Gesetzliche Ren­ten­ver­si­che­rung Der Grundbaustein Deiner Altersvorsorge

Jan Scharpenberg
Finanztip-Experte für Rente

Das Wichtigste in Kürze

  • Die gesetzliche Ren­ten­ver­si­che­rung in Deutschland steht aufgrund der immer älter werdenden Bevölkerung vor großen Herausforderungen.
  • Denn Grundlage der gesetzlichen Rente ist das Umlageverfahren: Die aktuellen Beitragszahler finanzieren jeweils die aktuellen Rentner.
  • Das Alter für den regulären Renteneintritt steigt bereits schrittweise von 65 auf 67 Jahre. Gehst Du früher in den Ruhestand, bekommst Du weniger Rente.
     

So gehst Du vor

  • Auch für Dich wird die gesetzliche Rente wahrscheinlich nicht ausreichen, um den Lebensstandard aus dem Arbeitsleben im Ruhestand zu halten.
  • Prüfe daher, ob Du Deine Rente durch freiwillige Beiträge erhöhen kannst und kümmere Dich so früh wie möglich um eine zusätzliche private Vorsorge.
  • Mit einem ETF-Sparplan kannst Du günstig und flexibel fürs Alter sparen.

Die gesetzliche Rente ist der wichtigste Baustein für Deine Altersvorsorge. Er sollte aber auf keinen Fall der Einzige sein. Denn wer heute einzahlt, bekommt später im Schnitt nicht einmal die Hälfte seines letzten Bruttogehalts als Rente. Der gewohnte Lebensstandard lässt sich damit im Alter nur schwer halten. Zusätzliche private Altersvorsorge ist ein Muss.

Immerhin: Auch 2025 wird es voraussichtlich wieder eine deutliche Rentensteigerung geben. Zum 1. Juli sollen die Renten laut Ministerium für Arbeit und Soziales um 3,5 Prozent steigen. Was die Rentenerhöhungen angeht, ist die gesetzliche Rente besser als ihr Ruf. Auf die Jahrzehnte gesehen lagen die Erhöhungen seit den 1960er-Jahren immer über der Inflation.

Wie funktioniert die gesetzliche Rente?

Das System der gesetzlichen Ren­ten­ver­si­che­rung in Deutschland basiert auf einem Umlageverfahren. Das bedeutet: Die aktuelle Generation der Beitragszahler finanziert die Rente der heutigen Rentner. Das eingezahlte Geld wird direkt umgelegt und ausgezahlt. Wer heute arbeitet, bekommt seine Rente später entsprechend durch die folgende Generation der Kinder und Enkelkinder finanziert. Man spricht daher auch von einem Generationenvertrag

Über Jahrzehnte hat das Umlageverfahren grundsätzlich gut funktioniert. Mit dem demografischen Wandel kommt auf die deutsche Rentenkasse allerdings die größte Herausforderung seit ihrem Bestehen zu. Die steigende Lebenserwartung sowie konstant niedrige Geburtenzahlen sorgen dafür, dass die deutsche Bevölkerung im Durchschnitt immer älter wird. Das heißt, dass immer weniger Arbeitende die aktuellen Renten finanzieren. Außerdem steht für die geburtenstarken Jahrgänge der 1950er und 1960er der Ruhestand bevor. Seit 2025 gehen die Baby-Boomer in Rente.

Zwar steigt die Erwerbsbeteiligung von Frauen und auch die Zuwanderung auf den Arbeitsmarkt nimmt zu, insgesamt kommen aber nicht genug Arbeitskräfte nach, um den Abgang der Babyboomer aufzufangen. Dadurch gibt es immer mehr Rentenempfänger auf immer wenige Beitragszahler.

Die gesetzliche Ren­ten­ver­si­che­rung (DRV) muss sich außerdem noch um viele andere Dinge kümmern, die nicht direkt aus Deinen Beiträgen finanziert werden. Sie ist zum Beispiel zuständig für Deine Reha-Leistung, wenn Du krank wirst, oder zahlt einen Bonus auf die Rente, wenn Du Kinder erzogen hast. Um diese sogenannten versicherungsfremden Leistungen zu finanzieren, zahlt der Bund einen zusätzlichen Zuschuss aus Steuermitteln  an die Ren­ten­ver­si­che­rung. Und weil die Ren­ten­ver­si­che­rung sich allein aus Beitragszahlungen nicht mehr finanzieren kann, kommen noch einmal Steuermittel dazu. Insgesamt hat der Bund die DRV im Jahr 2023 mit 91,6 Milliarden Euro bezuschusst. Es ist der mit Abstand größte Posten des Bundeshaushalts.

Bevölkerung in Deutschland 2070

Quelle: Statistisches Bundesamt, 5. Februar 2025

Welche Renten gibt es?

Wenn von der Rente die Rede ist, dann ist meistens die Altersrente gemeint. Die Altersrente beziehen die Versicherten, wenn sie ihr Renteneintrittsalter erreicht haben. Zu den Altersrenten gehören außerdem die vorgezogene Altersrente – umgangssprachlich als Rente ab 63 bekannt – und die Altersrente für schwerbehinderte Menschen.

Neben diesen Altersrenten gibt es aber noch weitere Rentenarten. Die nach Beziehern zweitgrößte Rentenart in Deutschland ist die Er­werbs­min­de­rungs­ren­te. Sie sichert Menschen ab, die wegen Krankheit nicht mehr oder nur noch teilweise arbeiten können.

Mit der Hinterbliebenenrente sind Angehörige von gesetzlich Rentenversicherten abgesichert. Sie wird noch einmal aufgeteilt in die Witwen- und die Waisenrente.

Bei der Grund- und der Mütterrente handelt es sich trotz des irreführenden Namens nicht um eigene Rentenarten. Es sind Zuschläge auf die Altersrente, die aufgrund von Altersarmut oder als Anerkennung von Kindererziehung gezahlt werden.

Rente steigt zusammen mit Löhnen

Durch das Umlageverfahren ist die Entwicklung der Rentenhöhe an die Entwicklung der Löhne gekoppelt. Steigt der durchschnittliche Lohn pro Kopf der jetzigen Arbeitnehmer, steigt auch die Rente der jetzigen Rentner. Stichtag für eine Anpassung ist immer der 1. Juli eines Jahres. Wenn die Löhne sinken, wird die Rente aber nicht gekürzt. Das verhindert die Rentengarantie.

2024 sind die Renten bundesweit um 4,57 Prozent gestiegen. Ein Rentenpunkt ist seitdem 39,32 Euro wert. Die Schätzung für die Rentensteigerung zum 1. Juli 2025 liegt bei 3,5 Prozent. Das geht aus dem Entwurf des Ren­ten­ver­si­che­rungsberichts hervor. 

Um das Ungleichgewicht zu den gesunkenen Löhnen während der Corona-Pandemie auszugleichen, hat die Ampelkoalition 2022 den sogenannten Nachholfaktor wieder eingeführt.

Der Nachholfaktor ist so etwas wie ein Gegenpol zur Rentengarantie. Hätten nur Lohnerhöhungen, aber keine Lohnsenkungen Auswirkungen auf die Rente, würde diese immer weiter steigen und sich von der realen Entwicklung der Löhne entkoppeln.

Weil die Rente dank der Rentengarantie aber nicht sinken darf, wartet man bis zu einem Jahr, in dem eine Erhöhung ansteht. Die eigentlich notwendige Kürzung aus den Jahren davor wird dann mit dieser Erhöhung verrechnet. Die Renten steigen in diesem Fall also weniger stark.

2020 sanken die Löhne beispielsweise wegen des Ausbruchs der Corona-Pandemie. 2021 hätte die Rente deswegen eigentlich gesenkt werden müssen. Deshalb hat der Nachholfaktor bei der Erhöhung 2022 eingesetzt und damit die Rentenerhöhung abgeschwächt.

Renten steigen weniger stark als Löhne

Grundsätzlich steigen Löhne und Renten nicht im Gleichschritt. In der Rentenformel, mit deren Hilfe die Höhe der Rente berechnet wird, findet sich ein Nachhaltigkeitsfaktor – nicht zu verwechseln mit dem Nachholfaktor. Der Nachhaltigkeitsfaktor trägt dem demografischen Wandel Rechnung: Weil der Anteil der jüngeren Bundesbürger abnimmt, gibt es immer weniger Beitragszahler, die einen Rentner finanzieren. Durch den Nachhaltigkeitsfaktor fallen Rentenerhöhungen immer niedriger aus als die Lohnentwicklung. Das soll vermeiden, dass der Beitrag zur Ren­ten­ver­si­che­rung für die arbetiende Bevölkerung erhöht werden muss.

Rentenniveau sinkt dauerhaft

Weil Renten weniger stark steigen als Löhne, sinkt mit den Jahren das sogenannte Rentenniveau. Dieses gibt an, wie viel Geld ein sogenannter Eckrentner an Rente vor Steuern bekommt – prozentual gemessen am Durchschnittsentgelt vor Steuern.

Bei der Eckrente – auch Standardrente genannt – handelt es sich um eine Rente, die jemand bekommen würde, der 45 Jahre lang immer das jeweils aktuelle Durchschnittsentgelt verdient hätte. Eine in der Realität sehr unwahrscheinliche Erwerbsbiografie. Das Rentenniveau ist daher vielmehr ein Rechenwert, über den bestimmte Mechanismen im Rentensystem geregelt werden. Dazu gehört auch die Rentenerhöhung, die höher ausfallen muss, wenn das Rentenniveau unter die bisher als Untergrenze festgelegten 48 Prozent fallen würde. Es kann also durchaus sein, dass Deine Rente steigt, die Messgröße Rentenniveau aber sinkt. Der Wert hat daher kaum Aussagekraft über die reale Höhe Deiner Rente.

Die Große Koalition unter Angela Merkel hatte sich 2018 darauf verständigt, das Rentenniveau von 48 Prozent bis 2025 zu stabilisieren. Das wird umgangssprachlich Haltelinie genannt. Es bedeutet, dass die Eckrente nach 45 Beitragsjahren nicht unter 48 Prozent des dann gültigen Durchschnittsentgeltes sinken darf. Diese Haltelinie läuft aber 2025 aus. Was das für Deine Altersvorsorge bedeutet, liest Du in unserem Ratgeber zur Rentenreform.

So hoch ist der Beitrag zur Ren­ten­ver­si­che­rung

Der andere Teil der doppelten Haltelinie ist der Beitragssatz zur Ren­ten­ver­si­che­rung. Sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer zahlen einen Teil ihres Einkommens in die Rentenkasse ein. Der Pflichtbeitrag für die Ren­ten­ver­si­che­rung liegt seit Anfang 2018 bei 18,6 Prozent. Er wird jeweils zur Hälfte von Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen.

Die Große Koalition hatte sich in ihrem Rentenpaket I darauf geeinigt, diesen Beitragssatz bis 2025 auf maximal 20 Prozent anzuheben. Wie sich der Beitragssatz zukünftig entwickelt, hängt maßgeblich von der Politik der neuen Bundesregierung ab.

So hoch ist die Bei­trags­be­messungs­grenze

Der prozentuale Beitragssatz wird aber nur bis zu einer Höchstgrenze auf das Einkommen angerechnet, der sogenannten Bei­trags­be­messungs­grenze. Die Grenze liegt in diesem Jahr bei 8.050 Euro monatlich. Auf das Jahr gerechnet sind das 96.600 Euro. Wer mehr verdient, muss auf das Einkommen über der Grenze keinen Beitrag zur Ren­ten­ver­si­che­rung zahlen. Wer mehr verdient, muss auf das Einkommen über der Grenze keinen Beitrag zahlen. Seit 2019 wird die Bei­trags­be­messungs­grenze im Osten schrittweise auf den West-Wert angehoben, bis sie diesen im Jahr 2025 erreicht.

Wie viel Rente kannst Du erwarten?

Im Umlageverfahren werden eingezahlte Beiträge gleich wieder an die aktuellen Rentner ausgezahlt. Eigene Ansprüche sammelst Du in Form von Entgeltpunkten, umgangssprachlich Rentenpunkte. Sie bemessen sich nach der Höhe des Arbeitseinkommens. Und zwar so:

Einen Entgeltpunkt sammelt, wer im jeweiligen Jahr genau so viel verdient, wie alle Versicherten im Durchschnitt. Für dieses exakte Durchschnittsentgelt fehlen im laufenden Jahr logischerweise die vollständigen Daten. Deswegen wird dafür das vorläufige Durchschnittsentgelt anhand der Lohnentwicklung der vergangenen zwei Jahre geschätzt. In diesem Jahr beträgt dieses Durchschnittsentgelt brutto 50.493 Euro.

Wer nur die Hälfte des Durchschnitts verdient, bekommt einen halben Entgeltpunkt gutgeschrieben. Wer das Doppelte verdient, erhält zwei Punkte. Einem Entgeltpunkt ist ein Geldwert zugeordnet, der sogenannte Rentenwert. Ein Punkt bringt seit Juli 2024 eine Rente von 39,32 Euro.

Falls Du schon im Ruhestand bist, kannst Du die prozentuale Erhöhung einfach auf Deine jetzige Rente aufschlagen und so ausrechnen, wie viel Rente Du nach der Erhöhung bekommen wirst.

Beispiel: Julia bekommt eine Rente von 1.100 Euro. Ab dem 1. Juli 2025 wird ihre Rente um vermutlich 3,5 Prozent auf rund 1.140 Euro steigen.

Falls Du Dich fragst, wie diese große Rentenerhöhung trotz der vielen Krisen zustande kommt: Die Situation auf dem Arbeitsmarkt ist aus Sicht der Ren­ten­ver­si­che­rung positiv. Zum einen herrscht eine hohe Beschäftigungsquote, was für hohe Beitragseinnahmen der Ren­ten­ver­si­che­rung sorgt. Dazu kommen weiter steigende Löhne. Deren Entwicklung ist die maßgebliche Grundlage für Rentenerhöhungen. Und auch in den kommenden Jahren kannst Du Dich als Rentner auf weitere Erhöhungen freuen. Denn nach Schätzungen der Deutschen Ren­ten­ver­si­che­rung Bund, die auch vom Bundesarbeitsministerium mitgetragen werden, sollen die Löhne in Deutschland weiterhin steigen.

Rente berechnen mit einer Formel

Wenn von einer Rentenerhöhung die Rede ist, dann ist im Prinzip eine Erhöhung des Wertes der Entgeltpunkte gemeint. Die Ren­ten­ver­si­che­rung rechnet zum Renteneintritt die Entgeltpunkte mit einer Formel in eine Rente um: monatliche Rentenhöhe = Entgeltpunkte x Zugangsfaktor x aktueller Rentenwert x Rentenartfaktor.

Mit dem Zugangsfaktor werden Auf- oder Abschläge berücksichtigt, die zum Beispiel durch einen verfrühten Start in den Ruhestand entstehen können. Der Rentenartfaktor bezieht sich auf verschiedene Höhen der Rentenarten. Zum Beispiel beträgt eine Zahlung bei teilweiser Erwerbsminderung nur die Hälfte einer vollen Rente.

Die Rentenformel kannst Du auch selbst anwenden, um Dir einen besseren Überblick über Deine Altersvorsorge zu verschaffen. Das ist einfacher als Du vielleicht denkst. Hilfe findest Du in unserem Ratgeber zur Rentenformel.

Wie hoch ist die Durchschnittsrente?

Oft wird als Modell für Rechnungen zur Rentenhöhe der Eckrentner herangezogen. Zur Erinnerung: Das ist ein Angestellter, der 45 Jahre lang immer im Bundesdurchschnitt verdient hat. Ein solcher Rentner bekam laut den aktuellen Zahlen der DRV 2024 eine Bruttorente von 1.769 Euro. Nach Abgaben an die Kranken- und Pfle­ge­ver­si­che­rung und vor Steuern bleiben davon noch circa 1.555 Euro übrig.

Diese Werte sind aber keinesfalls mit einer repräsentativen Altersrente in Deutschland zu vergleichen. Die Höhe der durchschnittlich ausgezahlten Brutto-Renten liegt laut den neusten Zahlen der DRV für 2023 bei rund 1100 Euro. Aber auch diese Zahl ist aus statistischen Gründen mit Vorsicht zu genießen. So sollte man zum Beispiel wissen, dass die Renten von Frauen im Schnitt mit circa 900 Euro deutlich niedriger liegen als die von Männern mit 1.350 Euro.

Der Grund: Frauen hatten vor allem in der Vergangenheit weniger Chancen als Männer, eine Karriere zu verfolgen und über ihre Arbeit entsprechend gleichwertige Rentenansprüche zu erwerben. Mit der Gesellschaft ändert sich aber auch dieses Problem, und Frauen haben vor allem in den alten Bundesländern bei Rentenansprüchen und Ver­si­che­rungsdauer in den vergangenen 20 Jahren deutlich aufgeholt.

Außerdem wurden mit der Mütterrente und den Kindererziehungszeiten Werkzeuge geschaffen, mit denen Frauen oder Männer auch durch das Großziehen von Kindern Rentenansprüche erwerben.

Private Vorsorge stärken

Dennoch wird die gesetzliche Rente den Wenigsten im Alter reichen, um den Lebensstandard zu halten. Umso wichtiger ist es, dass Du Dich früh mit Deiner Rentenlücke beschäftigst und zusätzlich privat vorsorgst. Wir bei Finanztip empfehlen dafür einen flexiblen Sparplan mit günstigen und weltweiten Aktien-Indexfonds (ETFs).

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Wann beginnt die Rente?

Es gibt verschiedene Regelungen, die es ermöglichen, früher oder später das Berufsleben zu beenden. Das Grundmodell ist die Regelaltersrente. Anspruch auf die Regelaltersrente fast Du, wenn Du mindestens fünf Jahre in die gesetzliche Ren­ten­ver­si­che­rung eingezahlt hast. Das nennt sich Mindestversicherungszeit oder auch Wartezeit.

Seit einigen Jahren steigt die Altersgrenze für den Renteneintritt schrittweise von 65 Jahren auf 67 Jahre. Wer im Jahr 1964 oder später geboren wurde, wird erst mit 67 Jahren in den Ruhestand gehen können, ohne dass seine Rente gekürzt wird.

Im Jahr 2025 dürfen Neurentner des Jahrgangs 1959 im Alter von 66 Jahren und zwei Monaten ihre normale Altersrente beantragen. 

Übersicht zur Anhebung der Regelaltersgrenze

Geburtsjahr

Anhebung

um Monate

auf Jahrund Monat
19559659
1956106510
1957116511
195812660
195914662
196016664
196118666
196220668
1963226610
196424670

Quelle: Deutsche Ren­ten­ver­si­che­rung (Stand: Februar 2025)

Auch für schwerbehinderte Menschen mit mindestens 35 Beitragsjahren wird die Regelaltersgrenze schrittweise angehoben. Sie wird bis zum Jahr 2029 schrittweise auf 65 Jahre steigen. 2025 neu in Regelaltersrente gehen, können Menschen des Jahrgangs 1961 ab einem Alter von 64 Jahren und sechs Monaten. Als schwerbehindert gelten Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 Prozent.

Sonderfall: Besonders langjährig Versicherte

Wer 45 Jahre lang rentenversichert war, darf mit frühestens 63 Jahren vorzeitig in den Ruhestand gehen, ohne dass die Rente gekürzt wird. Das nennt sich Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Auch dabei gibt es eine Übergangs­regelung zur Anhebung der Altersgrenze. Für Jahrgänge ab 1964 ist die vorzeitige Rente für besonders langjährig Versicherte erst mit 65 Jahren möglich. 

Abschläge bei vorzeitigem Renteneintritt

Immer weniger Versicherte erfüllen 45 Jahre Ver­si­che­rungszeit. Wer dennoch vor dem Erreichen seiner Altersgrenze Rente beantragen möchte, muss Abschläge auf die Auszahlungen hinnehmen. Jeder Monat vorzeitiger Ruhestand kostet 0,3 Prozent der monatlichen Rentenzahlung. Voraussetzung dafür sind 35 Jahre Wartezeit in der Ren­ten­ver­si­che­rung (Altersrente für langjährig Versicherte).

 

Ein Beispiel: Ein Mann, 1962 geboren, müsste laut Gesetz bis zum Alter von 66 Jahren und acht Monaten arbeiten, um abschlagsfrei in die Regelaltersrente zu gehen. Kommt er nicht auf 45 Beitragsjahre und möchte trotzdem mit 63 Jahren in Rente gehen, sinkt seine Rente, und zwar um 0,3 Prozent x 40 (= 12 Prozent). Denn für eine abschlagsfreie Rente hätte er noch 40 Monate mehr arbeiten müssen.

Das sind allerdings noch nicht alle Einbußen bei der vorgezogenen Altersrente. Worauf Du dich gefasst machen musst, wenn Du in Frührente gehen willst, liest Du in unserem Ratgeber zu Abzügen bei der Rente ab 63.

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Wie viel kannst Du zur Rente hinzuverdienen?

Ruhestand bedeutet nicht unbedingt, nie wieder zu arbeiten. Auch wer in Rente ist, darf weiterhin am Arbeitsleben teilnehmen. Damit Du neben Deiner Rente Geld verdienen kannst, wurde 2017 das sogenannte Flexi-Rentengesetz eingeführt.

Das Flexi-Rentengesetz ermöglicht es Dir, Geld zu verdienen, auch wenn Du schon in Regelaltersrente bist. Aber auch wenn Du früher in Rente gehst, profitierst Du von dem Gesetz.

Wer regulär in Rente geht, darf unbegrenzt hinzuverdienen. Das Flexi-Rentengesetz ermöglicht es Dir, aus dem Zuverdienst weiterhin Beiträge in die Ren­ten­ver­si­che­rung einzuzahlen. Dadurch steigt Dein Rentenanspruch.

Seit 2023 gilt das auch für die Rentner und Rentnerinnen, die ab 63 Jahren in den Ruhestand gegangen sind. Denn die Hin­zu­ver­dienst­gren­ze und damit auch der Hinzuverdienstdeckel wurde für vorgezogene Altersrenten abgeschafft. Das ist eine Reaktion auf den Fachkräftemangel, der sich durch die bevorstehende Rente der Baby-Boomer noch verschärfen dürfte. Daher will die Regierung Anreize für Rentner und Rentnerinnen schaffen, weiter zu arbeiten. Neben der Frührente noch einem Job nachzugehen, lohnt sich in aller Regel. 

Andersherum kannst Du neben Deiner Arbeit jetzt auch schon die Frührente beantragen. wenn Du mindestens 63 Jahre alt bist. Das lohnt sich aus finanzieller Sicht aber häufig nicht. Warum das so ist und worauf Du dabei achten musst, liest Du kompakt und einfach in unserem Ratgeber zur Hin­zu­ver­dienst­gren­ze.

Renteneintritt verschieben 

Wer die Regelaltersgrenze erreicht, muss nicht sofort seine Arbeit niederlegen. Du darfst den Renteneintritt auch nach hinten verschieben. Jeder Monat nach Erreichen der Regelaltersgrenze, in dem Du nicht die Rente beantragst, steigert Deine Auszahlung um einen Zuschlag von 0,5 Prozent. Arbeitest Du weiter, erhöhst Du Deine Rente zusätzlich, weil Du weiterhin in die Rentenkasse einzahlst.

Abschläge ausgleichen

Abschläge durch einen vorzeitigen Ruhestand kannst Du mit zusätzlichen Beitragszahlungen ausgleichen. Nach dem Flexi-Rentengesetz darfst Du ab dem Alter von 50 Jahren Sonderzahlungen in die gesetzliche Ren­ten­ver­si­che­rung leisten, um Abschläge auszugleichen. Dadurch kaufst Du Dir praktisch Entgeltpunkte nach. Das kann sich grundsätzlich lohnen. Warum das so ist und worauf Du bei den Sonderzahlungen achten solltest, liest Du in unserem Ratgeber zum Kauf von Entgeltpunkten.

Mehr Rente durch Pflege

Wenn Du eine Angehörige pflegst, erhältst Du unter bestimmten Voraussetzungen zusätzliche Entgeltpunkte gutgeschrieben – und kannst dadurch Deine Rente aufbessern. Seit Inkrafttreten der Flexi-Rente können auch Rentner, die zum Beispiel den Ehepartner pflegen, dadurch zusätzliche Rentenpunkte erwerben.

Voraussetzung ist, dass der Gepflegte mindestens Pflegegrad 2 oder höher hat, Du mindestens zwei Tage und mindestens zehn Stunden die Woche pflegst und das für mindestens zwei Monate im Jahr.

Beziehst Du bereits Rente, musst Du mit der Rentenkasse Kontakt aufnehmen. Um das Modell zu nutzen, musst Du Dich als Teilrentner einstufen lassen und mindestens auf ein Prozent Deiner gesetzlichen Rente verzichten. In Summe lohnt sich das aber meist. Die Ren­ten­ver­si­che­rung rechnet das auf Anfrage für Dich durch.

Wer ist alles pflichtversichert?

Nicht nur sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, sondern auch Selbstständige, vor allem Handwerker oder Hebammen, können Pflichtmitglieder in der Ren­ten­ver­si­che­rung sein. Zusätzlich hast Du als Selbstständiger die Möglichkeit, freiwillig Beiträge zu zahlen. Selbstständige müssen ihren Beitrag komplett allein tragen, außer sie sind Mitglied in der Künstlersozialkasse. Denn in diesem Fall übernimmt sie Arbeitgeberanteil.

Wer außerdem Rentenansprüche erwirbt

Durch einige Sonderregelungen zählen auch Zeiten ohne eigene oder mit reduzierten Beiträgen zur Mindestversicherungszeit für die Rente dazu. Pflichtversichert sind:

  • Mütter oder Väter während der Kindererziehungszeit: Für Kinder, die ab dem 1. Januar 1992 geboren wurden, wird einem der beiden Elternteile drei Jahre lang jeweils etwa ein Entgeltpunkt zugeschrieben. Pro vor 1992 geborenem Kind gibt es zweieinhalb Jahre Kindererziehungszeit. Diese Regelung ist als Mütterrente bekannt. Den zusätzlichen Rentenanspruch gibt es auch, wenn der Elternteil nebenbei arbeitet. Allerdings wird der Anspruch nur bis zur Bei­trags­be­messungs­grenze der Ren­ten­ver­si­che­rung angerechnet.
  • pflegende Angehörige: Die Pflegekasse zahlt für sie Beiträge zur gesetzlichen Ren­ten­ver­si­che­rung. Die Höhe ist abhängig vom Pflegeaufwand und wird individuell berechnet.
  • Menschen mit Behinderung
  • Wehrdienstleistende oder Menschen im Bundesfreiwilligendienst
  • Empfänger von Krankengeld, Ar­beits­lo­sen­geld I oder anderen Un­ter­halts­er­satz­leis­tung­en
  • teilweise auch Studenten mit Nebenjob

Welche Phase in Deinem Leben wie für die Rente zählt, kannst Du schnell und einfach in unserem Ratgeber zu den Beitragsjahren in der Ren­ten­ver­si­che­rung nachlesen. 

Minijobber haben bei der Rente die Wahl

Als Minijobber bist Du grundsätzlich rentenversichert. Für einen Minijob fallen Beiträge für die Ren­ten­ver­si­che­rung in Höhe von 15 Prozent an, die der Arbeitgeber zahlt. Die restlichen 3,6 Prozent bis zum vollen Beitragssatz von 18,6 Prozent zahlst Du aus Deinem Gehalt. Verdienst Du also das maximale Minijob-Gehalt, das dieses Jahr 556 Euro beträgt, bleiben Dir also knapp 536 Euro. Bei einer Beschäftigung in einem Privathaushalt musst Du Arbeitnehmer für einen vollen Ren­ten­ver­si­che­rungsbeitrag allerdings 13,6 Prozent als Eigenleistung zahlen, weil der Arbeitgeber in diesem Fall nur 5 Prozent pauschal leistet.

Als Minijobber kannst Du Dich auch von der Ver­si­che­rungspflicht befreien lassen. Dann wird der Minijob aber auf die Rentenhöhe und die Mindestversicherungszeit nicht voll angerechnet.

Auch bei einem Midijob zahlst Du als Angestellte nicht den vollen Beitrag in die Ren­ten­ver­si­che­rung ein. Das führt im Gegensatz zum Minijob seit 2019 nicht mehr zu reduzierten Ansprüchen an die Ren­ten­ver­si­che­rung. Wie viel von Deinem Lohn für die Ren­ten­ver­si­che­rung abgeht, ist abhängig von der Höhe Deines Gehalts.

Bei der diesjährigen Untergrenze von 556 Euro im Monat liegt der Beitragssatz praktisch bei null Prozent und steigt dann linear bis zum halben Beitragssatz von 9,3 Prozent. Dieser gilt bei der diesjährigen Midijob-Obergrenze von 2.000 Euro im Monat. Die Differenz zum vollen Beitragssatz von 18,6 Prozent übernehmen Dein Arbeitgeber und die DRV.

Die geänderte Berechnung des Beitragssatzes gilt seit Oktober 2022 und war Teil des dritten Entlastungspakets der Bundesregierung. Ausführliche Informationen dazu findest Du in unserem Ratgeber zu Midijobs.

Wer kann freiwillig Beiträge einzahlen?

Mit freiwilligen Beiträgen kannst Du Deine zukünftige Rente erhöhen beziehungsweise überhaupt einen Rentenanspruch aufbauen.

Freiwillige Beiträge kannst Du nur zahlen, wenn Du nicht pflichtversichert bist. Dafür musst Du Dich nur beim zuständigen Ren­ten­ver­si­che­rungsträger anmelden und angeben, ab wann Du welche Beiträge zahlen möchtest. Die DRV berät Dich beim Antrag.

Freiwillig einzuzahlen, lohnt sich besonders, wenn Du durch wenige zusätzliche Zahlungen die Mindestversicherungszeit von fünf Jahren erfüllen kannst. Das ist die Grundvoraussetzung, um in Deutschland eine Rente zu erhalten.

Ein Beispiel: Anette hat 1990 ein Kind zur Welt gebracht und dadurch insgesamt 30 Monate Beitragszeit erworben. Für die Mindestversicherungszeit fehlen ihr weitere 30 Monate. Zahlt sie für diese freiwillig Beiträge nach, erwirbt sie einen Anspruch auf eine gesetzliche Rente ohne jemals sozialversicherungspflichtig beschäftigt gewesen zu sein.

Für jedes Kind, das 1992 oder später geboren wurde, gibt es automatisch drei Jahre Kindererziehungszeit und damit drei Rentenpunkte für ein Elternteil gutgeschrieben. Pro vor 1992 geborenem Nachwuchs kann der Vater oder die Mutter zweieinhalb Rentenpunkte bekommen

Wenn Du Dich freiwillig rentenversicherst, kannst Du die Höhe und die Zahl der Beiträge selbst bestimmen. in diesem Jahr müssen die Beiträge mindestens 103,42 Euro und dürfen höchstens 1.497,30 Euro pro Monat betragen. In den meisten Fällen kannst Du die Beiträge für ein Jahr noch bis zum 31. März des Folgejahres nachzahlen. In wenigen Ausnahmen, etwa wie im obigen Beispiel von Anette, sind freiwillige Beiträge aber auch noch viele Jahre später möglich.

Welche Infos findest Du in der jährlichen Renteninformation?

Du erhältst jedes Jahr eine Renteninformation, wenn Du mindestens 27 Jahre alt bist und die Mindestversicherungszeit von fünf Jahren erfüllt hast. Darin berechnet die Deutsche Ren­ten­ver­si­che­rung für verschiedene Szenarien die Höhe Deiner potenziellen Rentenzahlung.

Zum einen findest Du dort die Höhe Deiner vollen Er­werbs­min­de­rungs­ren­te und die Höhe Deiner Regelaltersrente, die Du mit Deinen bisher gesammelten Ansprüchen erreichen würdest. Zusätzlich zeigt die Renteninformation, wie sich Dein Rentenanspruch entwickelt, sofern Du weiterhin so verdienst wie im Durchschnitt der vergangenen fünf Jahre.

Eine Hochrechnung zur Rentenhöhe zeigt exemplarisch, wie Deine Rente ausfallen würde, sollte das Rentenniveau jährlich um ein oder zwei Prozent steigen werden. Falls Du diese Hochrechnung nicht bekommst, kannst Du sie unkompliziert auf der Website der Ver­si­che­rung anfordern oder direkt in der Digitalen Renteninformation nachschlagen.

Besonders in den ersten Jahren nach dem Berufseinstieg sind die Berechnungen der Ren­ten­ver­si­che­rung zur Altersrente kaum aussagekräftig. Denn die Rechnung stützt sich auf die vergangenen fünf Jahre. Dort fließen dann möglicherweise noch Beitragszahlungen aus einem schlecht bezahlten Nebenjob ein. Deine prognostizierte Altersrente nach fünf vollen Berufsjahren sollte aber deutlich höher ausfallen.

Unser Podcast zum Thema

Wie hoch sind Steuern und Kran­ken­kas­senbeiträge?

Der zu versteuernde Anteil Deiner Rente ist abhängig vom Jahr, in dem Du in Rente gehst. Bekommst Du in diesem Jahr erstmalig eine Rente, musst Du dauerhaft 83,5 Prozent Deiner Rente versteuern. Dieser Wert bleibt über Deinen gesamten Ruhestand gleich. Generell wird der steuerpflichtige Anteil der Rente schrittweise angehoben - jedes Jahr um 0,5 Prozent. Wer dementsprechend 2058 in Rente geht, muss 100 Prozent seiner Rente versteuern. 

Bleibt Dein Einkommen allerdings unter dem Grundfreibetrag, dann musst Du auf Deine Rente auch keine Steuern zahlen. Unabhängig davon, wie hoch der Prozentsatz für Dich ist. Das gilt aber nur, wenn Du außer Deiner Rente keine weiteren steuerpflichtigen Einnahmen hast. Wie hoch die Steuern auf Deine Rente tatsächlich ausfallen, hängt dann von Deinem persönlichen Einkommensteuersatz ab.

Steuerpflicht durch Rentenerhöhung

Wer durch die Rentenerhöhung im Juli über den Grundfreibetrag kommt, muss seine Rente dieses Jahr erstmalig besteuern. Doch da auch der Grundfreibetrag in den vergangenen Jahren gestiegen ist, dürften die allermeisten Rentner weiterhin unter der Freibetragsgrenze blieben. Er liegt dieses Jahr bei 12.096 Euro.

Ein Beispiel: Beate bekam im ersten Halbjahr des letzten Jahres eine monatliche Rente von 950 Euro. Durch die Rentenerhöhung im vergangenen Juli stieg ihre Rente auf rund 1000 Euro. Ihr Jahreseinkommen in diesem Jahr liegt daher bei 12.000 Euro. Dieser Wert hätte früher über dem steuerlichen Grundfreibetrag gelegen. Da aber auch dieser gestiegen ist, auf 12.096 Euro, bleibt Beates Rente weiterhin komplett steuerfrei.

So hoch sind die Kran­ken­kas­senbeiträge

Auf die gesetzliche Rente musst Du Beiträge zur Kran­ken­ver­si­che­rung der Rentner (KVdR) zahlen oder Dich freiwillig gesetzlich krankenversichern. Der Beitragssatz beträgt in beiden Fällen 7,3 Prozent plus den halben Zusatzbeitrag. Der beträgt aktuell 2,5 Prozent. Die andere Hälfte des Beitragssatzes und des Zusatzbeitrags übernimmt die Ren­ten­ver­si­che­rung. Rentner in der privaten Kran­ken­ver­si­che­rung haben ein Recht auf einen Zuschuss.

So hoch sind die Beiträge zur Pfle­ge­ver­si­che­rung

Die Beiträge zur Pfle­ge­ver­si­che­rung zahlen Rentner im Gegensatz zur Kran­ken­ver­si­che­rung komplett allein. Für Rentner mit Kindern liegt der Beitragssatz in der Regel bei 3,4 Prozent. Kinderlose Rentner zahlen hingegen einen erhöhten Beitragssatz von 4 Prozent. Hast Du als Rentner ungewöhnlicherweise mehrere Kinder, die jünger als 25 Jahre sind, wirst Du bei der Pfle­ge­ver­si­che­rung stärker entlastet. Das und noch mehr wichtige Infos zum Thema haben wir Dir in unserem Rageber zur Pfle­ge­ver­si­che­rung für Rentner aufgeschrieben.

Private Vorsorge ist ein Muss

Unabhängig von den Sozialbeiträgen im Rentenalter: Deine gesetzliche Rente wird höchstwahrscheinlich nicht ausreichen, um Deinen gewohnten Lebensstandard aus dem Arbeitsleben zu halten.

Wie Du die immer größer werdende Lücke zwischen Deinen notwendigen Ausgaben im Ruhestand und Deiner Rente schließt, erfährst Du in unserem Ratgeber zur Rentenlücke.

Die wichtigsten Fragen zusammengefasst

Ab welchem Alter kann ich in Rente gehen?

Das Renteneintrittsalter – im Fachjargon Regelaltersgrenze – hängt vom Geburtsjahrgang ab, da es gerade schrittweise auf 67 Jahre angehoben wird. Für alle nach 1963 geborenen Menschen sind diese 67 Jahre das Renteneintrittsalter.

Welches Renteneintrittsalter für die Jahrgänge vor 1964 gilt, erfährst Du in unserer Tabelle.

Wie berechne ich meine Rente?

Die ungefähre Höhe Deiner Rente kannst Du ausrechnen, wenn Du die vier Faktoren Anzahl Deiner Rentenpunkte, Rentenwert, Zugangsfaktor und Rentenfaktor miteinander multiplizierst. Deine aktuellen Rentenansprüche findest Du aber auch in Deiner Renteninformation oder der Digitalen Rentenübersicht.

Wie Du die Rentenformel genau anwendest, liest Du hier.

Welche Voraussetzung muss ich für eine Rente erfüllen?

Du musst die Mindestversicherungszeit von fünf Jahren erfüllt haben. Dazu zählt unter anderem jedes Jahr, in dem Du in die Ren­ten­ver­si­che­rung über Deinen Lohn eingezahlt hast. Außerdem musst Du je nach Art Deiner Rente ein bestimmtes Alter erreicht haben.

Welche Ver­si­che­rungszeit für welche Rente gilt, liest Du hier.

Wie kann ich meine Rentenansprüche überprüfen?

Wenn Du 27 Jahre alt bist, bekommst Du einmal im Jahr per Post die Renteninformation nach Hause geschickt. Ansonsten kannst Du Deine Rentenansprüche auch in der Digitalen Rentenübersicht abfragen. Bei tiefergehenden Fragen bietet die Ren­ten­ver­si­che­rung zudem eine kostenlose Beratung an.

Hier erfährst Du, wie die Digitale Rentenübersicht funktioniert.

Welche Auswirkungen hat eine vorgezogene Rente?

Die sogenannte Rente ab 63 oder auch Frührente ist mit Abzügen verbunden. Für jeden Monat, den Du vor Deiner Regelaltersgrenze in den Ruhestand gehst, zieht Dir die Ren­ten­ver­si­che­rung 0,3 Prozent von Deiner Rente ab. Maximal können die Abzüge 14,4 Prozent betragen.

Mehr über die Rente ab 63 und ihre Fallstricke liest Du hier.

Wie lange muss ich in die Ren­ten­ver­si­che­rung für einen Anspruch auf Rente eingezahlt haben?

Um überhaupt Anspruch auf irgendeine Rente zu haben, musst Du eine Mindestversicherungszeit von fünf Jahren vorweisen können.

Welche Mindestversicherungszeit für welche Rente gilt, liest Du hier

Kann ich neben meiner Rente noch arbeiten?

Ja, ein Nebenverdienst ist neben einer Altersrente ohne Begrenzung möglich. Die Hin­zu­ver­dienst­gren­zen wurden für diese Renten 2023 abgeschafft. Es gibt sie allerdings noch bei Er­werbs­min­de­rungs­ren­ten. Unbegrenzt dazuverdienen geht bei diesen Renten nicht ohne Kürzung. Auch Witwenrenten werden bei zu hohem zusätzlichen Einkommen gekürzt.

Wann sich die Kombi aus Arbeit und Rente lohnt, erfährst Du hier.

Welche Rolle spielt die private Altersvorsorge im Vergleich zur gesetzlichen Rente?

Die gesetzliche Rente ist der Grundbaustein für das Einkommen im Ruhestand. Allerdings wird sie bei der großen Mehrheit nicht alleine für das Leben im Alter ausreichen. Das fehlende Einkommen ist auch als Rentenlücke bekannt. Um diese Rentenlücke zu schließen, ist zwingend dazu geraten, zusätzlich privat vorzusorgen.

Wie Du Deine Rentenlücke schließen kannst, liest Du hier.

Wie wird meine Rente besteuert?

Der zu versteuernde Anteil Deiner Rente steigt mit jedem Jahr, das Du später in Rente gehst. In diesem Jahr liegt der Besteuerungsanteil bei 83,5 Prozent. Das bedeutet aber nicht, dass Du auch wirklich Steuern zahlen musst. Das passiert erst, wenn Dein zu versteuerndes Einkommen – inklusive gesetzliche Rente – größer als all Deine Freibeträge, Pauschalen und absetzbaren Kosten ist.

Ab welchem Einkommen Du als Rentner bei der Steuer aufpassen musst, liest Du hier.

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