Mur kann niemand von der Unisexwelt in die Bisexwelt wechseln
Klar. Meint ich natürlich auch. Danke.
Mur kann niemand von der Unisexwelt in die Bisexwelt wechseln
Klar. Meint ich natürlich auch. Danke.
Vielleicht sollte man nicht mit dem Index anfangen, sondern noch etwas einfacher. Wie willst du denn dein Geld investieren? Langfristig, ok. Möchtest du also langfristig am Wirtschaftswachstum teilhaben? Dann musst du in Unternehmen investieren. Am einfachsten geht das, wenn du in eine breitgefächerte Auswahl an internationalen Aktien investierst, sprich in einen ETF auf den MSCI World.
Möchtest du deine Investition gegen das Geldrucken der Zentralbanken absichern, kannst du zusätzlich in Rohstoffe, allen voran Edelmetalle investieren. Wie viel? Das hängt ganz von deinem Absicherungswunsch ab.
Der MSCI berücksichtigt keine Schwellen- oder Entwicklungsländer. Hier könntest du zusätzlich in den MSCI Emerging Markets investieren.
Wenn du gerne Staaten einen Kredit geben willst und hoffst, sie zahlen das Geld einmal zurück, dann sind noch Staatsanleihen eine Option.
Mit einer Kombination aus MSCI World und Emerging Markets plus eventuell Rohstoffe (Edelmetalle) hättest du in das weltweite Wirtschaftswachstum investiert und deine Investition teilweise abgesichert. Man nennt das auch Core-Satellite-Strategie. Der Kern wäre der MSCI World, ergänzt um kleinere Satelliten.
Welchen ETF-Anbieter du nimmst, ist Geschmackssache. Niedrige Kosten sind bei einer langfristigen Anlage aber sicher mit am wichtigsten. Die TER Quote gibt dir da einen guten Vergleich. Du findest sie bei allen ETF angegeben. Desto niedriger, desto günstiger.
Die ING ist eine ganz normale Bank deutschen Rechts mit holländischer Mutter.
Da ich persönlich nur mit der DKB vergleichen kann, sind mir folgende Dinge wichtig:
Es gibt kein generelles Richtig oder Falsch.
Am besten man vergleicht zuerst einmal die Leistungen zwischen dem Unisex und Bisex Tarif. Hier kann es bei manchen Versicherungen (ein Beispiel wäre die DeBeKa) erhebliche Verbesserungen geben. Bei anderen Versicherungen (ein Beispiel die Universa) gibt es praktisch keine Unterschiede.
Gibt es keine oder nur geringe Verbesserungen, bleibt man im günstigeren (zumindest für Männer) Unisex Tarif.
Gibt es wesentliche oder wichtige Verbesserungen, lässt man sich ein Angebot erstellen. Wichtig: Für die Mehrleistungen kann die Versicherung eine Gesundheitsprüfung verlangen (nicht jedoch für den unveränderten Teil); manche verzichten aber komplett darauf.
Und dann ist es eben eine Frage des Preises. Die Altersrückstellungen bleiben voll erhalten. Aber zumindest für Männer wird es teurer ... über die ganze Lebenszeit. Also will ein Wechsel (kein zurück möglich) gut überlegt sein und nur bei eesentlich besseren Leistungen erfolgen.
Wie erwähnt gibt es durch das Kohortensystem keine Vergreisung. Aber die Kalkulationsgrundlagen können zwischen den Tarifen abweichen. Das aber merkt man leider erst im Laufe der Zeit. Eine "Vergreisung" ist nur dann möglich, wenn viele Versicherte aus dem Unisex in den Bisex Tarif wechseln (oder kümdigen) und die Kalkulation der bisherigen Kohorte verändert wird.
Wie mein Vorredner schon sagte: Was einmal gespeichert ist, kann und wird auch benutzt werden.
In vielen Lebensbereichen ist es nahezu unmöglich, die Sammlung von Daten zu verhindern. Dort wo es aber möglich ist - sogar ohne großen Aufwand - sollte sich jeder ernsthaft überlegen, ob er nicht die Gelegenheit nutzt, dem Staat weniger in die Hand zu geben.
Auch darf die Polizei nur bei sehr schwerwiegenden Straftaten auf die Daten zugreifen.
Ja, und das darf man dann halt einfach so glauben. Und man darf auch glazben, dass solche Gesetze natürlich auch niemals geändert werden.
Also wer so gutgläubig ist u d das tatsächlich glaubt, der kann Telematikdienste und entsprechende Versicherungstarife gerne nutzen. Das geht niemanden anderen etwas an.
Ich jedoch bin nicht so leichtgläubig und werde deshalb sicher nicht meine Standorte, Routen, Fahrtziele und mein Fahrverhalten für ein paar Euro Ersparnis speichern lassen.
Jedem muss klar sein, dass die €100.000 nur auf dem Papier stehen. Wie Finanztip.de vollkommen richtig schreibt, beinhalten die Sicherungsfonds nur homöopathische Geldmittel, die bei der Pleite schon einer mittleren Bank nicht mehr ausreichen. Nicht umsonst verweigern die Sicherungsfonds die Angabe des tatsächlich vorhanden Kapitals. Transparenz würde in diesem Fall die Illusion einer Einlagensicherung nämlich sofort zerstören.
Und ja, es kann sein, dass Staaten erneut anderer Leute Geld nehmen (Steuern) und damit bei einer Bankpleite das Volk ruhigstellen. Aber dies ist nicht garantiert.
Ein Beispiel: Die DKB hatte 2017 ca. €50 Mrd. Kundeneinlagen. Alle Kosten für Regulierung und Risikovorsorge (inkl. Einlagensicherung) beliefen sich auf nicht einmal €38 Millionen. Wieviel davon an die Einlagensicherung flossen, wird nicht aufgeschlüsselt. Und von den €50 Mrd. hielt die DKB lediglich ca. €1,7 Mrd. in bar vor. Der gesamte Rest ist verliehen und unterliegt damit einem mehr oder minder hohen Ausfallrisiko.
Also ja, auf jeden Fall sollte man sich sehr genau überlegen, wem an wieviel Geld anvertraut.
Hier wurde ja wohl nicht die ganze Geschäftsbeziehung gekündigt, sondern ein Sparkonto, weil das Produkt so nicht mehr angeboten wird. Das ist durchaus normal.
Schulden sind übrigens aus Bankensicht sehr positiv. Damit verdienen sie Geld (Zinsen). Ein Kunde, der nie Schulden macht und nur ein Giro- und vielleicht Sparkonto führt, ist für eine Bank gänzlich unattraktiv. Hier wäre wirtschaftlich betrachtet tatsächlich eine komplette Kündigung zumindest nachvollziehbar.
Überlegen sie sich, wie sie die €60.000 am besten wieder anlegen (oder investieren/ausgeben). Finanztip.de und andere seriöse Quellen geben ihnen dafür ausreichend Hilfestellungen.
Verwendet man die TAN-App auf demselben Gerät wie die die Onlinebanking-Anwendung sind Angriffsszenarien denkbar. In der Praxis spielen diese kaum eine Rolle. Zumindest bisher wurde in ähnlichen Betrugsfällen der Schaden immer von der Bank übernommen. Unabhängig von der Haftungsfrage ist es eine PR-Frage. Die Banken wollen, dass wir Onlinebanking machen. Wenn es hier dann zu Unsicherheiten bei den Kunden käme, wäre das geschäftsschädigend. Folglich haften die Banken in der Praxis meist unabhängig von der rein rechtlichen Haftungsfrage.
Noch sicherer ist es, wenn man Onlinebanking auf dem Tablet oder dem PC macht und die TAN in der App auf dem Handy empfängt. Hier sind praktisch keine Angriffsszenarien vorstellbar.
Na ja, auch Banken machen Fehler. Aber davon abgesehen habe ich bei meiner Bank einmal nachgefragt, weil ich eine Zinsberechnung für inkorrekt hielt. Ich bekam kostenfrei eine taggenaue Berechnung für die Zinsen.
Ich könnte jetzt ein wenig bösartig und nicht ganz falsch sagen, der Deutsche an sich hat eben eine angeborene Obrigkeitshörigkeit und tendiert dher eben auch eher zu den halbstaatlichen Sparkassen.
Ich denke, dass dieser Grund tatsächlich eine gewisse Rolle spielt, aber sicherlich nicht die alleinige oder größte. Sparkassen sind omnipräsent. Und jede hat andere Gebühren und Kontenmodelle - durchaus auch mal wettbewerbsfähige.
Das kann man machen, wenn man selbst genau das tun will, was man bei anderen kritisiert. Denn richtig wäre es, sie lehnen das Angebot ab und belassen es dabei. Aber Heuchelei tragen ja heute manche quasi wie eine Monstranz vor sich, als wäre es etwas Positives.
Also normalerweise steht gleich zu Beginn der Rezension, auf welche Artikelvariante sich die folgende Rezension bezieht. Wenn man das liest, weiß man also, worüber der Rezensent spricht.
Ansonsten muss man den gesunden Menschenverstand benutzen. Die Rezensionen schreiben Kunden und nicht Amazon. Und sie schreiben es aus den unterschiedlichsten Beweggründe. Viele Rezensionen sind nützlich, viele sind es nicht. Dafür habe ich mein Urteilsvermögen.
Und jeder kann etwas dazu beitragen, wenn er selbst eine Rezension schreibt. Dafür muss man den Artikel nicht einmal bei Amazon selbst gekauft haben. Hat man dies jedoch, wird dies automatisch von Amazon neben der Rezension vermerkt.
Was du schreibst, ist korrekt. Ich meinte es auch personell (Herr Tenhagen) und nicht zwingend rechtlich oder organisatorisch.
Fonds müssen auf dem Fonds zugeflossene Dividenden 15 % KöSt abführen. Die Teilfreistellung greift aber erst, wenn der Anleger tatsächlich Steuern zahlen müsste, sprich sein Sparerfreibetrag ausgeschöpft ist. Hat er ihn nicht ausgeschöpft, gibt es keinerlei Ausgleich und er zahlt 15 % der Dividenden an den Staat. In der Praxis ist die Ausschüttung des Fonds an den Anleger entsprechend gekürzt. Letztlich ist dies nichts weiter als eine verkappte Doppelbesteuerung.
Die bestraft insbesondere Kleinanleger. Es durchbricht auch die bisherige Besteuerungslogik, die davon ausging, dass der Fonds selbst kein Steuersubjekt ist, alle Einnahmen an den Anleger durchreicht und erst dieser dann die Besteuerung vornimmt.
Erstaunlicherweise kam diese Steuererhöhung (für Kleinanleger) auch bei der Stiftung Warentest (die hinter finanztip.de steht) nur in einem Nebensatz mal zur Sprache, wurde aber nie weiter thematisiert.
Auch der Wegfall der Steuerstundung bei thesaurierenden Fonds durch die nunmehr vorweggenommene virtuelle Pauschalbesteuerung kann für etliche Anleger eine praktische Steuererhöhung bedeuten.
Und eher als Nebenwirkung stellen viele Fondsanbieter bisher thesaurierende Fonds auf eine jährliche Ausschüttung um. Dies wiederum führt bei der Mehrzahl der Kleinanleger zu einer verringerten Rendite, da die oft geringen Ausschüttungen aus Kostengründen eben nicht sofort wieder angelegt werden. Bei einer Thesaurierung führt ja gerade dies zu einer Renditesteigerung durch den Zinseszinzeffekt.
Alles in allem hat diese Steuerreform für die Masse der Anleger, die fürs Alter vorsorgt, handfeste Nachteile und Steuererhöhungen zur Folge. All das habe ich hier und bei der Stiftung Warentest kaum oder gar nicht thematisiert gefunden. Aber dafür werden Glühlampenverbot und Staubsaugerkastrierung bejubelt. Was das alles noch mit Verbraucherschutz zu tun hat, bleibt deren Geheimnis.
@chris2702:
Unerwartetes habe ich nicht gefunden. Aber endlich die über die Jahre immer wieder geänderten Passagen mal zusammengefasst.
Interessant war eventuell, das die DKB ihre Dispozinsen an den EURIBOR koppelt. Jeden Herbst wird verglichen und die Zinsen dann parallel der EURIBOR-Veränderung angepasst. Zumindest ist eine solche Stichtagsregelung transparent. Das ist positiv.
Letzteres betrifft aber nur deutsche Fonds. Hier fällt der Vorteil gegenüber ausländischen Fonds nun weg.
GrußAltsachse
Jein. Ausländische Fonds müssen je nach Land die dortige KöSt einbehalten. Auch hier fällt durch das Investmentreformgesetz nun eine Anrechenbarkeit weg, falls der Sparerfreibetrag nicht ausgeschöpft ist.
Bei allen Gesundheitsfragen gilt, dass man nur das beantworten sollte, was auch genau gefragt wurde. Allerdings gibt es mittlerweile leider auch gegenteilige Urteile von Gerichten, die zumindest mir absurd erscheinen.
Wird nach Untersuchungen in den letzten fünf Jahren gefragt, einen Kalender benutzen und nur die Dinge aufzählen, die genau in diesen Zeitraum fallen. Die Fragen immer genau lesen und nichts hineininterpretieren. Kritisch sind Formulierungen wie "gesundheitliche Beeinträchtigungen". Hier kann alles darunter fallen. Besser sind konkrete Fragen nach bestimmten Erkrankungen.
Wird nach Behandlungen und Untersuchungen gefragt, gehört auch der Gang zum Hausarzt wegen einer einfachen Erkältung dazu.
Makler und Vertreter können eine Probeanfrage machen. Lehnt dann die Versicherung ab, muss dies bei einem weiteren Antrag nicht angegeben werden. Hilfreich ist es ansonsten, bei mehreren Versicherungen gleichzeitig anzufragen. Einmal erfolgte Ablehnungen muss man ansonsteh bei erneuten Anträgen angeben. Dies ist immer kritisch.
Bei Falschangaben droht der Verlust der Versicherung! Es gibt unterschiedliche Verjährungsfristen. Bei arglistiger Täuschung beträgt diese zehn Jahre. Dies ist auch gleichzeitig die längste Verjährungsfrist. Nach zehn Jahren kann die Versicherung also keine Leistungen mehr verweigern, selbst wenn man bei Vetragsabschluss bewusst gelogen hat.
Legt man die Erfahrungsberichte von Kunden des "Grünen Funken" zugrunde, war es wohl gut, dass diese Firma sie abgelehnt hat. Ihnen ist dadurch unter Umständen viel Ärger erspart geblieben.
Ich kann jedem nur raten, den gesunden Menschenverstand zu benutzen. Firmen, die Arbeitspreise deutlich unter Marktdurchschnitt bieten oder mit hohen Neukundenboni locken, müssen diese Kosten wieder reinholen. Man sollte immer daran denken, dass ca. 85 % der Stromkosten aus direkten bzw. indirekten staatlichen Abgaben und staatlich festgelegten Netzentgelten bestehen. Dem Anbieter bleiben also nur ca. 15 % für Einkauf, Personal, Vertrieb und Gewinn.
Deshalb empfehle ich auf Anbieter mit realistischen Preisen und möglichst keinen oder nur geringen Boni zu setzen. Andernfalls kann man sehr unangenehme Überraschungen erleben.
Forderungen des normalen Geschäftsverkehrs verjähren nach BGB nach drei Jahren (was effektiv je nach Entstehung des Anspruchs fast vier Jahre bedeuten kann). Bekommt man eine Mahnung nach der Verjährung muss man die Einrede der Verjährung stellen, also dem Gläubiger mitteilen, dass man sich auf die Verjährung beruft.
Leider sind manche gleicher. Politiker zum Beispiel. Deshalb ist diese Forderung hier leider nicht verjährt.
Ein Antrag auf Erlass der Verzugszinsen kann aber sinnvoll sein.