Mein Garten ist für dieses Jahr erst einmal im Minus (Saatgut usw.).
Aber die Haselsträuche scheinen angekommen zu sein, vielleicht endet das Jahr im Plus. (Gefühlt bestimmt.)
Mein Garten ist für dieses Jahr erst einmal im Minus (Saatgut usw.).
Aber die Haselsträuche scheinen angekommen zu sein, vielleicht endet das Jahr im Plus. (Gefühlt bestimmt.)
Das ist doch ermutigend.
Guter Plan. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das ein Einzelfall ist.
Ohne Arbeitsrechtler zu sein, würde ich sagen, dass das vereinbart sein muss.
Besteht irgendwie Rechtsschutz in Sachen Arbeitsrecht?
https://de.m.wikipedia.org/wiki/KAPOVAZ
Das habe ich auf die Schnelle gefunden.
Vielleicht hast du ja Lust, ein paar wirklich simple aber unbekannte Rechenwege dem breiten Publikum verständlich zu machen.
Das würde ich begrüßen.
Ich vermute, dass mit der fehlenden Standardisierung ist kein Zufall und der eine oder andere Anbieter freut sich über die fehlende Vergleichbarkeit.
Daher vermute ich einmal, dass es auch noch ein langer steiniger Weg ist, bis zur säulenübergreifenden Renteninformation. (Auch wenn das jetzt wieder etwas von der KLV wegführt.)
Das klingt nach einem überzeugenden Angebot. (Das mit der Privatsphäre auch.)
Hallo.
Es gibt da zwei Aspekte:
1. Der Vertrag
Wenn der Vertrag Mist ist, dann ist er Mist, trotz der anderen Aspekte. Ein guter Vertrag wäre besser.
Für Frage "Mist oder gut" kann man sich Experten an die Seite holen.
2. Die Rahmenbedingungen
Der laufende Vertrag ist ein Altvertrag im Sinne des Betriebsrentenstärkungsgesetzes und somit muss der AG (vorläufig) keinen Zuschuss zahlen. Somit kann sich die Bewertung der Angelegenheiten künftig ändern.
Bei einem Verdienst oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze (nach Anwendung der Entgeltumwandlung) gibt es keinen Verlust in der gesetzlichen Rentenversicherung. Ansonsten lägen wir bei dem Beitrag pro Jahr Einzahlung bei einer um ca. 2,40 Euro niedrigeren Monatsrente (brutto).
In Sachen Krankenversicherung ist natürlich die Frage, wie aktuell der Versicherungsschutz besteht. (pKV oder freiwilliges Mitglied in der gKV)
Denn daran hängt die Frage, wie man zum Zeitpunkt der Auszahlung bzw. danach krankenversichert sein wird.
Wenn pKV-versichert, dann ist es alles entspannt.
Wenn gKV-versichert, dann ist die Frage, wann die Versicherung zur Auszahlung kommt. Wenn dann noch die Beitragsbemessungsgrenze der KV überschritten ist, dann ist (zunächst) alles entspannt. Da kommt es also auf die genauen Modalitäten an.
Wahrscheinlich wird man für die Bewertung verschiedene Szenarien entwickeln müssen, um eine vernünftige Entscheidung treffen zu können.
Hier sind ja Fragen im Laufe der Vertragslaufzeit aufgetaucht, die man sich berechtigterweise irgendwann einmal stellt.
Ich frage mich gerade nur, wie viele Menschen sich diese Fragen eben nicht stellen?
Bei den Millionen an KLV-Verträgen (und das ist ja nicht das einzige Produkt, das man sich anschauen müssen) wird es doch auch Leute geben, die jahrzehntelang einzahlen ohne den leisesten Anflug eines Überblicks über die Rendite des Produktes.
Umso dankenswerter ist es, dass FinanzTip hier Hilfestellung liefert.
(Noch besser wäre gewesen, FinanzTip hätte das schon vor 15 Jahren gemacht, das hätte mir einigen Ärger erspart. )
Kein Ding, es ist doch für uns alle ein großer gemeinsamer Lernprozess.
Also "in" heißt nicht zwingend "für".
An der beherzten Nachfrage wird wohl kein Weg vorbei führen.
Ich glaube aber, ich gleich bei meiner Mitteilung noch einmal nach. Sicher ist sicher.
Ist es vielleicht die Zulage 2017, die in 2018 gezahlt wurde?
Zwei Doofe, ein Gedanke!
Mal ganz doof gefragt (in Unkenntnis des bisherigen Verfahrens und der zeitlichen Abläufe), die Zulage für 2017, gezahlt in 2018, kann es nicht sein?
Ich sehe das ganz entspannt (zumindest in dem Kontext, insgesamt ist der Brexit-Komplex nicht so entspannend).
In Sachen Irland wird sich nicht viel ändern, es geht ja (nur) um deren Nordflanke. Selbst wenn, dann gibt es (überspitzt) eine kleine Adressänderung und fertig! (Wie @Kater.Ka schon sagt.)
Hallo.
Ohne Experte auf dem Gebiet zu sein, würde ich vermuten, dass eine Folie allein nicht viel hilft. Wahrscheinlich müsste man noch weitere Maßnahmen treffen, um eine spürbare Verbesserung zu erreichen.
Allerdings würde ich auch sagen, dass das jetzt Gedankengänge sind, die ein Selbständiger einleiten muss. Als Angestellter wären das alles Überlegungen, die der Arbeitgeber anstellen muss. Derartiges fällt in den Bereich der Fachkraft für Arbeitssicherheit. Vielleicht mal auf der Schiene nachhaken.