Okay, dann wird es maximal auf die "normalen" freiwilligen Beiträge hinauslaufen, der Ausgleich von Abschlägen dürfte an der nicht erfüllten 35-jährigen Wartezeit scheitern.
Rentenbestandteile, die auf freiwilligen Beiträgen beruhen, werden bei der Pension nicht gegengerechnet, zumindest ist mir keine derartige Regelung bekannt. Aber da das Versorgungsrecht der Beamten regionalisiert wurde, würde ich einmal das Gespräch mit der Versorgungsdienststelle suchen.
Die Rendite hängt an der zu erwartenden Rentenbezugsdauer. Je nachdem, wie man krankenversichert ist, gehen von der Rente Kranken- und Pflegeversicherung ab oder ein Zuschuss zur Krankenversicherung kommt oben drauf.
Steuereffekte außen vor müsste man die Rente 17 (mit Zuschuss zur Krankenversicherung) oder 20 (mit Abzug der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung) Jahre beziehen, um das an Beiträgen investierte Geld in Form einer Rente wiederzubekommen. Dabei sind eventuelle Rentenanpassungen und die Inflation nicht berücksichtigt.
Falls man als Beamter zusätzlich Vorsorge betreiben will und dies auch steuerlich geltend machen will, muss man beachten, dass der Betrag von aktuell 23.712 Euro (für 2018) um den Beitrag zu mindern ist, der zu zahlen wäre, wenn man denn rentenversicherungspflichtig wäre. (Paragraph 10 Absatz 3 EStG)
Alles nicht so einfach. Wenn man da zu einer Entscheidung kommen will, hat man die kundigen Personen besser in der Nähe. Aber selbst dann ist es noch eine Mammutaufgabe.