Hallo.
Direktversicherungen sind zweischneidige Schwerter.
Aber der Reihe nach.
Grundsätzlich kann ein Vertrag umgeschrieben werden. Ob dies nur funktioniert, wenn kein Arbeitsverhältnis mehr besteht, kann ich jetzt nicht mit Bestimmtheit sagen. Vielleicht einfach einmal beim Anbieter nachfragen.
Ansonsten, wenn insgesamt keine allzu hohen Ansprüche aus Betriebsrenten bestehen, dann könnte die Auszahlung sogar beitragsfrei bleiben. Aktuell (2019) liegt die Freigrenze bei 1/20 der Bezugsgrösse von 3115 Euro, also sind wir bei 155,75 Euro monatlich. Die Bezugsgrösse ist in den letzten Jahren um 70 Euro pro Jahr angepasst worden. Somit kämen erwartbar Jahr für Jahr 3,50 Euro mehr an Freigrenze dazu. Somit könnte ohne weitere Einzahlungen die Betriebsrente eventuell beitragsfrei bleiben.
Ansonsten hat es in 2018 etwas Bewegung in den politischen Beratungen zu dem Thema gegeben.
Ich habe da keine großen Erwartungen, aber wenn alle Abgeordneten von Zeit zu Zeit in der Angelegenheit angestupst werden, ...wer weiß?
Zu guter Letzt, wenn der Vertrag eine mordsmäßige Verzinsung abwirft, kann man den natürlich weiterbesparen.
Ansonsten ist die ETF-Anlage wohl eine überlegenswerte Alternative.