Beiträge von hoege

    Hier sind zu wenig Angaben und es ist immer eine Einzelfallprüfung notwendig. Geht es um Bargeld könnte man die Steuer auch durch Übernahme der SchenkSt reduzieren. Also nicht an einen Fremden 120.000 EUR schenken und dann muss der nach FB mit Steuersatz 30% 30.000 EUR SchenkSt zahlen. Dann bleiben ihm 90.000 EUR über.

    Mann kann dem Fremden alternativ auch 90.000 EUR schenken und in einem schriftlichen Schenkungsvertrag vereinbaren die SchenkSt selber zu übernehmen. Die Bemessungsgrundlage wird dann in einer Art Schattenrechnung übermittelt. Da würden dann 90.000 EUR abzl. 20.000 EUR x 30% hinzugerechnet also 21.000 EUR. BMG wären dann 111.000 EUR statt 120.000 EUR.

    Bringt nicht viel, ist aber einfach. Der Vertrag muss im Grunde notariell aufgestellt werden, die tatsächliche Durchführung würde aber einen Formmangel abhelfen.

    Ggf. wäre es angezeigt bei Meinungen zu steuerlichen Themen (um den Begriff "Beratung" zu vermeiden) die Zugehörigkeit zum Personenkreis der steuerberatenden Berufe zu offenbaren.

    Hallo Referat Janders,

    dann müsste dies hier im Forenbereicht „Steuern Sparen“ ja zu jedem Beitrag geschehen. Und die genannte Qualifikation wäre sowieso nicht nachprüfbar.

    Ich habe aber selber kein Problem damit, ich bin Steuerberater mit rund 30 Jahren Berufserfahrung, dazu Partner einer Steuerberatungsgesellschaft mit rund 70 Mitarbeitern. Außerdem vom DSTV zertifizierter Fachberater für Unternehmensnachfolge. Also recht sattelfest im ErbSt-Recht.

    Meine Intention bei diesen Kommentaren ist es zu vermeiden, dass sich Mitglieder in Missverständnisse bzw. falschen Hinweisen verrennen. Da habe ich kein Problem mit kostenlosen Wissenstransfer.

    Hier scheinen sich viele schon auf Steuerhinterziehung versteift zu haben.

    Laut § 30 Abs. 3 ErbStG besteht bei notariellem Testament keine Anzeigepflicht für die ErbSt., Dies wird vom Nachlassgericht erledigt, wo ja auch ein Nachlassverzeichniss eingereicht wurde.

    Das bedeutet hier liegt weder Steuerhinterziehung noch -verkürzung vor und die Festsetzungsfrist beginnt zu laufen.

    Im Grunde ist die Aussage des Steuerberaters also nicht falsch.

    Die Antwort ist, wie so häufig, kommt darauf an. :)

    Kann sein, daß ihr gemeinsam die Grenze nach § 141 AO knackt und bilanzierungspflichtig werdet?

    Ihr spart vielleicht eine GewSt-Erkärung (und eine USt-Erklärung?), dafür fällt für die GbR eine gesonderte und einheitliche Feststellungserklärung an.

    Würde ich offen mit dem Berater absprechen. Warum auch nicht?

    Zitat

    Guten Morgen,

    ich würde Ihnen empfehlen beim Kollegen nachzufragen, wie er auf die Rechnungssumme kommt.

    Wer weiß wie genau er seinen Auftrag genommen hat. Aus Haftungsgründen sollte man die Steuertatbestände in einem Fall wie Ihrem genau nachverproben. Das wird sicherlich außerhalb des Telefonates geschehen sein.

    Wenn er es nicht weiter begründen kann, wäre die Summe tatsächlich etwas hoch. Ich persönlich hätte das ungefähre Honorar auch zu Beginn des Telefonates angesprochen. Dann weiß jeder woran er ist und es kommt im Nachhinein nicht zu Unfrieden auf Grund mangelhafter Kommunikation.

    Gruss

    hoege

    Guten Morgen mary28,

    ich gehe davon aus dass Sie den Einkommensteuerbescheid des Finanzamtes meinen. Oder haben Sie ein Schreiben des Finanzamtes mit Rückfragen erhalten?

    Wenn Sie einen Steuerbescheid erhalten haben, in dem Verluste aus VuV auf Grund von Leerstandszeiten wegen (angeblich) fehlender Gewinnerzielungsabsicht bleibt Ihnen nur Einspruch einzulegen. Als Begründung müssen Sie nachweisen, daß Sie sich bemüht haben Mieter zu finden. Dazu können Sie Ihre Aushänge und Online-Anzeigen beifügen. Auch andere Sachen wie z.B. das Einschalten eines Makler, Zugeständnisse bei der Miethöhe u.ä. können als Argument dienen.
    Als Urteil können Sie die Entscheidung des BFH vom 11.12.2012 (IX R 68/10) nennen.

    Viel Glück.

    Als Gedankenanstoss möchte ich zu diesem Thema noch ein paar Anmerkungen machen die m.E. häufig übersehen werden.

    1) auch privat Versicherte bekommen von der deutschen RV einen Zuschuss zu den KV-Beiträgen. Im zweifel ist es genauso günstig den Selbstbehalt zu erhöhen oder den Tarif zu wechseln.

    2) Um als Renter in der gesetzlichen KV Pflichtversichert zu sein muss eine gewisse Vorversicherungszeit in der GKV gegeben sein. Ich zitiere von der Homepage der Dt. RV:

    "Und Sie müssen vorher schon eine gewisse Zeit (Vorversicherungszeit) gesetzlich krankenversichert gewesen
    sein. Die Vorversicherungszeit ist erfüllt, wenn Sie seit der erstmaligen Aufnahme einer Erwerbstätigkeit bis zur Rentenantragstellung mindestens neun Zehntel der zweiten Hälfte dieses Zeitraums in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert (zum Beispiel als Beschäftigter), freiwillig versichert oder familienversichert waren.Ob Sie die Vorversicherungszeit erfüllen, wird geprüft, wenn Sie die Rente beantragen"

    Wenn dort Zweifel bestehen würde ich mich bei der Dt. Rentenversicherung erkundigen, was auf Sie zukommen kann.

    Hallo an Alle,

    Heute kam die Email mit dem Finanztip Newsletter. Ein Artikel beschreibt wie man mit dem Steuerberater verhandeln soll. Ich habe dieses Thema auch schon in Spiegel Online im Artikel von Herrn Tenhagen gelesen und muss sagen, dass ich mich darüber ziemlich geärgert habe.

    Es wird so dargestellt als ob bislang gar keine Honorarverhandlungen stattgefunden haben. Das ist einfach falsch. Ich habe laufend z.T. schwierige Verhandlungen mit meinen Mandanten. Wir konkurrieren mit Lohnsteuerhilfevereinen, Buchführungshelfern und selbst ernannten "Unternehmensberatern" die zum Teil illegal und ohne Plan beraten.

    Ich muss hingegen mich und meine Mitarbeiter ständig fortbilden, habe eine Vermögenschadenshaftflicht mit einer Deckungssumme von 4 Mio pro Schadensfall und im Monat ca 5.000 EUR Kosten für Datev und Rechenzentrum.

    Ich habe immer schon die Spannbreite der StBVV im Rahmen des möglichen für den Mandanten ausgelegt. Klar muss der der seine Belege im Schuhkarton oder in der Plastiktüte vorbeibringt mehr zahlen als einer der ordentlich mitarbeitet. Ich bin ja nicht dafür da Messi-artige zustände im Büro meiner Mandanten zu beseitigen. Alles andere wäre auch unfair dem Mandanten ggü. der ordentlich mitarbeitet.

    Ich weiß das ist zum Teil jammern auf hohem Niveau aber das musste einfach mal raus. :evil:

    Und ganz ehrlich, einen Neumandanten der ankommt und so mit mir feilschen will, indem er das kleingedruckte prüft und mit der Steuerberaterkammer droht braucht kein Mensch. Zum Glück ist man als Steuerberater nicht gezwungen jeden anzunehmen. Wir möchten langfristige Mandatsbeziehungen, wo unserer Arbeit geschätzt wird und die jeweiligen Leistungen von beiden Parteien anerkannt werden.