Also der Unterschied ist, dass im Gegensatz zu damals, als die Blasen sichtbar waren, aber keiner sie gesehen hat, die Blasen jetzt unsichtbar sind, aber jeder, zumindest jeder mit einem Buchvertrag, sie erahnt? ![]()
Beiträge von Referat Janders
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Kann man natürlich so sehen, aber hinsichtlich der 300K kommen mir doch gewisse Zweifel.
Ich denke, die Verträge, bei denen eine 5%ige Dynamik tatsächlich 40 Mal in Folge angewandt wird, eher die Ausnahme darstellen.
Es macht wohl Sinn, erst die Grundannahmen zu überprüfen, dann zu kalkulieren und erst zum Schluss zu bewerten.
Das ist jetzt aber auch nur eine von ca. 7 Mrd. Meinungen. Es muss nicht die ausschlaggebende Meinung sein.
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Es gäbe die Möglichkeit einer Teilrente neben dem Alg I.
Aber nicht alles, was möglich ist, muss auch zwingend Sinn machen, könnte es in einigen Fällen aber.
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So ist es, bei Alg I kann die Agentur für Arbeit keinen Zwang zur Stellung eines Rentenantrages ausüben.
Wenn man doch den Rententrag stellt, wird die Agentur zum Rentenbeginn aufhören zu zahlen. Vorher kann sie die Leistung eigentlich nur einstellen, wenn man seinen Pflichten als Arbeitssuchender nicht nachkommt.
Im Zweifel noch Beratung z. B. durch einen Sozialverband einholen.
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Da haben wir es wieder. Es steht und fällt mit dem Betrachtungszeitraum.
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Wie werte ich den aktuellen Bitcoin-Kurs in diesem Zusammenhang?
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Auf la... ...ange Sicht mutiert der Crash zum kurzfristigen Rücksetzer.

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Treffend formuliert.
Unangenehm, aber wahr. -
Klingt ganz interessant. Ist aber schon etwas älter, quasi Vorkrisenlektüre.
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Das sehe ich ähnlich und wäre nicht begeistert, wenn die Bank meint in meinem wohlverstandenen Interesse meint das zu belastende Konto auszusuchen zu dürfen.
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Ein Glückskind dieser Mann, dass der Crash auch genau passend zu seinem Buch kommt.

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Steuer, da war doch was.

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Plötzlich weniger Vermögen zu haben, sprich ärmer zu sein, das will man natürlich vermeiden. Aber hat man bei einem Kursrückgang denn wirklich automatisch weniger Vermögen? Denn die Aktie ist ja weiterhin das Stück Papier bzw. die elektronische Entsprechung im Depot. Der zugrundeliegende Wert des Unternehmens (das Haftungskapital) hat sich durch einen Kursrückgang nicht verändert. Was sich verändert hat, ist die Einschätzung dieses Wertes. Erst wenn man mit der Aktie etwas veranstaltet und die Veränderung der Einschätzung monetär realisiert, kommt es doch zu der Vermögensmehrung bzw. -minderung.
Wer in einem abbezahlten Haus wohnen bleibt, für den ändern gestiegene Häuserpreise ja auch erstmal nichts. Ob das Haus eine Viertel- oder eine Dreiviertelmillion wert ist, wenn der Garten nicht gepflegt ist, dann rümpfen die Nachbarn die Nase.
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Aber die 20% Kursrückgang interessieren mich doch nur für den Fall des Verkaufs bzw. Zukaufs. Wenn ich erst in 12 Jahren verkaufen will, dann kann ich doch weiterhin tiefenentspannt bleiben, oder nicht?
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Auf jeden Fall ein schönes Zitat.

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Der nächste, der Bescheid weiß: http://m.manager-magazin.de/finanzen/boers…-a-1223652.html
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Wo kein Kläger, da auch kein Richter.
Aber beides findet sich schnell.Wahrscheinlich ist die Kaminfeuer-DVD im Laptop die sorgenfreiere Variante.
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Gibt hier bei FinanzTip einen schönen Artikel dazu.
Auch den Teil "4/4 mit Faktor" lesen.
