Beiträge von lobster53

    Die Zauberformel könnte in derartigen Fällen heißen:


    § 361
    Aussetzung der Vollziehung

    (1) Durch Einlegung des Einspruchs wird die Vollziehung des angefochtenen Verwaltungsakts vorbehaltlich des Absatzes 4 nicht gehemmt, insbesondere die Erhebung einer Abgabe nicht aufgehalten. Entsprechendes gilt bei Anfechtung von Grundlagenbescheiden für die darauf beruhenden Folgebescheide.
    (2) Die Finanzbehörde, die den angefochtenen Verwaltungsakt erlassen hat, kann die Vollziehung ganz oder teilweise aussetzen; § 367 Abs. 1 Satz 2 gilt sinngemäß. Auf Antrag soll die Aussetzung erfolgen, wenn ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsakts bestehen oder wenn die Vollziehung für den Betroffenen eine unbillige, nicht durch überwiegende öffentliche Interessen gebotene Härte zur Folge hätte. Ist der Verwaltungsakt schon vollzogen, tritt an die Stelle der Aussetzung der Vollziehung die Aufhebung der Vollziehung. Bei Steuerbescheiden sind die Aussetzung und die Aufhebung der Vollziehung auf die festgesetzte Steuer, vermindert um die anzurechnenden Steuerabzugsbeträge, um die anzurechnende Körperschaftsteuer und um die festgesetzten Vorauszahlungen, beschränkt; dies gilt nicht, wenn die Aussetzung oder Aufhebung der Vollziehung zur Abwendung wesentlicher Nachteile nötig erscheint. Die Aussetzung kann von einer Sicherheitsleistung abhängig gemacht werden.
    (3) Soweit die Vollziehung eines Grundlagenbescheids ausgesetzt wird, ist auch die Vollziehung eines Folgebescheids auszusetzen. Der Erlass eines Folgebescheids bleibt zulässig. Über eine Sicherheitsleistung ist bei der Aussetzung eines Folgebescheids zu entscheiden, es sei denn, dass bei der Aussetzung der Vollziehung des Grundlagenbescheids die Sicherheitsleistung ausdrücklich ausgeschlossen worden ist.
    (4) Durch Einlegung eines Einspruchs gegen die Untersagung des Gewerbebetriebs oder der Berufsausübung wird die Vollziehung des angefochtenen Verwaltungsakts gehemmt. Die Finanzbehörde, die den Verwaltungsakt erlassen hat, kann die hemmende Wirkung durch besondere Anordnung ganz oder zum Teil beseitigen, wenn sie es im öffentlichen Interesse für geboten hält; sie hat das öffentliche Interesse schriftlich zu begründen. §367 Abs. 1 Satz 2 gilt sinngemäß.
    (5) Gegen die Ablehnung der Aussetzung der Vollziehung kann das Gericht nur nach § 69Abs. 3 und 5 Satz 3 der Finanzgerichtsordnung angerufen werden.

    Bei sehr schwankenden, einkommensteuerpflichtigen Einkünften wäre es ratsam, die ESt - Vorauszahlungen ggfs. vierteljährlich überprüfen zu lassen. Im übrigen trifft es zu, dass EST - Vorauszahlungen mit der errechneten EST - Schuld saldiert werden und überzahlte Steuern erstattet werden.

    Alf, wieviel Geld forderst Du von der Bank zurück?

    Aus eisgrauer Vorzeit im Rahmen meines Wirtschaftsrechtsseminars etc. kann ich mich noch daran erinnern, dass selbständige Niederlassungen eines Unternehmens passivlegitimiert sind. Demnach dürfte Dein Ansprechpartner bei den Bazis im Hofbräuhaus sitzen.


    Die BG aus dem Kredit von 2003 könnte in der Tat wohl wg. Verjährung nicht mehr zurück gefordert werden. Wann wurde die Summe ausgekehrt? Oder, wann hast Du zum ersten Mal die Rate überwiesen?

    Hallo Lobster
    Es sind 1700€ plus Zinsen seit 2010.

    mfg
    Alf


    Moin Alf,


    ich will mich nicht so weit aus dem Fenster lehnen, aber nach meiner Kenntnis bedeutet die Einschaltung eines Schiedsmannes zunächst nur, dass die drohende Verjährung Deiner Ansprüche gehemmt ist. Zudem - das sehe ich genau so, wie eine Userin hier - muss der so genannte Schiedsspruch nicht bindend sein. Dieses bedeutete wiederum, dass Du als Anspruchsteller jederzeit die Forderungen gerichtlich geltend machen kannst. Ich hatte dazu - vor längerer Zeit - einen Post in meinen Blog eingestellt. Wenn Du möchtest, teile ich Dir den Aufsatz mittels Link mit. Im übrigen würde ich an Deiner Stelle mit der Durchsetzung Deiner berechtigten Forderung nicht bis zum Sankt Nimmerleinstag warten. Ich habe seit beinahe 1 Jahr sämtliche BGs plus Zinsen plus Gerichtskosten etc. erstritten. Das Prozessrisiko ist eher gering; die Kosten - bei Deinem angegebenen Streitwert - überschaubar.

    Gruß

    J.

    Hallo,

    ich habe einen alten Autokredit und wollte mal fragen ob ich die Möglichkeit habe meine Bearbeitungsgebühren zurück zu bekommen??

    Der Kredit ist vom Oktober 2010 bei der Volkswagenbank, das Auto wurde aber erst im Januar 2011 ausgeliefert.
    Leider habe ich zu spät davon erfahren, das man den Betrag zurückfordern kann, nun ist meine Frage habe ich Pech gehabt, weil es zu lange her ist?

    Wäre über hilfe sehr sehr dankbar!!!

    MfG Alex

    Ab wann löhnst Du die Raten??? Wie zahlst Du die BG zurück? In einer Summe? In die Monatsrate eingerechnet?

    Ich möchte nur darauf hinweisen, dass man mit einem positiven Bescheid des Ombudsmanns (Sparkasse) überhaupt noch nichts erreicht hat. Es ist ein Schiedsspruch, den die Bank ablehnen kann. Meine hat es getan, auch wenn es gängige Rechtssprechung ist. Ich habe jetzt Klage eingereicht, aus Trotz, muss aber im Voraus fast so viel bezahlen wie ich Bearbeitungsgebühr bezahlt habe. (Gericht und RA Kosten). Es also eher eine trotzige Reaktion von mir. Klage wurde bereits vor einigen Monaten eingereicht, im Oktober 16 ! ist Gerichtstermin. Genaue Daten weiß ich nicht mehr und will auch gar nicht mehr so viel darüber wissen. Macht nur Wut. Es ist rechtlich noch nicht mal klar, wie lange man nach dem Schiedsspruch Zeit hat zu klagen. Die eine Seite sagt: 6 Monate. Die andere...nur die Zeit um die es gehemmt wurde. Waren bei mir 9 Tage...einen Hinweis darauf hat man nicht bekommen. Es gibt auch nur 1 Urteil von 2014 aus München, in dem das so gesehen wird. Aber genau dieses zitiert natürlich die Gegenseite. Ich glaube wenn man nicht sehr viel Zeit und ein gutes Finanzpolster hat, sollte man von Rechtsstreitigkeiten Abstand nehmen. Ich habs nicht eingehalten, dachte aber auch, dass die Bank einknicken wird bevor es zum Gerichtstermin kommt...(war Sparkasse Oberlausitz-Niederschlesien).


    Bella, genau so is´et! Der Schlichterspruch besagt in der Tat nix. Stellt sich die Bank bockbeinig, muss ein Gericht bemüht werden. Die " Spasskasse " ! - immer wieder für ´ne Slap Stick - Einlage gut.

    Moin,

    tja, dat WE naht und weil ich von der Foren - Managerin Franziska eine liebe Mail - allerdings schon vor längerer Zeit - ins Fach gelegt bekommen habe, möchte ich mich hier mal wieder einbringen.
    Joh, der Bank habe ich ordentlich Dampf unter den Kessel gemacht und...
    Die Santander Consumer Bank im beschaulichen Mönchengladbach, hat alle Sümmchen bezahlt. Nix mehr offen - ich bin´s zufrieden. Vorerst!

    Und so habe ich eine kleine Geschichte hierzu in meinem Blog eingestellt.

    Nochmals ein großes Dankeschön an die Mitstreiter und die Gastgeber - including " Franzi ", der Top - Managerin, hier. Es hat Spaß gemacht.

    Ich werde mich ab und an wieder einbringen - wenn es die Zeit erlaubt.

    Schönes WE!


    . http://lobster53.blogspot.de/2016/04/die-ba…gebuhr-der.html

    Laut socialmedia COBA sollen die Zinsen minus Kapitalertragssteuer überwiesen werden. Hab aber noch keine Zahlung erhalten.


    Sach´ den Socialmedia - Mediatorinnen und - mediatoren, dat se´immer noch keine Ahnung haben. ( Dafür flog G. Netzer in einem BL - Spiel wg. Schiedsrichterbeleidigung vom Platz ).: Die Kapitalertragssteuer fällt net an, weil es sich um Prozesszinsen handelt und keene Zinseinkünfte nach dem ESTG. Wann wird es endlich wieder Sommer? Wann geht den Knäblein und Mägdelein bei der CoBa ein Licht auf???

    Kaffeegrüße!

    Wie ist es eigentlich, wenn der Kredit noch läuft? Ändere ich das Schreiben dann um von "bitte überweisen" in "bitte dem Kredit entsprechend anpassen"?

    Nö, Du kannst zwar Birnen und Äpfel als Obst bezeichnen, aber nicht gegeneinander aufrechnen. Die haben Dir die BG plus Zinsen seit Vertragsabschluss bis zum Zeitpunkt der Zahlung zu erstatten; der Ratennkredit bleibt davon unberührt.

    Banken "leisten sich" Anwälte,diie für die jeweilige Bank dieser "unliebsame" dh.finanziell "unerwünschte/potentiell kostspielige" (Prozeß)Kundschaft "vom Leibe hält",indem sie diese(die Kundschaft) nicht über die tatsächliche Rechtslage und deren Möglichkeiten beraten,sondern sie zur Aufgabe etc durch wahrheitswidrige,unvollständige,falsche etc Behauptungen "animieren".

    Erst vor einigen Jahren stellte sich heraus,daß der damalige Präsident der Bundesanwaltskammer regelmäßig geschmiert wurde.
    Viele Bankenanwälte lassen sich von Banken zu gut dotierten Vorträgen und Tagungen einladen,bei denen sie "in jeder Hinsicht(!!)"verwöhnt werden.
    Anwälte,die sich im Sinne der Bank(en)"unbotmäßig" verhalten,werden nicht mehr eingeladen,ihre Karriere zB..zu hoch angesehenen Kanzleien zu wechseln torpediert und sie werden bei ihren "Standesgenossen" systematisch diskreditiert und gemobbt.

    Weitere Beispiele findest Du im Net zuhauf!

    Wat denn, war denn? Unbotmäßiges Verhalten gegenüber Banken????? Na, ja, Bankenanwälte gibt es zwar auch nicht, sonst dürfte sie nicht zur Anwaltschaft zugelassen werden. Aber so manche Kleinigkeit der Kreditinstitute wechselt unter dem Verhandlungstisch schon mal seinen Besitzer. Um es kalr auszudrücken: Der Kollega hat weder Schiss, noch ist er eine Parteiverräter: Er hat einfach keine Ahnung. Und wat für Zinsen sollen dat sein???

    Hallo,

    habe vor einigen Jahren als Privatperson mit meiner Frau einen Immobilienkredit aufgenommen und damit ein gewerbliches Objekt gekauft.
    Dieses Objekt vermiete ich an meine Firma (Kfz-Firma). Die DB hatte uns seinerzeit schlappe 10.000 Euro dafür an Bearbeitungsgebühren in Rechnung gestellt.
    Habe im letzten Jahr dies via Einschreiben an die DB gesendet und ebenfalls (w/ Hemmung der Verjährung) an den Ombudsmann in Berlin.
    Nun schreibt mit die DB, dass eine Erstattung aufgrund der finanzierten Immobilienart nicht möglich sei.
    Stimmt das?

    Danke für Eure Unterstützung!

    By the way: 10.000,-- Euronen? Jetzt weiß ich och, wo die Bankvorstände ihre Boni her holen und zudem Prachtpaläste und eigne Luxus - Villen behausen. Die DB hat ja schon immer eine Tradition aus dem einstigen Reich des Bösen vor sich her geschoben.

    Hallo @Charly1958,

    als kurze Info: Ihren Beitrag finden Sie jetzt hier. Ich habe ihn in den Thread zum Thema "Kreditbearbeitungsgebühr zurückforden" geschoben. Da hier schon fleißig zu dem Thema diskutiert wird, werden Ihre Chancen auf eine Beantwortung so erhöht.

    Viel Erfolg und Grüße :)

    Anika

    Danke für die herüber geschobene Beute, Anika!
    Nicht nur " SPIEGEL " -, sondern auch " Finanztip - Leser wissen mehr, denn:

    GILT DAS URTEIL AUCH FÜR GEWERBLICHE KREDITE?Es gibt bisher keine Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach Bearbeitungsgebühren auch bei gewerblichen Krediten unzulässig sind. Der BGH befasste sich in den Urteilen mit Verbraucherkrediten. Die von den Banken verwendeten allgemeinen Geschäftsbedingungen unterlagen der richterlichen Inhaltskontrolle und waren unwirksam. Eine solche Inhaltskontrolle nach § 307 BGB dient aber nicht allein dem Schutz der Verbraucher, sondern ebenso dem Schutz von Unternehmen. Zwei Klagen sind bereits vom Amtsgericht Hamburg (Urteil vom 08.11.2013, Az. 4 C 387/12) und vom Amtsgericht Nürnberg (Urteil vom 15.11.2013, Az. 18 C 3194/13) zugunsten betroffener Unternehmer entschieden worden. In Nürnberg ging es um Kredite, die für die gewerbliche Nutzung von Photovoltaikanlagen aufgenommen wurden. Kreditbearbeitungsgebühren können aus unserer Sicht auch gegenüber Gewerbetreibenden unzulässig sein. Aus Sicht des Ombudsmanns der Volks- und Raiffeisenbanken (BVR) gilt das BGH-Urteil auch für gewerbliche Kredite.

    Mehr hierzu bei: https://www.finanztip.de/kreditgebuehren/#ixzz3ZNSes2y4

    Waidmanns heil, beim Klage verfassen, mein Gutster Charly 1958!

    No, dann haben wir Schwarzkittel doch mal etwas für unseren angeknacksten Ruf getan. Glückwunsch!

    Was ist wenn der Anwalt sich bei der Bank geirrt hat ? Schadensersatz ?
    Hatte ja alles dem Anwalt übergeben bei meinen Verträgen der Norisbank.
    Eine Summe habe ich auch zurück bekommen die direkt über die Norisbank lief.
    Offen ist noch ein Easy Credit über die Norisbank , ich habe ihn auch darauf hingewiesen und es steht ja auch im Vertragskopf oben geschrieben.
    Nun Will er gegen Easy Credit Klage einreichen da sie im Februar einen Einspruch gegen die Forderungen gesendet hatten und er sie schon zwei mal mit Fristsetzung angemahnt hatte. Sollte sich rausstellen das er die falsche Bank mit Klage kommt ....bleibe ich doch auf den kosten sitzen, Anwalt und auch BG + Zinsen usw.....

    Holla, die Waldfee, dat riecht verdammt nach einem Fall für die anwaltliche Berufshaftpflicht. Die Norisbank ist doch schon seit einigen Jahren nicht mehr existent, die nennt sich jetzt ja " Teambank " und ist eine ( eigenständige )Tochter der Deutsche Bank. Diie Teambank vertreibt unter der Marke " Easy Credit " lediglich Konumentenkredite. Eine " Eays Credit Bank " gibt es deshalb nicht. Oder, habe ich hier etwas falsch verstanden?

    Wie wahr, wie wahr lobster53. Recht hast du. Aber muss man es denn gleich auf die Spitze treiben? So langsam haben diese Advokaten mich genug geärgert. Das Urteil ist doch nun mehr als eindeutig. Und bei mir ging es nicht einmal um riesen Summen. Vielleicht haben sie auch gedacht, dass ich deshalb aufgebe und das Handtuch werfe? Nee, nee nich mit mir Kollegen! Ich gebe nicht auf.
    Wer aufgibt, hat schon verloren. Leider haben es viele bereits getan - zugunsten der Santander <X

    Aufgeben gilt nicht, Sylvi. Deshalb soll das
    Forum hier ja auch so eine Art - moralischer - Hilfsmotor sein. Ich darf davon
    ausgehen, dass unsere - nicht immer - feingeistigen Ergüsse, so manchen -
    vielleicht verzweifelten - Ratsuchenden aufgebaut haben.

    In diesem Sinne: " Frohe Ostern ":

    Lieber joom,
    gute Idee, sollte der DKB mal vorschlagen mir ein Honorar als Netpromotor zu überweisen. Aber ich bin ein livehaftiger Kunde, der nicht nur meckert sondern auch lobt. Das sind die zwei Seiten der Motivation, die wir alle brauchen.

    Schön, wenn es auch noch zufriedene Bankkunden gibt. Wenngleich unsere Erfahrungen hier, denn wohl eher in den Beriech Unzufriedenheit einzuordnen wären. Nichts für ungut, eine Schwalbe macht noch keinen Sommer und der BVB wird auch nicht deshalb Deutscher Fußballmeister (leider ), wenn er morgen den Bazis die Lederhosen auszieht. Die Mehrzahl der User hier quält sich seit einem halben Jahr un länger mit den Tricksereien der Banken herum. Un, wenn ich die Postings hier mal so Revue passieren lasse, da gibt es wahre Verrenkungen der dortigen Sachbearbeiter/innen, die Rückzahlungssumme so niedrig wie möglich zu gestalten. Jeder Pausenclown erkennt, dass dieses große Theater doch nur deshalb Sinn macht, um die eigenen Bilanzen zu schönen. Was ich davon halte, habe ich nicht nur hier, schon einige Male zum Besten gegeben. Für die freundlich gesinnten Bank - Schönfärber mag das " Bashing " sein, für mich ist es das Benennen von Varianten der Kunden - " Ver.... ". Jawoll, ja!

    @ lieber Lobster53 ;)

    Ja, diese Aussage (das man von Sachstandsanfragen, Überlastung etc.) hat mein Anwalt auch erhalten.
    Ich kann nur nicht ganz nachvollziehen, was sich diese Herren Anwälte eigentlich dabei denken???? Kann denn niemand denen das Handwerk legen? Suchen immer irgendwelche Schlupflöcher und spielen hier auf Zeit...

    Zahlen müssen sie doch sowieso :!:

    Sylvi, auch ein RA muss Miete zahlen, Versicherungsprämien begleichen und seinen - evtl. vorhandenen Kind/ern jetzt den " Milka " - Schmunzelhasen kaufen. Dazu benötigt er Einnahmen. Die bekommt er nur, wenn er für die Mandantin Sanatander Fall für Fall herunter schrubbt. Das dieses dann nicht immer ganz koscher abläuft, liegt an den Vorgaben der Santander, die - wie Du schon vermutet hast - auf Zeit spielt. Zudem bringt ein streitiges Verfahren einige Gebühren - wenn auch auf eher mickrige Werte - in den Klingelbeutel. Das nur zur Erklärung. Verstehen kann ich diese Slapstick - Einlagen der Kollegas Henle, Wendt und Partner nicht. Der BGH hat doch klar und deutlich in unserem Sinn gesprochen; so, wie in den 1960ern Winnetou in den Karl May - Filmen.

    @IanAnderson2

    du liegst richtig. Gemeint ist §511Abs.2 Nr.11 ZPO.
    Was kann hier noch passieren? Das ist hier die Frage. Es wird ein Richter ohne mündliche Anhörung vom Schreibtisch aus entscheiden. Zumal es bei mir nur noch um ein Teilanerkenntnis geht. Die Santander hatte die Zinsen im Vorfeld bezahlt, jedoch nur einen Bruchteil und sich geweigert meine Anwaltskosten zu zahlen. Da sie es nicht für notwendig ansieht, das ich mir einen Anwalt genommen hatte.
    Nun, das sehe ich jedoch anders, und will nun alles - zumindest das, was mir zusteht. Und bis zum letzten Pfifferling.

    lobster53

    Ich darf Dich beruhigen,DAS hast DU nicht geschrieben,DAS stammt von Silvi62 als Zusammenfassung dessen,was Ihr Anwalt ihr vonseiten des Gerichts hat zukommen lassen.

    Sei so gut und lies meine Fragen nochmals und erläutere mir dann,was geht,nicht geht und welche Tendenz(en)sich aus dem "Octalus"-Urteil und dem "Silvi62"-Schreiben Deiner Ansicht nach als "Schwarzkittel pensioniert" herauslesen lassen bzw.welche Optionen die Knechte haben bzw.ob ihnen jetzt im ersten Rechtszug vom Gericht "das Maul zu stopfen" ist.

    Mein eigenes Verfahren steht im Moment bei "Stellungnahme meiner Anwältin" zu "Klageerwiderung Santander"(über Wendt/Henle),über die ich schon weiter oben berichtet habe.

    Danke und beste Grüße,auch an die Zähne!


    Zahhnlos durch die Nacht schrieb:

    ch fange mal mit dem zweiten Teil an:Dieses Schreiben des AG Mönchengladbach datiert vom 28.01.2015(Geschäftsnummer 141E-3289),stammt vom Direktor selbst (lt.Briefkopf),wurde mir von meiner Anwältin auch zugeleitet,und ich habe hier auch darüber schon berichtet!

    Mensch, der Direx in persona. Da muss das AG schon kräftig beim Kiel holen sein.

    Zum ersten Teil habe ich ein paar Nachfragen:a)ich vermute mit dem Hinweis auf §511 ist §511 ZPO gemeint und darin der letzte Teil,der besagt, daß nur unter bestimmten Voraussetzungen(die hier nicht vorliegen)überhaupt eine Berufung möglich ist.Habe ich das richtig verstanden?

    § 511 ZPO besagt hierzu, dass eine Berufung nur unter bestimmten Bedingungen ( Streitwert von mindestens 600 EUR muss erreicht sein oder die Berufung ist vom unterinstanzlichen Gericht zugelassen worden ) eingelegt werden kann. Deine Einschätzung ist korrekt.

    b)Habe ich auch richtig verstanden,daß das AG KEINE Berufung zulassen,KEINE mündlichen Verfahrenstermine anberaumen,sondern NUR vereinfacht und schriftlich OHNE bestimmte Terminankündigung(gegenüber den Beteiligten?)seine Entscheidung mitteilen wird?

    Das nennt sich Entscheidung im schriftliches Verfahren. Dieses Verfahren wird dann angewandt, wenn die Sach - und Rechtslage einfach gelagert ist, wenn beide Parteien einem solchen Verfahren zuvor zu gestimmt haben oder auch, wenn aus Gründen der Prozessökonomie eine mündliche Verhandlung nicht in Betracht kommt ( Bsp. Kläger wohnt in Burghausen, Beklagter in Flensburg ). Dieses Verfahren wird in dem meistens der " Sanatander " - Fälle wohl angewandt.

    Wenn das richtig ist:Was ist für die Kläger zu erwarten? Was für Tendenzen sind jetzt aus der von Silvie62 zitierten Mitteilung an ihren Anwalt abzuleiten? Wird das AG jeder vernünftig begründeten Klage stattgeben oder eher die Winkeladvokaten der Bank schützen??

    Die BGH - Urteile sind für das AG Gladbach bindend. Die Bank wird in jedem Fall zur Rückzahlung der kassierten BG verurteilt werde. Das wird in Sylvi´s Fall und auch in Deinem so sicher sein, wie das Amen in der Kirche zum Oster - Gottesdienst.

    Eine begründete Einschätzung würde mir guttun!!

    Mehr hierzu bei: Bearbeitungsgebühr von Krediten zurückfordern - Seite 613 - Geld zurück - Finanztip-Community