Sonst holen wir uns einfach @Saidi dazu, vielleicht übersehen wir ja etwas.
Beiträge von Referat Janders
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Hallo.
Könnte das Zusatzmodul "Unfall" die Rendite drücken? Lässt sich der Beitragsanteil herausrechnen?
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Wahrscheinlich schon bekannt, aber dennoch der Hinweis:
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Nun, die 4% der Bemessungsgrenze ergeben die 268 Euro.
Ob die 268 Euro allein aus Eigenbeitrag, aus Arbeitgeberbeitrag oder einer Mischung zustande kommen ist dabei irrelevant. Daher ist die Deckelung schon richtig.Allerdings ist die Auffassung des Arbeitgebers schon angreifbar, dass er maximal 44,65 Euro an Zuschuss zahlen will.
Einerseits weil die Betriebsvereinbarung nicht 100%ig eindeutig formuliert ist (s. o.), andererseits weil er scheinbar nicht richtig rundet. (Eigentlich müsste er bei 223,33 Euro Eigenbeitrag 44,67 Euro Zuschuss zahlen.)Gut, wegen 2 Cent wird niemand auf die Barrikaden gehen, aber da fängt man doch schon an, eine Augenbraue anzuheben.
Vielleicht müsste man mit der Personalvertretung das Gespräch suchen, schließlich entsteht eine Betriebsvereinbarung auch nicht im luftleeren Raum.
Aber am Ende ist die Frage, ob der Arbeitgeber jetzt 8,55 Euro mehr oder weniger dazugibt, nicht der entscheidende Punkt.
Es geht ja auch darum, was am Ende dabei herauskommt und ggf. welche Zusatzleistungen in der bAV stecken. -
Hallo.
Für freiwillige Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse sind die Beiträge an der gesamten wirtschaftlichen Leistungskraft zu bemessen, somit wäre die Rente grundsätzlich beitragspflichtig bis die Beitragsbemessungsgrenze erreicht ist.
Für ein Pflichtmitglied (z. B. über die KVdR) wäre die Rente beitragsfrei.
An der Stelle würde ich einfach mal bei der Krankenkasse nachfragen. Auch für die Kapitaloption.
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Da hat nochmal jemand etwas geschrieben:
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Wenn neben einer versicherungspflichtigen Beschäftigung noch weiteres Einkommen bezogen wird, dann ist auch dieses Einkommen unter Umständen beitragspflichtig.
Wenn ich mir den Paragraphen 226 Absatz 1 Satz 1 SGB V anschaue, dann ergibt sich für mich aus der Nummer 1 die Versicherungspflicht für das Entgelt aus der Beschäftigung und aus der Nummer 3 für die Rente aus der Ärzteversorgung.
Spontan würde ich die Beitragspflicht der Rente somit für rechtens halten.
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Hallo.
Grundsätzlich würde man von Versicherungspflicht ausgehen, wenn man mehr als geringfügig arbeitet. Aufgrund der Entgelthöhe könnte man aber auch freiwilliges Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sein.
Wenn es zum Juli eine Änderung gegeben hat, dann müssten Sie darüber doch eine Mitteilung (idealerweise einen Bescheid) bekommen haben.
Ansonsten ist es schwierig mit der Ferndiagnose.
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Bei 198 Euro monatlich an KV-/PV-Beitrag und das für 10 Jahre wären wir knapp unter 24.000 Euro.
Das entspricht der Beitragslast für grob 120.000 Euro als Einmalzahlung.Das kommt wohl hin.
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Den Verlust in der Rente würde ich nicht überdramatisieren. Bei Umwandlung von 12 × 268 EUR ergibt sich eine monatliche Rentenminderung von brutto knapp 2,73 Euro. (Gerechnet mit aktuellen Werten.)
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Es können ja bis 536 Euro im Monat umgewandelt werden, zwar nur 268 Euro sv-frei, aber der Rest weiterhin steuerfrei.
Muss man schauen, was Sinn macht, was nicht.
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Moment,
wenn dort
"...zahlt pauschal 20% des umgewandelten Entgelts zusätzlich als AG-Zuschuss an die Versorgungseinrichtung, soweit durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungs-Beiträge eingespart werden…"
steht, dann könnte man argumentieren, dass die Entgeltumwandlung an sich SV-Beiträge einspart, selbst wenn der umgewandelte Betrag inklusive Zuschuss dann teilweise (nämlich für den übersteigenden Betrag) sv-pflichtig bleibt. Eine Einsparung wäre dennoch gegeben.
Und auch das würde jedes zertifizierte Programm hinbekommen.
Da wünsche ich viel Erfolg beim Verhandeln.
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Hallo.
Es schaut so aus, dass das Vorgehen des AG seine Richtigkeit hat bzw. gemäß der Betriebsvereinbarung erfolgt.
In 2019 können 268 Euro im Monat sv-frei umgewandelt werden. (4% von 6.700 Euro) Der Arbeitgeberzuschuss zählt dazu und könnte bei einer Umwandlung aus Eigenbeiträgen in Höhe von 268 Euro im Monat nicht mehr sv-frei umgewandelt werden.
Da die Betriebsvereinbarung augenscheinlich auf die Einsparung an SV-Beiträgen abstellt, hat das so seine Richtigkeit.Mit dem Abrechnungsprogramm hat das rein gar nichts zu tun. Jedes zertifizierte Programm kann das.
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Schöne Übersicht.
Danke.
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Oha, das ist eine stattliche Summe.
Erklären könnte ich mir das nur, wenn bisher gar keine Steuer gezahlt wurde.
Dann könnten 25% Durchschnittssteuersatz und 40% Grenzsteuersatz hinkommen.Ehrlicherweise kommt mir das dann noch immer etwas hoch vor, aber möglich ist vieles.
Ich bin mir jetzt auch nicht sicher, ob die alte Pensionskasse komplett nachgelagert zu besteuern ist, oder ob es da noch Besonderheiten zu beachten gibt.
Tut mir leid, mehr kann ich leider nicht beitragen.
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Ja, so verstehe ich es so, dass die volle Versteuerung greift, auch wenn die Beiträge eventuell nicht zu 100% abgesetzt werden konnten.
Seitens des Gesetzgebers sieht man das so, dass eine Doppelbesteuerung in der Praxis nicht auftritt, weil ja kaum jemand im Rentenbezug Spitzensteuersatz zahlt, es Freibeträge gibt, die alten Beiträge mit der nur teilweisen Absetzbarkeit durch Zinseszins mehr Ertrag erzielen (der ja früher auch schon steuerpflichtig war), usw. ...! (Was man nicht alles so hört.)
Diese Sichtweise muss man nicht teilen.
Es gab Anfang des Jahres ein paar Berichte über eine Klage gegen die Doppelbesteuerung, ist aber für den Fiskus ausgegangen. Ich meine, das Gericht hätte gesagt "Doppelbesteuerung liege grundsätzlich vor, sei aber derartig gering, so dass man das hinnehmen müsse".
Fand ich etwas merkwürdig, aber ich habe es auch nicht mehr 100%ig auf dem Schirm.
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Due Risiken liegen in der "Zwischenlagerung" der Finanzmittel.
1. Wie zwischenlagern (Rendite/Sicherheit) und 2. wann wieder einsteigen (hängt vielleicht auch mit der Art der Zwischenlagerung zusammen)?
Und was ist, wenn der Ausstiegszeitpunkt falsch gewählt ist, weil er nur ein kurzes Innehalten vor einem nie dagewesenen Boom darstellt?
Vergangenheitsbezogen sind Aussagen immer leichter, als auf die Zukunft bezogen.