Im Finanztipp: "Krankenversicherung der Rentner" schreiben Sie "Wer gesetzliche Rente bekommt und für eine bestimmte Vorversicherungszeit gesetzlich versichert war, gilt als pflichtversichert in der KVdR". Meine Frage ist: muss man diese gewisse Zeit pflichtversichert gewesen sind oder kann man auch freiwillig gesetzlich versichert gewesen sein, um Pflichtmitglied ín der KVdr zu werden? Oder werden freiwillig gesetzlich versicherte Arbeitnehmer automatisch freiwillig versichertes Mitglied in der KVdr mit allen Nachteilen finanzieller Art.
Mit freundlichen Grüßen, Arthieru.