Kiek an. Wieder was dazu gelernt.
Beiträge von Referat Janders
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Nach meinem laienhaften Verständnis wird die Grundsteuer fällig, wenn das Grundbuch angefasst wird, sprich dort der Eigentümer wechselt.
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2-stellige Rendite? Da wäre ich grundsätzlich alarmiert.
Kopplungsgeschäfte sehe ich aus Verbrauchersicht grundsätzlich kritisch, aus Unternehmenssicht stellt sich das sicher anders dar.
Andererseits habe ich mir jetzt keinen Überblick über das Gesamtangebot verschafft, mag also sein, dass die Bedenken zerstreut werden können.
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Meine Damen und Herren,
wenn es hier um die reine Begrifflichkeit geht, dann muss ich sagen, dass ich auch weitaus wichtigere Themen kenne, die meiner Aufmerksamkeit bedürfen.Ich nenne diese Veranstaltung hier "Forum" auch wenn ich dafür auf "Community" klicken muss. Wegen dieser Diskrepanz fällt mir aber auch kein Zacken aus der Krone.
Mich würde interessieren, was denn an weiteren Maßnahmen geplant ist, neben der eventuellen Umbenennung einer Schaltfläche.
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Hm, das SGB V ist nicht meine Kernkompetenz, aber nach meinem Verständnis des 229 Absatz 1 Satz 3 wird die Krankenkasse auch weiterhin Geld von Ihnen verlangen.
Zum Zeitpunkt der Auszahlung waren Sie gesetzlich versichert, letztlich ist nur die Fälligkeit der Beiträge gestreckt.
Haben Sie bei Ihrer bisherigen Krankenkassen schon nachgehakt? Die sollten ja eine Vorschrift benennen können.
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Okay, Chemnitz ist mir definitiv zu weit.
Aber danke für die Anregung.Mir würde es später reichen, wenn man Selbstgezogenes im Bekanntenkreis verteilen kann. (Habe große Hoffnung beim Sanddorn-Gelee.)
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Mir hat es die Tomate zerlegt.
Mistwetter!
Gepflanzt hatten wir die Tomate nicht, da muss wohl etwas an Saat geschlummert haben.
Ärgerlich ist es trotzdem.
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Klingt gut, bin schon ganz gespannt.
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Das ist doch mal eine Ansage!
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Unterstellt es geht um eine Langfristiganlage, so würde ich der Anlage etwas mehr Zeit geben.
Der Betrachtungszeitraum von unter einem Jahr erscheint mir als zu kurz für ein abschließendes Urteil. -
Wäre mir jetzt neu. Würde bei mir im Fall der Fälle auf einen Excel-Exzess hinauslaufen.
Aber wäre eine schöne Dienstleistung.
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Wäre definitiv ein Argument für die Beteiligung, spricht aber nicht unbedingt für die Beteiligung in maximaler Höhe.
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Ganz ehrlich, wenn das Geld da ist und auch nicht anderweitig gebraucht wird, dann kann man das wohl machen.
Idealerweise gibt es auch keine Nachschusspflicht, aber das ist ja eher eine theoretische Frage.
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Bei meiner Betrachtung der Angelegenheit würde ich das Alter der Genossenschaft mit einbeziehen, ebenso würde ich mir den Mitgliederbestand bzw. die Fluktuation anschauen. Die Namen der Vorstandsmitglieder durch eine Suchmaschine laufen zu lassen, kann auch Zweifel verschwinden lassen.
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Okay, kann man so oder so sehen.
Vielleicht hängt es auch an der Frage, ob der Markt grundsätzlich stabiler wird, je größer er wird und je mehr Akteure sich dort tummeln.
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Widerrufsrecht hin oder her, vor dem Skandalisierungspotenzial der Angelegenheit wäre die Sparkasse gut beraten, den Vorgang rückabzuwickeln.
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Zahlt der AG alleine oder gibt er einen Zuschuss zu den eigenen Beiträgen?
Ich fürchte aber, dass ein Besuch beim Arbeitsrechtler unvermeidlich ist.