Gesetzliche Ren­ten­ver­si­che­rung Der wichtigste Grundbaustein für Deine Altersvorsorge

Jan Scharpenberg
Finanztip-Experte für Rente

Das Wichtigste in Kürze

  • Die gesetzliche Ren­ten­ver­si­che­rung in Deutschland steht aufgrund der immer älter werdenden Bevölkerung vor großen Herausforderungen.
  • Denn Grundlage der gesetzlichen Rente ist das Umlageverfahren: Die aktuellen Beitragszahler finanzieren jeweils die aktuellen Rentner.
  • Das Alter für den regulären Renteneintritt steigt bereits schrittweise von 65 auf 67 Jahre. Gehst Du früher in den Ruhestand, bekommst Du weniger Rente.
     

So gehst Du vor

  • Weil die Rente allein wahrscheinlich auch bei Dir nicht einen sorgenlosen Ruhestand sichert, sorge zusätzlich privat vor.
  • Versuche, Deine Rentenlücke realistisch einzuschätzen. Dabei hilft die jährliche Renteninformation, die Du zugeschickt bekommst.
  • Prüfe, ob Du Deine Rente durch freiwillige Beiträge erhöhen kannst.
  • Kümmere Dich um eine zusätzliche private Altersvorsorge: Mit einem ETF-Sparplan kannst Du günstig und flexibel fürs Alter sparen. 

Aktuell: Der folgende Ratgeber basiert auf Programmen und den aktuellen Reformplänen der amtierenden Bundesregierung. Bitte beachte, dass sich diese Inhalte kurzfristig ändern können, da die Ampel-Koalition gescheitert ist. Dies könnte auch die Umsetzung der geplanten Reformen und Programme beeinträchtigen oder gefährden. Sobald sich etwas ändern sollte, informieren wir Dich in unserem Newsletter, unserer App und in diesem Ratgeber.

Die gesetzliche Rente ist der wichtigste Baustein für Deine Altersvorsorge. Er sollte aber auf keinen Fall der Einzige sein. Denn wer heute einzahlt, bekommt später im Schnitt nicht einmal die Hälfte seines letzten Bruttogehalts als Rente. Der gewohnte Lebensstandard lässt sich damit im Alter nur schwer halten. Das kürzlich vorgestellte Rentenpaket II der Ampel-Regierung soll zwar ein weiteres Absinken der Renten verhindern – doch allein darauf solltest Du Dich nicht verlassen. Zusätzliche private Altersvorsorge ist ein Muss.

Immerhin: Auch 2024 gibt es wieder eine deutliche Rentensteigerung. Zum 1. Juli werden die Renten laut Ministerium für Arbeit und Soziales um 4,57 Prozent erhöht – erstmals gleichermaßen in den alten und neuen Bundesländern. Was die Rentenerhöhungen angeht, ist die gesetzliche Rente besser als ihr Ruf. Auf die Jahrzehnte gesehen lagen die Erhöhungen seit den 1960er-Jahren immer über der Inflation.

Wie funktioniert die gesetzliche Rente?

Das System der gesetzlichen Ren­ten­ver­si­che­rung in Deutschland basiert auf einem Umlageverfahren. Das bedeutet: Die aktuelle Generation der Beitragszahler finanziert die Rente der heutigen Rentner. Das eingezahlte Geld wird direkt umgelegt und ausgezahlt. Wer heute arbeitet, bekommt seine Rente später entsprechend durch die folgende Generation der Kinder und Enkelkinder finanziert. Man spricht daher auch von einem Generationenvertrag

Über Jahrzehnte hat das Umlageverfahren grundsätzlich gut funktioniert. Mit dem demografischen Wandel kommt auf die deutsche Rentenkasse allerdings die größte Herausforderung seit ihrem Bestehen zu. Die steigende Lebenserwartung sowie konstant niedrige Geburtenzahlen sorgen dafür, dass die deutsche Bevölkerung im Durchschnitt immer älter wird. Das heißt, dass immer weniger Arbeitende die aktuellen Renten finanzieren. Außerdem steht für die geburtenstarken Jahrgänge der 1950er und 1960er der Ruhestand bevor. Die sogenannten Baby-Boomer beginnen, ab 2025 in Rente zu gehen.

Zwar steigt die Erwerbsbeteiligung von Frauen und auch die Zuwanderung auf den Arbeitsmarkt nimmt zu, insgesamt kommen aber nicht genug Arbeitskräfte nach, um den Abgang der Babyboomer aufzufangen. Dadurch gibt es noch mehr Rentenempfänger auf zu wenige Beitragszahler.

Die gesetzliche Ren­ten­ver­si­che­rung (DRV) muss sich außerdem noch um viele andere Dinge kümmern, die nicht direkt aus Deinen Beiträgen finanziert werden. Sie ist zum Beispiel zuständig für Deine Reha-Leistung, wenn Du krank wirst, oder zahlt einen Bonus auf die Rente, wenn Du Kinder erzogen hast. Um diese sogenannten versicherungsfremden Leistungen zu finanzieren, zahlt der Bund einen zusätzlichen Zuschuss aus Steuermitteln an die Ren­ten­ver­si­che­rung. Und weil die Ren­ten­ver­si­che­rung sich allein aus Beitragszahlungen nicht mehr finanzieren kann, kommen noch einmal Steuermittel dazu. Insgesamt hatte der Bund im Haushalt 2023 beispielsweise eine Summe von mehr als 112 Milliarden Euro für die Ren­ten­ver­si­che­rung vorgesehen. Es ist der mit Abstand größte Posten des Bundeshaushalts.

Welche Renten gibt es?

Wenn von der Rente die Rede ist, dann ist meistens die Altersrente gemeint. Die Altersrente beziehen die Versicherten, wenn sie ihr Renteneintrittsalter erreicht haben. Zu den Altersrenten gehören außerdem die vorgezogene Altersrente – umgangssprachlich als Rente ab 63 bekannt – und die Altersrente für schwerbehinderte Menschen.

Neben diesen Altersrenten gibt es aber noch weitere Rentenarten. Die nach Beziehern zweitgrößte Rentenart in Deutschland ist die Er­werbs­min­de­rungs­ren­te. Sie sichert Menschen ab, die wegen Krankheit nicht mehr oder nur noch teilweise arbeiten können.

Mit der Hinterbliebenenrente sind Angehörige von gesetzlich Rentenversicherten abgesichert. Sie wird noch einmal aufgeteilt in die Witwen- und die Waisenrente.

Bei der Grund- und der Mütterrente handelt es sich trotz des irreführenden Namens nicht um eigene Rentenarten. Es sind Zuschläge auf die Altersrente, die aufgrund von Altersarmut oder als Anerkennung von Kindererziehung gezahlt werden.

Rente steigt zusammen mit Löhnen

Durch das Umlageverfahren ist die Entwicklung der Rentenhöhe an die Entwicklung der Löhne gekoppelt. Steigt der durchschnittliche Lohn pro Kopf der jetzigen Arbeitnehmer, steigt auch die Rente der jetzigen Rentner. Stichtag für eine Anpassung ist immer der 1. Juli eines Jahres. Wenn die Löhne sinken, wird die Rente aber nicht gekürzt. Das verhindert die Rentengarantie.

Am 1. Juli 2024 werden die Renten wieder steigen: im gesamten Bundesgebiet um 4,57 Prozent. Ein Rentenpunkt ist damit 39,32 Euro wert.

Um das Ungleichgewicht zu den gesunkenen Löhnen während der Corona-Pandemie auszugleichen, hat die Ampelkoalition 2022 den sogenannten Nachholfaktor wieder eingeführt.

Der Nachholfaktor ist so etwas wie ein Gegenpol zur Rentengarantie. Hätten nur Lohnerhöhungen, aber keine Lohnsenkungen Auswirkungen auf die Rente, würde diese immer weiter steigen und sich von der realen Entwicklung der Löhne entkoppeln.

Weil die Rente dank der Rentengarantie aber nicht sinken darf, wartet man bis zu einem Jahr, in dem eine Erhöhung ansteht. Die eigentlich notwendige Kürzung aus den Jahren davor wird dann mit dieser Erhöhung verrechnet. Die Renten steigen in diesem Fall also weniger stark.

2020 sanken die Löhne beispielsweise wegen des Ausbruchs der Corona-Pandemie. 2021 hätte die Rente deswegen eigentlich gesenkt werden müssen. Deshalb hat der Nachholfaktor bei der Erhöhung 2022 eingesetzt und damit die Rentenerhöhung abgeschwächt.

Renten steigen weniger stark als Löhne

Grundsätzlich steigen Löhne und Renten nicht im Gleichschritt. In der Rentenformel, mit deren Hilfe die Höhe der Rente berechnet wird, findet sich ein Nachhaltigkeitsfaktor – nicht zu verwechseln mit dem Nachholfaktor. Der Nachhaltigkeitsfaktor trägt dem demografischen Wandel Rechnung: Weil der Anteil der jüngeren Bundesbürger abnimmt, gibt es immer weniger Beitragszahler, die einen Rentner finanzieren. Durch den Nachhaltigkeitsfaktor fallen Rentenerhöhungen immer niedriger aus als die Lohnentwicklung. Das soll vermeiden, dass der Beitrag zur Ren­ten­ver­si­che­rung erhöht werden muss.

Rentenniveau sinkt dauerhaft

Weil Renten weniger stark steigen als Löhne, sinkt mit den Jahren das sogenannte Rentenniveau. Dieses markiert, wie viel ein sogenannter Eckrentner an Rente vor Steuern bekommt – prozentual gemessen am Durchschnittsentgelt vor Steuern.

Bei der Eckrente – auch Standardrente genannt – handelt es sich um eine Rente, die jemand bekommen würde, der 45 Jahre lang immer das jeweils aktuelle Durchschnittsentgelt verdient hätte. Eine in der Realität sehr unwahrscheinliche Erwerbsbiographie. Das Rentenniveau ist daher vielmehr ein Rechenwert, über den bestimmte Mechanismen im Rentensystem geregelt werden. Dazu gehört auch die Rentenerhöhung, die höher ausfallen muss, wenn das Rentenniveau unter die besagten 48 Prozent fallen würde. Es kann also durchaus sein, dass Deine Rente steigt, die Messgröße Rentenniveau aber sinkt. Der Wert hat daher kaum Aussagekraft über die reale Höhe Deiner Rente.

Die Große Koalition unter Angela Merkel hatte sich 2018 darauf verständigt, das Rentenniveau von 48 Prozent bis 2025 zu stabilisieren. Das bedeutet, dass die Eckrente nach 45 Beitragsjahren nicht unter 48 Prozent des dann gültigen Durchschnittsentgeltes sinken darf. Diese Politik wird nun von der Ampel-Regierung mit dem Rentenpaket II fortgeführt. Das Rentenniveau von 48 Prozent wird damit bis 2039 festgeschrieben. Was das für Deine Altersvorsorge bedeutet, liest Du in unserem Ratgeber zur Rentenreform. Das Gesetz ist allerdings noch nicht verabschiedet.

So hoch ist der Beitrag zur Ren­ten­ver­si­che­rung

Der andere Teil der doppelten Haltelinie ist der Beitragssatz zur Ren­ten­ver­si­che­rung. Sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer zahlen einen Teil ihres Einkommens in die Rentenkasse ein. Der Pflichtbeitrag für die Ren­ten­ver­si­che­rung liegt seit Anfang 2018 bei 18,6 Prozent. Er wird jeweils zur Hälfte von Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen.

Die Große Koalition hatte sich in ihrem Rentenpaket I darauf geeinigt, diesen Beitragssatz bis 2025 auf maximal 20 Prozent anzuheben. Laut Arbeitsminister Hubertus Heil plant die Bundesregierung keine Erhöhung bis 2026. Erst in 2027 soll der Beitragssatz auf 19,3 Prozent steigen, bis 2030 dann auf 20,2 Prozent. Ab 2030 sollen die Erträge aus der Aktienrente dabei helfen, dass der Wert möglichst gering bleibt.

So hoch ist die Bei­trags­be­messungs­grenze

Der prozentuale Beitragssatz wird aber nur bis zu einer Höchstgrenze auf das Einkommen angerechnet, der sogenannten Bei­trags­be­messungs­grenze. Die Grenze liegt im Jahr 2023 im Westen bei 7.550 Euro monatlich, im Osten bei 7.450 Euro (87.600 Euro beziehungsweise 85.200 Euro pro Jahr).

Wer mehr verdient, muss auf das Einkommen über der Grenze keinen Beitrag zahlen. Seit 2019 wird die Bei­trags­be­messungs­grenze im Osten schrittweise auf den West-Wert angehoben, bis sie diesen im Jahr 2025 erreicht.

Wie viel Rente kannst Du erwarten?

Im Umlageverfahren werden eingezahlte Beiträge gleich wieder an die aktuellen Rentner ausgezahlt. Eigene Ansprüche sammelst Du in Form von Entgeltpunkten, umgangssprachlich Rentenpunkten. Sie bemessen sich nach der Höhe des Arbeitseinkommens. Und zwar so:

Einen Entgeltpunkt sammelt, wer im jeweiligen Jahr genau so viel verdient, wie alle Versicherten im Durchschnitt. Für dieses exakte Durchschnittsentgelt fehlen im laufenden Jahr logischerweise die vollständigen Daten. Deswegen wird dafür das vorläufige Durchschnittsentgelt anhand der Lohnentwicklung der vergangenen zwei Jahre geschätzt. Im Jahr 2023 beträgt dieses Durchschnittsentgelt brutto 43.142 Euro (West) beziehungsweise 41.967 Euro (Ost).

Wer nur die Hälfte des Durchschnitts verdient, bekommt einen halben Entgeltpunkt gutgeschrieben, wer das Doppelte verdient, erhält zwei Punkte. Einem Entgeltpunkt ist ein Geldwert zugeordnet, der sogenannte Rentenwert. Ein Punkt bringt seit Juli 2023 eine Rente von 39,32 Euro.

Dass der Wert schon seit diesem Jahr in Ost und West gleich ist, ist nicht selbstverständlich. Eigentlich sollte die Anhebung des Rentenwerts Ost auf Westniveau erst 2024 abgeschlossen sein.

Falls Du schon im Ruhestand bist, kannst Du die prozentuale Erhöhung einfach auf Deine jetzige Rente aufschlagen.

Beispiel: Julia wohnt in Hamburg und bekommt eine Rente von rund 1.100 Euro. Ab dem 1. Juli 2024 wird ihre Rente um 4,39 Prozent auf rund 1.150 Euro steigen.

Falls Du Dich fragst, wie diese große Rentenerhöhung trotz der vielen Krisen zustande kommt: Die Situation auf dem Arbeitsmarkt ist aus Sicht der Ren­ten­ver­si­che­rung positiv. Zum einen herrscht eine Rekordbeschäftigung, was die Beitragseinnahmen für die Ren­ten­ver­si­che­rung sprudeln lässt. Dazu kommen weiter steigende Löhne. Deren Entwicklung ist die maßgebliche Grundlage für Rentenerhöhungen. Und auch in den kommenden Jahren könntest Du Dich als Rentner auf weitere Erhöhungen freuen. Denn nach Schätzungen der Deutschen Ren­ten­ver­si­che­rung Bund, die auch so vom Bundesarbeitsministerium mitgetragen werden, sollen die Löhne in Deutschland auch 2024 und 2025 im Schnitt um 5 Prozent steigen.

Rente berechnen mit einer Formel

Wenn von einer Rentenerhöhung die Rede ist, dann ist im Prinzip eine Erhöhung des Wertes der Entgeltpunkte gemeint. Die Ren­ten­ver­si­che­rung rechnet zum Renteneintritt die Entgeltpunkte mit einer Formel in eine Rente um: monatliche Rentenhöhe = Entgeltpunkte x Zugangsfaktor x aktueller Rentenwert x Rentenartfaktor.

Mit dem Zugangsfaktor werden Auf- oder Abschläge berücksichtigt, die zum Beispiel durch einen verfrühten Start in den Ruhestand entstehen können. Der Rentenartfaktor bezieht sich auf verschiedene Höhen der Rentenarten. Zum Beispiel beträgt eine Zahlung bei teilweiser Erwerbsminderung nur die Hälfte einer vollen Rente.

Die Rentenformel kannst Du auch selbst anwenden, um Dir einen besseren Überblick über Deine Altersvorsorge zu verschaffen. Das ist einfacher als Du vielleicht denkst. Hilfe findest Du in unserem Ratgeber zur Rentenformel.

Wie hoch ist die Durchschnittsrente?

Oft wird als Modell für Rechnungen zur Rentenhöhe der Eckrentner herangezogen. Zur Erinnerung: Das ist ein Verbraucher, der 45 Jahre lang immer im Bundesdurchschnitt verdient hat. Ein solcher Rentner kann 2022/2023 mit einer Bruttorente von etwa 1.621 Euro in den alten und 1.598 Euro in den neuen Bundesländern rechnen. Nach Abgaben an die Kranken- und Pfle­ge­ver­si­che­rung und vor Steuern hat der Rentner noch knapp 1.423 Euro (West) beziehungsweise 1.402 Euro (Ost).

Diese Werte sind aber keinesfalls mit einer durchschnittlichen Altersrente in Deutschland zu vergleichen. Die Höhe der durchschnittlich ausgezahlten Renten liegt laut den aktuellsten Zahlen von 2022 bei rund 993 Euro. Aber auch diese Zahl ist aus statistischen Gründen mit Vorsicht zu genießen. So sollte man zum Beispiel wissen, dass die Renten von Frauen im Schnitt deutlich niedriger liegen als die von Männern und dadurch auch der Gesamtschnitt niedriger ausfällt.

Der Grund: Frauen hatten vor allem in der Vergangenheit weniger Chancen als Männer, eine Karriere zu verfolgen und über ihre Arbeit entsprechend hohe Rentenansprüche zu erwerben. Mit der Gesellschaft ändert sich aber auch dieses Problem, und Frauen haben vor allem in den alten Bundesländern bei Rentenansprüchen und Ver­si­che­rungsdauer in den vergangenen 20 Jahren deutlich aufgeholt.

Außerdem wurden mit der Mütterrente und den Kindererziehungszeiten Werkzeuge geschaffen, mit denen Frauen oder Männer auch durch das Großziehen von Kindern Rentenansprüche erwerben.

Private Vorsorge stärken

Dennoch wird die gesetzliche Rente den Wenigsten im Alter reichen, um den Lebensstandard zu halten. Umso wichtiger ist es, sich früh mit der möglichen Finanzierungslücke im Alter zu beschäftigen und zusätzlich privat vorzusorgen. Im Ratgeber zur privaten Altersvorsorge erklären wir, wie Du Deine Rentenlücke abschätzen kannst. Im Ratgeber zur Altersvorsorge findest Du in mehreren Entscheidungsbäumen mögliche Ergänzungen zur gesetzlichen Rente – etwa Riester-Verträge, betriebliche Altersvorsorge oder flexibles Sparen mit günstigen Aktien-Indexfonds (ETFs).

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Wann beginnt die Rente?

Es gibt verschiedene Regelungen, die es ermöglichen, früher oder später das Berufsleben zu beenden. Das Grundmodell ist die Regelaltersrente. Anspruch auf die Regelaltersrente haben alle, die mindestens fünf Jahre in die gesetzliche Ren­ten­ver­si­che­rung eingezahlt haben. Das nennt sich Mindestversicherungszeit oder Wartezeit.

Seit einigen Jahren steigt die Altersgrenze für den Renteneintritt schrittweise von 65 Jahren auf 67 Jahre. Wer im Jahr 1964 oder später geboren wurde, wird erst mit 67 Jahren in den Ruhestand gehen können, ohne dass seine Rente gekürzt wird.

Im Jahr 2024 dürfen Neurentner des Jahrgangs 1958 im Alter von 66 Jahren ihre normale Altersrente beantragen. 

Übersicht zur Anhebung der Regelaltersgrenze

Geburtsjahr

Anhebung

um Monate

auf Jahrund Monat
19559659
1956106510
1957116511
195812660
195914662
196016664
196118666
196220668
1963226610
196424670

Quelle: Deutsche Ren­ten­ver­si­che­rung (Stand: April 2022)

Für schwerbehinderte Menschen liegt die Regelaltersgrenze im Jahr 2023 bei 64 Jahren und zwei Monaten (Jahrgang 1958). Sie wird schrittweise bis zum Jahr 2029 auf 65 Jahre steigen.

Sonderfall: Besonders langjährig Versicherte

Wer 45 Jahre lang rentenversichert war, darf mit frühestens 63 Jahren vorzeitig in den Ruhestand gehen, ohne dass die Rente gekürzt wird. Das nennt sich Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Auch dabei gibt es eine Übergangs­regelung zur Anhebung der Altersgrenze. Für Jahrgänge ab 1964 ist die vorzeitige Rente für besonders langjährig Versicherte erst mit 65 Jahren möglich. 

Abschläge bei vorzeitigem Renteneintritt

Immer weniger Versicherte werden 45 Jahre Ver­si­che­rungszeit erfüllen. Wer dennoch vor dem Erreichen seiner Altersgrenze Rente beantragen möchte, muss Abschläge auf die Auszahlungen hinnehmen. Jeder Monat vorzeitiger Ruhestand kostet 0,3 Prozent der monatlichen Rentenzahlung. Voraussetzung dafür sind 35 Jahre Wartezeit in der Ren­ten­ver­si­che­rung (Altersrente für langjährig Versicherte).

Ein Beispiel: Ein Mann, 1960 geboren, müsste laut Gesetz bis zum Alter von 66 Jahren und vier Monaten arbeiten, um abschlagsfrei in die Regelaltersrente zu gehen. Kommt er nicht auf 45 Beitragsjahre und möchte trotzdem mit 63 Jahren in Rente gehen, sinkt seine Rente, und zwar um 0,3 Prozent x 40 (= 12 Prozent). Denn für eine abschlagsfreie Rente hätte er noch 40 Monate mehr arbeiten müssen.

Das sind allerdings noch nicht alle Einbußen bei der vorgezogenen Altersrente. Worauf Du dich gefasst machen musst, wenn Du in Frührente gehen willst, liest Du in unserem Ratgeber zu Abzügen bei der Rente ab 63.

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Wie viel kannst Du zur Rente hinzuverdienen?

Ruhestand bedeutet nicht unbedingt: Nie wieder arbeiten. Auch wer in Rente ist, darf weiterhin am Arbeitsleben teilnehmen. Damit Du neben Deiner Rente Geld verdienen kannst, wurde 2017 das sogenannte Flexi-Rentengesetz eingeführt.

Das Flexi-Rentengesetz ermöglicht es Dir, Geld zu verdienen, auch wenn Du schon in Regelaltersrente bist. Aber auch wenn Du früher in Rente gehst, profitierst Du von dem Gesetz.

Wer regulär in Rente geht, darf unbegrenzt hinzuverdienen. Das Flexi-Rentengesetz ermöglicht es, aus dem Zuverdienst weiterhin Beiträge in die Ren­ten­ver­si­che­rung einzuzahlen. Dadurch steigt Dein Rentenanspruch einmal pro Jahr.

Seit 2023 gilt das auch für die Rentner und Rentnerinnen, die ab 63 Jahren in den Ruhestand gegangen sind. Denn die Hin­zu­ver­dienst­gren­ze und damit auch der Hinzuverdienstdeckel wurde für vorgezogene Altersrenten abgeschafft. Das ist eine Reaktion auf den Fachkräftemangel, der sich durch die bevorstehende Rente der Baby-Boomer noch verschärfen dürfte. Daher will die Regierung Anreize für Rentner und Rentnerinnen schaffen, wieder zu arbeiten. Neben der Frührente noch einem Job nachzugehen, lohnt sich in aller Regel. 

Andersherum kannst Du neben Deiner Arbeit jetzt auch schon die Frührente beantragen. wenn Du mindestens 63 Jahre alt bist. Das lohnt sich aus finanzieller Sicht aber häufig nicht. Warum das so ist und auf was Du alles achten musst, wenn Du im Ruhestand noch arbeiten willst, liest Du schnell und einfach in unserem Ratgeber zur Hin­zu­ver­dienst­gren­ze.

Renteneintritt verschieben 

Wer die Regelaltersgrenze erreicht, muss nicht sofort seine Arbeit niederlegen. Du darfst den Renteneintritt auch nach hinten verschieben. Jeder Monat nach Erreichen der Regelaltersgrenze, in dem Du nicht die Rente beantragst, steigert die Auszahlung um einen Zuschlag von 0,5 Prozent. Arbeitest Du weiter, erhöhst Du Deine Rente zusätzlich, weil Du weiterhin in die Rentenkasse einzahlst.

Abschläge ausgleichen

Abschläge durch einen vorzeitigen Ruhestand kannst Du mit zusätzlichen Beitragszahlungen ausgleichen. Nach dem Flexi-Rentengesetz dürfen bereits 50-Jährige Sonderzahlungen in die gesetzliche Ren­ten­ver­si­che­rung leisten, um Abschläge auszugleichen. Dadurch kauft man sich praktisch Entgeltpunkte nach. Das war 2022 besonders günstig. Dieses Jahr sieht das anders aus, kann sich aber trotzdem lohnen. Warum das so ist und worauf Du bei den Sonderzahlungen achten solltest, liest Du in unserem Ratgeber zum Kauf von Entgeltpunkten.

Mehr Rente durch Pflege

Wer Angehörige pflegt, erhält unter bestimmten Voraussetzungen zusätzliche Entgeltpunkte gutgeschrieben – und kann dadurch seine Rente aufbessern. Seit Inkrafttreten der Flexi-Rente können auch Rentner, die zum Beispiel den Ehepartner pflegen, dadurch zusätzliche Rentenpunkte erwerben.

Voraussetzung ist, dass der Pflegefall mindestens den Pflegegrad 2 oder höher hat, Du mindestens zwei Tage und mindestens zehn Stunden die Woche pflegst und das für mindestens zwei Monate im Jahr.

Beziehst Du bereits Rente, musst Du mit der Rentenkasse Kontakt aufnehmen. Um das Modell zu nutzen, musst Du Dich als Teilrentner einstufen lassen und mindestens auf 1 Prozent Deiner gesetzlichen Rente verzichten. In Summe lohnt sich das aber meist. Die Ren­ten­ver­si­che­rung rechnet das für Dich durch.

Wer ist alles pflichtversichert?

Nicht nur sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, sondern auch Selbstständige, vor allem Handwerker oder Hebammen, können Pflichtmitglieder in der Ren­ten­ver­si­che­rung sein. Zusätzlich gibt es die Möglichkeit, als Selbstständiger freiwillig Beiträge zu zahlen. Selbstständige müssen ihren Beitrag komplett alleine tragen, außer sie sind Mitglied in der Künstlersozialversicherung. Denn diese übernimmt den Arbeitgeberanteil.

Wer außerdem Rentenansprüche erwirbt

Durch einige Sonderregelungen zählen auch Zeiten ohne eigene oder mit reduzierten Beiträgen zur Mindestversicherungszeit für die Rente dazu. Pflichtversichert sind:

  • Mütter oder Väter während der Kindererziehungszeit: Für Kinder, die ab dem 1. Januar 1992 geboren wurden, wird einem Elternteil drei Jahre lang jeweils etwa ein Entgeltpunkt zugeschrieben. Pro vor 1992 geborenem Kind gibt es zweieinhalb Jahre Kindererziehungszeit. Diese Regelung ist als Mütterrente bekannt. Den zusätzlichen Rentenanspruch gibt es auch, wenn der Elternteil nebenbei arbeitet. Allerdings wird der Anspruch nur bis zur Bei­trags­be­messungs­grenze angerechnet.
  • pflegende Angehörige: Die Pflegekasse zahlt für sie Beiträge zur gesetzlichen Ren­ten­ver­si­che­rung. Die Höhe ist abhängig vom Pflegeaufwand und wird individuell berechnet.
  • Menschen mit Behinderung
  • Wehrdienstleistende oder Menschen im Bundesfreiwilligendienst
  • Empfänger von Krankengeld, Ar­beits­lo­sen­geld I oder anderen Un­ter­halts­er­satz­leis­tung­en
  • teilweise auch Studenten mit Nebenjob

Welche Phase in Deinem Leben wie für die Rente zählt, kannst Du schnell und einfach in unserem Ratgeber zu den Beitragsjahren in der Ren­ten­ver­si­che­rung nachlesen. 

Minijobber haben bei der Rente die Wahl

Für einen Minijob fallen außerdem Beiträge in Höhe von 15 Prozent an, die der Arbeitgeber zahlt. Grundsätzlich sind Minijobber rentenversichert. Die restlichen 3,6 Prozent bis zum vollen Beitragssatz zahlen sie aus ihrem Gehalt. Minijobber können sich von der Ver­si­che­rungspflicht befreien lassen. Dann wird der Minijob aber auf die Rentenhöhe und die Mindestversicherungszeit nicht voll angerechnet.

Auch bei einem Midijob zahlen die Angestellten geringere Beiträge in die Ren­ten­ver­si­che­rung. Das führt im Gegensatz zum Minijob seit 2019 nicht mehr zu reduzierten Ansprüchen an die Ren­ten­ver­si­che­rung. Bei einem Midijob zahlst Du aber dennoch nicht den vollen Beitragssatz. Wie viel von Deinem Lohn für die Ren­ten­ver­si­che­rung abgeht, ist abhängig von der Höhe Deines Gehalts. Bei der Untergrenze von 520,10 Euro im Monat liegt der Beitragssatz praktisch bei 0 Prozent und steigert sich dann linear bis zum vollen Beitragssatz von 9,3 Prozent bei der Obergrenze von 2.000 Euro im Monat. Den jeweils fehlenden Teil übernehmen Dein Arbeitgeber und die Ren­ten­ver­si­che­rung.

Die geänderte Berechnung des Beitragssatzes gilt seit Oktober 2022 und war Teil des dritten Entlastungspakets der Bundesregierung. Ausführliche Informationen dazu findest Du in unserem Ratgeber zu Midijobs.

Wer kann freiwillig Beiträge einzahlen?

Mit freiwilligen Beiträgen lässt sich entweder die zukünftige Rente erhöhen oder überhaupt ein Anspruch auf Rente aufbauen.

Freiwillige Beiträge kann nur zahlen, wer nicht pflichtversichert ist. Es ist nur eine Anmeldung beim zuständigen Ren­ten­ver­si­che­rungsträger erforderlich, mit der Angabe, ab wann Beiträge in welcher Höhe gezahlt werden sollen. Die Ren­ten­ver­si­che­rung berät beim Antrag. Besonders lohnt es sich freiwillig einzuzahlen, wenn Du durch wenige zusätzliche Zahlungen die Mindestversicherungszeit von fünf Jahren erfüllen kannst. Erst dann hast Du überhaupt einen Rentenanspruch.

Ein Beispiel: Eine Mutter, die vor 1992 ein Kind zur Welt gebracht hat, hat insgesamt 30 Monate Beitragszeit erworben. Für die Mindestversicherungszeit zur Regelaltersgrenze fehlen ihr weitere 30 Monate. Zahlt sie diese freiwillig nach, erwirbt sie einen Anspruch auf eine gesetzliche Rente, ohne jemals sozialversicherungspflichtig beschäftigt gewesen zu sein.

Für jedes Kind, das nach 1992 geboren wurde, gibt es automatisch drei Jahre Kindererziehungszeit und damit drei Rentenpunkte zusätzlich. Mütter und Väter mit vor 1992 geborenem Nachwuchs erhalten zweieinhalb Rentenpunkte zusätzlich pro Kind.

Wenn Du Dich freiwillig rentenversicherst, kannst Du die Höhe und die Zahl der Beiträge selbst bestimmen. 2023 müssen die Beiträge mindestens 100,07 Euro und dürfen höchstens 1.404,30 Euro pro Monat betragen. In den meisten Fällen kannst Du die Beiträge für ein Jahr noch bis zum 31. März des Folgejahres nachzahlen. In wenigen Ausnahmen, etwa wie im obigen Beispiel der Mutter, sind freiwillige Beiträge aber auch noch viele Jahre später möglich.

Welche Infos findest Du in der jährlichen Renteninformation?

Du erhältst jedes Jahr eine Renteninformation, wenn Du mindestens 27 Jahre alt bist und die Mindestversicherungszeit von fünf Jahren erfüllt hast. Darin berechnet die Deutsche Ren­ten­ver­si­che­rung für verschiedene Szenarien die Höhe der Rentenzahlung.

Zum einen findest Du dort die Höhe Deiner vollen Er­werbs­min­de­rungs­ren­te und die Höhe Deiner Regelaltersrente, die Du mit Deinen bisher gesammelten Ansprüchen erreichen würdest. Zusätzlich zeigt die Renteninformation, wie sich Dein Rentenanspruch entwickelt, sofern Du Deinen Durchschnittsverdienst der vergangenen fünf Jahre beibehältst.

Eine Hochrechnung zur Rentenhöhe zeigt exemplarisch, wie die Rente ausfällt, sollte das Rentenniveau jährlich um 1 oder 2 Prozent angepasst werden. Falls Du diese Hochrechnung nicht bekommst, kannst Du sie unkompliziert auf der Website der Ver­si­che­rung anfordern oder direkt in der Digitalen Renteninformation nachschlagen.

Besonders in den ersten Jahren nach dem Berufseinstieg sind die Berechnungen der Ren­ten­ver­si­che­rung zur Altersrente kaum aussagekräftig. Denn die Rechnung stützt sich auf die vergangenen fünf Jahre. Dort fließen dann möglicherweise noch Beitragszahlungen aus einem schlecht bezahlten Nebenjob ein. Die prognostizierte Altersrente nach fünf vollen Berufsjahren sollte aber deutlich höher ausfallen.

Unser Podcast zum Thema

Wie hoch sind Steuern und Kran­ken­kas­senbeiträge?

Bekommst Du im Jahr 2024 erstmalig eine Rente, musst Du dauerhaft 83,5 Prozent Deiner Rente versteuern. Bleibt Dein Einkommen allerdings unter dem Grundfreibetrag von 10.908 Euro im Jahr 2023, dann musst Du auch keine Steuern zahlen. Das gilt aber nur, wenn Du außer Deiner Rente keine weiteren steuerpflichtigen Einnahmen hast.

Der zu versteuernde Anteil der Rente wird bis 2040 schrittweise angehoben. Wer 2024 in Rente geht, muss beispielsweise schon 84 Prozent seiner Rente versteuern. Wie hoch die Steuern auf Deine Rente tatsächlich ausfallen, hängt dann von Deinem persönlichen Einkommensteuersatz ab.

Steuerpflicht durch Rentenerhöhung 2023

Wer durch die Rentenerhöhung im Juli 2023 über den Grundfreibetrag von 10.908 Euro kam, musste erstmalig seine Rente besteuern. Doch die Erhöhung des Grundfreibetrags von 10.347 Euro auf 10.908 Euro dürfte bei vielen Rentnern dazu geführt haben, dass sie weiterhin unter der Freibetragsgrenze blieben.

Ein Beispiel: Beate aus Köln bekommt eine monatliche Rente von 850 Euro. Im Juli 2023 steigt ihre Rente auf rund 890 Euro. Durch den neuen steuerlichen Grundfreibetrag bleibt ihre Rente (10.680 Euro im Jahr) steuerfrei.

So hoch sind die Kran­ken­kas­senbeiträge

Auf die gesetzliche Rente musst Du Beiträge zur Kran­ken­ver­si­che­rung der Rentner zahlen oder Dich freiwillig gesetzlich krankenversichern. Der Beitragssatz beträgt in beiden Fällen 7,3 Prozent plus halbem Zusatzbeitrag. Die andere Hälfte des Beitragssatzes und des Zusatzbeitrags übernimmt die Ren­ten­ver­si­che­rung. Rentner in der privaten Kran­ken­ver­si­che­rung haben ein Recht auf einen Zuschuss.

So hoch sind die Beiträge zur Pfle­ge­ver­si­che­rung

Die Beiträge zur Pfle­ge­ver­si­che­rung zahlen Rentner im Gegensatz zur Kran­ken­ver­si­che­rung komplett alleine. Für Rentner mit Kindern liegt der Beitragssatz in der Regel bei 3,4 Prozent. Kinderlose Rentner zahlen hingegen einen erhöhten Beitragssatz von 4 Prozent. Hast Du als Rentner ungewöhnlicherweise mehrere Kinder, die jünger als 25 Jahre sind, wirst Du bei der Pfle­ge­ver­si­che­rung stärker entlastet. Das und noch mehr wichtige Infos zum Thema haben wir Dir in unserem Rageber zur Pfle­ge­ver­si­che­rung für Rentner aufgeschrieben.

Wo steht die politische Rentendebatte?

Es ist eine Herausforderung: Die gesetzliche Rente soll während des Arbeitslebens bezahlbar bleiben und zugleich im Alter ein Auskommen sichern. Mit dem Renteneintritt der besonders geburtenstarken Jahrgänge in den nächsten Jahren (Babyboomer) wird das Problem noch größer. Heute versorgen 1,8 Beitragszahler einen Rentner, im Jahr 2030 werden es voraussichtlich nur noch 1,5 Beitragszahler sein. Vor knapp 50 Jahren waren es noch vier. Schon jetzt stützt der Staat die Ren­ten­ver­si­che­rung mit einer gewaltigen Summe von Steuergeldern, um die Leistungen zu finanzieren. Wobei es sich dabei auch um viele versicherungsfremde Leistungen handelt. Also Leistungen wie die zusätzlichen Rentenpunkte für die Kindererziehungszeiten, die nicht aus den Beiträgen sondern sowieso aus Steuermitteln finanziert werden müssen. Insgesamt kommen so die bereits erwähnten mehr als 112 Milliarden Euro aus dem Bundeshaushalt 2023 zusammen.

Um die gesetzliche Rente in Zukunft besser finanzieren zu können, müssen entweder die Einnahmen erhöht oder die Ausgaben gesenkt werden. 

Weitere Anhebung des Renteneintrittsalters

Ein Hebel, der gleichzeitig Ausgaben senken und Einnahmen erhöhen würde, wäre eine weitere Anhebung des Renteneintrittsalters. Genau das wird in der öffentlichen Debatte um die Zukunft der Rente auch in regelmäßigen Abständen von Ökonomen, Arbeitgeberverbänden oder Politikern gefordert. Relativ neu hingegen ist der Vorschlag einer flexibleren Regelaltersgrenze, die sich an der Lebenserwartung orientiert.

Vonseiten der Bundesregierung wird derzeit eine weitere Erhöhung des Renteneintrittsalters über 67 Jahre ausgeschlossen. Mit dem Rentenpaket II wird die Rentenreform der Ampel-Regierung erwartet. Nach ersten Informationen aus dem Bundesarbeitsministerium und dem Bundestag wird sich darin keine Anhebung des Renteneintrittsalters wiederfinden. Stattdessen soll das Rentenniveau auf 48 Prozent festgeschrieben werden. Dafür entfällt die zweite Haltelinie, welche die Anhebung des Beitragssatzes deckelt. Was das für Deine Altersvorsorge bedeutet, liest Du in unserem Ratgeber zur Rentenreform

Besteuerung der Renten

2021 hat der Bundesfinanzhof in einem Urteil bestimmt, wie genau berechnet werden muss, ob Rentner doppelt Steuern zahlen. Das Gericht warnte außerdem davor, dass künftigen Rentnergenerationen eine Dop­pel­be­steu­er­ung droht. Um das zu verhindern, sind sämtliche Altersvorsorgeaufwendungen seit 2023 zu 100 Prozent steuerlich absetzbar. Das hatte das Bundeskabinett mit dem Jahressteuergesetz 2022 beschlossen. 

Gleichzeitig sorgt die Regierungskoalition mit einer neuen Regelung dafür, dass der steuerpflichtige Anteil der Renten langsamer steigt. Im Wachstumschancengesetz wurde die jährliche Steigerung des steuerpflichtigen Anteils um einen halben statt einen ganzen Prozentpunkt beschlossen.

Grundrente seit 2021

2021 wurde zudem die Grundrente nach einem Entwurf von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) eingeführt. Das Prinzip: Wer mindestens 33 Jahre lang in die Rentenkasse eingezahlt hat, soll mehr bekommen als die Grundsicherung im Alter. Maximal beträgt der Grundrentenzuschlag aktuell rund 460 Euro pro Monat.

Bei der Grundrente gibt es allerdings Höchstgrenzen. Um den vollen Zuschlag von 460 Euro zu bekommen, dürfen Singles aktuell höchstens 1.317 Euro und Paare sowie eingetragene Lebenspartnerschaften höchstens 2.055 Euro im Ruhestand haben (Stand: 2023).

Einen Antrag brauchst Du für die Grundrente nicht zu stellen. Die Einzelprüfung aller Rentnerinnen ist seit 2023 abgeschlossen. Doch unabhängig davon, wann Du den Rentenbescheid erhalten hast: Die Grundrente wird rückwirkend ab dem 1. Januar 2021 gezahlt. Hast Du keinen Bescheid erhalten, glaubst aber, dass Du berechtigt bist? Dann wende Dich direkt an die Deutsche Ren­ten­ver­si­che­rung.

Alle wichtigen Informationen zum Thema und warum sich eine freiwillige Steu­er­er­klä­rung lohnen kann, liest Du in unserem Ratgeber zur Grundrente

Vorteile für Geringverdiener

Einige Forderungen aus Politik und Verbänden der vergangenen Jahre hat der Gesetzgeber in dem sogenannten Betriebsrentenstärkungsgesetz von 2018 gebündelt: So werden Riester-Rente und betriebliche Altersvorsoge nicht mehr komplett auf die Grundsicherung angerechnet. Wer im Laufe des Lebens für sein Alter vorgesorgt hat, soll so auch davon profitieren, selbst wenn er zusätzlich zur Rente Grundsicherung beziehen muss.
 

Aktienrente wird Generationenkapital

Die aktuelle Bundesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag eine teilweise Kapitaldeckung der gesetzlichen Rente geplant. Das zuvor als Aktienrente nach schwedischem Vorbild angedachte Modell wurde im Rentenpaket II von der Ampel-Koalition vorgestellt. Das Gesetz dazu ist allerdings noch nicht verabschiedet. Das neue Konzept trägt den Namen Generationenkapital und beschreibt ein schuldenfinanziertes Anlegen von Staatsgeldern am Kapitalmarkt. Die Erträge der Investition sollen genutzt werden, um ab 2036 den Beitragssatz zu stabilisieren. Alle Infos dazu liest Du in unserem Ratgeber zum Generationenkapital.

Die wichtigsten Fragen zusammengefasst

Ab welchem Alter kann ich in Rente gehen?

Das Renteneintrittsalter – im Fachjargon Regelaltersgrenze – hängt vom Geburtsjahrgang ab, da es gerade schrittweise auf 67 Jahre angehoben wird. Für alle nach 1963 geborenen Menschen sind diese 67 Jahre das Renteneintrittsalter.

Welches Renteneintrittsalter für die Jahrgänge vor 1964 gilt, erfährst Du in unserer Tabelle.

Wie berechne ich meine Rente?

Die ungefähre Höhe Deiner Rente kannst Du ausrechnen, wenn Du die vier Faktoren Anzahl Deiner Rentenpunkte, Rentenwert, Zugangsfaktor und Rentenfaktor miteinander multiplizierst. Deine aktuellen Rentenansprüche findest Du aber auch in Deiner Renteninformation oder der Digitalen Rentenübersicht.

Wie Du die Rentenformel genau anwendest, liest Du hier.

Welche Voraussetzung muss ich für eine Rente erfüllen?

Du musst die Mindestversicherungszeit von fünf Jahren erfüllt haben. Dazu zählt unter anderem jedes Jahr, in dem Du in die Ren­ten­ver­si­che­rung über Deinen Lohn eingezahlt hast. Außerdem musst Du je nach Art Deiner Rente ein bestimmtes Alter erreicht haben.

Welche Ver­si­che­rungszeit für welche Rente gilt, liest Du hier.

Wie kann ich meine Rentenansprüche überprüfen?

Wenn Du 27 Jahre alt bist, bekommst Du einmal im Jahr per Post die Renteninformation nach Hause geschickt. Ansonsten kannst Du Deine Rentenansprüche auch in der Digitalen Rentenübersicht abfragen. Bei tiefergehenden Fragen bietet die Ren­ten­ver­si­che­rung zudem eine kostenlose Beratung an.

Hier erfährst Du, wie die Digitale Rentenübersicht funktioniert.

Welche Auswirkungen hat eine vorgezogene Rente?

Die sogenannte Rente ab 63 oder auch Frührente ist mit Abzügen verbunden. Für jeden Monat, den Du vor Deiner Regelaltersgrenze in den Ruhestand gehst, zieht Dir die Ren­ten­ver­si­che­rung 0,3 Prozent von Deiner Rente ab. Maximal können die Abzüge 14,4 Prozent betragen.

Mehr über die Rente ab 63 und ihre Fallstricke liest Du hier.

Wie lange muss ich in die Ren­ten­ver­si­che­rung für einen Anspruch auf Rente eingezahlt haben?

Um überhaupt Anspruch auf irgendeine Rente zu haben, musst Du eine Mindestversicherungszeit von fünf Jahren vorweisen können.

Welche Mindestversicherungszeit für welche Rente gilt, liest Du hier

Kann ich neben meiner Rente noch arbeiten?

Ja, ein Nebenverdienst ist neben einer Altersrente ohne Begrenzung möglich. Die Hin­zu­ver­dienst­gren­zen wurden für diese Renten 2023 abgeschafft. Es gibt sie allerdings noch bei Er­werbs­min­de­rungs­ren­ten. Unbegrenzt dazuverdienen geht bei diesen Renten nicht ohne Kürzung. Auch Witwenrenten werden bei zu hohem zusätzlichen Einkommen gekürzt.

Wann sich die Kombi aus Arbeit und Rente lohnt, erfährst Du hier.

Welche Rolle spielt die private Altersvorsorge im Vergleich zur gesetzlichen Rente?

Die gesetzliche Rente ist der Grundbaustein für das Einkommen im Ruhestand. Allerdings wird sie bei der großen Mehrheit nicht alleine für das Leben im Alter ausreichen. Das fehlende Einkommen ist auch als Rentenlücke bekannt. Um diese Rentenlücke zu schließen, ist zwingend dazu geraten, zusätzlich privat vorzusorgen.

Wie Du Deine Rentenlücke schließen kannst, liest Du hier.

Wie wird meine Rente besteuert?

Der zu versteuernde Anteil Deiner Rente steigt mit jedem Jahr, das Du später in Rente gehst. 2024 liegt der Besteuerungsanteil bei 83,5 Prozent. Das bedeutet aber nicht, dass Du auch wirklich Steuern zahlen musst. Das passiert erst, wenn Dein zu versteuerndes Einkommen – inklusive gesetzliche Rente – größer als all Deine Freibeträge, Pauschalen und absetzbaren Kosten ist.

Ab welchem Einkommen Du als Rentner bei der Steuer aufpassen musst, liest Du hier.

Autoren
Annika Krempel

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