Danke, man lernt nie aus!
Beiträge von Referat Janders
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Gab es früher nicht einmal Einkommensgrenzen für das Kind, die bei Überschreiten zum Wegfall des Kindergeldes geführt haben?
Ich kann mich ja irren, meine mich aber zu erinnern, während der Ausbildung durch Einspruch die Familienkasse von einem niedrigeren zu versteuernden Einkommen überzeugt haben zu müssen.
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Die Langlebigkeit ist doch schon durch die obligatorische Versicherung ab 85 abgesichert. Also kann es doch vorher ruhig etwas anderes sein, ohne Versicherungsmantel, oder nicht?
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Man könnte fast den Eindruck gewinnen, dass (Riester-)Versicherungen nicht wirklich zur Altersvorsorge geeignet sind.
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@Philip Wenzel: Ab 1992. (Und Elternteil ab 1921 geboren.
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Das war der reine Minijob:
450 EUR × 12 = 5400 EUR
5400 EUR ÷ 38901 EUR = 0,1388
0,1388 × 32,03 EUR = 4,45 EUR
4,45 EUR × 45 = 200,25 EUR
Alles unter der Maßgabe, dass die Geringfügigkeitsgrenze ausgeschöpft und der Eigenanteil (z. Zt. 3,6%) gezahlt werden. Ansonsten könnte es auch noch weniger sein.
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Hallo.
Also dass mit dem Minijob auf Dauer will gut überlegt sein. 45 Jahre Minijob bringen hinterher auch nur 200 Euro Rente.
Aber wenn das der definitive Plan ist, dann gibt es an der Stelle kein großes Einkommen abzusichern, somit wäre die BU-Versicherung wahrscheinlich entbehrlich. -
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Ich sehe so keine.
Das Guthaben in einen anderen Vertrag übertragen und hoffen, dass der bei Erwerbsminderung bzw. Dienstunfähigkeit zahlt, klingt auch nicht gangbar.
Sorry, da bin ich überfragt.
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Hallo.
Kurze Fernanalyse ohne die Vertragsbedingungen zu kennen:
Wenn der Vertrag Leistungen bei Erwerbsminderung vorsieht, ist die Frage ob Dienstunfähigkeit auch als Erwerbsminderung zählt. (Wahrscheinlich eher nicht.)
Ansonsten sehe ich (außer einer schädlichen Verwendung) keine Möglichkeit kurzfristig an das Geld zu kommen.
Die schädliche Verwendung wäre mit Verlusten verbunden, aber unter Umständen wäre es noch immer die bessere Variante, als ggf. noch sehr lange einen Vertrag zu haben, der mehr Nerven kostet, als er am Ende einbringt.
Vielleicht ist der schnelle Schnitt die angenehmere Variante. -
@RaphaelP
Ab 01.07. wird die Gleitzone ja zum Übergangsbereich. (Warum eigentlich mitten im Jahr?)
Vielleicht ändert sich dadurch ja etwas. -
Hallo.
Wenn ich richtig vermute, wohin diese Diskussion sich entwickeln wird, dann sollte dieser Thread wahrscheinlich eher in die Gesprächsecke verschoben werden. (Oder nicht? @Saidi @Anika S.)
Grundsätzlich haben Mindestlohn und Geringfügigkeitsgrenze nichts miteinander zu tun, zumindest nicht zwingend.
Wenn jetzt ein Minijobber Mindestlohn verdient, dann wird aus dem Minijob bei unveränderter Arbeitszeit eine versicherungspflichtige Beschäftigung, mit den Ansprüchen (und Abgaben), die sich daraus ergeben. Alternativ reduziert sich die Arbeitszeit, die finanzielle Situation bleibt gleich, aber man gewinnt an Freizeit.
Die Konstellation ist auch relevant, wenn im Minijob der Mindestlohn gezahlt wird. Wenn es um eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung geht, dann tritt dort kein Problem auf.
Wenn die Geringfügigkeitsgrenze angehoben wird, dann hat das Auswirkungen auch auf die anderen Zweige der Sozialversicherung.
Zum Beispiel müssten diejenigen, die freiwillige Beiträge zur Rentenversicherung zahlen, bei einer Änderung mehr bezahlen. (Sofern sie den Mindestbeitrag zahlen.)Und wenn das Existenzminimum mit 424 Euro plus Miete und Nebenkosten definiert ist (in Plauen sind das keine 700 Euro im Monat), dann bin ich mir nicht sicher, ob 600 Euro noch als geringfügig angesehen werden können.
Hui, und das auf einem Samstagmorgen.
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Hallo @Kreuna,
zu der konkreten Fragestellung kann ich leider nichts beitragen, ich wollte aber die Gelegenheit für ein "Herzliches Willkommen zurück!" nutzen.
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Ja, das stimmt schon. Die bAV ist eben ein Element der Mitarbeiterbindung.
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Solange der Arbeitgeber nicht alternativ zu der Direktversicherung eine Lohnerhöhung von Richtung 80 Euro brutto anbietet, ist die Frage ja nicht "ob", sondern "welcher Anbieter/welches Produkt".
Also müsste man nur ein gutes Produkt suchen. Die Wege dahin sind ja bereits beschrieben worden.
Den Teil der Altersvorsorge, den man sich durch die bAV spart, kann man ja gerne noch zum Vermögensaufbau (auch durch ETF) verwenden.
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Also nochmals: was spricht für die Riester-Rente?
Also, wenn ich da nachlese, nicht viel:
https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/alt…tiven-1.4320409 -
Hallo.
Bei der Frage geht es auch darum, ob die Rente dynamisch sein soll oder nicht. Das würde einiges ändern.
Die Anbieter rechnen nicht alle exakt gleich, die internen Kostenstrukturen sind ja auch unterschiedlich.
Als groben (gröbsten?) Anhalt würde ich einen Internet-Rechner eines beliebigen Anbieters auswählen und dort das angesparte Kapital mit der auszuzahlenden Rente vergleichen.
Die Quote sollte über das Wochenende reichen. Dann würde ich beim eigenen Anbieter nachfragen und schauen, was der so sagt.Vor Jahren (damals, als man noch Zinsen kannte) schrieb mein Anbieter in den jährlichen Mitteilungen, dass es eine Faustformel der Versicherungswirtschaft gäbe, die einen Divisor von 222-240 verwenden würde. Heute (bei weniger Zinsen und potentiell weiter steigender Lebenserwartung) wäre der Divisor wohl höher.