Alles anzeigengibt es eine Hilfestellung, welche Katalognummer (Hauptforderungs-Katalog) bei einem Online-Mahnverfahren eingetragen werden muss?
Ist Nr. 37, "Ungerechtfertigte Bereicherung" hier richig?
http://www.mahngerichte.de/verzeichnisse/katalognummern.htm
Ist beim Mahnverfahren noch etwas zu beachten, dass man falsch eintragen könnte?
Bank ist die GMAC, hier gibt es keinen Ombudsmann.
Danke!
"Ungerechtfertigte Bereicherung" ![]()
Das Porto und die Zinsen zur Hauptforderung nicht vergessen (5% über Basiszins, wird vom Mahngericht korrekt ausgerechnet, alternativ eigene Zinsberechnung). Die Gebühr für den Mahnbescheid nicht separat angeben. Diese wird vom Mahngericht im Mahnbescheid automatisch aufgeschlagen.