Ich danke euch allen, der Mindestbeitrag von ca. 225 € war mir schon bekannt, wollte halt nur nicht viel drübergehen. Die vorzeitige Rente mit Abschlägen wäre eine Option, wenn ich dadurch direkt in die KV der Rentner rutschen würde, da hatte ich gar nicht dran gedacht. Ein Midijob, bei dem Sozialabgaben fällig werden, wäre natürlich auch ein probates Mittel, aber ich wollte eigentlich nicht mehr jobben, auch keine Viertelstelle mehr.
Beiträge von caramax
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Hallo,
folgendes Szenario: ich bin Single ohne Kinder, gerade 63 geworden, und stehe nach jahrzehntelanger Arbeit als Angestellter, Aufhebungsvertag und zweijährigem Bezug von ALG1 nun vor der Situation, mich als Single freiwillig in der GKV weiterzuversichern, bis ich mit 65 Jahren in die vorzeitige Altersrente gehen kann (habe für 2 Jahre freiwillige Rentenzahlungen zur Vermeidung von Abschlägen eingezahlt). Da ich in eigenem Haus wohne, würde ich meinen Lebensunterhalt für die Zeit der Überbrückung als "Privatier" von Kapitalertägen bestreiten.
Jetzt meine Frage:
Der Kranken- und Pflegekassenbeitrag bemisst sich ja nach den Einkünften. Wenn ich aber z. B. 90 % meiner Wertpapiere thesaurierend angelegt habe, und in den 2 Jahren nur von den 10 % ausschüttenden Fonds lebe (mtl. Verkäufe inkl. der Dividenden) und erst ab dem Eintritt in die Rente an die thesaurierenden Fonds gehe, wäre das dann eine Möglichkeit, die Kassenbeiträge zu minimieren?
(Sollte die Frage schon behandelt worden sein, wär ich für einen Link dankbar - hab auf die Schnelle nichts gefunden)
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Ah, super - danke nochmal. Das hilft sicher auch anderen in der Community, die sich die Frage stellten.
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Ich danke euch vielmals für die Antworten - vor allem Dir, fredo74. Könntest Du mir das vllt. nochmal anhand eines konkreten Beispiels veranschaulichen?
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Habe einen Fonds, den ich vor 2009 kaufte, vor einigen Jahren zu einer anderen Bank übertragen, um eine Prämie für den Depotwechsel abzugreifen. Wenn ich den nun verkaufen würde, wie erfährt das Finanzamt, wann ich sie ursprünglich kaufte? Ist ja wichtig wegen der steuerlichen Betrachtung. Man kann das ja noch weiterspinnen, wenn der Fonds noch weitere Male übertragen werden würde.
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Stand noch niemand vor der Fragestellung? Ich habe halt viel Kleinkram (sicher für mehr als 110 €) für die Arbeit gekauft aber nicht jede Quittung aufgehoben. Würde das aber doch gern steuerlich geltend machen.
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Bin grad an der Steuererklärung für 2018. Ich habe damals ein Notebook gekauft (Beleg ist vorhanden), das ich natürlich angeben werde. Kann ich zusätzlich Arbeitsmittel (hier: Büromaterial) unterhalb der Nichtbeanstandungsgrenze (also mit einem Betrag von 110 €) ohne vorhandene Belege angeben oder gilt hier: entweder Notebook oder das Büromaterial?
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Vorhin die DRV angerufen: die Dame meinte, der "Faktor" hinge vom Regelbeitrag ab, der in diesem Jahr wie 2020 bei 611,94 läge. Wenn man den mit 12 Monaten multipliziere, käme man (ungefähr) auf die 7235,59 (tatsächlich 7343,28). Viel schlauer bin ich jetz auch nicht.
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Ich habe in 2020 und 2022 jeweils eine "Auskunft zum Ausgleich einer Rentenminderung" bei der DRV beantragt, um zum Ausgleich einer Rentenminderung wg. vorzeitigen Renteneintritts Rentenpunkte zu "kaufen". Bei beiden Auskünften ist der Faktor, an dem sich der zu zahlende Gesamtbeitrag bemisst, gleich hoch, nämlich: 7235,586. Im Artikel "Warum sich der Kauf von Rentenpunkten 2022 besonders lohnt" von Finanztip vom 20.10.22 war genau dieser Wert auch als "Preis" eines Rentenpunktes für das Jahr 2022 benannt. Warum aber war er 2020 gleich hoch? Kann doch kein Zufall sein.
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Der im Februar 1955 geborene Mann kann zum 01.12.2020 in Regelaltersrente gehen und wirde nach deren Aussage die Rente über 20 Jahre beziehen.
https://m.population.io/#/1955/02/02/male/Germany
Nebenbei basiert die Aussage, dass Verbesserungen für die aktuellen Rentner nicht für die künftigen Rentner gelten werden, auf bestimmten Annahmen (die sich als auch falsch herausstellen können).
Schöner Link, bringt bei mir nur leider kein Ergebnis
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Warum nicht auch mittelfristig in einen MSCI World investieren? Wenn man nicht gerade in der schlimmsten Phase einer näxten Pandemie verkaufen muss, kann man doch auch nach 3 - 5 Jahren einen ordentlichen Kursgewinn verbuchen.
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Kann man eigentlich über den dicken Daumen sagen, ob es für einen Durchschnittsverdiener, Single, keine Kinder sinnvoller ist, die Altersrente durch freiwillige Zahlungen (z. B. 30000 € in jährlichen Tranchen aufzustocken oder die gleiche Summe in einen ETF-Sparplan zu stecken? Das einzige, was sicher ist, ist ja, dass die Rentenvariante nicht so lukrativ ist, wenn man früh stirbt.
Bin dankbar für Antworten
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Hallo,
mein Darlehen bei der LBBW / BW Bank aus dem Jahr 2006 ist nach eigener Prüfung in mindestens 2 Punkten fehlerhaft. Das Darlehen habe ich allerdings bereits Anfang 2015 komplett zurückbezahlt, allerdings regulär aufgrund meiner hohen Tilgungsrate und von vereinbarten Sondertilgungen, d. h. ohne Vorfälligkeitsentschädigung. Macht ein Widerruf bis zum 21.6. dennoch Sinn?
Wie liefe das dann von statten? Würde die Kreditsumme von der Gesamtsumme meiner Zahlungen abgezogen und ich bekäme die Differenz (ggf. abzgl. irgendwelcher Bearbeitungsgebühren) erstattet? Oder ist das zu einfach gedacht?
Grüße, Markus
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Hallo,
mein Darlehen bei der LBBW / BW Bank aus dem Jahr 2006 ist nach eigener Prüfung in mindestens 2 Punkten fehlerhaft. Das Darlehen habe ich allerdings bereits Anfang 2015 komplett zurückbezahlt, allerdings regulär aufgrund meiner hohen Tilgungsrate und von vereinbarten Sondertilgungen, d. h. ohne Vorfälligkeitsentschädigung. Macht ein Widerruf bis zum 21.6. dennoch Sinn?
Wie liefe das dann von statten? Würde die Kreditsumme von der Gesamtsumme meiner Zahlungen abgezogen und ich bekäme die Differenz (ggf. abzgl. irgendwelcher Bearbeitungsgebühren) erstattet? Oder ist das zu einfach gedacht?
Grüße, Markus