapierbereich sind, so sinnlos finde ich sie im Bereich der geschlossenen Fonds / Beteiligungsmodelle.

    Ich meine verstanden zu haben, dass "Ausschüttung" nicht gleich "Auszahlung" ist,

    Ja, das stimmt, oft werden die beiden Begriffe durcheinander gebracht, jeseits haftungsrechtlicher Fragen ist das aber meist egal.

    ich wäre stark daran interessiert, die Beteiligungssumme ausbezahlt zu bekommen. Lässt sich das einfach bewerkstelligen durch Antrag, Kündigung o.ä. und was muss man dazu noch? Ich nehme an, da gibts noch einiges wichtiges zu wissen.

    Pauschal gesagt, da schaut´s schlecht aus. Formal bist du Gesellschafter (wahrscheinlich einer KG). HIer sind die Kündigungsfristen zu beachten. Guck mal in den Gesellschaftsvertrag. Üblicherweise ist das Kündigungsrecht für eine bestimmte Zeit ausgeschlossen. Die Zeitspanne entspricht oft der ursprünglich prospektierten Laufzeit des Fonds. Dann ist noch zu prüfen, wie hoch dein Abfindungsguthaben ist. In fairen Verträgen ist das der Verkehrswert, den du zu 100 Prozent kriegst, in weniger fairen Verträgen gibt es einen Abschlag von bis zu 25 Prozent und in unschönen Verträgen kriegst du nur den Buchwert. Dann ist noch zu klären, wer die Kosten der Verkehrswertermittlung trägt. Wenn du mit 10.000 Euro beteiligt bist und ein Gutachter nur für den Fall deines Ausscheidens ein Gutachten für 5.000 Euro erstellt, das du zahlen musst, dann macht das alles keinen Sinn.

    Du kannst versuchen, deinen Anteil über eine Zweitmarktbörse zu verkaufen, die Kurse sind dort aber meist unterirdisch und es besteht die Gefahr, dass du über den Tisch gezogen wird. Hintergrund ist: Verkäufer sind dort ganz überwiegend (eher ahnungslose) Privatanleger wie du, Aufkäufer sind dort meist "Professionelle". Die bieten regelmäßig Preise, die mit dem wahren Wert wenig zu tun haben und damit werden Ahnungslose übervorteilt. Mit "ahnunglos" möchte ich hier nichts Abwertendes zum Ausdruck bringen, sondern nur, dass diese Personen meist die Hintergründe und Funktionsmechanismen des Marktes nicht kennen.

    Wo finde ich diese Information und ist diese dann in den TER enthalten?

    Die Informationen sind nicht standardisiert. Man kann sie in den Factsheets, den "Wesentliche Anlegerinformationen" oder im Verkaufsprospekt finden, manchmal auch direkt auf der Website der Fondsgesellschaft, wenn du unter "Vertriebspartner" oder "Institutionelle Anleger" suchst.

    Bei Sauren gibt es zB eine sehr transparente Übersicht. Was dort unter "Vertriebsstellenvergütung" steht, ist die Bestandsvergütung: https://www.sauren.de/media/dachfonds_uebersicht.pdf

    Und ja, im Gegensatz zur Performancegebühr ist die Bestandsvergütung in der TER inklusive.

    Den speziellen Fonds möchte ich hier nicht nennen. Ich möchte vermeiden das der Fonds eine Kaufsperre verhängt.

    Ich vermute mal, du befürchtest, dass dann die Nachfrage zu groß wird, wenn sich die ganze Community künftig nur noch auf diesen Fonds stürzt?

    Es gibt natürlich Ausnahmen, aber meist ist es doch so, dass es von einem Fonds nicht nur eine - und zwar die ohne AA gibt - sondern mehrere Tranchen. Schau dir zum Beispiel den FvS Multiple Opportunities II an:

    - die Tranche R: https://www.comdirect.de/inf/fonds/deta…TATION=20644387
    - die Tranche F: https://www.comdirect.de/inf/fonds/deta…TATION=20644389
    - die Tranche I: https://www.comdirect.de/inf/fonds/deta…TATION=89694482

    Wahrscheinlich verrätst du uns also kein großes Geheimnis, wenn du den Fonds offenlegst, weil es eben nichts besonderes ist, dass es eine Tranche ohne AA gibt. Andererseits ist es auch sicher kein Drama, wenn du es für dich behältst.

    Das mit der automatischen Wiederanlage funktioniert mMn nur bei gemanagten, dort allerdings gut (persönliche Erfahrung mir ebase und comdirect).

    Wie funktioniert denn die automatische Wiederanlage bei der comdirect? Ist mir neu, dass das geht ?(

    Das es auch aktive Fonds ohne Ausgabeaufschlag gibt, ist mir neu. Bisher kannte ich nur Rabatte auf den Ausgabeaufschlag.Wie ist das zu werten ?

    Das ist nicht neu. Bei der Deka gibt es zB neben den normalen Fonds (also mit AA) eine Tranche "TF". Soll in etwa heißen "transaktionskostenfrei". Bei Union Investment haben diese Fonds den Zusatz "net". Dafür zahlen diese Fonds eine höhere Bestandsprovision, oft bis zu 0,75% im Jahr. Aber solange du über AAV Fonds ohne AA kaufst, machen Fonds, die ganz offiziell ohne AA angeboten werden für dich keinen Sinn, weil du dann über die höhere Bestandsprovision zur Kasse geben wirst.

    Normalerweise muss man eine Ausweiskopie mitschicken, also sollte eine eindeutige Identifizierung möglich sein. Ansonsten ist es wohl zielführender, einfach mal unter der angegebenen Telefonnummer anzurufen. Dann kriegst du eine konkrete Antwort, anstatt das wir hier spekulieren, was dich letztlich auch nicht weiterbringt. ;)

    Den Punkt verstehe ich nicht. Ich zahle 100, bekomme 95 und verkaufe zu 110. Dann versteuere ich 15. Richtig?

    Nein, du versteuerst nur 10.

    Ich weiß nicht, ob das alle Banken so machen, aber bei meinen Banken ist das so:

    In der Depotübersicht stehen als AK beim Kauf über die Börse nur der bezahlte Börsenkurs, also ohne Spesen. Bei der Steuer werden die Kaufkosten aber mitberücksichtigt. Das gilt auch, wenn man Fonds zum NAV zzgl. Abwicklungskosten kauft. Bei der Comdirect kann man sich das unter "Steuersimulation" ansehen.

    Bei einem Fondskauf mit (reduziertem) Ausgabeaufschlag stehen in der Depotübersicht die tatsächlich bezahlten Kosten, also NAV zzgl bezahltem Ausgabeaufschlag.