Ah, viel besser. ![]()
Beiträge von Referat Janders
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Man möge es mir nachsehen, dass ich Zweifel daran anmelde, ein Minijob würde Anwartschaften in der Arbeitslosenversicherung begründen.
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In der Situation würde ich zu 2. tendieren und zwar aus ganz phlegmatischen Gründen:
Die Kiste hat kein eigenes Geld gekostet und ergänzt als Sahnehäubchen das eigene Portfolio.
Wenn einen aber die entgangene Rendite wurmt, dann muss man anderweitig aktiv werden.
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2-stellige Rendite? Da wäre ich grundsätzlich alarmiert.
Kopplungsgeschäfte sehe ich aus Verbrauchersicht grundsätzlich kritisch, aus Unternehmenssicht stellt sich das sicher anders dar.
Andererseits habe ich mir jetzt keinen Überblick über das Gesamtangebot verschafft, mag also sein, dass die Bedenken zerstreut werden können.
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Okay, Chemnitz ist mir definitiv zu weit.
Aber danke für die Anregung.Mir würde es später reichen, wenn man Selbstgezogenes im Bekanntenkreis verteilen kann. (Habe große Hoffnung beim Sanddorn-Gelee.)
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Mir hat es die Tomate zerlegt.

Mistwetter!
Gepflanzt hatten wir die Tomate nicht, da muss wohl etwas an Saat geschlummert haben.
Ärgerlich ist es trotzdem.
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Wäre mir jetzt neu. Würde bei mir im Fall der Fälle auf einen Excel-Exzess hinauslaufen.
Aber wäre eine schöne Dienstleistung.
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Wäre definitiv ein Argument für die Beteiligung, spricht aber nicht unbedingt für die Beteiligung in maximaler Höhe.
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Ganz ehrlich, wenn das Geld da ist und auch nicht anderweitig gebraucht wird, dann kann man das wohl machen.
Idealerweise gibt es auch keine Nachschusspflicht, aber das ist ja eher eine theoretische Frage.
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Bei meiner Betrachtung der Angelegenheit würde ich das Alter der Genossenschaft mit einbeziehen, ebenso würde ich mir den Mitgliederbestand bzw. die Fluktuation anschauen. Die Namen der Vorstandsmitglieder durch eine Suchmaschine laufen zu lassen, kann auch Zweifel verschwinden lassen.
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Okay, kann man so oder so sehen.
Vielleicht hängt es auch an der Frage, ob der Markt grundsätzlich stabiler wird, je größer er wird und je mehr Akteure sich dort tummeln.
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Widerrufsrecht hin oder her, vor dem Skandalisierungspotenzial der Angelegenheit wäre die Sparkasse gut beraten, den Vorgang rückabzuwickeln.
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Zahlt der AG alleine oder gibt er einen Zuschuss zu den eigenen Beiträgen?
Ich fürchte aber, dass ein Besuch beim Arbeitsrechtler unvermeidlich ist.
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Darf man fragen, in welcher Form die Altersvorsorge gewährt wird?
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Die Konstellation schreit ja geradezu "interessengeleitete Fehlberatung".
Das Beratungsprotokoll liegt aber vor, oder?
Ich würde Ihrem Bekannten den schnellstmöglichen Kontakt mit der nächsten Verbraucherzentrale anraten.