Hallo Martin,
das hast du leider falsch verstanden. Der Werbungskostenpauschbetrag (den auch Studnenten bekommen) wird von deinem Einkommen (wenn du eines hast) abgezogen, sofern du nicht höhere Kosten nachweist und mindert so das zu versteuernde Einkommen. Wenn du kein Einkommen hast, entsteht durch eine Pauschale aber kein negatives Einkommen. Um Verluste geltend machen zu können, musst du auch tatsächlich angefallene Werbungskosten nachweisen, die im Einzelfall (wie bei Fahrtkosten) zwar pauschal ermittelt werden, aber dennoch dem Grunde nach entstanden sein müssen.
Du kommst also nicht darum herum, Steuererklärungen abzugeben. Hier können die Werbungskosten auch kleiner als 1.000 Euro im Jahr sein. Fraglich ist halt, ob sich der Aufwand für dich lohnt. Und nicht für alles brauchst du ja Belege, insbesondere die Fahrtkosten kannst du pauschal ermittelt, also zB vier Tage die Woche in die Uni bei einer Entfernung von 30 km. Studiengebühren, Studentenwerksbeiträge etc finden sich ggf. auf den Kontoauszügen, Bücher, Büromaterial, Kopierkosten kannst du mal versuchen, pauschal zu schätzen.