Beiträge von Sylvi62

    Sylvi, noch eine Frage: Hast Du trotz der Aussage deines RA eine Erstattung bei der Santander gefordert? Und wie lautete die Anwort?

    Hallo Jagi,

    also. Wenn die BG gleich am Anfang des Darlehensvertrages 2004 einberechnet wurde, dann ist alles verjährt.Wurden die BG mit finanziert, dann hat man noch Anspruch auf die verbleibenden BG.

    Mein Anwalt meinte, dass er nach Sichtung meiner Unterlagen zu dem Schluss kommt, dass die BG am Anfang sofort eingezogen wurde. Somit verjährt ist und keine Klage notwendig ist. Ich war mir nur nicht sicher, wie er darauf kommt und die BG vielleicht doch mitfinanziert wurde.

    Juhuuuu, bei mir ist wohl Fall zwei zutreffend. Also, ich lese heute noch mal genau durch, denke aber, das die Gebühr über die Raten verteilt ist. Danke Dir sehr

    Weiß noch mal einer die email der Beschwerdestelle oder Presseabtielung bei der Santander???

    Ja, was denn nun? Fall2? Habe hier freundlicherweise das für die rausgesucht. Vielleicht hilfst du mir mal? Wie wurden denn 204 die Gebühren bei der ehemaligen CC Bank berechnet? Meine Unterlagen habe ich nicht hier um selbst nachzusehen.

    @Jagi

    Lies mal hier, vielleicht bekommst du es so raus

    Gibt es auch Gebühren zurück für Kredite, die 2004 und früher ausgezahlt wurden?
    In vielen Fällen nicht, in einigen schon. Entscheidend ist, wann Sie die Kreditbearbeitungsgebühr gezahlt haben. Das ist im Einzelfall schwer zu ermitteln. Bei den üblichen Verträgen, wo als Kreditsumme der um die Bearbeitungsgebühr erhöhte Betrag genannt ist und die Gebühren gleich bei Auszahlung verrechnet werden, erfolgt die Zahlung der Bearbeitungsgebühr gleich bei Auszahlung des Kredits. Bei Verträgen, wo als Kreditsumme der tatsächlich ausgezahlte Betrag genannt wird und die Gebühr nur bei der Summe der Zahlungen an die Bank ("Bruttokreditbetrag") genannt wird, ist die Gebühr - sofern nicht ausdrücklich in den Vertragsbedingungen anders vorgesehen - gleichmäßig auf alle Raten verteilt,

    Hallo,

    das weiß ich leider nicht! Wie hat das dein Anwalt denn erkannt? Bei mir war es damals noch die CC-Bank, deren Rechtsnachfolger die Santander ja ist. Versucht habe ich es schon, auch bereits 4 Antwortschreiben bekommen, jedoch leider kein Geld.

    Ja, wie hat das mein Anwalt erkannt? Das ist hier die Frage. Bei mir war das damals auch die CC Bank und ich hatte leider nur noch die Vertragsnummer, Laufzeit und Kontobelege der Abbuchungen. Ich werde erstmal die Unterlagen zurückfordern und sehen. Ich wollte mir wenigstens die anteiligen BG zurückholen.

    Mal eine Nachfrage an die Experten:

    Mein Vertrag Santander ist aus April 2004. Ich hatte von 2012-2013 ca. 7 Monate ein Ombudsmannverfahren ohne einen Schlichtungsspruch laufen. Diese Zeit ist verjährungshemmend doch "hinten ran" zu hängen, oder sehe ich das falsch? Also, April 2004 + ca. 7 Monate?

    Hallo Jagi, diese Zeit (7 Monate) dürften verjährungshemmend sein. Da könntest du Glück haben. Also versuchen würde ich das auf jeden Fall.

    Vielleicht kannst du mich aber weiterhelfen. Ich hatte bei der Santander im Januar 2004 einen Kredit aufgenommen. Meine Unterlagen liegen leider beim Anwalt. Dieser rief mich an, dass damals die BG bei der Santander gleich zu Beginn des Darlehensvertrages einbehalten wurden und nicht in die Laufzeit berechnet wurde. Deshalb verjährt. Bin mir da aber nicht so sicher. Wie war es bei dir 2004? LG

    Hallo hier im Forum:

    Wie sieht das hier aus:
    Beispiel Darlehen Santander Fahrzeugfinanzierung: 21000 Euro+700BG. Das Darlehen läuft noch ein paar Jahre.

    Die 700 Euro BG wurden nun erstattet (ohne Zinsen natürlich)
    Die Ratenhöhe bei der Finanzierung bei Santander bleibt aber weiterhin unverändert.(Also ich zahle die gesamten 21700 ab)
    Daraus schlussfolgere ich doch, dass ich denen die BG wieder zurückzahle. Oder? Muss hier nicht seitens der Santander eine Neuberechnung erfolgen oder sich die Laufzeit verkürzen?

    Kann mich hier einer etwas besserem belehren? LG Sylvi

    wegen der anwalts- und gerichtlichen mahnkosten bin ich so informiert, dass der schuldner - also in dem fall die bank - die rechtsanwaltkosten und gebühren für den mahnbescheid nicht zahlen muss, wenn sie den mahnbescheid also die schulden gleich akzeptiert bzw. bezahlt ??!!
    deswegen erst mal zum ombudsmann und die verjährung hemmen.

    ja, dass mit der zehnjährigen verjährungsfrist war eine targobank mitarbeiterin.

    bis jetzt scheint ja noch niemand irgendeine schriftliche stellungnahme von der targo erhalten zu haben...

    Also, laut Aussage meines Anwaltes bin ich so informiert, dass die Bank in Verzug ist, sobald sie nicht innerhalb meiner Frist antwortet und meine Forderung bezahlt. Danach sind die Anwalts-und weitere Kosten von der Bank zu tragen.
    Des weiteren habe ich noch diesen Auszug gefunden:

    Verzugsschaden: Gerichtsgebühren dem Mahnbescheid hinzuschlagen Im Falle der Eintreibung berechtigter Forderungen im gerichtlichen Mahnverfahren muss der Schuldner die notwendigen Kosten für die Eintreibung tragen. Die gesamten für den Mahnbescheid vom Gläubiger zu zahlenden Gerichtskosten können und sollten daher auf dem Mahnbescheid der Forderungssumme als Verzugsschaden hinzugeschlagen werden.

    Alle im Zusammenhang mit der Eintreibung der Forderung angemessenen und zurechenbaren Ausgaben können ab dem Zeitpunkt des Verzugs dem Schuldner in Rechnung gestellt werden. Erstattungsfähig sind aber nur Kosten, wenn sie dem Verzug des Schuldners direkt zugerechnet werden können. Dementsprechend können Kosten für die Tätigkeit von eigenen Mitarbeitern nicht; die Kosten für die Beauftragung eines Rechtsanwaltes dagegen als Verzugsschaden geltend gemacht werden.

    Mit einem beauftragten Rechtsanwalt kann bei gerichtlichen Mahnverfahren und Vollstreckungsmaßnahmen vereinbart werden, dass er für den Fall der erfolglosen Beitreibung auf einen Teil der Gebühren verzichtet und stattdessen ihm ein Teil der Forderung abgetreten wird.

    Mehr hierzu bei: https://www.finanztip.de/mahnverfahren/#ixzz3KgfXZ6C4

    Hallo, was heißt hier "Zahlung zuerst ablehnt". Wie soll man denn diese "Hinhaltebriefe", wonach man keinen Rechtsanspruch auf Zahlung der BG hat dann deuten? Oder wenn man gar kein Antwortschreiben erhält? Ist das etwa auch keine Ablehnung seitens der Bank?

    Hallo, ich habe vergangene Woche2 Darlehensverträge in einem Umschlag zum Ombudsmann versandt. (Einschreiben mit Sendungsverfolgung)
    Am Samstag erhielt ich ein Schreiben vom Ombudsmann, dass ein (bzw. der Vertrag wurde geschrieben) zuständigkeitshalber an den Verband für Bausparkassen geleitet wurde.
    Der zweite Vertrag galt für die Santander. (Hierfür ist der Ombudsmann zuständig). Der Eingang dieses Schreibens wurde jedoch vom Ombudsmann gar nicht erwähnt? Muss doch aber angekommen sein, sonst hätten sie das 2. Schreiben nicht weitergeleitet.
    Mir ist nun der Eingang, zwecks Wahrung der Frist sehr wichtig.
    Die Onlinenachverfolgung der Sendungsnummer besagt: "Brief befindet sich in Zustellung". Hä? Seit 24.11.14?

    Ich habe nun eine Mail an den Ombudsmann versandt, dass ich eine Eingangsbestätigung für das "Santanderschreiben" benötige. Mail mit Lesebestätigung rausgesandt. Aber da tut sich nichts. Was kann ich hier machen? LG

    hast du keine möglichkeit, ES vor ort in einer filiale stempeln zu lassen?

    (btw.. ein postinternes prob? die haben ja nun auch etwas mehr zu tun)..[/quote]

    Hallo, leider nein. Wenn gar nicht anders, muss ich alles erneut an den Ombudsmann senden. Dann jedoch mit Rückschein. Leider

    Genauso ist es. Dann ist eine Verjährung gehemmt, sobald dein Einschreiben mit Rückschein vom Ombudsmann quittiert wurde, also er das Schreiben erhalten hat.[/quote]

    Hallo, ich habe vergangene Woche2 Darlehensverträge in einem Umschlag zum Ombudsmann versandt. (Einschreiben mit Sendungsverfolgung)
    Am Samstag erhielt ich ein Schreiben vom Ombudsmann, dass ein (bzw. der Vertrag wurde geschrieben) zuständigkeitshalber an den Verband für Bausparkassen geleitet wurde.
    Der zweite Vertrag galt für die Santander. (Hierfür ist der Ombudsmann zuständig). Der Eingang dieses Schreibens wurde jedoch vom Ombudsmann gar nicht erwähnt? Muss doch aber angekommen sein, sonst hätten sie das 2. Schreiben nicht weitergeleitet.
    Mir ist nun der Eingang, zwecks Wahrung der Frist sehr wichtig.
    Die Onlinenachverfolgung der Sendungsnummer besagt: "Brief befindet sich in Zustellung". Hä? Seit 24.11.14?

    Ich habe nun eine Mail an den Ombudsmann versandt, dass ich eine Eingangsbestätigung für das "Santanderschreiben" benötige. Mail mit Lesebestätigung rausgesandt. Aber da tut sich nichts. Was kann ich hier machen? LG

    Also, nachdem ja nun bei mir noch eine (von 4) BG plus Zinsen, plus Anwaltskosten von der Santander fehlen, werden wir (Anwältin und ich) nun morgen erst einmal den Mahnbescheid über die Restzahlungen beantragen. Das ist günstiger wie Klage einreichen und wir erreichen das gleiche: Hemmung der Verjährung :evil:

    Hab jetzt lang genug gewartet ....

    Hallo, bei mir das Gleiche. Von 4 BG von der Santander fehlt mir noch eine. Plus sämtliche Zinsen und Anwaltskosten. Diese werden wir (mein Anwalt und ich) nun gerichtlich einfordern So geht das einfach nicht. Oder denkt die Bank ich finde mich damit ab?

    Hatte heute 2 Bearbeitungsgebühren von der Santander auf mein Konto. Mit einer BG davon kann ich gar nichts anfangen. Diesen Betrag hatte ich gar nicht gefordert? Na, mir solls recht sein. Es war weitaus mehr als meine Forderung :thumbup:

    Mein Anwalt hat die Bank (Santander/Creditplus) aufgefordert auf die Einrede der Verjährung zu verzichten, wenn die Frist abläuft (01.12/04.12) wird er dann Klage einreichen. Es besteht natürlich auch erst einmal die Möglichkeit ein MB vorzuschalten, aber dagegen erheben die sowieso Einspruch also wozu zusätzlich Kosten verursachen.

    Also meinst du, besser gleich klagen? Auch aus Kostengründen? (für Selbstzahler wie unser einer?)

    Samstag hatte ich Post vom Ombudsmann, dass dieser für Bausparverträge nicht zuständig ist. Deshalb wurde von dort aus Ein kurzer Zwischenstand noch meinerseits. Ich hatte 7 Darlehensverträge insgesamt. 5 x Santander, 1 x Deutsche Bank (Bauspardarlehen), sowie 1 x DKB. DKB hart die BG inzwischen gezahlt (ohne Zinsen), Von Santander kam nur ein einziger Brief (aus Kulanz...). Erstattet wurde auch nur eine BG (ohne Zinsen). Die Deutsche Bank hat gar nicht reagiert. Da sämtliche Fristen längst abgelaufen waren, habe ich einen Anwalt beauftragt. Bei diesem muss ich in allen Fällen in Vorkasse gehen. Außer für einen Vertrag, dass übernimmt meine RS (alle anderen Verträge waren vorvertraglich). Ich hatte zuvor bereits eine andere RS, aber auf Grund, dass diese längere Zeit zurückliegt, greift auch diese nicht. Dort gibt es eine sogenannte Nachfrist von 3 Jahren. Laut Anwalt, war auch ein Santander-Vertrag nicht zu berücksichtigen, da BG zu Beginn der Darlehensaufnahme (01/2004) eingezogen wurde. Für einen weiteren Santander-Vertrag hart sich der Anwalt nicht gelohnt, da hier die restliche "nur-Zinsforderung" auf ca. 15,00€ beläuft. Da ich das der Santander aber auch nicht schenken will, habe ich dies nun dem Ombudsmann übergeben. Zusammen mit der Forderung an die Deutsche Bank. Mein Anwalt war sich hier ebenfalls nicht sicher, weil das Urteil zu Bausparverträgen noch nicht ganz rechtskräftig ist. (Er wollte mein Kostenrisiko minimieren). Am Samstag erhielt ich ein Schreiben vom Ombudsmann das er für Bauspardarlehen nicht zuständig sei und es wurde meine Eingabe zuständigkeitshalber an den Verband der Privaten Bausparkassen weitergeleitet. (Großes Lob an den Ombudsmann!!!). Von Santander kam am Samstag ein neues Kreditangebot. Sonst nichts.

    @nelli

    Mein Anwalt hat die Banken zunächst nochmals zur Zahlung incl. Zinsen aufgefordert (mit Fristsetzung). Falls sich bis dann nichts tut, soll ich entscheiden entweder Mahnbescheid oder gleich Klage einzureichen. Ich weiß noch nicht, was ich machen werde. Eigentlich hatte ich gehofft, dass die Bank reagiert. Aber leider. Die Banken werden immer resistenter :cursing: