Also nehmen wir einen Rentner, dessen Erwerbsleben genau 40 Jahre lang war.
Dann beträgt die zweite Hälfte davon 20 Jahre. 90% davon wären 18 Jahre.
Wenn unser Rentner in den letzten 20 Jahren mindestens 18 Jahre gesetzliche krankenversichert (egal ob als Pflichtmitglied, freiwilliges Mitglied oder über Mitversicherung) war oder als versichert gilt (3 Jahre pro Kind), dann greift grundsätzlich die KVdR.
So weit, so gut!
Wenn unser Rentner nun unternehmerisch tätig wird und ihn die zuständige Krankenkasse als "hauptberuflich selbständig tätig" einstuft, dann wird unser Rentner freiwilliges Mitglied der Krankenkasse, zumindest solange die Krankenkasse diese Einschätzung trifft.
Alternativ könnte unser Rentner neben der Rente eine abhängige Beschäftigung ausüben, die derart gut entlohnt ist, dass er damit über der Versicherungsfreigrenze liegt. Solange das Einkommen so hoch ist, wäre unser Rentner damit freiwilliges Mitglied.
In beiden Fällen "überlagert" die freiwillige Versicherung die Pflichtversicherung temporär.