Betreff: Darlehensvertrag-Nr. XXXXXXXXX
Zinsen zur Bearbeitungsgebühr
Sehr geehrte Damen und Herren, zu oben bezeichneten Darlehensvertrag haben Sie mir für die Kreditbearbeitung ein Entgelt in Höhe von XXXXX Euro berechnet und diese erstattet, jedoch ohne Zinsen.
Die Berechnung einer Kreditbearbeitungsgebühr ist unzulässig, da die Kreditbearbeitung keine Leistung für den Kunden darstellt, sondern im eigenen Interesse der Bank erfolgt. Das hat der Bundesgerichtshof, Urteile vom 13.05.2014, Aktenzeichen: XI ZR 170/13 und XI ZR 405/12 entschieden. Gemäß § 818 Abs. 1 BGB habe sie mir die Nutzung herauszugeben. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshof ist davon auszugehen, dass Banken 5 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz erwirtschaften und dementsprechend herauszugeben haben (Urteil vom 12.05.1998, Aktenzeichen: XI ZR 79/97, Urteil vom 07.06.2011, Aktenzeichen: XI ZR 212/10 m. w. N.).
Meine Forderung auf Erstattung der Zinsen ist auch nicht verjährt. Die kenntnisabhängige dreijährige Verjährung begann erst Ende 2011 zu laufen. Davor war die Rechtslage unsicher und die Klageerhebung unzumutbar (BGH, Urteile vom 28.10.2014, Az. XI ZR 348/13 und XI ZR 17/14). Bitte überweisen Sie also die Zinsen in Höhe von XXXX Euro (5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz ab Zahlung der Gebühren) auf mein Konto mit der IBAN XXXXXXXXXXXX. Den Eingang des Geldes erwarte ich bis spätestens eine Wochen nach Zugang dieses Schreibens bei Ihnen. Sollte das Geld nicht fristgerecht eingehen, werden sie ohne weitere Ankündigung von meinem Anwalt kontaktiert werden. Für Ihre Bemühungen: Vielen Dank bereits im Voraus! Mit freundlichen Grüßen