Beiträge von Referat Janders

    Da auch. Rente ist Rente, ob aus der gesetzlichen Rentenversicherung, von der Landwirtschaftlichen Alterskasse oder einer sonstigen berufsständischen Versorgung.

    Das freiwillige Mitglied zahlt auf ALLES.

    • Das pflichtversicherte Mitglied zahlt auf Renten (s. o. ), auf Betriebsrenten und auf Arbeitsentgelt (falls man neben der Rente noch arbeitet).

    Hallo.

    Es kommt darauf an! ;)

    Soll das Geld denn nach den 5 Jahren in voller Höhe verfügbar sein? (Sprich, die letzten 83 Euro sind nur einen Monat angelegt?)

    Dann eignet sich ein ETF nicht. Wenn man mit Verlusten umgehen kann, bzw. das Geld nicht nach den 5 Jahren sofort verfügbar sein soll, sondern erst später, dann könnte ein ETF ein mögliches Vehikel sein, aber wahrscheinlich nur für einen Teil der Summe.

    Hätte eigentlich weiter oben schon hingepasst. ;)

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    Schön, dass sich das alles gefügt hat. :thumbup:

    Mir ist ein Fall bekannt (große bundesweite Krankenkasse mit Sitz in Hamburg), in dem die Kasse von sich aus geprüft hat. (Vielleicht war dort ein sehr engagierter Mitarbeiter am Werk.)

    Die Mehrheit der Fälle in meinem erweiterten Bekanntenkreis musste die Überprüfung selbst aktiv anstoßen.

    Hallo.

    Ob ein Widerruf tatsächlich möglich ist, oder ob man nur der Änderung der Kontobedingungen widersprechen sollte, kann ich mit meinen juristischen Laienkompetenzen nicht abschließend beurteilen.

    Aber ich würde mich ggf. doch nach einem neuen (und wohl auch günstigeren) Darlehen umschauen. Eine Beratung durch die Verbraucherzentrale (oder einen Fachanwalt) könnte sich bezahlt machen.

    Viel Erfolg (und bitte berichten). :thumbup:

    Hallo.

    Ich bin dafür. (Variante ohne Bausparvertrag) Das scheint mir, die passendere Variante zu sein, wenn ich mir die Schilderung so anschaue.

    Ein BSV ist nicht günstig, sondern eine Art Versicherung gegen das Risiko von Zinssteigerungen. Und Risikoabsicherung kostet Geld.

    Unsere Hausfinanzierung läuft auch mit einem BSV zur Absicherung der Abschlussfinanzierung des KfW-Anteils.
    Da ging es aber darum, bei Vertragsabschluss Sicherheit für die gesamte Finanzierungsperiode zu haben. Die Sicherheit bezahlen wir irgendwie und irgendwo natürlich, aber es sichert den ruhigen Schlaf.

    Bevor man einen Fachanwalt aufsucht, könnte man das einem Rentenberater zur Prüfung vorlegen. Der arbeitet zwar nicht umsonst, aber dann hat man fachliche Expertise.

    Alternativ könnte man sich eine Auskunfts- und Beratungsstelle eines anderen Versicherungsträgers aussuchen (wenn das Vertrauen zum zuständigen Träger nicht mehr gegeben ist) und sich dort beraten lassen. Das wäre zumindest kostenfrei. (Ob in Hamburg Pinneberger oder Mainzer beraten werden, ist den Mitarbeitern vor Ort egal.)

    Also nehmen wir einen Rentner, dessen Erwerbsleben genau 40 Jahre lang war.
    Dann beträgt die zweite Hälfte davon 20 Jahre. 90% davon wären 18 Jahre.

    Wenn unser Rentner in den letzten 20 Jahren mindestens 18 Jahre gesetzliche krankenversichert (egal ob als Pflichtmitglied, freiwilliges Mitglied oder über Mitversicherung) war oder als versichert gilt (3 Jahre pro Kind), dann greift grundsätzlich die KVdR.

    So weit, so gut!

    Wenn unser Rentner nun unternehmerisch tätig wird und ihn die zuständige Krankenkasse als "hauptberuflich selbständig tätig" einstuft, dann wird unser Rentner freiwilliges Mitglied der Krankenkasse, zumindest solange die Krankenkasse diese Einschätzung trifft.

    Alternativ könnte unser Rentner neben der Rente eine abhängige Beschäftigung ausüben, die derart gut entlohnt ist, dass er damit über der Versicherungsfreigrenze liegt. Solange das Einkommen so hoch ist, wäre unser Rentner damit freiwilliges Mitglied.

    In beiden Fällen "überlagert" die freiwillige Versicherung die Pflichtversicherung temporär.

    Hallo.

    Ist denn einer von Ihnen beiden ab Rentenbeginn noch Arbeitnehmer?

    Der kurze Blick ins Gesetz legt nahe, dass man sich um Steuerklassen und deren Kombinationen als Rentner in der Regel keine Gedanken machen muss:

    Für die Durchführung des Lohnsteuerabzugs werden Arbeitnehmer in Steuerklassen eingereiht.

    https://dejure.org/gesetze/EStG/38b.html

    Vielleicht kann ein Vertreter der steuerberatenden Berufe noch etwas beisteuern.

    Hallo.

    Grundsätzlich lässt sich jeder Rentenbescheid (zumindest für die Zukunft) überprüfen. Mit Wirkung für die Vergangenheit wird es deutlich schwieriger.

    Wenn während der Ehezeit Kinder erzogen wurden, dann könnte die Überprüfung des Versorgungsausgleichs durch das Familiengericht lohnend sein. Seit Rechtskraft der Scheidung hat sich die Bewertung von Kindererziehungszeiten deutlich verändert (sofern vor dem 01.01.1992 geboren).

    Könnte die Exfrau ggf. eine Erwerbsminderungsrente bezogen haben? Das könnte nämlich eine Erklärung sein.

    Hallo.

    Das Girokonto soll Liquidität sicherstellen, somit muss da ausreichend Geld vorhanden sein.

    In der Regel kennt man die Termine, zu denen Geld abgeht bzw. verfügbar sein muss. Daraus ergibt sich die Mindestbefüllung. Hinzu kommt ein kleiner Puffer und der Rest kann auf's Tagesgeldkonto. Wenn eine größere Belastung ansteht, kann man vorher noch ein wenig umbuchen.

    Zahlungsziele liegen in der Regel ein paar Bankarbeitstage in der Zukunft.
    (Wenn es nicht die Transaktion mit dem Herrn im Trenchcoat auf dem Flughafenparkplatz ist. ;) )

    Den Mindestbestand für den Notgroschen muss man natürlich einhalten, solange kein Notfall vorliegt.

    Wenn man jetzt sagt "Für X Euro in den ETF gehen Y Euro in Tagesgeld!" kann man das natürlich auch machen. Alles eine Frage der eigenen Bedürfnisse.