Beiträge von Referat Janders

    Wir hatten ursprünglich auch einmal vor, einen Ehevertrag zu schließen, sind aber auch nach Jahren (Nicht so viele, ich folge dem Altsachsen mit 50 Jahren Abstand.) nicht dazu gekommen.

    Der Hobby-Psychologe würde wahrscheinlich sagen, dass uns der Vertrag doch nicht so wichtig ist, wie einstmals gedacht.

    Ich weiß auch nicht, wann wir das letute Mal darüber gesprochen haben. Das kann auch schon zwei Jahre her sein. ?(

    Ein Ehevertrag ist unromantisch, zweifellos, aber er kann sinnvoll sein.

    Man hofft ja immer, dass er nicht nötig sein sollte, aber auszuschließen ist es nicht.

    Wenn man Rechtssicherheit haben will, dann führt kein Weg am Notar vorbei. Da wäre an der falschen Stelle gespart.

    Dass man nicht verkrampft Verluste auszusitzen versuchen sollte, ist nachvollziehbar.

    Nur ist die zyklische Prüfung ein unbestimmter Rechtsbegriff und wird zwischen Flensburg und Konstanz wahrscheinlich mehrfach unterschiedlich ausgelegt.

    Daher wird der Eine es zyklische Prüfung und anschließenden Verkauf nennen, für den Anderen sind da schon die zittrigen Hände am Werk.

    Menschen sind halt verschieden.

    Wenn man seinen Lebensentwurf nicht jährlich über den Haufen wirft, dann sollte spätestens ab der dritten Steuererklärung, eigentlich ja schon ab der zweiten, der Aufwand doch im Rahmen bleiben.

    Je nachdem, ob man das Thema umarmt oder in innerliche Opposition dazu geht, ist es gar nicht so wild, oder eben doch.

    Gut, bei uns dauert es auch mehr als zwei Stunden, als Kind 1 parallel Zähne bekam, war es auch deutlich länger, aber von Jahr zu Jahr werden wir entspannter dabei. Das macht schon viel aus.

    Wenn man sich dann noch vor Augen führt, dass die Krankenkassenbeiträge jede Menge anderer Aufwendungen ausstechen, dann wird die Vorbereitung auch deutlich weniger aufwändig.

    Ich glaube es krankt wirklich am Begriff "Berater", denn kaum ein Berater berät wirklich. In vielen Fällen, aber nicht in allen, ist der Berater ein, mehr oder minder, geschulter Verkäufer.

    In einigen Fällen ist das auch wirklich allen klar. Der Typ, der mir meine Badezimmermöbel verkauft hat, hatte auch ein Schildchen mit "Es berät Sie Herr xy" auf dem Schreibtisch.
    Wenn ich in die nächste Sparkasse marschiere, erwartet mich dasselbe Ensemble, aber (und hier wird das Gehirn lustig) hier muss ich mir beim Betreten der Filiale vergegenwärtigen, dass ich es mit einer Verkaufspersönlichkeit zu tun habe. Im Möbelhaus funktioniert das so.

    @chris2702: Die Aussage mit den Wünschen und dem Ausbildungsziel ist echt bitter. Aber Ähnliches habe ich auch schon mehrfach gehört.

    Hallo.

    So wie ich es sehe, werden Sie durch das Unterschreiten der Jahresarbeitsverdienstgrenze versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung.

    Dies wäre durch die aufnehmende Krankenkasse durch Bescheid festzustellen. Letztlich wäre auch mit Bescheid festzustellen, ob und wie Familienversicherung erfolgen kann.

    Nun zu meinem laienhaften Verständnis des Sachverhaltes, den die Krankenkasse auch ganz anders einschätzen kann. (Rechtssicherheit bietet nur der bindend gewordene Bescheid.)

    Solange Ihr Mann oberhalb der Jahresarbeitsverdienstgrenze verdient, wird er nicht in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln können. Es bliebe für ihn bei der Versicherung in der privaten Krankenversicherung und solange er mehr verdient als Sie, werden die Kinder auch über ihn zu versichern sein. Zu den genauen Modalitäten (Kosten etc.) wäre dann auch der private Krankenversicherer zu befragen.

    Ich hoffe, meine Einschätzung hilft weiter.

    Hallo.

    Direktversicherungen sind zweischneidige Schwerter.

    Aber der Reihe nach.

    Grundsätzlich kann ein Vertrag umgeschrieben werden. Ob dies nur funktioniert, wenn kein Arbeitsverhältnis mehr besteht, kann ich jetzt nicht mit Bestimmtheit sagen. Vielleicht einfach einmal beim Anbieter nachfragen.

    Ansonsten, wenn insgesamt keine allzu hohen Ansprüche aus Betriebsrenten bestehen, dann könnte die Auszahlung sogar beitragsfrei bleiben. Aktuell (2019) liegt die Freigrenze bei 1/20 der Bezugsgrösse von 3115 Euro, also sind wir bei 155,75 Euro monatlich. Die Bezugsgrösse ist in den letzten Jahren um 70 Euro pro Jahr angepasst worden. Somit kämen erwartbar Jahr für Jahr 3,50 Euro mehr an Freigrenze dazu. Somit könnte ohne weitere Einzahlungen die Betriebsrente eventuell beitragsfrei bleiben.

    Ansonsten hat es in 2018 etwas Bewegung in den politischen Beratungen zu dem Thema gegeben.
    Ich habe da keine großen Erwartungen, aber wenn alle Abgeordneten von Zeit zu Zeit in der Angelegenheit angestupst werden, ...wer weiß?

    Zu guter Letzt, wenn der Vertrag eine mordsmäßige Verzinsung abwirft, kann man den natürlich weiterbesparen.

    Ansonsten ist die ETF-Anlage wohl eine überlegenswerte Alternative.

    Niemand hier hat die Deutsche Bank empfohlen, mit der ist vorläufig kein Krieg zu gewinnen.

    Andererseits hat der DAX auch ein, zwei Perlen zu bieten.

    Außerdem ist der Grundtenor hier das marktbreite Investment. Dann noch wirklich langfristig investiert und es kann schon gar nicht mehr so viel schief gehen. :thumbup: